Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr<br />
an die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Zweigniederlassung Zürich,<br />
Binzmühlestraße 56, 8050 Zürich, Schweiz.<br />
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG unterliegen<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für die Aufnahme<br />
vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit gesetzlich<br />
zulässig ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />
Die Investoren der Beteiligungsgesellschaft haben die Möglichkeit<br />
– unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen - im Falle von<br />
Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus<br />
der Anwendung des § 676h BGB die bei der Deutschen Bundesbank<br />
eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für<br />
den Zugang zu der Schlichtungsstelle sind in der Schlichtungsverfahrensordnung<br />
geregelt. Diese sowie ein Merkblatt zu dem Verfahren<br />
ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />
Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 11 12 31, 60047 Frankfurt<br />
am Main, Tel.: 069/2388-1907/1906/1908, Fax: 069/2388-1919,<br />
Email: schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.<br />
12. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die<br />
Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />
Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />
mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />
während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />
Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden<br />
dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch<br />
für die Kommunikation während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung<br />
von Klauseln maßgeblich ist.<br />
13. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige<br />
Aufsichtsbehörde (Hinterlegungsstelle)<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />
ergibt sich aus den Seiten 26 ff des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie aus<br />
den §§ 2, 8 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der unter Nr. 1 genannten<br />
Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen<br />
Zulassung. Zuständige Hinterlegungsstelle für den überreichten<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong> ist gemäß § 8i Wertpapier-<strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz<br />
(<strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz - <strong>Verkaufsprospekt</strong>G) die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117<br />
Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.<br />
64 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz