Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage<br />
Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist unbestimmt, sie beträgt<br />
höchstens jedoch 25 Jahre ab Datum der Fondsschließung. Ein<br />
Anleger kann deshalb nur durch Verkauf seiner Beteiligung an<br />
Dritte oder aber durch Kündigung aus der Gesellschaft ausscheiden.<br />
Die auf den Anleger entfallende Menge an Edelmetallen<br />
wird bei Kündigung in der Schweiz veräußert. Die Veräußerung<br />
ist nach heutiger Besteuerung umsatzsteuerfrei.<br />
Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist mit einer Frist<br />
von zwei Wochen zu jedem Monatsende möglich, soweit seit Beitritt<br />
zur Gesellschaft und Volleinzahlung der Einlage mindestens<br />
drei Jahre verstrichen sind. Vor Ablauf dieser Frist wird bei Kündigung<br />
eine Gebühr in Höhe von 3 % des Abfindungsguthabens von<br />
diesem in Abzug gebracht.<br />
Eine Teilkündigung der Einlage ist unter den gleichen Bedingungen<br />
möglich, jedoch muss die verbleibende Einlage des Gesellschafters<br />
noch mindestens EUR 5.000 betragen und durch 100<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
Der Abfindungsanspruch ermittelt sich anhand der aktuellen<br />
Edelmetallpreise der zum jeweiligen Stichtag dem ausscheidenden<br />
Anleger zuzurechnenden Menge an Edelmetallen. Dabei werden<br />
die aktuellen Geldkurse zu Grunde gelegt, die die Unternehmen,<br />
von denen die Gesellschaft Gold- und Silberbarren erwirbt,<br />
jeweils veröffentlichen. Die Abfindung erfolgt regelmäßig durch<br />
Auszahlung des ermittelten Wertes. Eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
wird nicht erstellt.<br />
Physische Auslieferung der Edelmetallbarren<br />
Der ausscheidende Gesellschafter kann statt der monetären<br />
Auszahlung auch die physische Auslieferung der auf seinen Gesellschaftsanteil<br />
entfallenden Gold- bzw. Silbermenge verlangen,<br />
sofern seine Beteiligung je Edelmetall mindestens dem Wert<br />
der kleinsten von der Gesellschaft erworbenen Barrengröße<br />
entspricht (Gold: 1 Kg, Silber: 5 Kg). Ein eventuell erforderlich<br />
werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages.<br />
Wurde der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />
ausschließlich in Gold investiert, so kann ausnahmsweise<br />
auch eine physische Auslieferung in 100 Gramm-Stücken<br />
Gold erfolgen, wenn die geschäftsführende Kommanditistin ihr<br />
Einverständnis hiermit erklärt. Für die physische Auslieferung in<br />
100 Gramm-Stücken hat der Anleger eine Gebühr in Höhe von 3 %<br />
des in 100 Gramm-Stücken ausgelieferten Goldes an die Gesellschaft<br />
zu bezahlen.<br />
Sofern eine physische Auslieferung von Barren an den Wohnort<br />
des Anlegers erfolgen soll, fallen Transport- und Versicherungskosten<br />
in Abhängigkeit vom Wohnort und vom Versicherungswert<br />
an, die individuell berechnet werden und vom Anleger zu tragen<br />
sind.<br />
Bei physischer Auslieferung kann auch eine Selbstabholung durch<br />
den Anleger nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen.<br />
Die Selbstabholung an der Lagerstätte der Barren in der Schweiz<br />
ist für den Gesellschafter – abgesehen von seinen eigenen Reisekosten<br />
– grundsätzlich kostenfrei.<br />
Bei der physischen Auslieferung von Silber ist allerdings zu beachten,<br />
dass bei der ursprünglichen Einlagerung keine Mehrwertsteuer<br />
angefallen ist. Falls die Silberbarren jedoch entnommen<br />
und über die Schweizer Grenzen ausgeführt werden, ist eine entsprechende<br />
Versteuerung durchzuführen. Die ordnungsgemäße<br />
Versteuerung liegt allein in der Verantwortung des Anlegers.<br />
Treuhandbeteiligung und -verwaltung<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />
diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft,<br />
mit Sitz in Stade, Niederlassung Zürich, an. Die<br />
namentliche Eintragung des Anlegers im Handelsregister sowie<br />
die damit verbundenen Notarkosten können in diesem Fall vermieden<br />
werden. Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte<br />
Verwaltungs-, Betreuungs- und Kontrollfunktionen auszuüben.<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem<br />
Prospekt ab Seite 58 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag vom 20. Oktober 2009. Der Vertrag unterliegt<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; als Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand wurde Hamburg vereinbart.<br />
Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber<br />
eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in<br />
Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält<br />
diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 31