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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />

<strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Stade, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />

der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />

Agios sicherzustellen.<br />

Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 56 in vollem<br />

Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vom 20. Oktober 2009. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht;<br />

Erfüllungsort ist Hamburg. Der Mittelverwendungskontrolleur ist<br />

berechtigt und verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Treuhänderin<br />

geführten Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn<br />

bestimmte Voraussetzungen entsprechend § 2 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

vorliegen.<br />

Die Vergütung hierfür ist abhängig von der Höhe des platzierten<br />

Kommanditkapitals und beträgt einmalig 0,1 % zzgl. Umsatzsteuer,<br />

somit 0,119 % der Einlage eines jeden Gesellschafters.<br />

Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />

TEUR 9.999 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />

Gesamtvergütung von TEUR 10 zzgl. TEUR 1,9 gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist während der Einzahlungsphase jeweils<br />

am Ende eines Monats auf Basis der Summe der in dem<br />

vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen fällig.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begründen können, liegen nicht vor.<br />

Zusammenfassende Bemerkung:<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen beträgt TEUR 1.000.<br />

Leistungen der gem. §§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV zu benennenden<br />

Personen bestehen in der Übernahme der Treuhandschaft<br />

(vgl. S. 31 ff), der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

(vgl. S. 36), dem Vertrieb der Kommanditanteile (vgl. S. 36), sowie<br />

der Mittelverwendungskontrolle (vgl. S. 37). Darüber hinaus erbringen<br />

die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänder<br />

und der Mittelverwendungskontrolleur keine nicht nur<br />

geringfügigen Lieferungen und Leistungen.<br />

Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft | 37

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