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Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

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Bau- und Zonenordnung der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hedingen</strong>(vom 3. Februar 2005/11. Dezember 2008)I. ZONENEINTEILUNGArt. 1Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit esnicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oderWald ist:a) BauzonenKernzone (innerer Bereich) *)K IKernzone (äusserer Bereich) *)K IIKernzone «Weiler»KWKernzone «Weiler Fromoos»KWFKernzone «Unterdorf»KUWohnzonen- Wohnzone W 2,5- Wohnzone W 2,0- Wohnzone W 1,6- Wohnzone «Hang» W 1,0Wohnzonen, mässig störendes Gewerbe zulässig- Wohnzone WG 2,9- Wohnzone WG 2,5- Wohnzone WG 2,0IndustriezoneIZone für öffentliche BautenÖ*) Die Kernzone ist ein schützenswertes Ortsbild von regionalerBedeutung. Alle Baugesuche darin müssen gemäss §18 derBauverfahrensverordnung (BVV) im Meldeverfahren an dieBaudirektion geleitet werden.b) Kommunale Freihalte- und ErholungszonenKommunale FreihaltezonenErholungszone «Bad Hedingerweiher»Erholungszone «Pflanzgärten Gäudern»Erholungszone «Sportplatz Schlag»Erholungszone «Chrätzacher»FEZBEZPEZSEZCc) Reservezone Rd) Kommunale Landwirtschaftszone LWZonenarten1

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