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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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Beschaffungs- und Investitionsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass das eingeworbene Eigenkapital nicht<br />

in der vorgesehenen Zeit oder schlimmstenfalls gar nicht investiert<br />

werden kann, da keine entsprechenden Edelmetallbarren<br />

am Markt verfügbar sind. Ist eine Investition insoweit nicht möglich,<br />

ist eine anderweitige Anlage der geleisteten Einlage für die<br />

Zeit bis zu deren Investition unter Umständen nur zum niedrigen<br />

Tagesgeldsatz möglich.<br />

Kostenrisiken<br />

Sollte während der Haltedauer der Beteiligung kein Wertzuwachs<br />

erzielt werden oder der Wertzuwachs der Edelmetalle geringer<br />

ausfallen als die kalkulierten laufenden Kosten der Gesellschaft,<br />

so würde dies zu einem Wertverlust der Anlage führen. Darüber<br />

hinaus würde durch einen Ausfall der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

z. B. durch Insolvenz die von dieser übernommene<br />

Kostengarantie hinfällig werden.<br />

Risiken aus der Regulierung des Marktes<br />

Der Erwerb von physischen Edelmetallbarren kann u. U. in der<br />

Zukunft die Zustimmung von staatlichen Regulierungsstellen voraussetzen.<br />

Dadurch kann der Erfolg des Fonds beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Risiko mangelnder Fungibilität<br />

Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />

an der Gesellschaft durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

möglich. Zurzeit existiert jedoch noch kein geregelter Zweitmarkt<br />

für den Verkauf von Anteilen dieser Beteiligungsart. Daher könnte<br />

eine Veräußerung der Anteile unter Umständen schwierig bzw.<br />

nicht zu den gewünschten Erlösen zu realisieren sein. Beim Verkauf<br />

von Anteilen ist weiterhin die Zustimmung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft einzuholen.<br />

Risiko der vorzeitigen Auflösung der Gesellschaft<br />

Soweit das Kommanditkapital zum 31.12.2016 nicht mindestens<br />

EUR 2,5 Mio. beträgt oder im späteren Verlauf wieder unter diesen<br />

Betrag fällt, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,<br />

die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen.<br />

12 | Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Vertragserfüllungs- bzw. Managementrisiko<br />

Der Erfolg der Beteiligung ist neben anderen Faktoren auch davon<br />

abhängig, dass sämtliche Vertragspartner ihre Verpflichtungen<br />

aus den mit ihnen geschlossenen Verträgen einhalten. Vertragswidriges<br />

Verhalten der involvierten Dienstleister und Partner<br />

z. B. durch Betrug oder Veruntreuung sowie vorsätzliches oder<br />

fahrlässiges Fehlverhalten der involvierten Geschäftspartner<br />

oder deren Mitarbeiter oder auch der Ausfall von Vertragspartnern<br />

können sich negativ auf den Erfolg der Anlage auswirken.<br />

Darüber hinaus ist nicht völlig auszuschließen, dass es durch<br />

Fehlentscheidungen des Managements oder durch das Ausscheiden<br />

von wichtigen Funktionsträgern oder Schlüsselpersonal der<br />

Gesellschaft bzw. der involvierten Vertragspartner zu Einbußen<br />

bei der Wertentwicklung der Vermögensanlage oder im Extremfall<br />

sogar zum Totalverlust der geleisteten Einlage zzgl. Agio kommt.<br />

Risiko der Mittelfehlverwendung<br />

Trotz Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages mit<br />

einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist grundsätzlich<br />

eine Mittelfehlverwendung möglich. Zusätzlich können<br />

nicht fristgerechte Mittelfreigaben u. U. zu rechtlichen oder wirtschaftlichen<br />

Nachteilen führen.<br />

Lieferanten-Risiko / Risiko der Nicht-Echtheit der Ware<br />

Die vorsätzliche oder fahrlässige Lieferung von physischen Edelmetallbarren<br />

mit gefälschten Echtheitszertifikaten durch die involvierten<br />

Lieferanten kann zu einer Wertminderung bis hin zum<br />

Totalverlust der <strong>Kapital</strong>beteiligung zzgl. Agio führen.<br />

Risiko einer möglicherweise künstlichen Herstellung von<br />

Gold / Silber<br />

Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft möglich sein,<br />

ein Verfahren zur künstlichen Herstellung von Gold und / oder<br />

Silber anzuwenden, so könnte dies die Wertentwicklung dieser<br />

Edelmetalle negativ beeinflussen.<br />

Risiko künftiger Gesetzesänderungen<br />

Künftige Gesetzesänderungen oder auch Änderungen der Auslegung,<br />

Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze im<br />

In- und Ausland können negative Auswirkungen auf die künftige<br />

Entwicklung des Fonds haben.

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