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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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56<br />

NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE AM LIMES<br />

der Betrachtungen steht, so darf seine ökologische<br />

Bedeutung nicht unberücksichtigt bleiben: Heckenstreifen<br />

oder Einzelbäume in freier Landschaft, Grasraine,<br />

„Ödländereien“ u. Ä. sind in unserer meist<br />

intensiv bewirtschafteten Landschaft Rückzugsräume<br />

und Lebensräume für manche Tier- und Pflanzenarten,<br />

die speziell auf solche „Inselbiotope“ in der<br />

Kulturlandschaft angewiesen sind. Ähnlich Hohlwegen<br />

oder Steinriegeln, an denen kleinklimatische<br />

Unterschiede die Standortbedingungen für Tiere<br />

und Pflanzen bestimmen, ist auch am Limes an<br />

wenigen Stellen die unterschiedliche Böschungsexposition<br />

Grundlage für einen unterschiedlichen<br />

Bewuchs.<br />

Schließlich sei auf „Geländestörungen“ im Bereich<br />

des Limes oder seiner näheren Umgebung hingewiesen,<br />

zum Beispiel Steinbrüche, Sandgruben,<br />

Böschungen neuzeitlicher Wege und Straßen usw.<br />

Wo nicht zu sehr durch menschliche Nutzung belastet,<br />

können derartige „Störungen“ die Vielfalt<br />

der Standortbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt<br />

erhöhen und somit durchaus für bestimmte<br />

Arten nützlich sein. Landschaftselemente wie<br />

kleine, alte Steinbrüche oder Sandgruben sind deshalb<br />

nicht unbedingt als Beeinträchtigung von Natur<br />

und Landschaft anzusehen, sondern können<br />

den Naturhaushalt durchaus bereichern.<br />

9.2 Der Limes als Denkmal, das<br />

konsequenten Schutz, Gestaltung<br />

und Pflege erfordert<br />

9.2.1 Schutz des Limes<br />

Der Schutz der Überreste des Limes dürfte heute<br />

eine Selbstverständlichkeit sein, die kaum einer besonderen<br />

Erwähnung bedarf. Nirgends wird heute<br />

mehr bewusst ein Stück Wall oder Graben des<br />

Limes eingeebnet, eine Turmruine zerstört. Allerdings<br />

gibt es Störungen, Beeinträchtigungen und<br />

Belastungen, die nicht auf den ersten Blick ins<br />

Auge fallen: intensive Beackerung im Freigelände,<br />

Erosion an abschüssigen Stellen, wo der Limes<br />

gleichzeitig als Wanderweg dient, oder aber unbeabsichtigte<br />

Störungen im direkten Wall-/Grabenbereich,<br />

beispielsweise bei forstlichen Arbeiten mit<br />

Großmaschinen. Insbesondere die letztgenannten<br />

Tätigkeiten können zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

führen: Nach den katastrophalen Stürmen<br />

„Wiebke“ und „Lothar“, als es insbesondere in<br />

Fichtenwäldern durch die geworfenen Bäume zu<br />

erheblichen Bodenstörungen kam, haben schwere<br />

Rückemaschinen – unbeabsichtigt und auch kaum<br />

vermeidbar! – stellenweise zu erheblichen Schäden<br />

am Limes oder anderen Bodendenkmalen (zum<br />

Beispiel Haller Landhege) geführt. Auch das Verfüllen<br />

des Grabens mit Baumstümpfen oder Reisigbergen<br />

ist stellenweise gängige Übung und trägt<br />

zur Schädigung des Limes und anderer Bodendenkmale<br />

bei.<br />

Der Limes berührt an zwei Stellen Naturschutzgebiete,<br />

ohne dass dort allerdings sichtbare Reste den<br />

Schutzvorschriften der jeweiligen Rechtsverordnung<br />

unterliegen. Landschaftsschutzgebiete beziehen an<br />

verschiedenen Stellen den Limes ein; entsprechend<br />

der jeweiligen Verordnung sind in der Regel größere<br />

Boden- und Nutzungsveränderungen erlaubnispflichtig.<br />

Etliche Flächenhafte Naturdenkmale bestehen<br />

im Bereich des Limes; die Schutzbestimmungen<br />

beziehen sich dabei in erster Linie auf die<br />

Oberflächenformen der Umgebung und die Baumbestände.<br />

§ 32 des Landesnaturschutzgesetzes („Besonders<br />

geschützte Biotope“) stellt bestimmte Biotoptypen<br />

– entlang des Limes in erster Linie Gehölzbestände<br />

bestimmter Zusammensetzung – unter<br />

Schutz; entsprechende Verzeichnisse und Karten<br />

werden bei den Unteren Naturschutzbehörden<br />

geführt. Schließlich seien noch die beiden Naturparke<br />

Odenwald und Schwäbisch-Fränkischer Wald<br />

erwähnt, die der Limes auf weiten Strecken durchzieht;<br />

konkrete Schutzbestimmungen leiten sich<br />

daraus zwar nicht ab, wohl aber eine allgemeine<br />

Zielsetzung zum Schutz des Bodendenkmals.<br />

9.2.2 Gestaltung des Limes<br />

In den vergangenen Jahrzehnten – in den letzten<br />

Jahren zunehmend! – wurden einzelne Abschnitte<br />

des Limes „gestaltet“. Parallelwege, Beschilderungen,<br />

Rekonstruktionen usw. sind zwar in der Regel<br />

gutzuheißen, haben jedoch dazu geführt, dass er<br />

seine relative Ursprünglichkeit verlor und im Extremfall<br />

städtischen Anlagencharakter annahm<br />

(Abb. 52). Es ist hier nicht der Ort, darüber zu diskutieren,<br />

ob diese Entwicklung dem Denkmal mehr<br />

nützt oder eher schadet. Aus Naturschutzsicht muss<br />

lediglich festgestellt werden, dass die mit zunehmender<br />

Publizität einhergehenden Gestaltungsmaßnahmen<br />

erfahrungsgemäß mit Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft verbunden sind und Störungen unterschiedlichster<br />

Art mit sich bringen.<br />

Gepflanzte Hecken und Baumreihen zur Verdeutlichung<br />

des Limesverlaufs bestehen in nicht wenigen<br />

Fällen aus nicht heimischem Pflanzmaterial. Dies<br />

stört den Laien zwar überhaupt nicht, ist jedoch –

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