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Vertrag Stadtfest 2010 - Werbegemeinschaft Jülich eV

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<strong>Vertrag</strong>zwischen der<strong>Werbegemeinschaft</strong> Jülich e.V.- in der Folge Veranstalter genannt –über die Überlassung eines Standplatzes für das<strong>Stadtfest</strong> „Italienisches Jülich“ vom 11.-13. Juni <strong>2010</strong>Firmenbezeichnung:Adresse:PLZ/Ort:Ansprechpartner:Tel-Nummer /Mobil-Nr.:und- in der Folge Beschicker genannt -StempelAngebot des Beschickers:________________________________________alkoholische Getränke ja neinFlächenbedarf:______________ lfd Meter Weitere Angaben: ______________________gewünschte Staße:_____________________________________________________________Der Beschicker benötigt ____ Strom: _________________ ___ Wasser ___ AbwasserDer Beschicker trägt zumMotto des <strong>Stadtfest</strong>es inbesonderer Weise bei durch: __________________________________________________________Für die Standgebühr wird eine Rechnung erstellt.Die Gebühr richtet sich nach der Jülicher <strong>Stadtfest</strong>ordnung. Diese ist nachzulesen unterwww.werbegemeinschaft-juelich.de. Beispiele entnehmen Sie bitte der beiliegenden Tabelle.Der Betrag gilt zzgl. der gültigen MwSt.Betrag €===============Der Rechnungsbetrag kann von folgendem Konto eingezogen werden: Konto:_________________Bankverbindung:___________________________ BLZ: ________________________Der Kostenbeitrag ist nach Rechnungsstellung zahlbar. Beschicker, die Ihren Zahlungsverpflichtungennicht im Voraus nachgekommen sind, müssen bei Inkasso 20,00 EuroAufwandsentschädigung extra zahlen.Zu Beginn der Standplatznutzung muss eine Kaution beim Veranstalter hinterlegt werden.


Verpflichtungen des Beschickers:Imbissbetriebe müssen Ihren Standplatz mit Matten abdecken. Fett- und Ölabfälle aus Imbissbetrieben etc.sowie alle anderen flüssigen Abfälle sind gesondert zu sammeln und auf Kosten des Betreibers zuentsorgen; sie dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation eingeleitet werden. Die Kaution wird nachordnungsgemäßer Reinigung nach Ende der Veranstaltung zurückgezahlt. Der Beschicker ist verpflichtet,den Standplatz täglich sowie unmittelbar nach dem Abbau zu säubern und wieder so herzurichten, wie er ihnangetroffen hat.Gastronomische Betriebe und ihre Mitarbeiter müssen alle behördlichen Anforderungen zum Verkauf ihrerAngebote erfüllen, z.B. Schankerlaubnis, Hygienevorschriften etc.Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, so kann kein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemachtwerden.Der Beschicker oder dessen Bevollmächtigter haftet für alle Schäden, welche durch Auf- und Abbau oderdurch das An- und Abfahren der Wohn- und Geschäftswagen entstehen.Es muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung bestehen, diese muß auf Verlangen nachgewiesenwerden. Die Nichtvorlage ordentlicher und gültiger Versicherungsnachweise berechtigt zur sofortigenSchließung des Betriebes.Sollte der Veranstalter wegen etwaiger vom Beschicker oder von seinen Erfüllungs- und Verrichtungshilfenverursachten Schäden von einem Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Beschicker die<strong>Werbegemeinschaft</strong> Jülich e.V. von den Schadenersatzansprüchen freizustellen.Mit dem Aufbau der Geschäfte darf erst freitags ab 6.00 Uhr und nach Anordnung des Veranstaltersbegonnen werden. Kabel und Schläuche sind so abzusichern, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.Anfallende Abwässer sind den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zuzuführen.Lautsprecher sind nur in Fahr-, Schau-, Belustigungs- und Spielgeschäften zugelassen. Sie sind denBestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräusche und ähnlichenUmwelteinwirkungen (Landes Immissionsschutzgesetz) zu betreiben. Die Lautstärke darf bis 22.00 Uhr 65db(A) und nach 22.00 Uhr 45 db(A) nicht überschreiten. Bei Fahrgeschäften dürfen Lautsprecher nur insGeschäftsinnere wirken.Elektroanschlüsse sowie die Abrechnung der Stromkosten werden durch eine vom Veranstalter beauftragteElektrofirma durchgeführt. Laut Anordnung der Stadtverwaltung sind alle Fahrzeuge nach dem Aufbau ausdem gesamten <strong>Stadtfest</strong>bereich zu entfernen.Untervermietung des Standplatzes ist nicht gestattet.Sollte der Beschicker seinen Verpflichtungen aus diesem <strong>Vertrag</strong> nicht nachkommen, ist der Veranstalter –vertreten durch ein Vorstandsmitglied – berechtigt, den Stand zu schließen. Der Beschicker unterwirft sich,wenn er seine Verpflichtungen aus diesem <strong>Vertrag</strong> nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, für jedenEinzelfall der Zuwiderhandlung einer <strong>Vertrag</strong>sstrafe von 50 % der StandgebührAnsprechpartner des Veranstalters:Standaufstellung: Marktplatz, Kölnstraße: Frau Vent, Tel. 0163-7405267Poststraße: Frau Schuster, Lederwaren Gaspers, Tel. 02461-2738Kleine Rurstraße: Herr Backhausen, Bürotechnik Backhausen, Tel. 02461-2090Marktstraße: Frau Essling, Comtesse Moden, Tel. 02461-52828Rechnungsstellung: Frau Breuer, Optik Samans, Tel. 02461-2414Der unterschriebene <strong>Vertrag</strong> sollte bis spätestens 20.04.<strong>2010</strong> beim Veranstaltereingegangen sein.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich.Jülich, den 16. März <strong>2010</strong>_________________________________Veranstalter_________________________________________BeschickerAnschrift:Bankverbindungen:<strong>Werbegemeinschaft</strong> Jülich e.V. Sparkasse Düren Aachener Bank eG JülichPostfach 1124BLZ 395 501 10BLZ 390 601 8052412 Jülich Steuer-Nr. 213/5701/0773 Konto 77 032Konto 4 000 909 012

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