12.07.2015 Aufrufe

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Motorfahrzeuge,AnzahlB. AbstellplätzeArt. 28Mindestens je ein Abstellplatz üblicher Grösse für Personenwagenist zu erstellen:a. pro Wohnungb. pro Zimmer in Hotels und Gasthöfenc. pro 10 m2 Gastgewerbefläched. pro 30 m2 Büroflächee. pro 40 m2 LadenflächeObige Flächen verstehen sich als Nettogeschossflächen.Bruchteile der Anzahl Abstellplätze sind abzurunden.Zusätzlich ist auf je vier Wohnungen ein Parkplatz zu erstellen, derden Besuchern und Lieferanten frei zur Verfügung steht. Diese Parkplätzesind zu kennzeichnen. Bruchteile der Anzahl Besucherparkplätzesind aufzurunden.Bei anderen Nutzungen wie Schul-, Sport-, Saal-, Industrie- undGewerbebauten oder bei besonderen Verhältnissen setzt der <strong>Gemeinde</strong>ratim Einzelfall und auf der Grundlage der Schweizer NormenSN die nötige Anzahl Motorfahrzeug Abstellplätze fest.Abweichungen können in begründeten Fällen bewilligt werden.Fahrräder undKinderwagenArt. 29In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügendgrosse, gut zugängliche Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagenbereitzustellen.Kinderspielplätzeund RuheflächenC. Spiel- und RuheflächenArt. 30Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen sind abseitsdes Verkehrs gut besonnte und zweckmässig gestaltete Kinderspielplätzeund Ruheflächen auf privatem Grund anzulegen.Die Fläche muss mindestens 10% der massgeblichen Grundflächegemäss § 259 PBG betragen.12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!