Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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kapitals durchzuführen. Die Geschäftsführung ist des Weiteren<br />
berechtigt, die Gesellschaft aufzulösen, soweit das Volumen des<br />
Fonds zum Stichtag 31.12.2016 nicht mindestens EUR 2,5 Mio.<br />
beträgt oder im späteren Verlauf unter diese Schwelle sinkt.<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Komplementärin, die<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, die von den Geschäftsführern,<br />
den Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide<br />
geschäftsansässig Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten<br />
wird, zur Vertretung der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berufen.<br />
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen wurde nicht<br />
die Komplementärin mit der Geschäftsführung betraut, sondern<br />
die Gründungskommanditistin, die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, mit<br />
Sitz in Hamburg, die ebenfalls von den Geschäftsführern, den Herren<br />
Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide geschäftsansässig<br />
Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird. Eine Funktionstrennung<br />
der Geschäftsführer liegt nicht vor. Aufsichtsgremien und<br />
Beiräte der Emittentin existieren nicht.<br />
Hauptmerkmale der Anteile<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
entsprechen den Merkmalen der neu beitretenden Kommanditisten<br />
mit der Ausnahme, dass die Gründungskommanditisten<br />
am Gesellschaftsvermögen sowie am Gewinn und Verlust nicht<br />
beteiligt sind. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte<br />
werden nachfolgend erläutert.<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />
Der Anleger ist am Vermögen, an den stillen Reserven und am<br />
Ergebnis der Gesellschaft nach Bruchteilen entsprechend der<br />
Menge der für seine Kommanditeinlage tatsächlich erworbenen<br />
Edelmetalle im Verhältnis zur Gesamtmenge des Edelmetallbestandes<br />
beteiligt. Der Anteil wird für Gold und Silber getrennt<br />
ermittelt (vgl. § 14 Gesellschaftsvertrag). Entnahmen sind gem.<br />
§ 15 des Gesellschaftsvertrages nur durch Teilkündigungen entsprechend<br />
den Regelungen von § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />
möglich.<br />
Jeder Anleger hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />
persönlich teilzunehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten<br />
Mitgesellschafter, die Treuhänderin, den Vermittler<br />
der Beteiligung, seinen Ehegatten oder durch einen von Berufs<br />
wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten zu<br />
lassen. Nur tatsächlich eingezahlte Anteile sind stimmberechtigt.<br />
Je EUR 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Jeder Anleger,<br />
ob als Kommanditist oder als Treugeber, verfügt über ein gesetzlich<br />
bestimmtes Auskunfts- und Kontrollrecht im Sinne von § 166<br />
HGB (Einsicht in Bücher; Vorlage des Jahresabschlusses).<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Wochen<br />
zum Monatsende ganz oder teilweise gekündigt werden, jedoch<br />
nicht vor Ablauf von drei Jahren seit Beitritt zur Gesellschaft und<br />
Volleinzahlung der Einlage. Eine vorzeitige Kündigung ist gegen<br />
gesonderte Gebühr möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt (siehe weitere Einzelheiten<br />
hierzu unter § 18 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Jeder Anleger hat weiterhin gem. § 355 BGB ein gesetzliches<br />
Widerrufsrecht für seine Beteiligung innerhalb von zwei Wochen<br />
ab Zeichnung der Beteiligung und Erhalt der Widerrufsbelehrung<br />
(Einzelheiten hierzu enthält die Beitrittserklärung).<br />
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Publikums-KG, deren<br />
gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von<br />
den gesetzlichen Regelungen abweichen. Einzige persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> (vgl. § 3<br />
Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Da die Haftung der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong> gesetzlich auf ihr Stammkapital beschränkt ist, weicht<br />
der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild des als<br />
natürliche Person unbeschränkt haftenden Komplementärs ab.<br />
Weitere wichtige Abweichungen: Die Komplementärin ist von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen und am Vermögen und<br />
Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 sowie<br />
§ 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft kann nicht vor<br />
Ablauf von drei Jahren ab Beitritt und Volleinzahlung der Einlage<br />
gekündigt werden (vgl. § 18 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Das<br />
Gesellschaftsvermögen steht den Gesellschaftern nicht zur gesamten<br />
Hand, sondern nach Bruchteilen zu (vgl. § 14 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut in diesem<br />
Prospekt abgedruckt.<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 27