Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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für den Fall der Abrechnung von Kosten der Gesellschaft gem. § 13<br />
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages oder wenn die Gesellschaft<br />
Auszahlungen an ausscheidende Gesellschafter gemäß § 19 Abs.<br />
2 oder Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zu leisten hat. Der Höhe<br />
nach darf der Betrag aller Darlehen die Summe des Wertes eines<br />
1 Kg-Goldbarrens und eines 5 Kg-Silberbarrens nicht übersteigen.<br />
Maßgeblich ist der Marktwert der Edelmetalle am Tag der Unterzeichnung<br />
des Darlehensvertrages. Im Übrigen ist die Aufnahme<br />
von Darlehen zu Lasten der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />
Auf diese Art und Weise wird seitens der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin sichergestellt, dass auch bei „odd-lots“ der Einkaufsvorteil<br />
großer Barren erhalten bleibt.<br />
Aufteilung auf Gold und Silber<br />
Jeder Anleger kann bei seinem Beitritt zur Fondsgesellschaft die<br />
Aufteilung seiner Einlage auf Gold und Silber frei wählen, soweit<br />
die Einlage je Edelmetall mindestens EUR 2.500 beträgt und ein<br />
ggf. darüber hinausgehender Betrag durch 50 ohne Rest teilbar<br />
ist. Wird die Einlage in Form eines Ansparplans erbracht, beträgt<br />
die Mindestsparrate EUR 50 monatlich und kann auf die beiden<br />
Edelmetalle dergestalt aufgeteilt werden, dass mindestens EUR<br />
25 oder ein Vielfaches hiervon je Edelmetall monatlich angespart<br />
werden.<br />
Alternativ kann der Anleger sich bei Einmalanlage und Ansparplan<br />
auch für die Anlage nur in Gold oder nur in Silber entscheiden.<br />
Nach erfolgter Investition erhält jeder Anleger eine Mitteilung<br />
über die auf seine Beteiligung entfallende Menge an Edelmetallen<br />
in Unzen und Gramm.<br />
Das Fondskonzept verfolgt eine optimierte Einkaufsstrategie dergestalt,<br />
dass stets der Kauf von möglichst großen Barren angestrebt<br />
wird. Gold wird i.d.R. erworben in Form von 1 Kg-Barren,<br />
Silber wird i.d.R. erworben in Form von 5 Kg-Barren. Alternativ ist<br />
auch der Erwerb von noch schwereren Industriebarren zulässig,<br />
die ggf. einen noch größeren Einkaufs-Losgrößenvorteil bedeuten.<br />
Einkaufsvorteile aufgrund Großstückelung<br />
Die Einkaufspreise von Gold und Silber sind im Wesentlichen<br />
von der Form des Edelmetalls abhängig. Dabei fällt der Preis pro<br />
Gramm mit der Größe der Edelmetalleinheit. Die wesentliche<br />
Abhängigkeit des Gold- bzw. Silbereinkaufspreises von der Form<br />
des Edelmetalls lässt sich durch Verteilung der Fertigungskosten<br />
auf die Barrengröße erklären. So fallen beispielsweise bei<br />
Münzen Prägekosten an, woraus wesentlich höhere Kosten pro<br />
Gramm resultieren als bei einem 1 Kg-Standardbarren desselben<br />
Edelmetalls.<br />
Durch die Investition in die <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG haben Sie die Möglichkeit, von den Größenvorteilen des gemeinschaftlichen<br />
Edelmetallkaufs zu profitieren und so für den<br />
identischen Geldbetrag in einen höheren Anteil an Gold und Silber<br />
zu investieren.<br />
Investitionszeitpunkt<br />
Das verfügbare Gesellschaftskapital wird im Regelfall am auf<br />
den Tag der erfolgten Einzahlung (Ablauf der Widerrufsfrist Voraussetzung<br />
oder sofortige Investition durch Kunden gewünscht)<br />
folgenden Bankarbeitstag, spätestens innerhalb von 3 Handelstagen<br />
in neue Edelmetallbarren investiert. Sind Barrenkäufe an einem<br />
Handelstag nicht oder nicht zu den genannten Bedingungen<br />
möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag<br />
statt. Der Kaufkurs orientiert sich am Fixingpreis der Londoner<br />
Börse. Der Kauf erfolgt zum Fixing-Preis zzgl. maximal 2,5 % bei<br />
Gold sowie maximal 6,5 % bei Silber.<br />
Die Einlage eines neuen Gesellschafters wird grundsätzlich erst<br />
nach Ablauf der Widerrufsfrist, d.h. nach Ablauf von zwei Wochen<br />
ab Unterzeichnung der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung<br />
zur Investition freigegeben. Da der Preis von<br />
Edelmetallen täglichen Schwankungen unterliegt, kann dies dazu<br />
führen, dass ein vom Anleger temporär als günstig erachteter<br />
Kaufkurs aufgrund der Zeitverzögerung nicht realisiert werden<br />
kann.<br />
Auf ausdrücklichen Wunsch des Zeichners kann daher die Investition<br />
der Mittel auch unverzüglich nach Beitritt und Einzahlung<br />
der Einlage und somit noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist<br />
erfolgen. In diesem Falle hat der Zeichner jedoch bei einem<br />
späteren Widerruf das Risiko eines Kursverlustes zu tragen sowie<br />
die auf die Beteiligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs angefallenen<br />
Kosten zu übernehmen. Im Falle einer Kurssteigerung innerhalb<br />
der Widerrufsfrist wird der Kursgewinn auf die angefallenen<br />
Kosten angerechnet und ein ggf. bestehender Überschuss an den<br />
zurückgetretenen Zeichner ausgezahlt.<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 29