01.12.2012 Aufrufe

Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Investor hat in der Beitrittserklärung anzugeben, in welches Edelmetall<br />

seine Einlage investiert werden soll. Bei Teilung der Einlage<br />

auf Gold- und Silberbarren muss die Einlage je Edelmetall mindestens<br />

EUR 2.500 betragen und durch 50 ohne Rest teilbar sein.<br />

Leistet der Investor seine Einlage in monatlichen Raten, so muss<br />

die monatliche Rate mindestens EUR 50, bei Teilung der Einlage<br />

auf Gold- und Silberbarren mindestens EUR 25 je Edelmetall betragen.<br />

Höhere Monatsbeiträge müssen je Edelmetall durch 25<br />

teilbar sein.<br />

6) Die Investoren können ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag wahlweise mittelbar über die Treuhänderin<br />

halten oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen.<br />

7) Die Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />

des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />

behandelt, ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter<br />

werden. Der Gesellschaftsanteil der Treuhandkommanditistin wird<br />

so behandelt, wie wenn entsprechend der mittelbaren Beteiligung<br />

der Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen würden.<br />

8) Der Treugeber übernimmt mit Abschluss des Treuhandvertrages<br />

die auf seine mittelbare Beteiligung entfallenden Verbindlichkeiten<br />

der Treuhandkommanditistin gegenüber der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Beitragsschuld (Einlage und Agio), mit der Wirkung,<br />

dass er als Schuldner an die Stelle der Treuhandkommanditistin<br />

tritt. Die geschäftsführende Kommanditistin stimmt der Schuldübernahme<br />

durch die Treugeber hiermit unter Billigung aller Gesellschafter<br />

im Voraus mit Wirkung für die Gesellschaft zu, §§ 414,<br />

415 BGB.<br />

9) Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligen, haben der Treuhänderin eine notariell beglaubigte<br />

Vollmacht zu erteilen, die sie zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen<br />

der Kommanditgesellschaft und ihrer Gesellschafter beim<br />

Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren Eintragung<br />

des Investors nimmt die Treuhänderin die Rechte des Treugebers<br />

nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach Maßgabe des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages wahr.<br />

10) Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis<br />

zur Eintragung der jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

der Treuhänderin im Handelsregister haben die Treugeber die<br />

Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />

stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />

11) Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht<br />

oder nicht rechtzeitig erbringt, nach Ablauf von 30 Tagen nach<br />

Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung jederzeit aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen oder den Kommanditanteil des säumigen Gesellschafters<br />

auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage herabzusetzen.<br />

Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen<br />

nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf es hierfür nicht. Im Falle einer <strong>Kapital</strong>herabsetzung<br />

wird die Haftsumme des Kommanditisten herabgesetzt auf 10 %<br />

seiner herabgesetzten Pflichteinlage. Im Falle des Ausschlusses<br />

werden bereits geleistete Zahlungen des Kommanditisten/Treugebers<br />

erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Kommanditist/Treugeber<br />

die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

beigetreten ist und dieser seine vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />

in voller Höhe erfüllt hat.<br />

§ 5 Einlage und Agio<br />

1) Zahlungen der Investoren erfolgen auf ein Konto der Treuhandkommanditistin<br />

(Mittelverwendungskonto). Die Treuhandkommanditistin<br />

verfügt über das Konto<br />

a)<br />

mit Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs oder<br />

b) zu Gunsten eines Kontos, über das der Empfänger nur ge-<br />

meinschaftlich mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt<br />

ist, oder<br />

c) soweit Investoren Ansprüche aus dem Treuhand- oder dem<br />

Gesellschaftsverhältnis geltend machen können, z.B. nach<br />

Widerruf ihrer Vertragserklärung, Vertragsänderung oder<br />

–aufhebung, Kündigung oder Ausschließung.<br />

2) Die Einlage und ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5 % der Einlage sind<br />

fällig gemäß den Bestimmungen in der Beitrittserklärung. Das Agio<br />

ist in jedem Fall – auch bei Einzahlung der Einlage in monatlichen<br />

Raten - sofort und in voller Höhe fällig.<br />

3) Sobald der Gesellschafter seine Einlage erbracht hat und die Investition<br />

seiner Einlage in Gold- bzw. Silberbarren erfolgt ist, erhält<br />

er eine Mitteilung über die auf seinen Geschäftsanteil entfallende<br />

Menge an Edelmetallen in Unzen und Gramm, berechnet gemäß<br />

§ 14 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

4)<br />

Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Kommanditisten<br />

beträgt 10 % der Pflichteinlage.<br />

5) Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />

1 % pro Monat zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit einer<br />

Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der<br />

Gesellschaft vorbehalten.<br />

Gesellschaftsvertrag | 49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!