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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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für Rechnung des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische<br />

Beteiligung für den Treugeber uneigennützig zu halten und<br />

zu verwalten.<br />

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung<br />

Zürich, ist zum Zweck der mittelbaren Beteiligung von Investoren<br />

berechtigt, ihre Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen<br />

und ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für Investoren zu<br />

halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der Treuhandkommanditistin bestimmt<br />

sich nach der von den Treugebern übernommenen Einlage. Die<br />

Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />

des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft behandelt,<br />

ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gemäß den ihr<br />

erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

gespalten auszuüben. Soweit die Treugeber der Treuhänderin<br />

zu den jeweiligen Abstimmungspunkten bis eine Woche vor<br />

dem Datum der jeweiligen Gesellschafterversammlung keine<br />

Weisung en erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />

über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres<br />

schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen.<br />

Unberührt bleibt das Recht der Treugeber, selbst an der<br />

Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />

das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />

Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />

Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />

Anlegers ab Beginn der Mitgliedschaft in offener Stellvertretung<br />

bei entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />

Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />

keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />

nicht für deren Inhalt.<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält eine Vergütung in Höhe von 0,5 % des in<br />

Form von Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens pro<br />

Jahr. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft.<br />

32 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />

Die laufenden Treuhandgebühren werden erstmalig berechnet<br />

13 Monate nach Beendigung des Quartales, in dem der Beitritt<br />

des Anlegers stattgefunden hat; für die Dauer ab Quartalsende<br />

bis zur erstmaligen Belastung nach 13 Monaten wird die Verwaltungsgebühr<br />

rückwirkend in einer Summe berechnet.<br />

Die betragsmäßige Höhe der Vergütung ist demnach vom Kursverlauf<br />

der Edelmetalle abhängig. Bei einem unterstellten Fondsvolumen<br />

von EUR 10 Mio., einer unterstellten Fondslaufzeit von<br />

25 Jahren und einem konstanten Kurs in Höhe des Ankaufswertes<br />

der Edelmetalle würde sich damit für die Treuhänderin eine<br />

Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 1.005 ergeben (bei Platzierung<br />

des Fonds im Jahr 2010).<br />

Interessenkonflikte<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte der Treuhänderin<br />

begründen können, liegen nicht vor.<br />

Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />

Die laufenden Verwaltungskosten betragen jährlich 1,6 % des in<br />

Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens des Fonds zum<br />

jeweiligen Fälligkeitsstichtag inklusive etwaiger Mehrwertsteuer.<br />

Sie schließen die oben unter „Treuhandbeteiligung und -verwaltung“<br />

ausgewiesenen laufenden Treuhandgebühren bereits ein.<br />

Die Gesellschaft wird zur Begleichung der Kosten jeweils Gesellschaftsvermögen<br />

in entsprechender Höhe veräußern. Den Verkaufserlös<br />

zahlt sie zum Zwecke des Ausgleichs der Forderungen<br />

an die geschäftsführende Kommanditistin, welche die Verteilung<br />

der Gelder übernehmen wird.<br />

Die Verwaltungsgebühren werden erstmalig berechnet 13 Monate<br />

nach Aufnahme eines Anlegers und dessen Einzahlung. Für<br />

die Dauer ab Einzahlung bis zur erstmaligen Belastung nach 13<br />

Monaten wird die Verwaltungsgebühr rückwirkend in einer Summe<br />

berechnet.<br />

Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />

Geschäftsführung, der Verwaltung und des Treuhänders gem.<br />

§ 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie auch die geschätzten<br />

Kosten der laufenden Buchhaltung, des Jahresabschlusses und<br />

der Steuererklärungen sowie die Einlagerungs- und Versicherungskosten.

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