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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Lagerung der Edelmetalle<br />

Sichere und unabhängige Lagerung in der Schweiz<br />

Die Lieferung der neu erworbenen Edelmetalle erfolgt je nach<br />

Bedarf, i.d.R ein- bis zweimal im Monat direkt an die Lagerstelle<br />

der Gesellschaft in der Schweiz und wird dort unabhängig in die<br />

Tresorräume der Gesellschaft bei der Zürcher Freilager AG unter<br />

hoher Sicherheitsstufe eingelagert. Nähere Informationen über<br />

die Zürcher Freilager AG finden sich im Internet unter der Adresse:<br />

www.zf-company.com.<br />

Je nach Erfordernissen können von der Geschäftsführung ggf.<br />

weitere Lagerstätten angemietet werden.<br />

Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich<br />

im 6-Augen-Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter der<br />

Lagerstelle, ein Mitglied / Beauftragter der Geschäftsführung<br />

und die Treuhänderin anwesend sein. Keine Person hat alleine<br />

Zugang zu den Tresoren und Schließfächern der Gesellschaft.<br />

Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin<br />

überwacht und protokolliert.<br />

Während der Laufzeit des Fonds ist die Treuhänderin darüber hinaus<br />

verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zwei Mal jährlich<br />

eine Bestandsaufnahme der physisch eingelagerten Edelmetallvorräte<br />

der Gesellschaft durchzuführen und hierüber einen Bericht<br />

zu erstellen.<br />

Transparenz des Fondsvermögens<br />

Die Fondsgesellschaft strebt maximale Transparenz im Hinblick<br />

auf die Transaktionen des Fonds sowie die Entwicklung des<br />

Fondsvermögens an.<br />

Die Protokolle des Treuhänders über sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge<br />

sowie die Protokolle der halbjährlichen Bestandsüberprüfung<br />

werden auf der Homepage der Gesellschaft (www.<br />

solit-kapital.de) im geschlossenen Benutzerbereich hinterlegt.<br />

Die Registriernummern sämtlicher von der Fondsgesellschaft gekaufter<br />

Barren werden in einem Verzeichnis dokumentiert, das<br />

ebenfalls auf der Homepage im geschlossenen Benutzerbereich<br />

eingesehen werden kann.<br />

Die Bewertung des Gesellschaftsvermögens erfolgt wöchentlich<br />

auf Basis der aktuellen Edelmetallpreise, die die Gesellschaft<br />

30 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />

beim Verkauf der Barren erzielen würde. Hierbei wird der Wert<br />

des dem Anleger zuzurechnenden Goldes/Silbers auf Basis des<br />

Grammpreises für die kleinste erworbene Einheit ermittelt und<br />

wiederum im passwortgeschützten Bereich der Homepage der<br />

<strong>SOLIT</strong> 2. KG (www.solit-kapital.de) bereitgestellt. Quartalsweise<br />

erfolgt die Berücksichtigung der Verwaltungskosten.<br />

Darüber hinaus wird die Fondsgesellschaft entsprechend den<br />

gesetzlichen Vorschriften Jahresabschlüsse erstellen und jeweils<br />

eine Kurzfassung an sämtliche Gesellschafter übersenden.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Beteiligung ist<br />

durch Verkauf, Schenkung oder Abtretung gem. § 398 BGB möglich.<br />

Die Übertragung bedarf gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Die Übertragung kann jeweils nur zum Quartalsende erfolgen.<br />

Im Falle der teilweisen Übertragung eines Geschäftsanteils müssen<br />

die übertragenen Geschäftsanteile und die bei dem Übertragenden<br />

verbleibenden Geschäftsanteile jeweils mindestens EUR<br />

5.000 betragen und durch 100 ohne Rest teilbar sein. Je Edelmetall<br />

müssen der übertragene Teilgeschäftsanteil und der bei dem<br />

Übertragenden verbleibende Teilgeschäftsanteil jeweils mindestens<br />

EUR 2.500 betragen und durch 50 ohne Rest teilbar sein.<br />

Einschränkungen der freien Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlage<br />

Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />

an der Gesellschaft durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

möglich. Zurzeit existiert jedoch kein geregelter Zweitmarkt für<br />

den Verkauf von Anteilen dieser Beteiligungsart. Ein Verkauf der<br />

Beteiligung ist daher unter Umständen schwierig oder nicht darstellbar.<br />

Die Vermögensanlage ist jedoch auf Basis der zugrundeliegenden<br />

Edelmetalle jederzeit bewertbar, so dass über eine Kündigung<br />

oder Teilkündigung der Beteiligung entsprechend den Regelungen<br />

von § 18 des Gesellschaftsvertrages nach Ablauf von drei<br />

Jahren ein hohes Maß an Fungibilität gegeben ist.

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