Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Struktur der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin<br />
Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong>, die über ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR<br />
25.000 verfügt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg<br />
unter der Nummer HRB 107913 eingetragen. Die Gesellschaft<br />
wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn Robert<br />
Vitye und Herrn Karsten Dümmler vertreten.<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />
unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine<br />
<strong>Kapital</strong>gesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin<br />
eine Vergütung von 0,2 % des in Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />
pro Jahr. Die Berechnung erfolgt auf Basis des<br />
Wertes des Edelmetallbestandes am letzten Handelstag im Quartal.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht in folgenden<br />
Punkten von der gesetzlichen Regelung ab: Je EUR 1 eines<br />
Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
muss nicht mittels eingeschriebenen Briefes<br />
erfolgen. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt<br />
und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />
Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
Interessierte Anleger können der Gesellschaft im Rahmen der <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />
mit einer Mindesteinlage von EUR 5.000 zuzüglich<br />
5 % Agio beitreten. Diese Einlage kann entweder sofort erbracht<br />
werden oder alternativ über einen Ansparplan. Der Beitritt kann<br />
wahlweise als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Niederlassung Zürich, erfolgen oder aber als Direktkommanditist<br />
mit unmittelbarem Eintrag ins Handelsregister. Im Falle<br />
des Beitritts als Direktkommanditist hat der Anleger auf eigene<br />
Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zusammen<br />
mit den Zeichnungsunterlagen vorzulegen. Die im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme beträgt in jedem Fall 10 %<br />
der Pflichteinlage.<br />
Die Einzahlungen der Anleger erfolgen auf ein Mittelverwendungskonto<br />
der Treuhandgesellschaft. Verfügungen von diesem<br />
Konto dürfen nur gemeinschaftlich mit dem unabhängigen Mit-<br />
28 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />
telverwendungskontrolleur bzw. ausschließlich zugunsten von<br />
Anlegern im Falle einer Rückabwicklung erfolgen.<br />
Beschreibung der Anlageobjekte und der<br />
Anlagekriterien<br />
Bei den Anlageobjekten handelt es sich um physisch real existierende<br />
Gold- und Silberbarren jeweils mit einem Feinheitsgrad<br />
von 999/1.000. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
wird Gold in Form von 1 Kg-Barren und Silber in Form von 5 Kg-<br />
Barren erworben. Alternativ ist auch der Erwerb von noch schwereren<br />
Industriebarren zulässig.<br />
Die Nettoeinnahmen, also das verfügbare <strong>Kapital</strong> der Fondsgesellschaft<br />
nach Abzug der Kosten für Projektierung und Vertrieb<br />
in Höhe von 5 %, werden in vollem Umfang in den Ankauf von<br />
physisch real existierenden Gold- und Silberbarren investiert.<br />
Das Vorhalten einer Liquiditätsreserve ist nicht geplant. Die Gesellschaft<br />
ist nicht befugt, Derivate oder sonstige synthetische<br />
Produkte zu kaufen oder an Goldleihegeschäften teilzunehmen.<br />
Die Fondsgesellschaft darf Edelmetallbarren generell nur von<br />
Herstellern kaufen, die der „Good Delivery List of Acceptable<br />
Refiners“ der „London Bullion Market Association“ (LBMA) angehören<br />
(nähere Informationen unter: http://www.lbma.org.<br />
uk). Als Mitglied der LBMA Good Delivery List können sich nur<br />
Unternehmen qualifizieren, die neben anderen Kriterien über einen<br />
nachweislichen Track Record im Markt verfügen, jährlich ein<br />
Volumen von mindestens 10 Tonnen Gold oder 30 Tonnen Silber<br />
produzieren sowie über ein Mindestvermögen von 10 Mio. Britischen<br />
Pfund verfügen. Der Kauf der Barren erfolgt i. d. R. gegen<br />
Vorkasse.<br />
Aufnahme von Darlehen<br />
Die Gesellschaft ist gem. § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, unter bestimmten Bedingungen Darlehen aufzunehmen.<br />
Reichen z. B. die Einlagen neuer Gesellschafter nicht<br />
zum Kauf ganzer Barren aus, so hat die Gesellschaft mit eigenen<br />
Mitteln den ggf. für den Kauf ganzer Barren erforderlichen<br />
Differenzbetrag aufzubringen, um die Investition der Einlagen zu<br />
gewährleisten. Zu diesem Zweck des „Spitzenausgleichs“ darf die<br />
Gesellschaft Darlehen bei der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
aufnehmen, die nicht zu verzinsen sind. Dies gilt entsprechend