Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag zwischen der <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG und der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> und dem Investor<br />
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
2)<br />
3)<br />
<strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1) Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens.<br />
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />
alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />
förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />
errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.<br />
3) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />
werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />
dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />
ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />
leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2)<br />
Vorbehaltlich der Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treuhandkommanditisten<br />
sind Kommanditisten der Gesellschaft<br />
a)<br />
die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich,<br />
mit einer Einlage von EUR 500 und<br />
b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage<br />
von EUR 500. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Ihre Einlagen sind mit Unterzeichnung dieses Vertrages fällig<br />
48 | Gesellschaftsvertrag<br />
3) Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />
sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />
sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />
§ 4 <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />
1) Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2010 (Fondsschließung)<br />
weiteres Kommanditkapital im Wege eines öffentlichen Angebots<br />
von Vermögensanlagen im Sinne des <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetzes<br />
auf. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Aufnahme<br />
neuer Kommanditisten bis zu einem Kommanditkapital von EUR 10<br />
Mio. ohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt und kann<br />
die da zu er for der li chen Er klä run gen im Na men al ler Ge sell schafter<br />
un ter Be frei ung von § 181 BGB ab ge ben und ent ge gen neh men.<br />
Die Einlagen der Ge sell schaf ter sind gemäß den Bedingungen in<br />
der Beitrittserklärung fäl lig.<br />
2) Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />
Beteiligung von Investoren bis einschließlich 31.12.2010<br />
berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />
treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />
das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />
Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />
der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH (Treuhandkommanditistin) bestimmt sich nach der von den<br />
Treugebern übernommenen Einlage. Nach dem 31.12.2010 dürfen<br />
von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />
keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />
werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />
Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />
Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />
3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />
ein- oder mehrmals zu verschieben, längstens jedoch<br />
bis zum 31.12.2011. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
auf einen EUR 10 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Sie ist<br />
ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt.<br />
4) Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />
Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhandkommanditistin<br />
ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur<br />
Fondsschließung berechtigt, auch wenn die geschäftsführende<br />
Kommanditistin den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />
5) Die auf einen Investor entfallende Einlage muss mindestens EUR<br />
5.000 betragen und muss durch 100 ohne Rest teilbar sein. Der