abfuhr- termine 2010 - Samtgemeinde Boldecker Land
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Biomülltonnen sind in den Größen 120 l und 240 l lieferbar. Neben der ganzjährigen<br />
Abfuhr der Biomülltonnen können auch Saisonbiomülltonnen bestellt werden. Diese mit<br />
einem violettfarbenen Deckel markierten Tonnen verbleiben ganzjährig auf dem Grundstück<br />
und können vom 01.04. bis 30.11. an den Tagen der Biomüll<strong>abfuhr</strong> bereitgestellt<br />
werden. Von Dezember bis März erfolgt keine Entleerung. In dieser Zeit ist eine ordnungsgemäße<br />
Eigenkompostierung der anfallenden organischen Abfälle erforderlich.<br />
Um bei Frost ein eventuelles Festfrieren der Bioabfälle zu reduzieren, sollte überschüssige<br />
Feuchtigkeit mit Zeitungspapier gebunden werden.<br />
Grüne Tonnen (240 l) für die getrennte Erfassung von Papier/Kartonagen stehen je<br />
angefangenem Restmüllbehältervolumen bis 60 l / Woche und Grundstück gebührenfrei<br />
zur Verfügung. Ist das auf dem Grundstück bereitgestellte Restmüllbehältervolumen<br />
größer, kann der Anschlussnehmer für jedes weitere angefangene 60 l Restmüllbehältervolumen<br />
/ Woche eine zusätzliche Altpapiertonne gebührenfrei erhalten. Ansonsten<br />
wird jede weitere Altpapiertonne gebührenpflichtig. Für Grundstücke, die über Restmüll-<br />
Container (770 l / 1100 l) entsorgt werden, gelten abweichende Regelungen.<br />
Behälterummeldungen sind durch den Grundstückseigentümer bei der<br />
zuständigen Stadt, <strong>Samtgemeinde</strong> oder Gemeinde bis zum 15. des Vormonates für den<br />
Folgemonat zu beantragen. Das Behälterummeldeformular steht auch im Internet unter<br />
www.gifhorn.de (Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - „Antrag Müllbehälter“)<br />
zum Ausdrucken zur Verfügung. Für Ab– und Ummeldungen von Abfallbehältern wird<br />
eine Gebühr von 8,00 € pro Antrag erhoben. Der erstmalige Neuanschluss<br />
eines Grundstückes an die Abfallentsorgung ist gebührenfrei,<br />
ebenfalls der Austausch von defekten Tonnen, die im Rahmen<br />
der Leerung beschädigt wurden.<br />
Alle veranlagten Restmüllbehälter sind mit gelben Kontrollmarken<br />
markiert, während Biomülltonnen blaue Kontrollmarken tragen.<br />
Behälter, die keine gültige Kontrollmarke haben, werden nicht geleert. Der Ersatz von<br />
Kontrollmarken wird über den Fachbereich Umwelt des <strong>Land</strong>kreises Gifhorn vorgenommen<br />
(Tel.: 05371 / 82-771 u. -774).<br />
Die Abholung der „Gelben Säcke“ erfolgt 14-täglich. Nachfragen zur Abholung<br />
sowie zu Verteilstellen beantwortet die kostenfreie DSD - Hotline der Fa. REMON-<br />
DIS unter Tel.: 0800 / 1223255 sowie die Abfallberatung des <strong>Land</strong>kreises<br />
Die Sperrmüll<strong>abfuhr</strong> wird dreimal pro Jahr zu festen Terminen durchgeführt.<br />
Montags erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sperrmüllsammlung. Die Bereitstellung<br />
des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf frühestens einen Tag vor dem<br />
angegebenen Abfuhrtermin erfolgen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit<br />
vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Sperrmüll umfasst Abfälle<br />
aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer<br />
Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom <strong>Land</strong>kreis<br />
zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen (z.B. Möbel, Teppichböden, Matratzen).<br />
Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m<br />
x 1,5 m x 0,75 m haben.<br />
Von der Sperrmüll<strong>abfuhr</strong> sind grundsätzlich alle Bau- und Renovierungsabfälle,<br />
Kraftfahrzeugteile, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (s. u.)<br />
sowie anderer Elektronikschrott (z.B. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen!<br />
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