Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Investor hat in der Beitrittserklärung anzugeben, in welches Edelmetall<br />
seine Einlage investiert werden soll. Bei Teilung der Einlage<br />
auf Gold- und Silberbarren muss die Einlage je Edelmetall mindestens<br />
EUR 2.500 betragen und durch 50 ohne Rest teilbar sein.<br />
Leistet der Investor seine Einlage in monatlichen Raten, so muss<br />
die monatliche Rate mindestens EUR 50, bei Teilung der Einlage<br />
auf Gold- und Silberbarren mindestens EUR 25 je Edelmetall betragen.<br />
Höhere Monatsbeiträge müssen je Edelmetall durch 25<br />
teilbar sein.<br />
6) Die Investoren können ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag wahlweise mittelbar über die Treuhänderin<br />
halten oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen.<br />
7) Die Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />
des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />
behandelt, ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter<br />
werden. Der Gesellschaftsanteil der Treuhandkommanditistin wird<br />
so behandelt, wie wenn entsprechend der mittelbaren Beteiligung<br />
der Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen würden.<br />
8) Der Treugeber übernimmt mit Abschluss des Treuhandvertrages<br />
die auf seine mittelbare Beteiligung entfallenden Verbindlichkeiten<br />
der Treuhandkommanditistin gegenüber der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Beitragsschuld (Einlage und Agio), mit der Wirkung,<br />
dass er als Schuldner an die Stelle der Treuhandkommanditistin<br />
tritt. Die geschäftsführende Kommanditistin stimmt der Schuldübernahme<br />
durch die Treugeber hiermit unter Billigung aller Gesellschafter<br />
im Voraus mit Wirkung für die Gesellschaft zu, §§ 414,<br />
415 BGB.<br />
9) Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen, haben der Treuhänderin eine notariell beglaubigte<br />
Vollmacht zu erteilen, die sie zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen<br />
der Kommanditgesellschaft und ihrer Gesellschafter beim<br />
Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren Eintragung<br />
des Investors nimmt die Treuhänderin die Rechte des Treugebers<br />
nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach Maßgabe des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages wahr.<br />
10) Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis<br />
zur Eintragung der jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
der Treuhänderin im Handelsregister haben die Treugeber die<br />
Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />
stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />
11) Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht<br />
oder nicht rechtzeitig erbringt, nach Ablauf von 30 Tagen nach<br />
Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung jederzeit aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen oder den Kommanditanteil des säumigen Gesellschafters<br />
auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage herabzusetzen.<br />
Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen<br />
nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf es hierfür nicht. Im Falle einer <strong>Kapital</strong>herabsetzung<br />
wird die Haftsumme des Kommanditisten herabgesetzt auf 10 %<br />
seiner herabgesetzten Pflichteinlage. Im Falle des Ausschlusses<br />
werden bereits geleistete Zahlungen des Kommanditisten/Treugebers<br />
erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Kommanditist/Treugeber<br />
die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
beigetreten ist und dieser seine vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />
in voller Höhe erfüllt hat.<br />
§ 5 Einlage und Agio<br />
1) Zahlungen der Investoren erfolgen auf ein Konto der Treuhandkommanditistin<br />
(Mittelverwendungskonto). Die Treuhandkommanditistin<br />
verfügt über das Konto<br />
a)<br />
mit Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs oder<br />
b) zu Gunsten eines Kontos, über das der Empfänger nur ge-<br />
meinschaftlich mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt<br />
ist, oder<br />
c) soweit Investoren Ansprüche aus dem Treuhand- oder dem<br />
Gesellschaftsverhältnis geltend machen können, z.B. nach<br />
Widerruf ihrer Vertragserklärung, Vertragsänderung oder<br />
–aufhebung, Kündigung oder Ausschließung.<br />
2) Die Einlage und ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5 % der Einlage sind<br />
fällig gemäß den Bestimmungen in der Beitrittserklärung. Das Agio<br />
ist in jedem Fall – auch bei Einzahlung der Einlage in monatlichen<br />
Raten - sofort und in voller Höhe fällig.<br />
3) Sobald der Gesellschafter seine Einlage erbracht hat und die Investition<br />
seiner Einlage in Gold- bzw. Silberbarren erfolgt ist, erhält<br />
er eine Mitteilung über die auf seinen Geschäftsanteil entfallende<br />
Menge an Edelmetallen in Unzen und Gramm, berechnet gemäß<br />
§ 14 dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
4)<br />
Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Kommanditisten<br />
beträgt 10 % der Pflichteinlage.<br />
5) Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />
1 % pro Monat zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit einer<br />
Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der<br />
Gesellschaft vorbehalten.<br />
Gesellschaftsvertrag | 49