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Der Sprung übers Leder - Bärnbach

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<strong>Bärnbach</strong>er Stadtzeitung<br />

Aktuelles von der Volksschule 1 <strong>Bärnbach</strong><br />

Zahlreiche Projekte umgesetzt<br />

Schlossparklauf<br />

Am 8. Oktober 2008 fand der Geländelauf für Volksschulen im<br />

Schlosspark Voitsberg statt. Die Volksschule 1 <strong>Bärnbach</strong> konnte<br />

dabei im Einzelbewerb zwei 2. Plätze durch Huberts Tobias<br />

und Kinhamer Patrick erringen. Weiters konnte man sich über<br />

den 1. Platz in der Mannschaftswertung mit den Schülern,<br />

Huberts Tobias, Peking Lukas und Kos Philipp, freuen.<br />

Lehrausgang zur Bäckerei Köck<br />

Die Bäckerei Köck hat die Schüler der 2. b Klasse eingeladen,<br />

die Backstube zu besuchen. Dort durften die Kinder aus Teig<br />

Brezeln, Zöpfe, Tiere und vieles mehr kneten und formen.<br />

Während die „Kunstwerke“ im Ofen gebacken wurden, erhielten<br />

die SchülerInnen von der Familie Köck eine stärkende Jause<br />

und Getränke. Stolz durften die kleinen Bäcker dann ihr selbst<br />

hergestelltes Gebäck mit nach Hause nehmen. Herzlichen Dank<br />

der Bäckerei Köck für diesen erlebnis- und lehrreichen Tag.<br />

14. November- Tag des Apfels<br />

Am „Tag des Apfels“ besuchte der Obstbauer Andreas Rumpf<br />

die Schule und spendierte allen Schülern Gratisäpfel. Durch ein<br />

lehrreiches Apfelplakat, wurde den Kindern erklärt, welche<br />

Apfelsorten bei den Schülern besonders beliebt sind und vor<br />

allem wie gesund und wichtig der tägliche Apfel ist.<br />

90. Geburtstag von OSR VDir. Franz Stelzer<br />

Am 26.November feierte der ehemalige Schulleiter OSR. Franz<br />

Stelzer seinen 90. Geburtstag. <strong>Der</strong> Klassenchor der 3.b Klasse<br />

unter der Leitung von Frau Erlbeck sang dem Jubilar zu Ehren<br />

ein Lied und die Schulleiterin, die LehrerInnen und auch ehemalige<br />

Lehrerkolleginnen gratulierten dem ehemaligen Schulleiter<br />

in einer netten Feierstunde.<br />

Barbaraprojekt<br />

Im Rahmen eines Projektunterrichtes wurden den SchülerInnen<br />

der 3. und 4. Klasse der geschichtliche Hintergrund des<br />

Bergbaues und die Bedeutung der Hl. Barbara für die Bergleute<br />

in verschiedenen Unterrichtsveranstaltungen näher gebracht.<br />

So erhielten die 3. Klassen von Prof. Dr. Ernst Lasnik eine Führung<br />

in das ehemalige Bergbaugelände, und in der Schule gab es Vorträge<br />

zu diesem Thema von DI Franz Gößler und Herrn Siegfried<br />

Holler. Neben einem Wortgottesdienst am 4. Dezember<br />

durfte natürlich auch ein Fackelumzug gemeinsam mit den Bergleuten<br />

nicht fehlen.<br />

Nikoloaktion des Elternvereins<br />

Seit vielen Jahren wird am Nikolotag vom Elternverein an der<br />

Volksschule eine Nikoloaktion durchgeführt. Auch heuer besuchte<br />

der Nikolaus alle 8 Klassen. Die Schüler bestaunten den Himmelsboten,<br />

brachten ihm Lieder und Gedichte dar und erhielten<br />

vom Elternverein einen Milchbrotnikolo und einen saftigen<br />

Apfel. Herzlichen Dank an den Elternverein für die Durchführung<br />

dieser netten Aktion.<br />

Kunstprojekt „Van Gogh“<br />

Anfang November fand in der 2. b und 3.b der VS 1 <strong>Bärnbach</strong><br />

das Kunstrojekt „Vincent van Gogh“ unter der Leitung von Frau<br />

VDir. OSRn. E. Fürnschuß und der Künstlerin G.Adlmannseder<br />

statt. Die SchülerInnen erfuhren sehr viel über das Leben<br />

und die Werke des Künstlers. Im praktischen Teil des Projektes<br />

erlernten die SchülerInnen die Arbeitstechniken des berühmten<br />

Malers. Dabei erwiesen sich die kleinen Künstler als wahre<br />

Van Gogh-Experten, wie man an den entstandenen Arbeiten,<br />

die in den Gängen des Volksschulgebäudes ausgestellt sind,<br />

bestaunen kann.<br />

Dr. Birgit Eckhart,Rechtsanwaltskanzlei<br />

Mag. Helmut<br />

Hawranek<br />

Telepark 1/II,<br />

8572 <strong>Bärnbach</strong><br />

T.: 03142/61110<br />

Meldepflicht löst Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer ab<br />

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

gehören seit 1. 8. 2008 der Vergangenheit<br />

an. Für Vermögenserwerbe von<br />

Todes wegen (z.B. im Wege einer Erbschaft)<br />

fällt, wenn der Erblasser nach<br />

dem 31. 7. 2008 verstorben ist, keine<br />

Erbschaftssteuer mehr an. Für Schenkungen,<br />

die nach diesem Zeitpunkt<br />

erfolgen, ist keine Schenkungssteuer<br />

mehr zu entrichten. An Stelle des<br />

Schenkungssteuergesetzes trat das<br />

Schenkungsmeldegesetz 2008. Die Meldepflicht<br />

von Schenkungen besteht etwa<br />

für Bargeld, für Kapitalforderungen (z.<br />

B. Sparbücher, Darlehensforderungen<br />

etc.), für Anteile an Kapitalgesellschaften<br />

(AG, GmbH) und an Personengesellschaften<br />

(OG, KG) oder für<br />

bewegliches körperliches Vermögen (z.B.<br />

Kraftfahrzeuge, Schmuck etc.). Schenkungen<br />

zwischen Angehörigen müssen<br />

ab Überschreiten einer Wertgrenze von<br />

50.000,00 dem Finanzamt gemeldet<br />

werden. Kommt es innerhalb eines Jahres<br />

zu mehreren Schenkungen, werden<br />

die Werte addiert. Übersteigt die<br />

Gesamtsumme die Grenze von<br />

50.000,00 € müssen alle Schenkungen<br />

gemeldet werden. Bei Schenkungen zwischen<br />

Nichtangehörigen muss bereits<br />

ab dem Überschreiten einer Wertgrenze<br />

von 15.000,00 das Finanzamt informiert<br />

werden. Gibt es innerhalb von 5<br />

Jahren mehrere Schenkungen, die<br />

zusammen die Summe von 15.000,00<br />

<strong>übers</strong>teigen, müssen alle Schenkungen<br />

gemeldet werden. Die Anzeige hat<br />

innerhalb von drei Monaten ab dem<br />

Erwerb zu erfolgen. Weder für Erbschaften<br />

noch für Schenkungen von<br />

Grundstücken besteht eine Anzeigepflicht<br />

nach dem Schenkungsmeldegesetz.<br />

<strong>Der</strong> Erwerb eines Grundstückes von<br />

Todes wegen oder durch eine Schenkung<br />

unterliegt ab 1. 8. 2008 der Grunderwerbsteuer.<br />

Die steuerliche Bemessungsgrundlage<br />

ist der 3-fache Einheitswert<br />

des Grundstückes. <strong>Der</strong> Steuer<br />

satz beträgt entweder 2 % oder 3,5 %<br />

der Bemessungsgrundlage. Bei Erwerben<br />

durch Ehegatten, Eltern, Kinder,<br />

Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv kinder<br />

oder Schwiegerkinder beträgt der Steuersatz<br />

2 %. In allen anderen Fällen<br />

beträgt der Satz 3,5 %.<br />

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Helmut<br />

Hawranek<br />

Telepark 1/II, 8572 <strong>Bärnbach</strong><br />

Tel.: 03142/61110, Fax.: DW 10<br />

S eite<br />

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