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Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

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PläneArt. 2Für die Abgrenzung der Zonen und für die Zuteilung der Empfindlichkeitsstufenist der Zonenplan Massstab 1:5000 massgebend.Die mit der <strong>Bauordnung</strong> abgegebenen verkleinerten Zonenpläne sindnicht rechtsverbindlich.Für die Kernzonen und die Weilerkernzone gelten die Ergänzungspläneim Massstab 1:2500. Für die Waldabstandslinien und den Aussichtsschutzgelten die Ergänzungspläne Massstab 1:500.Je ein unterzeichnetes Original des Zonenplanes Massstab 1:5000und der genannten Ergänzungspläne liegen in der <strong>Gemeinde</strong>ratskanzleiauf.II. ZONENORDNUNGA. Gemeinsame Vorschriften für Kernzonen I, II, «Unterdorf»und «Weiler»Um- undErsatzbautenArt. 3Die im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Gebäude und alle Gebäudein der Kernzone "Weiler" sind unter Beibehaltung des bisherigenGebäudeprofils (Lage, Grundriss, kubische Form) zu erneuern,umzubauen oder zu ersetzen.Bei den übrigen Gebäuden ist der Um- und Ersatzbau unter Beibehaltungdes bisherigen Gebäudeprofils (Lage, Grundriss, kubischeForm) zulässig.Geringfügige Abweichungen vom Gebäudeprofil sind zulässig oderkönnen angeordnet werden, insbesondere, wenn dies im Interesse derWohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzesliegt.NeubautenArt. 4In den Kernzonen I, II und «Unterdorf» gelten für die nicht schwarzbezeichneten Gebäude sowie für Neubauten folgende Grundmasse:2

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