12.07.2015 Aufrufe

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- Vollgeschosse: maximal 2- Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl: maximal 2- anrechenbares Untergeschoss: maximal 1- Gebäudehöhe: maximal 7 m- Gebäudelänge: maximal 25 m- Grenzabstand (Grundabstand): mindestens 3,5 m- Mehrlängenzuschlag bei Gebäuden über 20 m:1/5 der Mehrlänge, höchstens 5 mIn der Kernzone «Weiler» sind mit Ausnahme von Gartenhäuschenund Schöpfen (= Besondere Gebäude) bis 10 m² Grundfläche und 3m Höhe keine zusätzlichen Bauten (Neubauten) erlaubt.Art. 5In den Kernzonen I und II sind entlang der Zürcher- und Affolternstrasseauf einer Bautiefe mässig störende Betriebe gestattet. Imübrigen Kernzonengebiet I und II sind nur nicht störende Betriebezulässig. Hinsichtlich Lärm gelten die Empfindlichkeitsstufen-Zuteilungen gemäss Zonenplan.In den Kernzonen «Weiler» und «Unterdorf» sind mässig störendeBetriebe gestattet.In der Kernzone «Weiler» darf die gewerbliche Nutzung pro Parzellehöchstens die Hälfte der Nettogeschossflächen betragen. Umlagerungender Nutzweise sind gestattet.NutzweiseArt. 6Der Abbruch von Gebäuden darf nur gestattet werden, wenn dieBaulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellungder Ersatzbaute baurechtlich gesichert ist.AbbrücheArt. 7Umbauten und Renovationen sowie Neu-, Ersatz- und Anbauten allerArt haben sich hinsichtlich Ausmasse, Form, Massstäblichkeit,Hauptfirstrichtung, Fassaden- und Dachgestaltung wie auch der Materialisierungund Farbgebung gut in die herkömmliche, charakteristischeBausubstanz einzuordnen, um die ländliche Erscheinung desOrtsbildes zu wahren.Gestaltung undEinordnung derBauten3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!