Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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für Rechnung des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische<br />
Beteiligung für den Treugeber uneigennützig zu halten und<br />
zu verwalten.<br />
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung<br />
Zürich, ist zum Zweck der mittelbaren Beteiligung von Investoren<br />
berechtigt, ihre Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen<br />
und ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für Investoren zu<br />
halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der Treuhandkommanditistin bestimmt<br />
sich nach der von den Treugebern übernommenen Einlage. Die<br />
Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />
des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft behandelt,<br />
ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gemäß den ihr<br />
erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
gespalten auszuüben. Soweit die Treugeber der Treuhänderin<br />
zu den jeweiligen Abstimmungspunkten bis eine Woche vor<br />
dem Datum der jeweiligen Gesellschafterversammlung keine<br />
Weisung en erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />
über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres<br />
schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen.<br />
Unberührt bleibt das Recht der Treugeber, selbst an der<br />
Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />
das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />
Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />
Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />
Anlegers ab Beginn der Mitgliedschaft in offener Stellvertretung<br />
bei entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />
Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />
keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />
nicht für deren Inhalt.<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält eine Vergütung in Höhe von 0,5 % des in<br />
Form von Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens pro<br />
Jahr. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft.<br />
32 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />
Die laufenden Treuhandgebühren werden erstmalig berechnet<br />
13 Monate nach Beendigung des Quartales, in dem der Beitritt<br />
des Anlegers stattgefunden hat; für die Dauer ab Quartalsende<br />
bis zur erstmaligen Belastung nach 13 Monaten wird die Verwaltungsgebühr<br />
rückwirkend in einer Summe berechnet.<br />
Die betragsmäßige Höhe der Vergütung ist demnach vom Kursverlauf<br />
der Edelmetalle abhängig. Bei einem unterstellten Fondsvolumen<br />
von EUR 10 Mio., einer unterstellten Fondslaufzeit von<br />
25 Jahren und einem konstanten Kurs in Höhe des Ankaufswertes<br />
der Edelmetalle würde sich damit für die Treuhänderin eine<br />
Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 1.005 ergeben (bei Platzierung<br />
des Fonds im Jahr 2010).<br />
Interessenkonflikte<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte der Treuhänderin<br />
begründen können, liegen nicht vor.<br />
Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />
Die laufenden Verwaltungskosten betragen jährlich 1,6 % des in<br />
Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens des Fonds zum<br />
jeweiligen Fälligkeitsstichtag inklusive etwaiger Mehrwertsteuer.<br />
Sie schließen die oben unter „Treuhandbeteiligung und -verwaltung“<br />
ausgewiesenen laufenden Treuhandgebühren bereits ein.<br />
Die Gesellschaft wird zur Begleichung der Kosten jeweils Gesellschaftsvermögen<br />
in entsprechender Höhe veräußern. Den Verkaufserlös<br />
zahlt sie zum Zwecke des Ausgleichs der Forderungen<br />
an die geschäftsführende Kommanditistin, welche die Verteilung<br />
der Gelder übernehmen wird.<br />
Die Verwaltungsgebühren werden erstmalig berechnet 13 Monate<br />
nach Aufnahme eines Anlegers und dessen Einzahlung. Für<br />
die Dauer ab Einzahlung bis zur erstmaligen Belastung nach 13<br />
Monaten wird die Verwaltungsgebühr rückwirkend in einer Summe<br />
berechnet.<br />
Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />
Geschäftsführung, der Verwaltung und des Treuhänders gem.<br />
§ 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie auch die geschätzten<br />
Kosten der laufenden Buchhaltung, des Jahresabschlusses und<br />
der Steuererklärungen sowie die Einlagerungs- und Versicherungskosten.