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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage<br />

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist unbestimmt, sie beträgt<br />

höchstens jedoch 25 Jahre ab Datum der Fondsschließung. Ein<br />

Anleger kann deshalb nur durch Verkauf seiner Beteiligung an<br />

Dritte oder aber durch Kündigung aus der Gesellschaft ausscheiden.<br />

Die auf den Anleger entfallende Menge an Edelmetallen<br />

wird bei Kündigung in der Schweiz veräußert. Die Veräußerung<br />

ist nach heutiger Besteuerung umsatzsteuerfrei.<br />

Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft ist mit einer Frist<br />

von zwei Wochen zu jedem Monatsende möglich, soweit seit Beitritt<br />

zur Gesellschaft und Volleinzahlung der Einlage mindestens<br />

drei Jahre verstrichen sind. Vor Ablauf dieser Frist wird bei Kündigung<br />

eine Gebühr in Höhe von 3 % des Abfindungsguthabens von<br />

diesem in Abzug gebracht.<br />

Eine Teilkündigung der Einlage ist unter den gleichen Bedingungen<br />

möglich, jedoch muss die verbleibende Einlage des Gesellschafters<br />

noch mindestens EUR 5.000 betragen und durch 100<br />

ohne Rest teilbar sein.<br />

Der Abfindungsanspruch ermittelt sich anhand der aktuellen<br />

Edelmetallpreise der zum jeweiligen Stichtag dem ausscheidenden<br />

Anleger zuzurechnenden Menge an Edelmetallen. Dabei werden<br />

die aktuellen Geldkurse zu Grunde gelegt, die die Unternehmen,<br />

von denen die Gesellschaft Gold- und Silberbarren erwirbt,<br />

jeweils veröffentlichen. Die Abfindung erfolgt regelmäßig durch<br />

Auszahlung des ermittelten Wertes. Eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

wird nicht erstellt.<br />

Physische Auslieferung der Edelmetallbarren<br />

Der ausscheidende Gesellschafter kann statt der monetären<br />

Auszahlung auch die physische Auslieferung der auf seinen Gesellschaftsanteil<br />

entfallenden Gold- bzw. Silbermenge verlangen,<br />

sofern seine Beteiligung je Edelmetall mindestens dem Wert<br />

der kleinsten von der Gesellschaft erworbenen Barrengröße<br />

entspricht (Gold: 1 Kg, Silber: 5 Kg). Ein eventuell erforderlich<br />

werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages.<br />

Wurde der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

ausschließlich in Gold investiert, so kann ausnahmsweise<br />

auch eine physische Auslieferung in 100 Gramm-Stücken<br />

Gold erfolgen, wenn die geschäftsführende Kommanditistin ihr<br />

Einverständnis hiermit erklärt. Für die physische Auslieferung in<br />

100 Gramm-Stücken hat der Anleger eine Gebühr in Höhe von 3 %<br />

des in 100 Gramm-Stücken ausgelieferten Goldes an die Gesellschaft<br />

zu bezahlen.<br />

Sofern eine physische Auslieferung von Barren an den Wohnort<br />

des Anlegers erfolgen soll, fallen Transport- und Versicherungskosten<br />

in Abhängigkeit vom Wohnort und vom Versicherungswert<br />

an, die individuell berechnet werden und vom Anleger zu tragen<br />

sind.<br />

Bei physischer Auslieferung kann auch eine Selbstabholung durch<br />

den Anleger nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen.<br />

Die Selbstabholung an der Lagerstätte der Barren in der Schweiz<br />

ist für den Gesellschafter – abgesehen von seinen eigenen Reisekosten<br />

– grundsätzlich kostenfrei.<br />

Bei der physischen Auslieferung von Silber ist allerdings zu beachten,<br />

dass bei der ursprünglichen Einlagerung keine Mehrwertsteuer<br />

angefallen ist. Falls die Silberbarren jedoch entnommen<br />

und über die Schweizer Grenzen ausgeführt werden, ist eine entsprechende<br />

Versteuerung durchzuführen. Die ordnungsgemäße<br />

Versteuerung liegt allein in der Verantwortung des Anlegers.<br />

Treuhandbeteiligung und -verwaltung<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />

diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft,<br />

mit Sitz in Stade, Niederlassung Zürich, an. Die<br />

namentliche Eintragung des Anlegers im Handelsregister sowie<br />

die damit verbundenen Notarkosten können in diesem Fall vermieden<br />

werden. Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte<br />

Verwaltungs-, Betreuungs- und Kontrollfunktionen auszuüben.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem<br />

Prospekt ab Seite 58 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag vom 20. Oktober 2009. Der Vertrag unterliegt<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; als Erfüllungsort<br />

und Gerichtsstand wurde Hamburg vereinbart.<br />

Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber<br />

eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in<br />

Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält<br />

diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 31

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