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Mustervertrag für Minijobs bis 400 Euro - Bartmann-stb.de

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<strong>Mustervertrag</strong> für <strong>Minijobs</strong> <strong>bis</strong> <strong>400</strong> <strong>Euro</strong>ArbeitsvertragZwischen ... (Name, Anschrift Arbeitgeber) – im Folgen<strong>de</strong>n Arbeitgeber – und Frau/Herrn ...(Name, Anschrift, evtl. Geburtsdatum <strong>de</strong>s Arbeitnehmers) wird folgen<strong>de</strong>r Arbeitsvertraggeschlossen:§ 1 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsbereich1) Frau/Herr ... wird ab <strong>de</strong>m ... im Rahmen eines geringfügig entlohntenBeschäftigungsverhältnisses <strong>bis</strong> <strong>400</strong> <strong>Euro</strong> eingestellt.2) Frau/Herr ... nimmt Aufgaben ... (zum Beispiel in <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltung) wahr. Zuihrem/seinem Aufgabenbereich gehört beispielsweise die Erledigung folgen<strong>de</strong>r Arbeiten:a)... b) ... (Genaue Beschreibung <strong>de</strong>r Tätigkeit vornehmen)3) Frau/Herr ... kann auch zu an<strong>de</strong>ren Tätigkeiten herangezogen wer<strong>de</strong>n.4) Die Arbeiten wer<strong>de</strong>n ... (Ort <strong>de</strong>r Tätigkeit eintragen) verrichtet.§ 2 Arbeitszeit1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ... Stun<strong>de</strong>n. Das entspricht ... Stun<strong>de</strong>n im Monat.2) Die Arbeitsleistung erfolgt an ... (Zahl <strong>de</strong>r Tage) Tagen in <strong>de</strong>r Woche am ... (Zeitraum) mitjeweils ... Stun<strong>de</strong>n. Der Arbeitgeber behält sich vor, im Fall erhöhten Arbeitsanfalles undurlaubs- o<strong>de</strong>r krankheitsbedingten Ausfalls an<strong>de</strong>rer Arbeitskräfte die Arbeitsleistungan<strong>de</strong>rweitig festzulegen.§ 3 Vergütung1) Das Arbeitsentgelt beträgt ... (maximal <strong>400</strong>) <strong>Euro</strong> pro Monat und ist am Monatsen<strong>de</strong> fällig.2) Die Überweisung <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts erfolgt auf das Konto Nummer ... bei <strong>de</strong>r ... (Bank o<strong>de</strong>rSparkasse) in ... (BLZ ...).3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r steuerlichen bzw.versicherungsrechtlichen Verhältnisse – insbeson<strong>de</strong>re, wenn neben diesem geringfügigenBeschäftigungsverhältnis ein weiteres geringfügiges aufgenommen wird – <strong>de</strong>m Arbeitgeberunverzüglich mitzuteilen.4) Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichenRegelung. Zurzeit beträgt sie 100 Prozent für die ersten sechs Wochen <strong>de</strong>r Krankheit.§ 4 UrlaubFrau/Herr ... hat Anspruch auf ... Tage Erholungsurlaub im Jahr. Der Urlaub muss vomArbeitgeber vor Urlaubsantritt genehmigt wer<strong>de</strong>n.§ 5 Kündigung1) Das Arbeitsverhältnis kann bei<strong>de</strong>rseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsen<strong>de</strong>schriftlich gekündigt wer<strong>de</strong>n. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>sKündigungsschreibens.


2) Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t automatisch ohne Kündigung am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rMitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt allgemein gelten<strong>de</strong> Renteneintrittsalter (<strong>de</strong>rzeit 65Jahre) vollen<strong>de</strong>t§ 6 Hinweis zur RentenversicherungspflichtDer Arbeitgeber weist Frau/Herrn ... darauf hin, dass sie/er eigene Ansprüche in <strong>de</strong>rRentenversicherung erwerben kann. Dazu muss sie/er mit einem eigenen Beitrag von <strong>de</strong>rzeit4,5 Prozent <strong>de</strong>n Arbeitgebersatz (<strong>de</strong>rzeit 15 Prozent) auf die vollen 19,5 Prozent aufstocken.Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung müssen zusammen min<strong>de</strong>stens30,23 <strong>Euro</strong> betragen.§ 7 Schlussbestimmungen1) Vertragsverän<strong>de</strong>rungen bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über dieAufhebung <strong>de</strong>r Schriftform sind nichtig.2) Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültigerweisen sollten. Die betreffen<strong>de</strong> Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihrursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglicherreicht wer<strong>de</strong>n.(Ort), <strong>de</strong>n .... (Datum) _________________ (Ort), <strong>de</strong>n ... (Datum) ______________________(Arbeitgeber)(Arbeitnehmer)


ErläuterungenZu § 1: In Absatz 1 wird klargestellt, dass es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis<strong>bis</strong> <strong>400</strong> <strong>Euro</strong> han<strong>de</strong>ln soll. Damit wird <strong>de</strong>utlich gemacht, dass die ab 1. April 2003 gelten<strong>de</strong>nRegeln für Lohnsteuer und Sozialversicherung gelten sollen.Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Arbeitnehmers sollte im bei<strong>de</strong>rseitigen Interesse einvernehmlichfestgelegt wer<strong>de</strong>n (Absatz 2). Um auf Verän<strong>de</strong>rungen reagieren zu können, sollten Arbeitgebersich vorbehalten, <strong>de</strong>n Arbeitnehmer zu an<strong>de</strong>ren Tätigkeiten heranziehen zu können (Absatz 3).Zu § 2: Die <strong>bis</strong>herige Begrenzung <strong>de</strong>r Wochenarbeitszeit auf 15 Stun<strong>de</strong>n entfällt. Das verschafftgrößere Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltung <strong>de</strong>r wöchentlichen Arbeitszeit. Theoretischsind alle Gestaltungen möglich, solange sie nicht gegen gelten<strong>de</strong>s Arbeitszeitrecht (nicht mehrals durchschnittlich acht Stun<strong>de</strong>n am Tag) verstoßen.Zu § 3: Mit <strong>de</strong>m gesamten Arbeitsentgelt (monatliches Entgelt und Einmalzahlungen wieUrlaubs- o<strong>de</strong>r Weihnachtsgeld) darf die Geringfügigkeitsgrenze von regelmäßig <strong>400</strong> <strong>Euro</strong> nichtüberschritten wer<strong>de</strong>n (Absatz 1). Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>s Stun<strong>de</strong>nlohns sollten außer<strong>de</strong>mfolgen<strong>de</strong> zwei Dinge im Auge behalten wer<strong>de</strong>n:1. Teilzeitkräfte (auch Geringverdiener) dürfen nicht schlechter behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n alsVollzeitbeschäftigte (Diskriminierungsverbot). Das be<strong>de</strong>utet: Arbeitgeber müssen einer <strong>400</strong>-<strong>Euro</strong>-Kraft ein Entgelt zahlen, das <strong>de</strong>m anteiligen Entgelt eines Vollzeit-Beschäftigtenentspricht. Das ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz.2. Das Phantomlohn-Problem: Ist ein Unternehmen tarifgebun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r ArbeitnehmerMitglied <strong>de</strong>r Gewerkschaft, ist <strong>de</strong>r Tariflohn verbindlich. Zahlt <strong>de</strong>r Arbeitgeber (selbst mitEinverständnis <strong>de</strong>s Arbeitnehmers) einen geringeren Stun<strong>de</strong>nlohn, haftet er nachFeststellung <strong>de</strong>s Sachverhalts (zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung) <strong>bis</strong> zu fünfJahre rückwirkend für zu wenig gezahlte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.Der Arbeitgeber muss wissen, wenn sich an <strong>de</strong>n steuerlichen undsozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s Arbeitnehmers etwas än<strong>de</strong>rt (zum Beispiel,wenn er ein weiteres geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Denn <strong>de</strong>r Arbeitgebermuss die Versicherungspflicht <strong>de</strong>s Arbeitnehmers prüfen.Zu § 4: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf min<strong>de</strong>stens 24 Tage Urlaub im Jahr. Der Urlaubwird bei geringfügig Beschäftigten gekürzt, und zwar abhängig von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r tatsächlichenArbeitstage in <strong>de</strong>r Woche. Arbeitet <strong>de</strong>r Beschäftigte zum Beispiel an zwei Tagen in <strong>de</strong>r Wocheund gilt ansonsten die Fünf-Tage-Woche, so beträgt sein Urlaubsanspruch 2/5 <strong>de</strong>s regulärenAnspruchs.Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt wor<strong>de</strong>n.Die Komplexität und <strong>de</strong>r ständige Wan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>lten Materie machen es jedocherfor<strong>de</strong>rlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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