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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag zwischen der <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG und der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> und dem Investor<br />

§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

2)<br />

3)<br />

<strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1) Gesellschaftszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens.<br />

2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />

alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />

förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />

errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.<br />

3) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />

werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />

dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />

ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />

leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2)<br />

Vorbehaltlich der Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treuhandkommanditisten<br />

sind Kommanditisten der Gesellschaft<br />

a)<br />

die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Niederlassung Zürich,<br />

mit einer Einlage von EUR 500 und<br />

b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage<br />

von EUR 500. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Ihre Einlagen sind mit Unterzeichnung dieses Vertrages fällig<br />

48 | Gesellschaftsvertrag<br />

3) Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />

sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />

sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />

§ 4 <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />

1) Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2010 (Fondsschließung)<br />

weiteres Kommanditkapital im Wege eines öffentlichen Angebots<br />

von Vermögensanlagen im Sinne des <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetzes<br />

auf. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Aufnahme<br />

neuer Kommanditisten bis zu einem Kommanditkapital von EUR 10<br />

Mio. ohne Zustimmung der Mitgesellschafter berechtigt und kann<br />

die da zu er for der li chen Er klä run gen im Na men al ler Ge sell schafter<br />

un ter Be frei ung von § 181 BGB ab ge ben und ent ge gen neh men.<br />

Die Einlagen der Ge sell schaf ter sind gemäß den Bedingungen in<br />

der Beitrittserklärung fäl lig.<br />

2) Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />

Beteiligung von Investoren bis einschließlich 31.12.2010<br />

berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />

treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />

das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />

Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />

der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH (Treuhandkommanditistin) bestimmt sich nach der von den<br />

Treugebern übernommenen Einlage. Nach dem 31.12.2010 dürfen<br />

von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />

keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />

werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />

Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />

Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />

3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />

ein- oder mehrmals zu verschieben, längstens jedoch<br />

bis zum 31.12.2011. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf einen EUR 10 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Sie ist<br />

ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt.<br />

4) Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />

Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur<br />

Fondsschließung berechtigt, auch wenn die geschäftsführende<br />

Kommanditistin den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />

5) Die auf einen Investor entfallende Einlage muss mindestens EUR<br />

5.000 betragen und muss durch 100 ohne Rest teilbar sein. Der

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