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Bauordnung 2010 - Gemeinde Hedingen

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Umgestaltungund TerrainveränderungenArt. 8Umschwung, Ausstattung und Ausrüstung sind für sich und im Zusammenhangmit der Umgebung so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkungerreicht wird. Bäume und Vorgärten sind möglichst zuerhalten.Veränderungen des gewachsenen Bodens sind auf ein Minimum zubeschränken. Als Folge von Abgrabungen darf höchstens die zonengemässeGebäudehöhe sichtbar werden.B. Zusätzliche Vorschriften für Kernzone IDachgestaltungArt. 9Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zulässig, diemit denjenigen der benachbarten Altbauten harmonisieren.Dachgeschosse sind in der Regel giebelseitig zu belichten.Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss in Form von Giebellukarnenoder Schleppgauben zulässig.Kleine Ochsenaugen sind bei allen Dachgeschossen erlaubt.Für Nass- und Nebenräume können Dachflächenfenster in hochrechteckigerForm mit einer Fläche von maximal 0,6 m2 pro Fenster(Rahmenaussenmass) gestattet werden.Dacheinschnitte sind untersagt.SonnenkollektorenArt. 10Am Gebäude angebrachte Sonnenkollektoren dürfen in ihrer Wirkungweder die Baute noch das Ortsbild beeinträchtigen.ReklameanlagenArt. 11Reklameanlagen sind unaufdringlich zu gestalten. Leuchtreklamenund Fremdreklamen sind nicht zulässig.4

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