LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE AM LIMES<br />
der Betrachtungen steht, so darf seine ökologische<br />
Bedeutung nicht unberücksichtigt bleiben: Heckenstreifen<br />
oder Einzelbäume in freier Landschaft, Grasraine,<br />
„Ödländereien“ u. Ä. sind in unserer meist<br />
intensiv bewirtschafteten Landschaft Rückzugsräume<br />
und Lebensräume für manche Tier- und Pflanzenarten,<br />
die speziell auf solche „Inselbiotope“ in der<br />
Kulturlandschaft angewiesen sind. Ähnlich Hohlwegen<br />
oder Steinriegeln, an denen kleinklimatische<br />
Unterschiede die Standortbedingungen für Tiere<br />
und Pflanzen bestimmen, ist auch am Limes an<br />
wenigen Stellen die unterschiedliche Böschungsexposition<br />
Grundlage für einen unterschiedlichen<br />
Bewuchs.<br />
Schließlich sei auf „Geländestörungen“ im Bereich<br />
des Limes oder seiner näheren Umgebung hingewiesen,<br />
zum Beispiel Steinbrüche, Sandgruben,<br />
Böschungen neuzeitlicher Wege und Straßen usw.<br />
Wo nicht zu sehr durch menschliche Nutzung belastet,<br />
können derartige „Störungen“ die Vielfalt<br />
der Standortbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
erhöhen und somit durchaus für bestimmte<br />
Arten nützlich sein. Landschaftselemente wie<br />
kleine, alte Steinbrüche oder Sandgruben sind deshalb<br />
nicht unbedingt als Beeinträchtigung von Natur<br />
und Landschaft anzusehen, sondern können<br />
den Naturhaushalt durchaus bereichern.<br />
9.2 Der Limes als Denkmal, das<br />
konsequenten Schutz, Gestaltung<br />
und Pflege erfordert<br />
9.2.1 Schutz des Limes<br />
Der Schutz der Überreste des Limes dürfte heute<br />
eine Selbstverständlichkeit sein, die kaum einer besonderen<br />
Erwähnung bedarf. Nirgends wird heute<br />
mehr bewusst ein Stück Wall oder Graben des<br />
Limes eingeebnet, eine Turmruine zerstört. Allerdings<br />
gibt es Störungen, Beeinträchtigungen und<br />
Belastungen, die nicht auf den ersten Blick ins<br />
Auge fallen: intensive Beackerung im Freigelände,<br />
Erosion an abschüssigen Stellen, wo der Limes<br />
gleichzeitig als Wanderweg dient, oder aber unbeabsichtigte<br />
Störungen im direkten Wall-/Grabenbereich,<br />
beispielsweise bei forstlichen Arbeiten mit<br />
Großmaschinen. Insbesondere die letztgenannten<br />
Tätigkeiten können zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
führen: Nach den katastrophalen Stürmen<br />
„Wiebke“ und „Lothar“, als es insbesondere in<br />
Fichtenwäldern durch die geworfenen Bäume zu<br />
erheblichen Bodenstörungen kam, haben schwere<br />
Rückemaschinen – unbeabsichtigt und auch kaum<br />
vermeidbar! – stellenweise zu erheblichen Schäden<br />
am Limes oder anderen Bodendenkmalen (zum<br />
Beispiel Haller Landhege) geführt. Auch das Verfüllen<br />
des Grabens mit Baumstümpfen oder Reisigbergen<br />
ist stellenweise gängige Übung und trägt<br />
zur Schädigung des Limes und anderer Bodendenkmale<br />
bei.<br />
Der Limes berührt an zwei Stellen Naturschutzgebiete,<br />
ohne dass dort allerdings sichtbare Reste den<br />
Schutzvorschriften der jeweiligen Rechtsverordnung<br />
unterliegen. Landschaftsschutzgebiete beziehen an<br />
verschiedenen Stellen den Limes ein; entsprechend<br />
der jeweiligen Verordnung sind in der Regel größere<br />
Boden- und Nutzungsveränderungen erlaubnispflichtig.<br />
Etliche Flächenhafte Naturdenkmale bestehen<br />
im Bereich des Limes; die Schutzbestimmungen<br />
beziehen sich dabei in erster Linie auf die<br />
Oberflächenformen der Umgebung und die Baumbestände.<br />
§ 32 des Landesnaturschutzgesetzes („Besonders<br />
geschützte Biotope“) stellt bestimmte Biotoptypen<br />
– entlang des Limes in erster Linie Gehölzbestände<br />
bestimmter Zusammensetzung – unter<br />
Schutz; entsprechende Verzeichnisse und Karten<br />
werden bei den Unteren Naturschutzbehörden<br />
geführt. Schließlich seien noch die beiden Naturparke<br />
Odenwald und Schwäbisch-Fränkischer Wald<br />
erwähnt, die der Limes auf weiten Strecken durchzieht;<br />
konkrete Schutzbestimmungen leiten sich<br />
daraus zwar nicht ab, wohl aber eine allgemeine<br />
Zielsetzung zum Schutz des Bodendenkmals.<br />
9.2.2 Gestaltung des Limes<br />
In den vergangenen Jahrzehnten – in den letzten<br />
Jahren zunehmend! – wurden einzelne Abschnitte<br />
des Limes „gestaltet“. Parallelwege, Beschilderungen,<br />
Rekonstruktionen usw. sind zwar in der Regel<br />
gutzuheißen, haben jedoch dazu geführt, dass er<br />
seine relative Ursprünglichkeit verlor und im Extremfall<br />
städtischen Anlagencharakter annahm<br />
(Abb. 52). Es ist hier nicht der Ort, darüber zu diskutieren,<br />
ob diese Entwicklung dem Denkmal mehr<br />
nützt oder eher schadet. Aus Naturschutzsicht muss<br />
lediglich festgestellt werden, dass die mit zunehmender<br />
Publizität einhergehenden Gestaltungsmaßnahmen<br />
erfahrungsgemäß mit Eingriffen in Natur<br />
und Landschaft verbunden sind und Störungen unterschiedlichster<br />
Art mit sich bringen.<br />
Gepflanzte Hecken und Baumreihen zur Verdeutlichung<br />
des Limesverlaufs bestehen in nicht wenigen<br />
Fällen aus nicht heimischem Pflanzmaterial. Dies<br />
stört den Laien zwar überhaupt nicht, ist jedoch –