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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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Auf einen Wege- und Gewässerplan kann in einem<br />

vereinfachten Flurneuordnungsverfahren verzichtet<br />

werden. In diesem Fall beschränkt sich die Unterstützung<br />

im Bereich des Limes auf die Entflechtung<br />

der Nutzungskonflikte. Es können Landabfindungsverzichte<br />

zugunsten Dritter abgeschlossen<br />

und anschließend die Flächen des Landes und/<br />

oder der Kommune im Bereich des Limes zugeteilt<br />

werden. Dies gelingt jedoch nur in dem Umfang,<br />

wie eine wertgleiche Zuteilung aller Teilnehmer<br />

gewährleistet ist. Wird auf einen Wege- und Gewässerplan<br />

nicht verzichtet, so können in diesem<br />

Plan die in 8.2.1 genannten Maßnahmen berücksichtigt<br />

werden.<br />

8.3.2 Freiwilliger Landtausch<br />

Der Freiwillige Landtausch ist ein schnelles und<br />

einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur.<br />

Er kann durch die untere Flurbereinigungsbehörde<br />

nach Abstimmung mit der oberen<br />

Flurbereinigungsbehörde eingesetzt werden. Dabei<br />

werden im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern<br />

Grundstücke ausgetauscht. Damit kann<br />

eine begrenzte Besitzzersplitterung behoben werden.<br />

Wenn geeignete landwirtschaftliche Tauschflächen<br />

zur Verfügung stehen (Erwerb durch Gemeinde<br />

oder Land), können Landwirte aus dem Bereich<br />

des Limes in andere Bereiche getauscht werden.<br />

Eigentümer der Flächen im Bereich des Limes kann<br />

so die öffentliche Hand (z. B. Gemeinde, Landkreis<br />

oder Land) werden. Der Antrag auf Durchführung<br />

eines freiwilligen Landtausches kann bei der zuständigen<br />

unteren Flurbereinigungsbehörde beim<br />

jeweiligen Landratsamt gestellt werden.<br />

8.4 Umsetzung<br />

In allen laufenden und geplanten Flurneuordnungsverfahren,<br />

durch deren Verfahrensgebiet der Limes<br />

verläuft, findet eine enge Abstimmung zwischen<br />

dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Landesamt<br />

für Flurneuordnung und der zuständigen unteren<br />

Flurneuordnungsbehörde statt.<br />

Allen Kommunen am Limes werden auf Wunsch<br />

durch das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit<br />

mit dem Landesamt für Flurneuordnung<br />

die Möglichkeiten der Bodenordnung erläutert.<br />

Bei Bodenordnungsbedarf schlägt die Flurneuordnungsbehörde<br />

das geeignete Flurneuordnungsverfahren<br />

vor.<br />

8.5 Beispiele<br />

FLURBEREINIGUNG AM LIMES 53<br />

8.5.1 Der raetische Limes im Bereich der<br />

Flurbereinigung Schwabsberg, Ostalbkreis<br />

Anlass für die Flurneuordnung Schwabsberg waren<br />

der Ausbau der Bundesstraße B 290, der Ausbau<br />

der Jagst und der Sechta und die Anlegung des<br />

Speicher- und Rückhaltebeckens Buch sowie des<br />

Rückhaltebeckens Schwabsberg. Mit dem Verfahren<br />

konnten die Besitzzersplitterung und mangelhafte<br />

Erschließung der Grundstücke beseitigt, das<br />

Land für die oben genannten Maßnahmen bereitgestellt,<br />

der Landverlust auf einen größeren Kreis<br />

von Teilnehmern verteilt und die Durchschneidungsschäden<br />

durch diese Maßnahmen behoben<br />

werden. Neben der erforderlichen Flächenbereitstellung<br />

für umfangreiche Naturschutzmaßnahmen<br />

und für das Freilichtmuseum konnte im Rahmen<br />

von Erholungsmaßnahmen auch die Ausgestaltung<br />

des raetischen Limes unterstützt werden.<br />

In erster Linie sollten die historischen Funde am<br />

Limes langfristig gesichert werden. Die wichtigste<br />

Voraussetzung hierfür stellte der Grunderwerb dar.<br />

Der Ostalbkreis und die Gemeinde Rainau stellten<br />

die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung. Um<br />

das Grundeigentum der betroffenen Flächen zu erlangen,<br />

wurden von der unteren Flurneuordnungsbehörde<br />

Grundstücksverhandlungen mit den Teilnehmern<br />

aufgenommen. In Höhe des benötigten<br />

Flächenbedarfs konnten Zuteilungsverzichte nach<br />

§ 52 FlurbG abgeschlossen und im Zuge der Neuzuteilung<br />

an den gewünschten Stellen im Bereich<br />

des Limes verlegt werden. Für das Freilichtmuseum<br />

wurden insgesamt 6 ha Fläche bereitgestellt. Beispielhaft<br />

konnte in dieser Flurneuordnung Folgendes<br />

erreicht werden:<br />

• Nordwestlich von Buch verläuft der Limes entlang<br />

des Waldes. Hier wurde ein Erdweg parallel<br />

zum Limes ausgewiesen, um die intensive Bewirtschaftung<br />

vom Denkmal fernzuhalten. Dieser<br />

Weg wird heute regelmäßig von Wanderern<br />

genutzt.<br />

• Anschließend führt dieser Weg an einem römischen<br />

Wachtturm vorbei. In diesem Bereich<br />

konnten Teile der raetischen Mauer mit quadratischem<br />

Wachtturm freigelegt werden. Der<br />

hölzerne Wachtturm wurde rekonstruiert. Die<br />

Fläche wurde im Zuge der Flurbereinigung<br />

zugeteilt (Abb. 49).<br />

• In einigen Gewannen (z. B. in den Gewannen<br />

Pfahl und Stehle südwestlich von Schwabsberg)<br />

konnten im gesamten Verlauf des Limes die<br />

Flächen ins öffentliche Eigentum überführt wer-

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