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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Struktur der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin<br />

Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong>, die über ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR<br />

25.000 verfügt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg<br />

unter der Nummer HRB 107913 eingetragen. Die Gesellschaft<br />

wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn Robert<br />

Vitye und Herrn Karsten Dümmler vertreten.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine<br />

<strong>Kapital</strong>gesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin<br />

eine Vergütung von 0,2 % des in Edelmetallen gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />

pro Jahr. Die Berechnung erfolgt auf Basis des<br />

Wertes des Edelmetallbestandes am letzten Handelstag im Quartal.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weicht in folgenden<br />

Punkten von der gesetzlichen Regelung ab: Je EUR 1 eines<br />

Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

muss nicht mittels eingeschriebenen Briefes<br />

erfolgen. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt<br />

und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />

Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

Interessierte Anleger können der Gesellschaft im Rahmen der <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />

mit einer Mindesteinlage von EUR 5.000 zuzüglich<br />

5 % Agio beitreten. Diese Einlage kann entweder sofort erbracht<br />

werden oder alternativ über einen Ansparplan. Der Beitritt kann<br />

wahlweise als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Niederlassung Zürich, erfolgen oder aber als Direktkommanditist<br />

mit unmittelbarem Eintrag ins Handelsregister. Im Falle<br />

des Beitritts als Direktkommanditist hat der Anleger auf eigene<br />

Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zusammen<br />

mit den Zeichnungsunterlagen vorzulegen. Die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme beträgt in jedem Fall 10 %<br />

der Pflichteinlage.<br />

Die Einzahlungen der Anleger erfolgen auf ein Mittelverwendungskonto<br />

der Treuhandgesellschaft. Verfügungen von diesem<br />

Konto dürfen nur gemeinschaftlich mit dem unabhängigen Mit-<br />

28 | Das Beteiligungskonzept im Detail<br />

telverwendungskontrolleur bzw. ausschließlich zugunsten von<br />

Anlegern im Falle einer Rückabwicklung erfolgen.<br />

Beschreibung der Anlageobjekte und der<br />

Anlagekriterien<br />

Bei den Anlageobjekten handelt es sich um physisch real existierende<br />

Gold- und Silberbarren jeweils mit einem Feinheitsgrad<br />

von 999/1.000. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

wird Gold in Form von 1 Kg-Barren und Silber in Form von 5 Kg-<br />

Barren erworben. Alternativ ist auch der Erwerb von noch schwereren<br />

Industriebarren zulässig.<br />

Die Nettoeinnahmen, also das verfügbare <strong>Kapital</strong> der Fondsgesellschaft<br />

nach Abzug der Kosten für Projektierung und Vertrieb<br />

in Höhe von 5 %, werden in vollem Umfang in den Ankauf von<br />

physisch real existierenden Gold- und Silberbarren investiert.<br />

Das Vorhalten einer Liquiditätsreserve ist nicht geplant. Die Gesellschaft<br />

ist nicht befugt, Derivate oder sonstige synthetische<br />

Produkte zu kaufen oder an Goldleihegeschäften teilzunehmen.<br />

Die Fondsgesellschaft darf Edelmetallbarren generell nur von<br />

Herstellern kaufen, die der „Good Delivery List of Acceptable<br />

Refiners“ der „London Bullion Market Association“ (LBMA) angehören<br />

(nähere Informationen unter: http://www.lbma.org.<br />

uk). Als Mitglied der LBMA Good Delivery List können sich nur<br />

Unternehmen qualifizieren, die neben anderen Kriterien über einen<br />

nachweislichen Track Record im Markt verfügen, jährlich ein<br />

Volumen von mindestens 10 Tonnen Gold oder 30 Tonnen Silber<br />

produzieren sowie über ein Mindestvermögen von 10 Mio. Britischen<br />

Pfund verfügen. Der Kauf der Barren erfolgt i. d. R. gegen<br />

Vorkasse.<br />

Aufnahme von Darlehen<br />

Die Gesellschaft ist gem. § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, unter bestimmten Bedingungen Darlehen aufzunehmen.<br />

Reichen z. B. die Einlagen neuer Gesellschafter nicht<br />

zum Kauf ganzer Barren aus, so hat die Gesellschaft mit eigenen<br />

Mitteln den ggf. für den Kauf ganzer Barren erforderlichen<br />

Differenzbetrag aufzubringen, um die Investition der Einlagen zu<br />

gewährleisten. Zu diesem Zweck des „Spitzenausgleichs“ darf die<br />

Gesellschaft Darlehen bei der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

aufnehmen, die nicht zu verzinsen sind. Dies gilt entsprechend

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