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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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ietet diesen Anlegern die Möglichkeit, mit einem Teil ihres Vermögens<br />

zu vorteilhaften Konditionen direkt in physisches Gold<br />

und Silber zu investieren und damit einhergehend von den sich<br />

bietenden Chancen zu profitieren.<br />

Beteiligungsgesellschaft, Geschäftsführung<br />

und Vertretung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> 2. Gold & Silber <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, welche<br />

deutschem Recht unterliegt. Anleger können sich wahlweise<br />

unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

an der Gesellschaft beteiligen. Treugeber, die sich<br />

für das Treuhandangebot entscheiden, werden im Innenverhältnis<br />

und wirtschaftlich wie ein Direktkommanditist behandelt. Direktkommanditisten<br />

werden namentlich unter Angabe der Höhe des<br />

Kommanditanteils im Handelsregister eingetragen. Zeichner des<br />

Ansparplans treten immer über den Treuhandkommanditisten bei.<br />

Die Haftung der Anleger ist auf 10 % der Zeichnungssumme begrenzt.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen.<br />

Mit der Beteiligung verbundene Rechte<br />

Die Anlage gewährt dem Zeichner eine Beteiligung am Vermögen,<br />

an den stillen Reserven sowie am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft. Weiterhin kann der Zeichner ein Stimmrecht in der<br />

Gesellschafterversammlung entsprechend seinem <strong>Kapital</strong>anteil<br />

und die gesetzlichen Kontrollrechte ausüben. Zu weiteren Einzelheiten<br />

wird auf S. 27 verwiesen.<br />

Emissionsvolumen<br />

Der Gesamtbetrag beträgt plangemäß EUR 9.999.000. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, ein- oder mehrmals<br />

bis zum 31.12.2011 eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf einen EUR 10.000.000 übersteigenden Betrag zu beschließen.<br />

Die Anzahl der Beteiligungen beträgt, vorbehaltlich einer Erhöhung<br />

des <strong>Kapital</strong>s gem. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages,<br />

maximal 1.999 zu jeweils EUR 5.000 Zeichnungssumme.<br />

8 | Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>es gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz.<br />

Die Fondsschließung ist für den 31.12.2010 geplant. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />

ein- oder mehrmals bis spätestens zum 31.12.2011 zu verschieben<br />

oder aber auch den Fonds vorzeitig zu schließen. Die<br />

vorzeitige Fondsschließung liegt im alleinigen Ermessen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Diese könnte beispielsweise<br />

die vorzeitige Fondsschließung beschließen, wenn die Mindestplatzierungssumme<br />

von EUR 50.000 nicht erreicht wird. Darüber<br />

hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu<br />

schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Investition, Finanzierung, Kosten<br />

Die Beteiligungsgesellschaft finanziert sich ausschließlich durch<br />

Eigenkapital. Eine Aufnahme von Fremdkapital ist nur in genau<br />

definierten Ausnahmefällen (vgl. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag)<br />

und in eng begrenztem Rahmen möglich. Das Gesellschaftskapital<br />

wird nach Abzug einer Kostenpauschale von 5 % des Kommanditkapitals<br />

für Konzeption und Vertrieb in vollem Umfang in<br />

die Edelmetalle Gold und Silber investiert. Die laufende Verwaltung<br />

des Fonds wurde mit 1,6 % des Gesellschaftsvermögens des<br />

Fonds pro Jahr kalkuliert.<br />

Mindestbeteiligung / Erwerbspreis<br />

Die Mindestbeteiligungssumme (Erwerbspreis der Vermögensanlage)<br />

beträgt EUR 5.000 zuzüglich Agio in Höhe von 5 % des<br />

Beteiligungsbetrages. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne<br />

Rest durch 100 teilbar sein. Die Mindestbeteiligung gilt auch für<br />

die Zeichnung des Sparplans, sie wird in diesem Fall nur ratierlich<br />

über einen längeren Zeitraum durch Sparraten erbracht.<br />

Aufteilung des Beteiligungsbetrages<br />

Der Anleger entscheidet über die Verteilung seines Anlagebetrages<br />

(nach Abzug der Kosten) auf die jeweiligen Edelmetalle Gold<br />

und Silber. Der Anleger kann entweder ausschließlich in Gold<br />

oder in Silber investieren oder seinen Anlagebetrag aufteilen in<br />

der Form, dass ein Mindestbetrag von EUR 2.500 ohne Agio auf<br />

jedes der beiden Edelmetalle entfällt. Höhere Beträge müssen je<br />

Edelmetall ohne Rest durch 50 teilbar sein.

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