LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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Auf einen Wege- und Gewässerplan kann in einem<br />
vereinfachten Flurneuordnungsverfahren verzichtet<br />
werden. In diesem Fall beschränkt sich die Unterstützung<br />
im Bereich des Limes auf die Entflechtung<br />
der Nutzungskonflikte. Es können Landabfindungsverzichte<br />
zugunsten Dritter abgeschlossen<br />
und anschließend die Flächen des Landes und/<br />
oder der Kommune im Bereich des Limes zugeteilt<br />
werden. Dies gelingt jedoch nur in dem Umfang,<br />
wie eine wertgleiche Zuteilung aller Teilnehmer<br />
gewährleistet ist. Wird auf einen Wege- und Gewässerplan<br />
nicht verzichtet, so können in diesem<br />
Plan die in 8.2.1 genannten Maßnahmen berücksichtigt<br />
werden.<br />
8.3.2 Freiwilliger Landtausch<br />
Der Freiwillige Landtausch ist ein schnelles und<br />
einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur.<br />
Er kann durch die untere Flurbereinigungsbehörde<br />
nach Abstimmung mit der oberen<br />
Flurbereinigungsbehörde eingesetzt werden. Dabei<br />
werden im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern<br />
Grundstücke ausgetauscht. Damit kann<br />
eine begrenzte Besitzzersplitterung behoben werden.<br />
Wenn geeignete landwirtschaftliche Tauschflächen<br />
zur Verfügung stehen (Erwerb durch Gemeinde<br />
oder Land), können Landwirte aus dem Bereich<br />
des Limes in andere Bereiche getauscht werden.<br />
Eigentümer der Flächen im Bereich des Limes kann<br />
so die öffentliche Hand (z. B. Gemeinde, Landkreis<br />
oder Land) werden. Der Antrag auf Durchführung<br />
eines freiwilligen Landtausches kann bei der zuständigen<br />
unteren Flurbereinigungsbehörde beim<br />
jeweiligen Landratsamt gestellt werden.<br />
8.4 Umsetzung<br />
In allen laufenden und geplanten Flurneuordnungsverfahren,<br />
durch deren Verfahrensgebiet der Limes<br />
verläuft, findet eine enge Abstimmung zwischen<br />
dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Landesamt<br />
für Flurneuordnung und der zuständigen unteren<br />
Flurneuordnungsbehörde statt.<br />
Allen Kommunen am Limes werden auf Wunsch<br />
durch das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit<br />
mit dem Landesamt für Flurneuordnung<br />
die Möglichkeiten der Bodenordnung erläutert.<br />
Bei Bodenordnungsbedarf schlägt die Flurneuordnungsbehörde<br />
das geeignete Flurneuordnungsverfahren<br />
vor.<br />
8.5 Beispiele<br />
FLURBEREINIGUNG AM LIMES 53<br />
8.5.1 Der raetische Limes im Bereich der<br />
Flurbereinigung Schwabsberg, Ostalbkreis<br />
Anlass für die Flurneuordnung Schwabsberg waren<br />
der Ausbau der Bundesstraße B 290, der Ausbau<br />
der Jagst und der Sechta und die Anlegung des<br />
Speicher- und Rückhaltebeckens Buch sowie des<br />
Rückhaltebeckens Schwabsberg. Mit dem Verfahren<br />
konnten die Besitzzersplitterung und mangelhafte<br />
Erschließung der Grundstücke beseitigt, das<br />
Land für die oben genannten Maßnahmen bereitgestellt,<br />
der Landverlust auf einen größeren Kreis<br />
von Teilnehmern verteilt und die Durchschneidungsschäden<br />
durch diese Maßnahmen behoben<br />
werden. Neben der erforderlichen Flächenbereitstellung<br />
für umfangreiche Naturschutzmaßnahmen<br />
und für das Freilichtmuseum konnte im Rahmen<br />
von Erholungsmaßnahmen auch die Ausgestaltung<br />
des raetischen Limes unterstützt werden.<br />
In erster Linie sollten die historischen Funde am<br />
Limes langfristig gesichert werden. Die wichtigste<br />
Voraussetzung hierfür stellte der Grunderwerb dar.<br />
Der Ostalbkreis und die Gemeinde Rainau stellten<br />
die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung. Um<br />
das Grundeigentum der betroffenen Flächen zu erlangen,<br />
wurden von der unteren Flurneuordnungsbehörde<br />
Grundstücksverhandlungen mit den Teilnehmern<br />
aufgenommen. In Höhe des benötigten<br />
Flächenbedarfs konnten Zuteilungsverzichte nach<br />
§ 52 FlurbG abgeschlossen und im Zuge der Neuzuteilung<br />
an den gewünschten Stellen im Bereich<br />
des Limes verlegt werden. Für das Freilichtmuseum<br />
wurden insgesamt 6 ha Fläche bereitgestellt. Beispielhaft<br />
konnte in dieser Flurneuordnung Folgendes<br />
erreicht werden:<br />
• Nordwestlich von Buch verläuft der Limes entlang<br />
des Waldes. Hier wurde ein Erdweg parallel<br />
zum Limes ausgewiesen, um die intensive Bewirtschaftung<br />
vom Denkmal fernzuhalten. Dieser<br />
Weg wird heute regelmäßig von Wanderern<br />
genutzt.<br />
• Anschließend führt dieser Weg an einem römischen<br />
Wachtturm vorbei. In diesem Bereich<br />
konnten Teile der raetischen Mauer mit quadratischem<br />
Wachtturm freigelegt werden. Der<br />
hölzerne Wachtturm wurde rekonstruiert. Die<br />
Fläche wurde im Zuge der Flurbereinigung<br />
zugeteilt (Abb. 49).<br />
• In einigen Gewannen (z. B. in den Gewannen<br />
Pfahl und Stehle südwestlich von Schwabsberg)<br />
konnten im gesamten Verlauf des Limes die<br />
Flächen ins öffentliche Eigentum überführt wer-