CUSL - Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht - Universität zu Köln
CUSL - Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht - Universität zu Köln
CUSL - Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht - Universität zu Köln
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Anhand von Case Studies werden im <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm theoretische<br />
Grundlagen erarbeitet und in kleinen Gruppen analysiert und<br />
diskutiert.<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm vermittelt berufspraktische Schlüsselqualifikationen<br />
wie Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung.<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm ist studienbegleitend auf vier Semester angelegt,<br />
die flexibel auf die Dauer des Studiums <strong>zu</strong>r ersten Prüfung<br />
<strong>Recht</strong>swissenschaft verteilt werden können. Erfolgreiche <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-<br />
Ab solventen können sich ein Urlaubssemester anrechnen lassen,<br />
das beim „Freischuss“ unangetastet bleibt.<br />
Kurzinfo:<br />
Regelstudienzeit: 4 Semester<br />
Beginn: Sommer- und Wintersemester<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng: Student/in der <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />
an der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
Unterrichtssprache: Englisch<br />
Abschluss: Certificate in United States Law<br />
<strong>US</strong> <strong>Recht</strong><br />
Kontakt<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong><br />
Aachener Str. 201 / 4. OG<br />
D-50931 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: +49 (0)221 - 16821 594<br />
Fax: +49 (0)221 - 16821 608<br />
E-Mail: us-recht@uni-koeln.de<br />
Sprechzeiten: Mo-Fr. 10.00h – 17.00h<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Peter Kern<br />
Frau Anja Meutsch<br />
us-recht@uni-koeln.de<br />
www.jura.uni-koeln.de/usrecht<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong>, Aachener Str. 201,<br />
50931 <strong>Köln</strong><br />
Fotos: istockphoto, fotolia, wikipedia.org / UpstateNYer, Helmar Mildner,<br />
Fotostudio Balsereit, <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong><br />
Gestaltungskonzept: Ulrike Kersting, <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
Stand: September 2010<br />
Certificate<br />
United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />
Studienbegleitende Zusatzqualifikation<br />
Study Law in English at the University of Cologne.<br />
Visit our Website at: www.jura.uni-koeln.de/usrecht<br />
<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
<strong>Recht</strong>swissenschaftliche Fakultät<br />
<strong>C<strong>US</strong>L</strong>. Gaining insight into<br />
American legal culture.<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm verbindet den Erwerb von Sprachpraxis<br />
in Englisch als internationaler <strong>Recht</strong>ssprache mit einem thematisch<br />
vielfältigen Einblick in die <strong>US</strong>-amerikanische <strong>Recht</strong>skultur<br />
und in den Umgang mit Common-Law Systemen.<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm wird von renommierten, englisch muttersprachlichen<br />
Dozenten gelehrt, die im <strong>US</strong>-amerikanischen <strong>Recht</strong>ssystem<br />
ausgebildet wurden und fundiertes Theoriewissen mit<br />
praktischer Erfahrung in Einklang bringen.<br />
Die inhaltliche Vermittlung im <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm orientiert sich<br />
an der anwendungsbezogenen Lehrmethode der <strong>US</strong>-amerikanischen<br />
Law Schools.
Dozenten<br />
Prof. Dr. Kirk Junker<br />
Professor Junker unterrichtete bereits an der rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Duquesne University in Pittsburgh, <strong>US</strong>A. Davor war er Mitglied<br />
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Open University<br />
in Großbritannien. Zudem hatte er den ersten grenzübergreifenden akademischen<br />
Posten in Irland inne: Professor Junker war gleichzeitig Vollzeitmitglied<br />
der Queen‘s University in Belfast, Nordirland, und der Dublin<br />
City University in Irland.<br />
Professor Junker ist <strong>zu</strong>gelassener <strong>Recht</strong>sanwalt in Pennsylvania und vor<br />
den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />
Dr. Keith Wilder, LL.M.<br />
Dr. Wilder hält ein J.D. der University Of Colorado School Of Law<br />
sowie ein LL.M. und Ph.D. der University Of Edinburgh in Großbritannien.<br />
Er ist <strong>zu</strong>gelassener <strong>Recht</strong>sanwalt in Colorado und vor den Bundesgerichten<br />
der Vereinigten Staaten von Amerika.<br />
Certificate United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />
„Für mich als Studentin der<br />
<strong>Recht</strong>swissenschaft stellt das<br />
<strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm eine ideale<br />
Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> meinen bereits<br />
erworbenen Kenntnissen im<br />
deutschen <strong>Recht</strong> dar. Die<br />
Veranstaltungen haben mir<br />
einen einmaligen Einblick in<br />
das amerikanische <strong>Recht</strong>sdenken<br />
ermöglicht.“<br />
Katharina Isabel Schmidt<br />
Absolventin<br />
<strong>Recht</strong>ssprache Englisch<br />
Die englische Sprache gewinnt im Berufsleben von Juristen immer mehr an<br />
Bedeutung. Sie hat als Arbeitssprache nicht nur in Großkanzleien und internationalen<br />
Unternehmen Ein<strong>zu</strong>g gehalten, sondern ist seit 2010 auch eine<br />
der möglichen Gerichtssprachen während der mündlichen Verhandlung in<br />
Nordrhein-Westfalen. Die <strong>Recht</strong>swissenschaftliche Fakultät der <strong>Universität</strong><br />
<strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> hat es sich, als eine der ältesten und größten juristischen Fakultäten<br />
des Landes, deshalb <strong>zu</strong>r Aufgabe gemacht, ihre Studierenden auf diese<br />
veränderte Arbeitswelt besonders vor<strong>zu</strong>bereiten. Hier<strong>für</strong> wurde der <strong>Lehrstuhl</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>US</strong>-<strong>amerikanisches</strong> <strong>Recht</strong> geschaffen, der seit dem Wintersemester<br />
2009 das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm anbietet.<br />
Certificate in United States’ Law (<strong>C<strong>US</strong>L</strong>)<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm ermöglicht den Studenten eine neue und dynamische<br />
Gelegenheit unverzichtbare Kenntnisse <strong>für</strong> eine erfolgreiche juristische<br />
Karriere <strong>zu</strong> erwerben. Die Lehrmethode ist angelehnt an die <strong>US</strong>-amerikanischer<br />
Law-Schools. Daher bietet sie den Studenten eine authentische Möglichkeit<br />
an der <strong>Köln</strong>er <strong>Universität</strong> das <strong>US</strong>-amerikanische <strong>Recht</strong>ssystem <strong>zu</strong> erlernen.<br />
Die Veranstaltungen werden von englischen Muttersprachlern angeboten,<br />
die über berufspraktische Erfahrungen in den <strong>US</strong>A verfügen. Hierbei werden<br />
u. a. in kleinen Gruppen Urteile <strong>US</strong>-amerikanischer Gerichtshöfe in Englisch<br />
diskutiert und analysiert. Im praktischen Training erlernen die Studenten<br />
wie Verhandlungen geführt und Verträge aufgesetzt werden.<br />
Studienaufbau<br />
Zum Erhalt des Zertifikats müssen die Studenten nachweisen können,<br />
mindestens 16 Semesterwochenstunden an <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Veranstaltungen<br />
erfolgreich besucht <strong>zu</strong> haben.<br />
Hierbei sind 10 SWS durch Besuch der Pflichtveranstaltungen <strong>zu</strong> absolvieren.<br />
Weitere 4 SWS werden aus dem Wahlbereich gedeckt, wobei mindestens eine<br />
weitere materiell-rechtliche Veranstaltung erfolgreich besucht werden muss.<br />
Ein Kurs mit 2 SWS ist somit komplett frei wählbar.<br />
Pflichtbereich<br />
10 SWS<br />
Wahlbereich<br />
4 SWS<br />
Frei<br />
Wählbar<br />
2 SWS<br />
Kursangebot z.B.:<br />
Den Studierenden steht es frei, auch ohne Teilnahme am <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-<br />
Programm, die <strong>für</strong> sie interessanten Vorlesungen <strong>zu</strong> besuchen.<br />
Ziele<br />
<strong>US</strong> Constitutional Law<br />
<strong>US</strong> Tort Law<br />
<strong>US</strong> Contract Law<br />
<strong>US</strong> Civil Procedure<br />
<strong>US</strong> Business Law<br />
Das Ziel des <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programms ist es, den Studierenden der <strong>Recht</strong>swissenschaftlichen<br />
Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> eine <strong>zu</strong>sätzliche Schlüsselqualifikation<br />
<strong>zu</strong> vermitteln, die sie von Absolventen anderer <strong>Universität</strong>en abhebt<br />
und sie auf die moderne Berufswelt vorbereitet. Den Studierenden soll nicht<br />
nur die englische Sprache, sondern Englisch als <strong>Recht</strong>ssprache, sowie das <strong>US</strong>amerikanische<br />
<strong>Recht</strong>ssystem vermittelt werden. Die erworbenen Kenntnisse<br />
des Common Law, ermöglichen dem Absolventen einen schnellen Einstieg in<br />
andere Common Law Systeme. Erfolgreichen Teilnehmern wird ein Zertifikat<br />
verliehen, welches gleichzeitig als fachspezifische Fremdsprachenausbildung<br />
gilt. Mit dem Erwerb des Zertifikates erhalten die Studierenden ein Freisemester,<br />
welches bei der Berechnung des Freischusses unberücksichtigt bleibt.<br />
Teilnehmer<br />
Das <strong>C<strong>US</strong>L</strong>-Programm richtet sich an alle Studierende der <strong>Recht</strong>swissenschaftlichen<br />
Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong>. Die Englischkenntnisse sind<br />
von den Teilnehmern selbst ein<strong>zu</strong>schätzen.<br />
„Das amerikanische <strong>Recht</strong> ist ein faszinierend innovatives <strong>Recht</strong>ssystem,<br />
in Methode und Vorgehensweise in vielerlei Hinsicht verschieden vom<br />
deutschen <strong>Recht</strong>. Die Befassung damit erlaubt jedem jungen Juristen den<br />
Blick über den Tellerrand. Sie vermittelt einen Eindruck von der Relativität<br />
der eigenen <strong>Recht</strong>sordnung.<br />
Der Beruf des wirtschaftsberatenden Anwalts lässt sich heute nicht mehr<br />
ohne Kenntnisse der englischen <strong>Recht</strong>ssprache und ohne ein Grundverständnis<br />
des amerikanischen (oder englischen) <strong>Recht</strong>ssystems ausüben.“<br />
Dr. Ludwig Leyendecker, LL.M.<br />
Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP<br />
Vorsitzender der Deutsch-Amerikanischen<br />
Juristen-Vereinigung<br />
Environmental Law<br />
<strong>US</strong> Property Law<br />
Drafting Contracts<br />
Legal Negotiation