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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr<br />

an die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Zürich,<br />

Binzmühlestraße 56, 8050 Zürich, Schweiz.<br />

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG unterliegen<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für die Aufnahme<br />

vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit gesetzlich<br />

zulässig ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />

Die Investoren der Beteiligungsgesellschaft haben die Möglichkeit<br />

– unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen - im Falle von<br />

Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus<br />

der Anwendung des § 676h BGB die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für<br />

den Zugang zu der Schlichtungsstelle sind in der Schlichtungsverfahrensordnung<br />

geregelt. Diese sowie ein Merkblatt zu dem Verfahren<br />

ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 11 12 31, 60047 Frankfurt<br />

am Main, Tel.: 069/2388-1907/1906/1908, Fax: 069/2388-1919,<br />

Email: schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.<br />

12. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die<br />

Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />

Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />

mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden<br />

dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch<br />

für die Kommunikation während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung<br />

von Klauseln maßgeblich ist.<br />

13. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige<br />

Aufsichtsbehörde (Hinterlegungsstelle)<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />

ergibt sich aus den Seiten 26 ff des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie aus<br />

den §§ 2, 8 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der unter Nr. 1 genannten<br />

Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen<br />

Zulassung. Zuständige Hinterlegungsstelle für den überreichten<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong> ist gemäß § 8i Wertpapier-<strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz<br />

(<strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz - <strong>Verkaufsprospekt</strong>G) die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117<br />

Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.<br />

64 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz

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