LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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54 Abb. 49 | RekonstruierterHolzwachtturm bei Rainau-Buch, AA. Abb. 50 | Rainau- Buch, das Kastellbad in der Parkanlage beim Bucher Stausee, AA. FLURBEREINIGUNG AM LIMES den. Auf diesen Flächen wurden zum Teil Erdwege angelegt oder auch Reihengehölze gepflanzt, damit der Verlauf des Limes in der Örtlichkeit leichter erkennbar bleibt. • Die öffentlichen Flächen um das Limestor in Dalkingen konnten durch die Flurbereinigung Schwabsberg vergrößert werden. • Weitere Ausgrabungsstellen in unmittelbarer Nähe des Bucher Stausees konnten in das Eigentum des Ostalbkreises bzw. der Gemeinde Rainau gebracht werden (Kastell Buch und Kastellbad). Sie sind heute Bestandteil des Naherholungsgebiets (Abb. 50). 8.5.2. Flurneuordnung Pfedelbach-Harsberg, Hohenlohekreis In der Flurneuordnung Pfedelbach-Harsberg wurden die Reste eines römischen Wachtturms entdeckt. Die Fundamentreste wurden freigelegt und dokumentiert (Abb. 51). Anschließend wurde die Fundstelle wieder verschlossen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Im weiteren Verlauf des Flurneuordnungsverfahrens ist es gelungen, diese Fläche ins öffentliche Eigentum zu überführen und an der Stelle des Wachtturms einen markanten Baum zu pflanzen. 8.5.3 Flurbereinigung Zweiflingen, Hohenlohekreis In der Flurbereinigung Zweiflingen konnte ein ca. 500 m langes, deutlich erkennbares Teilstück des Limes im Wald in öffentliches Eigentum überführt werden, weil der Fürst zu Hohenlohe-Öhringen einem Flächentausch zugestimmt hat. Das ganze „Bodenordnungsinstrumentarium“ der Flurneuordnung – Grunderwerb, Flächentausch, Erschließungsverbesserung, Sicherung durch den Flurbereinigungsplan, Regelung von Widersprüchen, Bepflanzungen – war notwendig, um die Voraussetzungen für die Sicherung des Limes zu erreichen. Im unmittelbaren Bereich des Denkmals wurden Fichten ausgestockt und ein ca. 30 m breiter Streifen mit großwüchsigen Laubbäumen wiederbepflanzt. Diese Flächen wurden in einer Größenordnung von ca. 1,7 ha in der Flurneuordnung der Gemeinde Zweiflingen zugeteilt (Flurstücke 584 und 597 Gemarkung Zweiflingen). Die Sicherung des Limes durch Entflechtung der Nutzungskonflikte und Überführung der betroffenen Flächen ins öffentliche Eigentum konnte ergänzt werden durch zusätzliche Flurneuordnungsmaßnahmen, z. B. Verlegung und Neuanlage von Wanderwegen in der Nähe des Denkmals. Abb. 51 | Ausgrabung eines Limeswachtturms im Zuge der Flurneuordnung bei Pfedelbach-Harsberg, KÜN.
9 Naturschutz und Landschafts- pflege am Limes von Reinhard Wolf 9.1 Natur und Kultur gehören zusammen Spaziergänger und Wanderer sehen in Wacholderheiden, Wiesenlandschaften und Wald gemeinhin das Sinnbild für „Natur pur“. Mit Ausnahme von Felsen, Erdfällen und kleinflächigen Resten ursprünglicher Moore besteht Baden-Württemberg jedoch ausschließlich aus vom Menschen geformter Kulturlandschaft. Ursprüngliche Naturreste sind äußerst selten und auf kleinste Flächen beschränkt. In Wäldern, aber auch in der freien Landschaft, befinden sich je nach Intensität der Nutzung Naturreste, die zum Teil durchaus ursprünglich wirken. In der Regel sind allerdings bei genauem Hinsehen die Oberflächenformen oft genug irgendwann einmal verändert worden, und auch die Tier- und Pflanzenwelt zeigt in ihrer Zusammensetzung deutlich kulturüberformte Züge. Waldränder, Hohlwegböschungen, Ödländereien, Trockenmauern usw. kann man, wiewohl kulturbedingt, als „naturnahe Lebensräume“ bezeichnen. Natur zu schützen in unserem Land heißt also, vorwiegend naturnahe Kulturlandschaftsausschnitte zu schützen und zu pflegen. Naturschutz zu betreiben in einer Kulturlandschaft scheint auf den ersten Blick ein Widerspruch zu sein. An vielen Beispielen lässt sich allerdings zeigen, dass in unserer Kulturlandschaft Natur und Kultur untrennbar zusammengehören: • Im Neckartal zwischen Stuttgart und Heilbronn sind die Talflanken an den südexponierten Hängen seit rund 1000 Jahren als Weinberge angelegt. Muschelkalkfelsen erheben sich senkrecht aus den terrassierten Weinberghängen – das bekannteste Beispiel sind die „Hessigheimer Felsengärten“ (Naturschutzgebiet). An manchen Stellen verzahnen sich Weinbergmauern und Felsen in einer Art und Weise, dass man kaum unterscheiden kann, was Natur und was vom Menschen geschaffen ist. • Die bekannten Wacholderheiden der Schwäbischen Alb werden zwar von Laien meist als „Natur pur“ angesehen, sind jedoch nichts anderes als eine Folge jahrhundertelanger Beweidung kargster Böden mit Schafen oder Ziegen. Lange Zeit wurde „überweidet“, d. h. die Vegetation derart geschädigt, dass sie ihre Funk- NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE AM LIMES 55 tionen nicht mehr erfüllen konnte; die Folge: stellenweise katastrophale Bodenerosion, die zum Totalverlust der Humusschicht führte. Das Pflanzenkleid der Heiden hat sich der Nutzung angepasst; nur widerstandsfähige Pflanzen, die Schaftritt und -verbiss aushalten, gedeihen hier. Aus den Albheiden ragen oft unvermittelt Jurafelsen empor – ebenfalls ein Beispiel der Verzahnung von Natur und Kultur. • Schließlich sei noch auf Reste früherer Waldweiden hingewiesen, die als lockerer Baumbestand überkommen sind, welcher durch jahrzehnte-, ja jahrhundertelange Beweidung mit Großvieh entstanden ist. Sämtlicher Jungwuchs wurde abgefressen, so dass nur einige wenige Bäume, vor dem Vieh meist geschützt durch Absperrungen, hochkommen konnten. Beispiele für überkommene Waldweiden sind die drei Naturschutzgebiete der Waldenburger Berge, „Entlesboden“, „Obere Weide“ und „Michelbacher Viehweide“, oder der „Eichenhain“ bei Stuttgart-Riedenberg. Auch das Naturschutzgebiet „Favoritepark“ in Ludwigsburg trägt den Charakter einer Waldweide, dort allerdings bedingt durch einen Wildpark. Vergleichbar den genannten Beispielen von Kulturlandschaftselementen mit vermeintlich ursprünglichem Charakter ist der römische Limes streckenweise ein Kulturlandschaftselement, dem der Laie auf den ersten Blick seine künstliche Herkunft nicht ansieht. Hohlwege, Weiherdämme, alte Ackerraine im Wald etc. sehen ganz ähnlich aus und werden ebenso wenig als Kulturzeugnisse wahrgenommen. So ist der Limes auf den Teilstrecken, wo noch mehr oder weniger gut erhaltene Abschnitte zu sehen sind, ein Kulturlandschaftselement vergleichbar den oben genannten Elementen: ein Überbleibsel einer historischen Nutzung. Wer sich um Schutz und pflegliche Behandlung der Überreste des Limes kümmern will, darf seinen Blick aber nicht auf die enge, knapp dreißig Meter breite Trasse von (ehemaligem) Wall und Graben samt Palisadenzaun bzw. Mauer beschränken, sondern muss auch die nähere und weitere Umgebung in die Überlegungen mit einbeziehen, was durch die Pufferzone gewährleistet ist. Nur so kann der geschichtliche und kulturlandschaftliche Zusammenhang erkannt und nachvollzogen werden. Diese erweiterte Betrachtungsweise ist auch der Grund dafür, die Naturschutzbelange in großflächigerem Rahmen zu sehen. Auch wenn die historische und landschaftliche Bedeutung des Limes in der Regel im Vordergrund
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Abb. 49 | RekonstruierterHolzwachtturm<br />
bei<br />
Rainau-Buch, AA.<br />
Abb. 50 | Rainau-<br />
Buch, das Kastellbad<br />
in der Parkanlage<br />
beim Bucher<br />
Stausee, AA.<br />
FLURBEREINIGUNG AM LIMES<br />
den. Auf diesen Flächen wurden zum Teil Erdwege<br />
angelegt oder auch Reihengehölze<br />
gepflanzt, damit der Verlauf des Limes in der<br />
Örtlichkeit leichter erkennbar bleibt.<br />
• Die öffentlichen Flächen um das Limestor in<br />
Dalkingen konnten durch die Flurbereinigung<br />
Schwabsberg vergrößert werden.<br />
• Weitere Ausgrabungsstellen in unmittelbarer<br />
Nähe des Bucher Stausees konnten in das<br />
Eigentum des Ostalbkreises bzw. der Gemeinde<br />
Rainau gebracht werden (Kastell Buch und<br />
Kastellbad). Sie sind heute Bestandteil des Naherholungsgebiets<br />
(Abb. 50).<br />
8.5.2. Flurneuordnung Pfedelbach-Harsberg,<br />
Hohenlohekreis<br />
In der Flurneuordnung Pfedelbach-Harsberg wurden<br />
die Reste eines römischen Wachtturms entdeckt.<br />
Die Fundamentreste wurden freigelegt und<br />
dokumentiert (Abb. 51).<br />
Anschließend wurde die Fundstelle wieder verschlossen,<br />
um weiteren Schaden zu vermeiden. Im weiteren<br />
Verlauf des Flurneuordnungsverfahrens ist es<br />
gelungen, diese Fläche ins öffentliche Eigentum zu<br />
überführen und an der Stelle des Wachtturms einen<br />
markanten Baum zu pflanzen.<br />
8.5.3 Flurbereinigung Zweiflingen,<br />
Hohenlohekreis<br />
In der Flurbereinigung Zweiflingen konnte ein<br />
ca. 500 m langes, deutlich erkennbares Teilstück des<br />
Limes im Wald in öffentliches Eigentum überführt<br />
werden, weil der Fürst zu Hohenlohe-Öhringen einem<br />
Flächentausch zugestimmt hat.<br />
Das ganze „Bodenordnungsinstrumentarium“ der<br />
Flurneuordnung – Grunderwerb, Flächentausch,<br />
Erschließungsverbesserung, Sicherung durch den<br />
Flurbereinigungsplan, Regelung von Widersprüchen,<br />
Bepflanzungen – war notwendig, um die<br />
Voraussetzungen für die Sicherung des Limes zu<br />
erreichen. Im unmittelbaren Bereich des Denkmals<br />
wurden Fichten ausgestockt und ein ca. 30 m breiter<br />
Streifen mit großwüchsigen Laubbäumen wiederbepflanzt.<br />
Diese Flächen wurden in einer Größenordnung<br />
von ca. 1,7 ha in der Flurneuordnung<br />
der Gemeinde Zweiflingen zugeteilt (Flurstücke 584<br />
und 597 Gemarkung Zweiflingen).<br />
Die Sicherung des Limes durch Entflechtung der<br />
Nutzungskonflikte und Überführung der betroffenen<br />
Flächen ins öffentliche Eigentum konnte ergänzt<br />
werden durch zusätzliche Flurneuordnungsmaßnahmen,<br />
z. B. Verlegung und Neuanlage von<br />
Wanderwegen in der Nähe des Denkmals.<br />
Abb. 51 | Ausgrabung eines<br />
Limeswachtturms im Zuge<br />
der Flurneuordnung bei<br />
Pfedelbach-Harsberg, KÜN.