Der Sprung übers Leder - Bärnbach
Der Sprung übers Leder - Bärnbach
Der Sprung übers Leder - Bärnbach
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<strong>Bärnbach</strong>er Stadtzeitung<br />
Aktuelles von der Volksschule 1 <strong>Bärnbach</strong><br />
Zahlreiche Projekte umgesetzt<br />
Schlossparklauf<br />
Am 8. Oktober 2008 fand der Geländelauf für Volksschulen im<br />
Schlosspark Voitsberg statt. Die Volksschule 1 <strong>Bärnbach</strong> konnte<br />
dabei im Einzelbewerb zwei 2. Plätze durch Huberts Tobias<br />
und Kinhamer Patrick erringen. Weiters konnte man sich über<br />
den 1. Platz in der Mannschaftswertung mit den Schülern,<br />
Huberts Tobias, Peking Lukas und Kos Philipp, freuen.<br />
Lehrausgang zur Bäckerei Köck<br />
Die Bäckerei Köck hat die Schüler der 2. b Klasse eingeladen,<br />
die Backstube zu besuchen. Dort durften die Kinder aus Teig<br />
Brezeln, Zöpfe, Tiere und vieles mehr kneten und formen.<br />
Während die „Kunstwerke“ im Ofen gebacken wurden, erhielten<br />
die SchülerInnen von der Familie Köck eine stärkende Jause<br />
und Getränke. Stolz durften die kleinen Bäcker dann ihr selbst<br />
hergestelltes Gebäck mit nach Hause nehmen. Herzlichen Dank<br />
der Bäckerei Köck für diesen erlebnis- und lehrreichen Tag.<br />
14. November- Tag des Apfels<br />
Am „Tag des Apfels“ besuchte der Obstbauer Andreas Rumpf<br />
die Schule und spendierte allen Schülern Gratisäpfel. Durch ein<br />
lehrreiches Apfelplakat, wurde den Kindern erklärt, welche<br />
Apfelsorten bei den Schülern besonders beliebt sind und vor<br />
allem wie gesund und wichtig der tägliche Apfel ist.<br />
90. Geburtstag von OSR VDir. Franz Stelzer<br />
Am 26.November feierte der ehemalige Schulleiter OSR. Franz<br />
Stelzer seinen 90. Geburtstag. <strong>Der</strong> Klassenchor der 3.b Klasse<br />
unter der Leitung von Frau Erlbeck sang dem Jubilar zu Ehren<br />
ein Lied und die Schulleiterin, die LehrerInnen und auch ehemalige<br />
Lehrerkolleginnen gratulierten dem ehemaligen Schulleiter<br />
in einer netten Feierstunde.<br />
Barbaraprojekt<br />
Im Rahmen eines Projektunterrichtes wurden den SchülerInnen<br />
der 3. und 4. Klasse der geschichtliche Hintergrund des<br />
Bergbaues und die Bedeutung der Hl. Barbara für die Bergleute<br />
in verschiedenen Unterrichtsveranstaltungen näher gebracht.<br />
So erhielten die 3. Klassen von Prof. Dr. Ernst Lasnik eine Führung<br />
in das ehemalige Bergbaugelände, und in der Schule gab es Vorträge<br />
zu diesem Thema von DI Franz Gößler und Herrn Siegfried<br />
Holler. Neben einem Wortgottesdienst am 4. Dezember<br />
durfte natürlich auch ein Fackelumzug gemeinsam mit den Bergleuten<br />
nicht fehlen.<br />
Nikoloaktion des Elternvereins<br />
Seit vielen Jahren wird am Nikolotag vom Elternverein an der<br />
Volksschule eine Nikoloaktion durchgeführt. Auch heuer besuchte<br />
der Nikolaus alle 8 Klassen. Die Schüler bestaunten den Himmelsboten,<br />
brachten ihm Lieder und Gedichte dar und erhielten<br />
vom Elternverein einen Milchbrotnikolo und einen saftigen<br />
Apfel. Herzlichen Dank an den Elternverein für die Durchführung<br />
dieser netten Aktion.<br />
Kunstprojekt „Van Gogh“<br />
Anfang November fand in der 2. b und 3.b der VS 1 <strong>Bärnbach</strong><br />
das Kunstrojekt „Vincent van Gogh“ unter der Leitung von Frau<br />
VDir. OSRn. E. Fürnschuß und der Künstlerin G.Adlmannseder<br />
statt. Die SchülerInnen erfuhren sehr viel über das Leben<br />
und die Werke des Künstlers. Im praktischen Teil des Projektes<br />
erlernten die SchülerInnen die Arbeitstechniken des berühmten<br />
Malers. Dabei erwiesen sich die kleinen Künstler als wahre<br />
Van Gogh-Experten, wie man an den entstandenen Arbeiten,<br />
die in den Gängen des Volksschulgebäudes ausgestellt sind,<br />
bestaunen kann.<br />
Dr. Birgit Eckhart,Rechtsanwaltskanzlei<br />
Mag. Helmut<br />
Hawranek<br />
Telepark 1/II,<br />
8572 <strong>Bärnbach</strong><br />
T.: 03142/61110<br />
Meldepflicht löst Erbschafts- und<br />
Schenkungssteuer ab<br />
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
gehören seit 1. 8. 2008 der Vergangenheit<br />
an. Für Vermögenserwerbe von<br />
Todes wegen (z.B. im Wege einer Erbschaft)<br />
fällt, wenn der Erblasser nach<br />
dem 31. 7. 2008 verstorben ist, keine<br />
Erbschaftssteuer mehr an. Für Schenkungen,<br />
die nach diesem Zeitpunkt<br />
erfolgen, ist keine Schenkungssteuer<br />
mehr zu entrichten. An Stelle des<br />
Schenkungssteuergesetzes trat das<br />
Schenkungsmeldegesetz 2008. Die Meldepflicht<br />
von Schenkungen besteht etwa<br />
für Bargeld, für Kapitalforderungen (z.<br />
B. Sparbücher, Darlehensforderungen<br />
etc.), für Anteile an Kapitalgesellschaften<br />
(AG, GmbH) und an Personengesellschaften<br />
(OG, KG) oder für<br />
bewegliches körperliches Vermögen (z.B.<br />
Kraftfahrzeuge, Schmuck etc.). Schenkungen<br />
zwischen Angehörigen müssen<br />
ab Überschreiten einer Wertgrenze von<br />
50.000,00 dem Finanzamt gemeldet<br />
werden. Kommt es innerhalb eines Jahres<br />
zu mehreren Schenkungen, werden<br />
die Werte addiert. Übersteigt die<br />
Gesamtsumme die Grenze von<br />
50.000,00 € müssen alle Schenkungen<br />
gemeldet werden. Bei Schenkungen zwischen<br />
Nichtangehörigen muss bereits<br />
ab dem Überschreiten einer Wertgrenze<br />
von 15.000,00 das Finanzamt informiert<br />
werden. Gibt es innerhalb von 5<br />
Jahren mehrere Schenkungen, die<br />
zusammen die Summe von 15.000,00<br />
<strong>übers</strong>teigen, müssen alle Schenkungen<br />
gemeldet werden. Die Anzeige hat<br />
innerhalb von drei Monaten ab dem<br />
Erwerb zu erfolgen. Weder für Erbschaften<br />
noch für Schenkungen von<br />
Grundstücken besteht eine Anzeigepflicht<br />
nach dem Schenkungsmeldegesetz.<br />
<strong>Der</strong> Erwerb eines Grundstückes von<br />
Todes wegen oder durch eine Schenkung<br />
unterliegt ab 1. 8. 2008 der Grunderwerbsteuer.<br />
Die steuerliche Bemessungsgrundlage<br />
ist der 3-fache Einheitswert<br />
des Grundstückes. <strong>Der</strong> Steuer<br />
satz beträgt entweder 2 % oder 3,5 %<br />
der Bemessungsgrundlage. Bei Erwerben<br />
durch Ehegatten, Eltern, Kinder,<br />
Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv kinder<br />
oder Schwiegerkinder beträgt der Steuersatz<br />
2 %. In allen anderen Fällen<br />
beträgt der Satz 3,5 %.<br />
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Helmut<br />
Hawranek<br />
Telepark 1/II, 8572 <strong>Bärnbach</strong><br />
Tel.: 03142/61110, Fax.: DW 10<br />
S eite<br />
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