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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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kapitals durchzuführen. Die Geschäftsführung ist des Weiteren<br />

berechtigt, die Gesellschaft aufzulösen, soweit das Volumen des<br />

Fonds zum Stichtag 31.12.2016 nicht mindestens EUR 2,5 Mio.<br />

beträgt oder im späteren Verlauf unter diese Schwelle sinkt.<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Komplementärin, die<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, die von den Geschäftsführern,<br />

den Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide<br />

geschäftsansässig Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten<br />

wird, zur Vertretung der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berufen.<br />

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen wurde nicht<br />

die Komplementärin mit der Geschäftsführung betraut, sondern<br />

die Gründungskommanditistin, die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, mit<br />

Sitz in Hamburg, die ebenfalls von den Geschäftsführern, den Herren<br />

Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide geschäftsansässig<br />

Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird. Eine Funktionstrennung<br />

der Geschäftsführer liegt nicht vor. Aufsichtsgremien und<br />

Beiräte der Emittentin existieren nicht.<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

entsprechen den Merkmalen der neu beitretenden Kommanditisten<br />

mit der Ausnahme, dass die Gründungskommanditisten<br />

am Gesellschaftsvermögen sowie am Gewinn und Verlust nicht<br />

beteiligt sind. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte<br />

werden nachfolgend erläutert.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />

Der Anleger ist am Vermögen, an den stillen Reserven und am<br />

Ergebnis der Gesellschaft nach Bruchteilen entsprechend der<br />

Menge der für seine Kommanditeinlage tatsächlich erworbenen<br />

Edelmetalle im Verhältnis zur Gesamtmenge des Edelmetallbestandes<br />

beteiligt. Der Anteil wird für Gold und Silber getrennt<br />

ermittelt (vgl. § 14 Gesellschaftsvertrag). Entnahmen sind gem.<br />

§ 15 des Gesellschaftsvertrages nur durch Teilkündigungen entsprechend<br />

den Regelungen von § 18 des Gesellschaftsvertrages<br />

möglich.<br />

Jeder Anleger hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />

persönlich teilzunehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten<br />

Mitgesellschafter, die Treuhänderin, den Vermittler<br />

der Beteiligung, seinen Ehegatten oder durch einen von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten zu<br />

lassen. Nur tatsächlich eingezahlte Anteile sind stimmberechtigt.<br />

Je EUR 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Jeder Anleger,<br />

ob als Kommanditist oder als Treugeber, verfügt über ein gesetzlich<br />

bestimmtes Auskunfts- und Kontrollrecht im Sinne von § 166<br />

HGB (Einsicht in Bücher; Vorlage des Jahresabschlusses).<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Wochen<br />

zum Monatsende ganz oder teilweise gekündigt werden, jedoch<br />

nicht vor Ablauf von drei Jahren seit Beitritt zur Gesellschaft und<br />

Volleinzahlung der Einlage. Eine vorzeitige Kündigung ist gegen<br />

gesonderte Gebühr möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt (siehe weitere Einzelheiten<br />

hierzu unter § 18 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Jeder Anleger hat weiterhin gem. § 355 BGB ein gesetzliches<br />

Widerrufsrecht für seine Beteiligung innerhalb von zwei Wochen<br />

ab Zeichnung der Beteiligung und Erhalt der Widerrufsbelehrung<br />

(Einzelheiten hierzu enthält die Beitrittserklärung).<br />

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Publikums-KG, deren<br />

gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von<br />

den gesetzlichen Regelungen abweichen. Einzige persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> (vgl. § 3<br />

Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Da die Haftung der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong> gesetzlich auf ihr Stammkapital beschränkt ist, weicht<br />

der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild des als<br />

natürliche Person unbeschränkt haftenden Komplementärs ab.<br />

Weitere wichtige Abweichungen: Die Komplementärin ist von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen und am Vermögen und<br />

Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. § 3 Abs. 1 sowie<br />

§ 7 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft kann nicht vor<br />

Ablauf von drei Jahren ab Beitritt und Volleinzahlung der Einlage<br />

gekündigt werden (vgl. § 18 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Das<br />

Gesellschaftsvermögen steht den Gesellschaftern nicht zur gesamten<br />

Hand, sondern nach Bruchteilen zu (vgl. § 14 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut in diesem<br />

Prospekt abgedruckt.<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 27

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