Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Lagerung der Edelmetalle<br />
Sichere und unabhängige Lagerung in der Schweiz<br />
Die Lieferung der neu erworbenen Edelmetalle erfolgt je nach<br />
Bedarf, i.d.R ein- bis zweimal im Monat direkt an die Lagerstelle<br />
der Gesellschaft in der Schweiz und wird dort unabhängig in die<br />
Tresorräume der Gesellschaft bei der Zürcher Freilager AG unter<br />
hoher Sicherheitsstufe eingelagert. Nähere Informationen über<br />
die Zürcher Freilager AG finden sich im Internet unter der Adresse:<br />
www.zf-company.com.<br />
Je nach Erfordernissen können von der Geschäftsführung ggf.<br />
weitere Lagerstätten angemietet werden.<br />
Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich<br />
im 6-Augen-Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter der<br />
Lagerstelle, ein Mitglied / Beauftragter der Geschäftsführung<br />
und die Treuhänderin anwesend sein. Keine Person hat alleine<br />
Zugang zu den Tresoren und Schließfächern der Gesellschaft.<br />
Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin<br />
überwacht und protokolliert.<br />
Während der Laufzeit des Fonds ist die Treuhänderin darüber hinaus<br />
verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zwei Mal jährlich<br />
eine Bestandsaufnahme der physisch eingelagerten Edelmetallvorräte<br />
der Gesellschaft durchzuführen und hierüber einen Bericht<br />
zu erstellen.<br />
Transparenz des Fondsvermögens<br />
Die Fondsgesellschaft strebt maximale Transparenz im Hinblick<br />
auf die Transaktionen des Fonds sowie die Entwicklung des<br />
Fondsvermögens an.<br />
Die Protokolle des Treuhänders über sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge<br />
sowie die Protokolle der halbjährlichen Bestandsüberprüfung<br />
werden auf der Homepage der Gesellschaft (www.<br />
solit-kapital.de) im geschlossenen Benutzerbereich hinterlegt.<br />
Die Registriernummern sämtlicher von der Fondsgesellschaft gekaufter<br />
Barren werden in einem Verzeichnis dokumentiert, das<br />
ebenfalls auf der Homepage im geschlossenen Benutzerbereich<br />
eingesehen werden kann.<br />
Die Bewertung des Gesellschaftsvermögens erfolgt wöchentlich<br />
auf Basis der aktuellen Edelmetallpreise, die die Gesellschaft<br />
30 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />
beim Verkauf der Barren erzielen würde. Hierbei wird der Wert<br />
des dem Anleger zuzurechnenden Goldes/Silbers auf Basis des<br />
Grammpreises für die kleinste erworbene Einheit ermittelt und<br />
wiederum im passwortgeschützten Bereich der Homepage der<br />
<strong>SOLIT</strong> 2. KG (www.solit-kapital.de) bereitgestellt. Quartalsweise<br />
erfolgt die Berücksichtigung der Verwaltungskosten.<br />
Darüber hinaus wird die Fondsgesellschaft entsprechend den<br />
gesetzlichen Vorschriften Jahresabschlüsse erstellen und jeweils<br />
eine Kurzfassung an sämtliche Gesellschafter übersenden.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Beteiligung ist<br />
durch Verkauf, Schenkung oder Abtretung gem. § 398 BGB möglich.<br />
Die Übertragung bedarf gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />
Die Übertragung kann jeweils nur zum Quartalsende erfolgen.<br />
Im Falle der teilweisen Übertragung eines Geschäftsanteils müssen<br />
die übertragenen Geschäftsanteile und die bei dem Übertragenden<br />
verbleibenden Geschäftsanteile jeweils mindestens EUR<br />
5.000 betragen und durch 100 ohne Rest teilbar sein. Je Edelmetall<br />
müssen der übertragene Teilgeschäftsanteil und der bei dem<br />
Übertragenden verbleibende Teilgeschäftsanteil jeweils mindestens<br />
EUR 2.500 betragen und durch 50 ohne Rest teilbar sein.<br />
Einschränkungen der freien Handelbarkeit der<br />
Vermögensanlage<br />
Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />
an der Gesellschaft durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
möglich. Zurzeit existiert jedoch kein geregelter Zweitmarkt für<br />
den Verkauf von Anteilen dieser Beteiligungsart. Ein Verkauf der<br />
Beteiligung ist daher unter Umständen schwierig oder nicht darstellbar.<br />
Die Vermögensanlage ist jedoch auf Basis der zugrundeliegenden<br />
Edelmetalle jederzeit bewertbar, so dass über eine Kündigung<br />
oder Teilkündigung der Beteiligung entsprechend den Regelungen<br />
von § 18 des Gesellschaftsvertrages nach Ablauf von drei<br />
Jahren ein hohes Maß an Fungibilität gegeben ist.