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Antwort mit Stellungnahme des BAZL-Direktor Raymond ... - ig-brego

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Schweizerische EidgenossenschaftEidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie undConfédération suisseKommunikation UVEKConfederazione Svizzera Bun<strong>des</strong>amt für Zivillufifahrt <strong>BAZL</strong>Confederaziun svizraDirektion<strong>BAZL</strong>, CH-3003 BernHerr und FrauSilvan & Jeanette EsslenWaldhof8967 WidenSachbearbeiterin: Daniela MüllerItt<strong>ig</strong>en, 4 . Januar 2006Fluglärmbelastung im AargauSehr geehrte Frau Esslen, sehr geehrter Herr EsslenIhr Schreiben vom 15 . Oktober 2005 haben wir zur Kenntnis genommen . Leider hat sich unsere <strong>Antwort</strong>verzögert. Für die Verspätung möchten wir uns entschuld<strong>ig</strong>en . Zu Ihrer Richt<strong>ig</strong>stellung" nehmenwir wie folgt Stellung :" Nav<strong>ig</strong>ationspunkt BREGOWir betonen nochmals, dass der Nav<strong>ig</strong>ationspunkt BREGO nie wesentlich verschoben wurde .Die vermutlich von Ihnen angesprochene Änderung fand im Zuge der ARNV3 (Area RouteNetwork Version 3), einem europäischen Projekt zwecks Überholung der internationalenFlugstrassen, statt und bewegt sich in einem Toleranzbereich, der weder eine Namensänderungnoch ein Auflageverfahren notwend<strong>ig</strong> machte . Ein Widerspruch zum Luftfahrtgesetzbetreffend die Publikationspflicht <strong>des</strong> <strong>BAZL</strong> gemäss Art. 36d Abs . 2 LFG bei Änderungen <strong>des</strong>Betriebsreglements, die wesentliche Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung haben, bestehtnicht . Untersuchungen der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt EMPA belegen, dassVeränderungen in dieser Höhe keinen Einfluss auf die Lärmkurven haben . Da<strong>mit</strong> entfällt fürdie Genehm<strong>ig</strong>ungsbehörde die Pflicht zur Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden .In diesem Sinne treffen auch die Aussagen von Skyguide und Unique zu, wonach Veränderungenvon Flugverfahren oberhalb einer Höhe von 5000 Fuss rechtlich nicht lärmrelevantsind ." Starts von den Pisten 28 und 16An- und Abflugverfahren werden gemäss Art . 36c LFG durch die Flughafenbetreiberin erstelltund im Rahmen <strong>des</strong> Betriebsreglements dem <strong>BAZL</strong> zur Bewill<strong>ig</strong>ung vorgelegt . Das <strong>BAZL</strong> hatauf den Inhalt eines solchen Gesuchs nur bedingt und nur im Rahmen von sicherheitstechnischenAspekten Einfluss ; die Festlegung einzelner Flugrouten fällt grundsätzlich nicht in dieMühlestrasse 2, 3063 Itt<strong>ig</strong>enwww.bazl.admin .c h


Kompetenz <strong>des</strong> <strong>BAZL</strong> . Zu den von Ihnen aufgeführten Stadtflughäfen und den dort angewendetenAn- und Abflugverfahren halten wir fest, dass diese Verfahren nicht ohne weiteres aufden in politischer, topographischer und operationeller Hinsicht unterschiedlichen Kontext <strong>des</strong>Flughafens Zürich übertragen werden können . Wir möchten Ihnen versichern, dass die AnundAbflugverfahren auf den Flughafen Zürich einer eingehenden sicherheitstechnischenÜberprüfung unterzogen wurden . Es kann keine Rede davon sein, dass die Sicherheit überdem Kanton Aargau nicht gewährleistet wäre .Einbezug der Nachbarkantone in die Entwicklungen am Flughafen ZürichWir erlauben uns den Hinweis, dass für die Erarbeitung <strong>des</strong> definitiven Betriebsreglements<strong>des</strong> Flughafens Zürich heute auch der Kanton Aargau im Rahmen <strong>des</strong> SIL-Koordinationsprozesses(Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) eng in die Gestaltung <strong>des</strong> Objektblatts für denFlughafen Zürich einbezogen wird .LärmmessungDie von Ihnen erwähnte Studie ist dem <strong>BAZL</strong> bekannt . Wir möchten in diesem Zusammenhangdarauf hinweisen, dass für Fragen betreffend Änderungen der geltenden Lärmschutzverordnungdas BAFU (Bun<strong>des</strong>amt für Umwelt) zuständ<strong>ig</strong> ist. Das <strong>BAZL</strong> ist die Vollzugsbehördeund wendet die bestehenden Normen an .Wir hoffen, Ihnen <strong>mit</strong> unseren Ausführungen gedient zu haben .<strong>Raymond</strong> Cron<strong>Direktor</strong>Daniela MüllerDirektionsstabKopie z.K . : Unique, Skyguideintern : D, Stab, SIFS-lug, LESA-nua

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