Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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ietet diesen Anlegern die Möglichkeit, mit einem Teil ihres Vermögens<br />
zu vorteilhaften Konditionen direkt in physisches Gold<br />
und Silber zu investieren und damit einhergehend von den sich<br />
bietenden Chancen zu profitieren.<br />
Beteiligungsgesellschaft, Geschäftsführung<br />
und Vertretung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG, eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, welche<br />
deutschem Recht unterliegt. Anleger können sich wahlweise<br />
unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
an der Gesellschaft beteiligen. Treugeber, die sich<br />
für das Treuhandangebot entscheiden, werden im Innenverhältnis<br />
und wirtschaftlich wie ein Direktkommanditist behandelt. Direktkommanditisten<br />
werden namentlich unter Angabe der Höhe des<br />
Kommanditanteils im Handelsregister eingetragen. Zeichner des<br />
Ansparplans treten immer über den Treuhandkommanditisten bei.<br />
Die Haftung der Anleger ist auf 10 % der Zeichnungssumme begrenzt.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen.<br />
Mit der Beteiligung verbundene Rechte<br />
Die Anlage gewährt dem Zeichner eine Beteiligung am Vermögen,<br />
an den stillen Reserven sowie am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft. Weiterhin kann der Zeichner ein Stimmrecht in der<br />
Gesellschafterversammlung entsprechend seinem <strong>Kapital</strong>anteil<br />
und die gesetzlichen Kontrollrechte ausüben. Zu weiteren Einzelheiten<br />
wird auf S. 27 verwiesen.<br />
Emissionsvolumen<br />
Der Gesamtbetrag beträgt plangemäß EUR 9.999.000. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, ein- oder mehrmals<br />
bis zum 31.12.2011 eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
auf einen EUR 10.000.000 übersteigenden Betrag zu beschließen.<br />
Die Anzahl der Beteiligungen beträgt, vorbehaltlich einer Erhöhung<br />
des <strong>Kapital</strong>s gem. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />
maximal 1.999 zu jeweils EUR 5.000 Zeichnungssumme.<br />
8 | Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>es gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz.<br />
Die Fondsschließung ist für den 31.12.2010 geplant. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />
ein- oder mehrmals bis spätestens zum 31.12.2011 zu verschieben<br />
oder aber auch den Fonds vorzeitig zu schließen. Die<br />
vorzeitige Fondsschließung liegt im alleinigen Ermessen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin. Diese könnte beispielsweise<br />
die vorzeitige Fondsschließung beschließen, wenn die Mindestplatzierungssumme<br />
von EUR 50.000 nicht erreicht wird. Darüber<br />
hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu<br />
schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
Investition, Finanzierung, Kosten<br />
Die Beteiligungsgesellschaft finanziert sich ausschließlich durch<br />
Eigenkapital. Eine Aufnahme von Fremdkapital ist nur in genau<br />
definierten Ausnahmefällen (vgl. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag)<br />
und in eng begrenztem Rahmen möglich. Das Gesellschaftskapital<br />
wird nach Abzug einer Kostenpauschale von 5 % des Kommanditkapitals<br />
für Konzeption und Vertrieb in vollem Umfang in<br />
die Edelmetalle Gold und Silber investiert. Die laufende Verwaltung<br />
des Fonds wurde mit 1,6 % des Gesellschaftsvermögens des<br />
Fonds pro Jahr kalkuliert.<br />
Mindestbeteiligung / Erwerbspreis<br />
Die Mindestbeteiligungssumme (Erwerbspreis der Vermögensanlage)<br />
beträgt EUR 5.000 zuzüglich Agio in Höhe von 5 % des<br />
Beteiligungsbetrages. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne<br />
Rest durch 100 teilbar sein. Die Mindestbeteiligung gilt auch für<br />
die Zeichnung des Sparplans, sie wird in diesem Fall nur ratierlich<br />
über einen längeren Zeitraum durch Sparraten erbracht.<br />
Aufteilung des Beteiligungsbetrages<br />
Der Anleger entscheidet über die Verteilung seines Anlagebetrages<br />
(nach Abzug der Kosten) auf die jeweiligen Edelmetalle Gold<br />
und Silber. Der Anleger kann entweder ausschließlich in Gold<br />
oder in Silber investieren oder seinen Anlagebetrag aufteilen in<br />
der Form, dass ein Mindestbetrag von EUR 2.500 ohne Agio auf<br />
jedes der beiden Edelmetalle entfällt. Höhere Beträge müssen je<br />
Edelmetall ohne Rest durch 50 teilbar sein.