Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Mit der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> wurde ein umfassender<br />
Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Konzeptionsleistungen<br />
geschlossen. Der Vertrag verpflichtet die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> zur konzeptionellen Aufbereitung des Beteiligungsangebotes,<br />
insbesondere zur Entwicklung des Vertragswerkes sowie<br />
zur Erstellung von Prospekt- und Vertriebsmaterialien, zur rechtlichen<br />
und steuerlichen Überprüfung ggf. unter Einschaltung<br />
externer Berater sowie zur Durchführung von geeigneten Marketingmaßnahmen.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,<br />
auf eigene Kosten auch Dritte mit der Erbringung von Teil-Dienstleistungen<br />
zu beauftragen.<br />
Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt einmalig 1,381 % des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals inklusive Mehrwertsteuer.<br />
Die Abrechnung erfolgt während der Platzierungsphase jeweils<br />
zum Monatsende. Die Auszahlung erfolgt nur, sofern die Einlagen<br />
der neuen Gesellschafter auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingegangen sind und der Mittelverwendungskontrolleur<br />
der Freigabe der Mittel zugestimmt hat. Im<br />
nachfolgenden Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“ erfolgt<br />
eine weitere Aufschlüsselung der Vergütung.<br />
Weiterhin wird die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> im Rahmen des<br />
Konzeptionsvertrages beauftragt, fällige Vergütungen an Vertragspartner<br />
und sonstige Kosten in Höhe von jährlich insgesamt<br />
pauschal 1,6 % des in Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />
im Namen der Gesellschaft abzurechnen und an<br />
die Empfangsberechtigten auszuzahlen. Sie erhält als laufende<br />
Vergütung einen Anteil an dieser Pauschale in Höhe von 0,7 %<br />
inkl. Mehrwertsteuer des in Form von Edelmetallen gehaltenen<br />
Vermögens der Beteiligungsgesellschaft pro Jahr.<br />
Vertriebsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> beauftragt,<br />
als ihre selbstständige Vertriebspartnerin Beteiligungen an<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu vermitteln.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ermächtigt die Vertriebspartnerin,<br />
Dritte mit in die Vermittlung von Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />
einzubeziehen und mit der Vermittlung zu beauftragen.<br />
Die Vermittlung von Beteiligungen hat in Übereinstimmung<br />
mit den Bestimmungen des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es und des<br />
36 | Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zu erfolgen.<br />
Die Vertriebspartnerin hat im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />
insbesondere auch die ihr gegenüber den akquirierten Kunden<br />
obliegenden Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />
zu beachten und die hierfür erforderlichen Dokumentationen zu<br />
führen.<br />
Die Vertriebspartnerin bestätigt, dass sie über sämtliche erforderlichen<br />
Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt, derer sie zur<br />
Durchführung der ihr nach dem Vertriebsvertrag obliegenden<br />
Pflichten bedarf.<br />
Weiterhin wird sie für die von ihr entgegengenommenen Beitrittserklärungen<br />
die Legitimationsprüfung beim Kunden in eigener<br />
Verantwortung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />
vornehmen bzw. dafür sorgen, dass die Legitimationsprüfung<br />
beim Kunden von zuverlässigen Dritten vorgenommen wird.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft insgesamt eine<br />
Vergütung in Höhe von einmalig 3,5 % des vermittelten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich 5 % Agio. Bei dem planmäßigen Emissionsvolumen<br />
von TEUR 9.999 beträgt die Vermittlungsprovision somit<br />
insgesamt TEUR 850, das entspricht 8,5 %. Der Anspruch auf<br />
Provision entsteht nur im Falle einer rechtswirksamen Beteiligung<br />
des vermittelten Kunden an der Beteiligungsgesellschaft, die vom<br />
Kunden nicht widerrufen worden ist. Er hat ferner zur Voraussetzung,<br />
dass der Kunde die vertraglich vorgesehene Zahlung für die<br />
Beteiligung geleistet hat und diese zur Auszahlung im Rahmen<br />
der Mittelverwendungskontrolle für die Beteiligung freigegeben<br />
worden ist.<br />
Die Abrechnung erfolgt i.d.R. monatlich bis spätestens zum Ende<br />
des Folgemonats durch Rechnungsstellung über die vermittelten<br />
Beteiligungen, für die ein Provisionsanspruch entstanden ist. Die<br />
Provision ist mit Erhalt der Rechnung durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
fällig.