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abfuhr- termine 2010 - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Samtgemeinde</strong> Wesendorf Weihnachtsbäume<br />

15<br />

Grünrückstände<br />

Sperrmüll<br />

Wagenhoff 14.01. 12.03. 19.10. 16.03. 06.07. 08.10.<br />

Wahrenholz 15.01. 12.04. 19.11. 03.03. 24.06. 29.09.<br />

Weißenberge 15.01. 12.04. 19.11. 02.03. 23.06. 28.09.<br />

Weißes Moor 15.01. 12.03. 20.10. 02.03. 23.06. 28.09.<br />

Wesendorf 18.01. 12.04. 19.11. 04.03. 25.06. 30.09.<br />

Westerholz (incl. Hasenberg) 18.01. 12.03. 20.10. 03.03. 24.06. 29.09.<br />

Wichelnförth 14.01. 12.03. 19.10. 16.03. 06.07. 08.10.<br />

Zahrenholz 14.01. 12.03. 19.10. 16.03. 06.07. 08.10.<br />

Wilder Müll<br />

Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle (z.<br />

B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt,<br />

Baustellenabfälle, Autoteile und -reifen, Fernseher,<br />

Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der<br />

ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege<br />

illegal beseitigt oder abgelagert werden.<br />

Wer Abfälle ordnungswidrig ablagert, riskiert eine<br />

Anzeige und handelt gegenüber der Umwelt verantwortungslos.<br />

Des Weiteren verschandelt<br />

„wilder Müll“ die <strong>Land</strong>schaft und ist schlecht für Illegale Ablagerung von Sperrmüll und Altreifen<br />

das Image der Städte und Gemeinden. Und<br />

schließlich ist „wilder Müll“ auch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Seine Einsammlung<br />

und Beseitigung verursachen hohe Ausgaben, die alle Bürger/innen über<br />

die Abfallentsorgungsgebühren bezahlen.<br />

Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen<br />

innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde<br />

erste Ansprechstelle.<br />

Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien <strong>Land</strong>schaft<br />

(außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die Untere Abfallbehörde des <strong>Land</strong>kreises<br />

Gifhorn zuständig:<br />

Nordkreis (Stadt Wittingen, <strong>Samtgemeinde</strong>n Hankensbüttel, Brome,<br />

Wesendorf, <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> und Gemeinde Sassenburg)<br />

Tel.: 05371 / 82-779 oder Tel.: 05376 / 8867<br />

Südkreis (Stadt Gifhorn, <strong>Samtgemeinde</strong>n Meinersen, Isenbüttel und<br />

Papenteich)<br />

Tel.: 05371 / 82-782<br />

Die eingehenden Hinweise auf ordnungswidrige Abfallentsorgung werden dort zunächst<br />

gesammelt. Anschließend erfolgt die Festlegung der Sammelrouten, so dass<br />

erst mit zeitlicher Verzögerung in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Unternehmen<br />

die Entsorgung der Abfälle erfolgen kann. Lediglich Abfälle, von denen eine besondere<br />

Gefahr für Umwelt und Mensch ausgeht, können zeitnah entsorgt werden.

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