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1 Hier schon mal der Entwurf für die ... - enhydralutris

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303 III. An je<strong>der</strong> Kreuzung und Einmündung im Zuge einer Vorfahrtstraÿe muss für <strong>die</strong> an<strong>der</strong>e Straÿe das Zeichen205 o<strong>der</strong> Zeichen 206 angeordnet werden.4 IV. 1. Das Zeichen 306 mit dem Zusatzzeichen abknickende Vorfahrtist immer vor <strong>der</strong> Kreuzung o<strong>der</strong> Einmündunganzubringen. Über <strong>die</strong> Zustimmungsbedürftigkeit vgl. Nummer III 1 Buchstabe a zu Ÿ45 Abs. 1 bis 1dund 1 f; Rn. 4.5 2. Die abknickende Vorfahrt ist nur anzuordnen, wenn <strong>der</strong> Fahrzeugverkehr in <strong>die</strong>ser Richtung erheblichstärker ist als in <strong>der</strong> Geradeausrichtung. Der Verlauf <strong>der</strong> abknickenden Vorfahrt muss deutlich erkennbar sein(Markierungen, Vorwegweiser.6 3. Treten im Bereich von Kreuzungen o<strong>der</strong> Einmündungen mit abknicken<strong>der</strong> Vorfahrt Konikte mit demFuÿgängerverkehr auf, ist zum Schutz <strong>der</strong> Fuÿgänger das Überqueren <strong>der</strong> Fahrbahn durch geeignete Maÿnahmenzu sichern, z.B. durch Lichtzeichenregelung für <strong>die</strong> Kreuzung o<strong>der</strong> Einmündung o<strong>der</strong> Gelän<strong>der</strong>.IV. Wird eine weiterführende Vorfahrtstraÿe an einer Kreuzung o<strong>der</strong> Einmündung durch Zeichen 205 o<strong>der</strong> 206unterbrochen, darf das Zeichen 307 nicht aufgestellt werden. Zeichen 306 darf in <strong>die</strong>sem Fall erst an <strong>der</strong> nächstenKreuzung o<strong>der</strong> Einmündung wie<strong>der</strong> angeordnet werden.7 V. Endet eine Vorfahrtstraÿe auÿerhalb geschlossener Ortschaften, sollen in <strong>der</strong> Regel sowohl das Zeichen307 als auch das Zeichen 205 o<strong>der</strong> das Zeichen 206 angeordnet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften istdas Zeichen 307 entbehrlich. Anstelle des Zeichens 307 kann auch das Zeichen 205 mit Entfernungsangabe alsVorankündigung angeordnet werden.92. Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr' wird wie folgt gefasst:1 Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn. Am an<strong>der</strong>en Ende <strong>der</strong> Verengung muss das Zeichen 208angeordnet werden (Vgl. zu Zeichen 208, Rn. 3).93. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafelwird wie folgt gefasst:1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straÿenbaulast in <strong>der</strong> Regel dort anzuordnen, woungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke <strong>die</strong> geschlossene Bebauung auf einer <strong>der</strong> beiden Seiten <strong>der</strong> Straÿeerkennbar beginnt o<strong>der</strong> endet.2 II. Die Zeichen sind auf <strong>der</strong> für den ortseinwärts Fahrenden rechten Straÿenseite so anzuordnen, dass sie auch<strong>der</strong> ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das nicht möglich, ist <strong>die</strong> Ortstafel auch links anzubringen.3 III. Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straÿen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.4 IV. Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen <strong>der</strong> Ortschaft und den Verwaltungsbezirk. Die ZusätzeStadt, Kreisstadt, Landeshauptstadtsind zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben,wenn <strong>die</strong>ser den gleichen Namen wie <strong>die</strong> Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höherenVerwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn <strong>die</strong>s zur Vermeidung einer Verwechslung nötig ist.5 V. Das Zeichen 311 nennt auf <strong>der</strong> unteren Hälfte den Namen <strong>der</strong> Ortschaft o<strong>der</strong> des Ortsteils, <strong>die</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>verlassen wird. Angaben über den Verwaltungsbezirk sowie <strong>die</strong> in Nummer IV genannten zusätzlichen Bezeichnungenbraucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen <strong>der</strong>nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraÿen kann stattdessen das nächste Nahziel nachdem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Unter dem Namen <strong>der</strong> nächsten Ortschaft bzw. des nächstenZiels ist <strong>die</strong> Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.6 VI. Durch <strong>die</strong> Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils gekennzeichnet werden. Sienennt dann am Anfang entwe<strong>der</strong> unter dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B.

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