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Durchführungsbestimmungen für das Berufspraktikum

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8 Landrat-Gruber-Schule Dieburg, Durchführungsbestimmungen für <strong>das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong>3. Ausbildungsplan3.1 Das <strong>Berufspraktikum</strong> wird nach einem Ausbildungsplan durchgeführt, der zwischen der Fachschule fürSozialpädagogik und der Ausbildungsstelle vereinbart und nach Bedarf gemeinsam fortgeschrieben wird.3.2 Der Ausbildungsplan soll sicherstellen, <strong>das</strong>s die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikanta) durch sozialpädagogische Arbeit in festgelegten Aufgabenbereichen an selbstständigespädagogisches Handeln herangeführt wird (die Aufgabenbereiche bestimmen sich aus den Forderungender Fachschule, der Konzeption sowie den pädagogischen und sachlichen Gegebenheiten derAusbildungsstelle),b) durch eine qualifizierte sozialpädagogische Fachkraft angeleitet wird,c) angemessen an den Verwaltungsaufgaben und Dienstbesprechungen beteiligt undd) in die Kooperation mit Schule, Eltern, Behörden oder anderen Partnern der Ausbildungsstelleeinbezogen wird.3.3 Die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant legt der Fachschule drei Monate nach Beginn des<strong>Berufspraktikum</strong>s und am Ende des ersten Halbjahres Kurzberichte vor, die sich an den inhaltlichenSchwerpunkten der Ausbildungsphasen orientieren. Wird <strong>das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong> verkürzt, entfällt einer dieserKurzberichte.3.4 Mit der Meldung zur methodischen Prüfung (§ 25 Abs.3) ist ein Praktikumsbericht vorzulegen. Darin soll ein ausder eigenen sozialpädagogischen Praxis erwachsenes Thema fachgerecht behandelt werden. Die Themenstellungist sowohl mit der betreuenden Lehrkraft als auch mit der betreuenden sozialpädagogischen Fachkraft rechtzeitigabzusprechen.3.5 Die Ausbildungsstelle hat die Fachschule für Sozialpädagogik zu informieren, wenn nach der Hälfte derAusbildungszeit zu befürchten ist, <strong>das</strong>s die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant <strong>das</strong> Praktikum nicht mitErfolg abschließen wird.In diesen Fällen ist im Anschluss an ein Gespräch mit der Praktikantin oder dem Praktikanten, der Praxisanleiterinoder dem Praxisanleiter und der Lehrkraft ein gemeinsamer Vermerk mit Standortbestimmung und Perspektivenanzufertigen und den Beteiligten zuzuleiten.BP-DurchfBest-2010.doc

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