Betonwerkstein und Betonpflastersteine - Verfärbungen
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Sichtweisen an das Oberflächenaussehen eines<br />
Produktherstellers<br />
1. Farbunterschiede von Betonprodukten,<br />
auch in der Katalogdarstellung, sind nicht<br />
auszuschließen <strong>und</strong> haben keine Bedeutung<br />
für den Gebrauchswert. Gr<strong>und</strong> hierfür sind<br />
Schwankungen bei den Eigenfarben der<br />
Zuschlagstoffe, die ohne Ausnahme<br />
Naturprodukte sind........ Farbneutralisierend<br />
wirkt auch das Wetter, das nach <strong>und</strong> nach die<br />
Tönung der Fläche vereinheitlicht.<br />
2. Ausblühungen an Betonprodukten sind<br />
Kalkausscheidungen. Hierbei handelt es sich<br />
um eine chemische Reaktion, die auf Gr<strong>und</strong><br />
des Anmachprozesses zwischen Wasser, Luft<br />
<strong>und</strong> Zement entsteht, <strong>und</strong> als<br />
Calciumkarbonat zu tage tritt- einmal mehr,<br />
einmal weniger.Dieser natürliche Vorgang ist<br />
unvermeidbar <strong>und</strong> infolgedessen auch kein<br />
Reklamationsgr<strong>und</strong>.<br />
Bei eingefärbten <strong>Betonwerkstein</strong>en lassen<br />
sich die allgemeinen Sichtweisen zu<br />
Ausblühungen oder <strong>Verfärbungen</strong> nicht mehr<br />
anwenden. Hier liegt Sachmangeltatbestand<br />
vor (Verfehlung der vereinbarten Beschaffenheit)<br />
nach BGB oder VOB/B 02