80 BESTAND UND MASSNAHMEN AM ORL IN <strong>BADEN</strong>-<strong>WÜRTTEMBERG</strong> Vermutet; die Turmstelle wurde vom ORL vermutet, doch ersetzt ein mögliches Kleinkastell diese vermutete Turmstelle; sie wurde daher nicht kartiert; Nutzung als Wiese; Zugang möglich; ORL A7–9, 113; BFb 2, 1929–32, 61 f. Beschilderungsvorschlag: HN 2, Var. II am Grünkern-Radweg. WP 8/51, Stadt Widdern; Gemarkung Unterkessach; Birkenwald; Vogelherd/Vogelbau; Flst.Nr. 080626-000-00972/000 Bestandsaufnahme: Steinturm; Lage gesichert; nach ORL gesichert; RLK-Grabung 1897, dabei das Innere und die W-Seite wegen Baumbestand ausgespart; noch sechs bis sieben Schichten aufgehendes Mauerwerk erhalten, von zwei umlaufenden Gräbchen umgeben; Limesmauer schließt beidseitig direkt an Turm an. Zustand: sichtbar; gut erkennbarer Schutthügel, 1 bis 1,5 m hoch, Dm. 10 m, Grabungsspuren der RLK z. T. sehr unregelmäßig, aber tief, Einbau einer Rohrfalle durch Forstamt mit starkem Eingriff in die Substanz; Mischwald alt; Zugang möglich. Literatur: ORL A7–9, 114. Maßnahmen: Pflegemaßnahmen, Terra-Modellierung. Beschilderungsvorschlag: HN 3, Var. IV am Waldrand bei Limeswanderweg. Am Parkplatz Beschilderungsvorschlag: HN 4, Var. II. WP 8/52, Stadt Widdern; Gemarkung Unterkessach; Glasenberg; Flst.Nr. 08262-000-01007/000 Vermutet; nicht sichtbar; landwirtschaftliche Nutzung; Zugang möglich; ORL A7–9, 115. Gemeinde Jagsthausen SICHTBARER LIMESVERLAUF Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Kirchfeld/Pfahläcker (Abb. 63) zwischen WP 9/1 und WP 9/2*; Flst.Nr. 080630-000-02732-02737 Nach ORL gesichert; stark verpflügter Rest des Walles zu erkennen; eindeutige Luftbildbefunde; landwirtschaftliche Nutzung; ORL Strecke 7–9, 122. WACHTTÜRME UND KASTELLE WP 8/53, Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Säuhaus; Flst.Nr. 080630-000-04028/002 Steinturm; nach ORL gesichert; 1894 ergraben, quadratischer Turm, Mauerstärke 0,7 m, an NW- Seite Anschluss der Limesmauer ohne Verband, Hinweise auf umlaufenden Graben; nicht sichtbar; nach ORL Lage des Turmes an herumliegenden Mauersteinen erkennbar, 2000 keine Steine mehr im Acker; landwirtschaftliche Nutzung; Zugang möglich; ORL A7–9, 115. WP 8/54; Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Heubirken; Flst.Nr. 080630-000-04027/000 Steinturm; nach ORL gesichert; 1900 Grabungen; wohl rechteckiger Turm, stark zerstört, nur noch Fundamentreste erhalten, umlaufendes Gräbchen 2,6 m vor der O-Front nachgewiesen, Limesmauer schließt mit kleiner Unterbrechung an Turm an; nicht sichtbar; Lage vielleicht an einigen Steinen auf dem Acker auszumachen; landwirtschaftliche Nutzung; Zugang möglich; ORL A7–9, 116. WP 8/55; Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Fässlensacker; Flst-Nr. 080630-000-04023/000 Vermutet; nicht sichtbar; landwirtschaftliche Nutzung; Zugang möglich; ORL A7–9, 117. WP 8/56; Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Fässlensacker; Flst.Nr. 080630-000-04019/000 Steinturm; nach ORL gesichert; 1894 und 1896 untersucht; quadratischer Turm, nur noch die beiden letzten Fundamentschichten erhalten, Fundamentstärke 0,7 m, umgeben im Abstand von 2,1 m (an den Ecken) von fast kreisförmigem Schutzgraben sowie einem Zaungräbchen im Abstand 1,3 m, Pfostenlöcher vor N- und O-Wand; nicht sichtbar; landwirtschaftliche Nutzung; Zugang möglich; ORL A7–9, 117. WP 8/57; Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Fuchs; Flst.Nr. 080630-000-04019/000 Steinturm; nach ORL gesichert; angeblich die Turmspuren vor der Arbeit der RLK schon verschwunden, doch Existenz durch Zeugen belegt; keine Einmessung durch RLK; nicht sichtbar; das Areal am N- Hang der Fuchsenklinge weist viele Terrassierungsspuren auf, die das Gelände vollständig überprägt haben; Laubwald; Zugang möglich; ORL A7–9, 118. WP 8/58; Gde. Jagsthausen; Gemarkung Jagsthausen; Obere Au/Mosig; Flst.Nr. 080630-000-00356/000 Steinturm; nach ORL gesichert; angeblich die Turmspuren vor der Arbeit der RLK um 1875 schon verschwunden, doch Existenz durch Zeugen belegt; keine Einmessung durch RLK; nicht sichtbar; Mischwald mittel; Zugang möglich; ORL A7–9, 118.
KREIS HEILBRONN 81 Abb. 63 | Der Limes im Luftbild zwischen WP 9/1 und 9/2.