Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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Beschaffungs- und Investitionsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass das eingeworbene Eigenkapital nicht<br />
in der vorgesehenen Zeit oder schlimmstenfalls gar nicht investiert<br />
werden kann, da keine entsprechenden Edelmetallbarren<br />
am Markt verfügbar sind. Ist eine Investition insoweit nicht möglich,<br />
ist eine anderweitige Anlage der geleisteten Einlage für die<br />
Zeit bis zu deren Investition unter Umständen nur zum niedrigen<br />
Tagesgeldsatz möglich.<br />
Kostenrisiken<br />
Sollte während der Haltedauer der Beteiligung kein Wertzuwachs<br />
erzielt werden oder der Wertzuwachs der Edelmetalle geringer<br />
ausfallen als die kalkulierten laufenden Kosten der Gesellschaft,<br />
so würde dies zu einem Wertverlust der Anlage führen. Darüber<br />
hinaus würde durch einen Ausfall der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
z. B. durch Insolvenz die von dieser übernommene<br />
Kostengarantie hinfällig werden.<br />
Risiken aus der Regulierung des Marktes<br />
Der Erwerb von physischen Edelmetallbarren kann u. U. in der<br />
Zukunft die Zustimmung von staatlichen Regulierungsstellen voraussetzen.<br />
Dadurch kann der Erfolg des Fonds beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Risiko mangelnder Fungibilität<br />
Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />
an der Gesellschaft durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
möglich. Zurzeit existiert jedoch noch kein geregelter Zweitmarkt<br />
für den Verkauf von Anteilen dieser Beteiligungsart. Daher könnte<br />
eine Veräußerung der Anteile unter Umständen schwierig bzw.<br />
nicht zu den gewünschten Erlösen zu realisieren sein. Beim Verkauf<br />
von Anteilen ist weiterhin die Zustimmung der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft einzuholen.<br />
Risiko der vorzeitigen Auflösung der Gesellschaft<br />
Soweit das Kommanditkapital zum 31.12.2016 nicht mindestens<br />
EUR 2,5 Mio. beträgt oder im späteren Verlauf wieder unter diesen<br />
Betrag fällt, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,<br />
die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen.<br />
12 | Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Vertragserfüllungs- bzw. Managementrisiko<br />
Der Erfolg der Beteiligung ist neben anderen Faktoren auch davon<br />
abhängig, dass sämtliche Vertragspartner ihre Verpflichtungen<br />
aus den mit ihnen geschlossenen Verträgen einhalten. Vertragswidriges<br />
Verhalten der involvierten Dienstleister und Partner<br />
z. B. durch Betrug oder Veruntreuung sowie vorsätzliches oder<br />
fahrlässiges Fehlverhalten der involvierten Geschäftspartner<br />
oder deren Mitarbeiter oder auch der Ausfall von Vertragspartnern<br />
können sich negativ auf den Erfolg der Anlage auswirken.<br />
Darüber hinaus ist nicht völlig auszuschließen, dass es durch<br />
Fehlentscheidungen des Managements oder durch das Ausscheiden<br />
von wichtigen Funktionsträgern oder Schlüsselpersonal der<br />
Gesellschaft bzw. der involvierten Vertragspartner zu Einbußen<br />
bei der Wertentwicklung der Vermögensanlage oder im Extremfall<br />
sogar zum Totalverlust der geleisteten Einlage zzgl. Agio kommt.<br />
Risiko der Mittelfehlverwendung<br />
Trotz Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages mit<br />
einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist grundsätzlich<br />
eine Mittelfehlverwendung möglich. Zusätzlich können<br />
nicht fristgerechte Mittelfreigaben u. U. zu rechtlichen oder wirtschaftlichen<br />
Nachteilen führen.<br />
Lieferanten-Risiko / Risiko der Nicht-Echtheit der Ware<br />
Die vorsätzliche oder fahrlässige Lieferung von physischen Edelmetallbarren<br />
mit gefälschten Echtheitszertifikaten durch die involvierten<br />
Lieferanten kann zu einer Wertminderung bis hin zum<br />
Totalverlust der <strong>Kapital</strong>beteiligung zzgl. Agio führen.<br />
Risiko einer möglicherweise künstlichen Herstellung von<br />
Gold / Silber<br />
Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft möglich sein,<br />
ein Verfahren zur künstlichen Herstellung von Gold und / oder<br />
Silber anzuwenden, so könnte dies die Wertentwicklung dieser<br />
Edelmetalle negativ beeinflussen.<br />
Risiko künftiger Gesetzesänderungen<br />
Künftige Gesetzesänderungen oder auch Änderungen der Auslegung,<br />
Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze im<br />
In- und Ausland können negative Auswirkungen auf die künftige<br />
Entwicklung des Fonds haben.