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abfuhr- termine 2010 - Samtgemeinde Boldecker Land

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Schadstoffsammlung<br />

Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten<br />

ohne zusätzliche Gebühr angenommen:<br />

• Flüssige Lackfarben (Keine Wandfarben!)<br />

• Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte<br />

• Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit<br />

• Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z.B. aus Laborkästen)<br />

• Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel<br />

• Fotochemikalien (Hobbybereich)<br />

• Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren<br />

• Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Schaumdosen<br />

• Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (s. a. Elektronikschrottsammlung)<br />

• Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren<br />

sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim<br />

Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe<br />

beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin<br />

möglich.<br />

• Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über Fachhandel möglich<br />

Folgende Abfälle werden bei der Schadstoffsammlung nicht<br />

angenommen:<br />

Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren)<br />

Altmedikamente dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen<br />

gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier<br />

in die “Grüne Tonne".<br />

Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher<br />

zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft<br />

haben.<br />

Ausgehärtete Farben und Lacke, deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen<br />

sind, können über den Restmüll entsorgt werden.<br />

Flüssige Wandfarben (Binderfarbe). Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft,<br />

so dass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei<br />

geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.<br />

Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den "Grünen Punkt" oder ein<br />

Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den "Gelben<br />

Sack”.<br />

Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf<br />

Jeden 2. Samstag im Monat steht von 08.00 bis 12.00 Uhr das Schadstoffmobil ausschließlich<br />

Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf<br />

( An der Kreisstraße 7) zur Verfügung:<br />

Annahme<strong>termine</strong> auf der ZEW (08.00 - 12.00 Uhr)<br />

Samstag 09.01.10 13.02.10 13.03.10 10.04.10 08.05.10 12.06.10<br />

Samstag 10.07.10 14.08.10 11.09.10 09.10.10 13.11.10 11.12.10<br />

An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage<br />

in Wesendorf möglich!<br />

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