12.07.2015 Aufrufe

1 Hier schon mal der Entwurf für die ... - enhydralutris

1 Hier schon mal der Entwurf für die ... - enhydralutris

1 Hier schon mal der Entwurf für die ... - enhydralutris

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

610 II. Auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite <strong>der</strong> Parkscheibe sind Zusätze, auch solche zum Zwecke <strong>der</strong> Werbung, nicht zulässig.5. Die Verwaltungsvorschrift Zu Ÿ18 Autobahnen und Kraftfahrstraÿenwird wie folgt gefasst:Vgl. zu den Zeichen 330.1, 331.1, 333, zu den Zeichen 330.2 und 331.2 und zu den Zeichen 330.1, 331.1, 330.2und 331.2.6. Zu Ÿ19 wird folgende Verwaltungsvorschrift eingeführt:VwV zu Ÿ19 BahnübergängeZu Absatz 1Sofern auf Straÿen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung das Überholverbot häug missachtet werden sollte,ist seine Unterstützung durch <strong>die</strong> Anordnung einer in Höhe des Zeichens 151 o<strong>der</strong> 156 beginnenden einseitigenFahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) in Betracht zu ziehen.7. Die Verwaltungsvorschrift Zu Ÿ24 Beson<strong>der</strong>e Fortbewegungsmittelwird wie folgt geän<strong>der</strong>t: a) Die VerwaltungsvorschriftZu Absatz 1 wird nach Nummer III. um folgende neue Nummer IV. ergänzt:"4 IV. Zur Freigabe von Fahrbahnen, Seitenstreifen und Radwegen für Inline-Skates und Rollschuhe vgl. VwVzu Ÿ31 Abs. 2.b) In <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift Zu Absatz 2 wird <strong>die</strong> bisherige Randnummer 4 zur neuen Randnummer 5.8. Die Verwaltungsvorschrift Zu Ÿ25 Fuÿgänger wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:a) In <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift Zu Absatz 3 wird in Nummer III 1 <strong>die</strong> Angabe zu Ÿ41 Abs. 3 durch <strong>die</strong>Angabe zu Ÿ41 Abs. 1 Nummer 2ersetzt.9. Die Verwaltungsvorschrift Zu Ÿ26 Fuÿgängerüberwege wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:a) Die bisherigen Randnummern 15 bis 17 werden gestrichen. Nach Randnummer 14 werden <strong>die</strong> Randnummern15 und 16 mit Überschriften wie folgt angefügt:V. Beleuchtung 15 Durch Beleuchtung muss dafür gesorgt werden, dass auf dem Fuÿgängerüberweg bendlicheund am Gehwegrand wartende Fuÿgänger bei Dunkelheit auch bei ungünstigen Verhältnissen (z.B. bei nasserStraÿe) vom Kraftfahrer rechtzeitig wahrgenommen werden können.VI. Richtlinien 16 Das für Verkehr zuständige Bundesministerium gibt im Einvernehmen mit den zuständigenobersten Landesbehörden Richtlinien für <strong>die</strong> Anlage und Ausstattung von Fuÿgängerüberwegen (R-FGÜ) imVerkehrsblatt bekannt.10. Die Verwaltungsvorschrift Zu Ÿ31 Sport und Spiel wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:a) Vor Randnummer 1 wird <strong>die</strong> Angabe Zu Absatz 1 als neue Zwischenüberschrift eingefügt und <strong>die</strong> Verwaltungsvorschriftwie folgt gefasst:1 Die Straÿenverkehrsbehörden sollten, selbst in stärker bewohnten Innenbezirken von Groÿstädten, <strong>die</strong> Schaffungvon Spielplätzen anregen. Auch wenn Spielplätze und sonstige Anlagen, wo Kin<strong>der</strong> spielen können, zurVerfügung stehen, muss geprüft werden, wie Kin<strong>der</strong> auf den Straÿen geschützt werden können, auf denen sichKin<strong>der</strong>spiele erfahrungsgemäÿ nicht unterbinden lassen.b) Nach <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift Zu Absatz 1 wird folgende neue Verwaltungsvorschrift eingefügt:Zu Absatz 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!