Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />
<strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Stade, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />
der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />
Agios sicherzustellen.<br />
Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 56 in vollem<br />
Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vom 20. Oktober 2009. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht;<br />
Erfüllungsort ist Hamburg. Der Mittelverwendungskontrolleur ist<br />
berechtigt und verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Treuhänderin<br />
geführten Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn<br />
bestimmte Voraussetzungen entsprechend § 2 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
vorliegen.<br />
Die Vergütung hierfür ist abhängig von der Höhe des platzierten<br />
Kommanditkapitals und beträgt einmalig 0,1 % zzgl. Umsatzsteuer,<br />
somit 0,119 % der Einlage eines jeden Gesellschafters.<br />
Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />
TEUR 9.999 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />
Gesamtvergütung von TEUR 10 zzgl. TEUR 1,9 gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist während der Einzahlungsphase jeweils<br />
am Ende eines Monats auf Basis der Summe der in dem<br />
vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen fällig.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
begründen können, liegen nicht vor.<br />
Zusammenfassende Bemerkung:<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen beträgt TEUR 1.000.<br />
Leistungen der gem. §§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV zu benennenden<br />
Personen bestehen in der Übernahme der Treuhandschaft<br />
(vgl. S. 31 ff), der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
(vgl. S. 36), dem Vertrieb der Kommanditanteile (vgl. S. 36), sowie<br />
der Mittelverwendungskontrolle (vgl. S. 37). Darüber hinaus erbringen<br />
die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänder<br />
und der Mittelverwendungskontrolleur keine nicht nur<br />
geringfügigen Lieferungen und Leistungen.<br />
Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft | 37