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Lebensbegleitende Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland

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4<strong>Lebensbegleitende</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berufsberatung</strong><strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> – Strukturen <strong>und</strong> Angebote1. E<strong>in</strong>führungDamit alle Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bürger ihren <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> Berufswegeigenständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich planen <strong>und</strong>begründete Entscheidungen hierzu treffen können, stehen<strong>in</strong> jedem Lebensabschnitt – sei es <strong>in</strong> der Schule, <strong>in</strong> der Ausbildungoder im Studium, im Beruf, bei Arbeitslosigkeit <strong>und</strong>bei Fragen zur Weiterbildung – entsprechende Beratungsangebotezur Verfügung. Diese Broschüre will e<strong>in</strong>en Überblicküber die Gr<strong>und</strong>züge des deutschen Beratungssystemsgeben – vorrangig für ausländische Leser <strong>und</strong> andere Interessierte,die sich e<strong>in</strong>en raschen Überblick verschaffen wollen– ohne Anspruch auf vollständige Darstellung.Das deutsche Beratungssystem spiegelt die verfassungsmäßigeOrdnung des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> Beschäftigungssystems<strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> mit se<strong>in</strong>enzwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Kommunen geteilten Zuständigkeitenwider. Die 16 Länder s<strong>in</strong>d für Bildung <strong>und</strong> Kultur<strong>und</strong> damit auch für das Schul- <strong>und</strong> Hochschulwesensowie <strong>in</strong> Teilen auch für die Erwachsenenbildung <strong>und</strong> diedort jeweils angesiedelten Beratungsangbote zuständig.Dem B<strong>und</strong> obliegt die Verantwortung für die nicht schulischeberufliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung sowie für dieArbeitsmarktpolitik <strong>und</strong> die entsprechenden Beratungsdienstee<strong>in</strong>schließlich der <strong>Berufsberatung</strong> der B<strong>und</strong>esagenturfür Arbeit (BA) mit ihren lokalen Arbeitsagenturen.Neben den Institutionen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> den Ländern s<strong>in</strong>ddie Kommunen weitere wichtige Akteure bei der Bereitstellungvon Beratungsangeboten (z. B. durch Volkshochschulenoder im Rahmen ihrer sozialpflegerischen Aufgaben).Orientiert an den rechtlichen Zuständigkeiten beruhtdas deutsche Beratungssystem traditionell auf der Unterscheidungzwischen <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> Weiterbildungsberatung(<strong>in</strong> den Institutionen des <strong>Bildungs</strong>wesens) e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong> <strong>Berufsberatung</strong>(im Bereich von Berufsausbildung, Beruf <strong>und</strong>Arbeitsmarkt) andererseits. Angesichts der wachsenden Bedeutunglebenslangen Lernens <strong>in</strong> der modernen Wissensgesellschaft<strong>und</strong> der dafür erforderlichen Beratungsangeboteverliert diese Unterscheidung jedoch zunehmend an Bedeutungzugunsten von <strong>in</strong>tegrativen, lebensbegleitenden <strong>und</strong>bereichsübergreifenden Beratungsleistungen. Maßnahmenzur Kooperation, Vernetzung <strong>und</strong> Koord<strong>in</strong>ation s<strong>in</strong>d dahere<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung für mehr Transparenz <strong>und</strong> Kohärenzsowie für die Effektivität <strong>und</strong> Effzienz der vielfältigenBeratungsangebote.Die Beratung für Bildung, Beruf <strong>und</strong> Beschäftigung <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong> orientiert sich an dem geme<strong>in</strong>sam mit denPartnern <strong>in</strong> der Europäischen Union (EU) formulierten umfassendenBeratungsbegriff (siehe Kasten), der alle Formender <strong>Bildungs</strong>-, Berufs- <strong>und</strong> Laufbahnberatung ebenso wieBerufsorientierung, Berufswahlunterricht, Kompetenzfeststellung<strong>und</strong> Selbst<strong>in</strong>formationsangebote e<strong>in</strong>schließt. AusGründen der sprachlichen Vere<strong>in</strong>fachung wird im Text derBegriff „Beratung“ oft auch synonym für <strong>Bildungs</strong>-, Berufs<strong>und</strong>Beschäftigungsberatung verwendet.EU-Def<strong>in</strong>ition„Vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> des lebenslangen Lernens erstrecktsich Beratung auf e<strong>in</strong>e Vielzahl von Tätigkeiten, die Bürgerjeden Alters <strong>in</strong> jedem Lebensabschnitt dazu befähigen, sichAufschluss über ihre Fähigkeiten, Kompetenzen <strong>und</strong> Interessenzu verschaffen, <strong>Bildungs</strong>-, Ausbildungs- <strong>und</strong> Berufsentscheidungenzu treffen sowie ihren persönlichen Werdegangbei der Ausbildung, im Beruf <strong>und</strong> <strong>in</strong> anderen Situationen, <strong>in</strong>denen diese Fähigkeiten <strong>und</strong> Kompetenzen erworben <strong>und</strong>/oder e<strong>in</strong>gesetzt werden, selbst <strong>in</strong> die Hand zu nehmen.“(Europäische Union 2004, S. 2)2. Struktur des <strong>Bildungs</strong>systems<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>Trotz zum Teil unterschiedlicher Schulformen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnenB<strong>und</strong>esländern gilt generell für das <strong>Bildungs</strong>system<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> folgende Gr<strong>und</strong>struktur: Elementarbereich,Primarbereich, Sek<strong>und</strong>arstufen I <strong>und</strong> II, tertiärer Bereich<strong>und</strong> Weiterbildung (siehe Grafik Seite 5).Alle Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler besuchen die Gr<strong>und</strong>schulevon der 1. bis zur 4. Klasse (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Ländern biszur 6. Klasse). Im Anschluss wechseln sie <strong>in</strong> die Sek<strong>und</strong>arstufeI an Haupt- <strong>und</strong> Realschulen oder an Gymnasien.In vielen Ländern gibt es zusätzlich Gesamtschulen, <strong>in</strong>e<strong>in</strong>igen auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus verschiedenen Schultypen.Mit Abschluss der 9. oder 10. Klasse (im Alter von15/16 Jahren) ist die Schulpflicht für allgeme<strong>in</strong>bildendeSchulen beendet.Für Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler mit sonderpädagogischemFörderbedarf, soweit er <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en Schulen nicht entsprechendangeboten werden kann, gibt es verschiedeneArten von Förderschulen.

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