LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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FORSTLICHE BELANGE AM LIMES<br />
7 Forstliche Belange am Limes<br />
von Fritz-Eberhard Griesinger<br />
Grundsätzlich schützt der Wald das Denkmal nach<br />
den bisherigen Erfahrungen besonders gut. Die Bewirtschaftung<br />
des Waldes erfordert allerdings die<br />
Einhaltung bestimmter Verfahren, um den denkmalpflegerischen<br />
Belangen angemessen zu genügen.<br />
Am auffälligsten kommt dies bei den Erschließungsmaßnahmen<br />
zum Ausdruck, die in Form von Waldwegen<br />
und Rückegassen für eine zeitgemäße Bewirtschaftung<br />
unerlässlich sind, da der Kostendruck<br />
zwangsläufig zunehmend zum Einsatz teilweise<br />
auch schwerer Ernte- und Rückemaschinen führt.<br />
Die lineare Gestalt des Limes führte naturgemäß zu<br />
zahlreichen Durchstichen von Wirtschaftswegen<br />
durch das Denkmal. Diese müssen weiter benutzt<br />
werden, sofern die topografische Situation keine alternative<br />
Führung ohne Erschwerung der Bewirtschaftung<br />
zulässt. Auf eine Verbreiterung der<br />
Durchstiche sollte allerdings unbedingt verzichtet<br />
werden – eher könnte man unter geeigneten Verhältnissen<br />
an einen Rückbau der Durchbrüche denken.<br />
Jedoch sind auch sie, vor allem bei schon sehr<br />
alten Wegen, Zeugen vergangener Landschaftsund<br />
Waldnutzung.<br />
Die stärkste Gefährdung von Bodendenkmalen im<br />
Wald besteht beim Abtransport gefällter Hölzer.<br />
Das Rücken der Stämme vom Fällort zum Verladeort<br />
am befestigten Waldweg kann tiefgehende Störungen<br />
und in deren Folge enorme Erosionsrinnen<br />
verursachen. Zu ihrer Vermeidung und zum Schutz<br />
des Waldbodens bewegen sich die Ernte- und Rückefahrzeuge<br />
auf den schon erwähnten Rückegassen,<br />
die sie nicht verlassen sollen. Damit werden auch<br />
Beschädigungen des Denkmals vermieden.<br />
Andere Schäden können auch durch mangelnde<br />
Bestandespflege, ungeeignete Bepflanzungen oder,<br />
ein durchaus aktuelles Thema, durch Windwurf von<br />
Bäumen mit großen Wurzeltellern oder Wurzelballen,<br />
die auf dem Limes stocken, entstehen. Deshalb<br />
ist es sicher langfristig wünschenswert, den Wall<br />
und den Graben zumindest von größerem Baumbestand<br />
freizuhalten, um die Durchwurzelung des<br />
Denkmals zu vermindern, wobei aber der Bestandesschluss<br />
des Kronendaches erhalten bleiben soll,<br />
um die Schutzwirkung des Waldes zu erhalten.<br />
Die vieldiskutierte Sichtbarmachung des Limes<br />
durch das Schlagen von Schneisen sollte aus forstwirtschaftlichen<br />
Überlegungen auf Ausnahmen be-<br />
schränkt bleiben. Um Schäden am beiderseitigen<br />
Bestand zu vermeiden (Windwurf oder Schaden<br />
durch Sonneneinstrahlung), wäre ein langfristiges<br />
Vorgehen erforderlich, und gleichzeitig müsste eine<br />
nicht unerhebliche Breite gewählt werden zur Ausbildung<br />
eines entsprechenden Waldtraufes auf beiden<br />
Seiten. Auch der nötige Pflegeaufwand in der<br />
freigestellten Fläche wäre zu berücksichtigen. Daneben<br />
ginge die Schutzwirkung des Bestandes für<br />
das Bodendenkmal mindestens teilweise verloren.<br />
Bisher wurde eine Schneise angelegt: am WP 9/83,<br />
Gemeinde Großerlach, Gemarkung Grab. Sie soll<br />
über einen Zeitraum von fünf Jahren beobachtet<br />
werden. Ohne die Auswertung dieser Erfahrungen<br />
sollten aus waldbaulicher Sicht weitere Visualisierungsmaßnahmen<br />
ähnlicher Art unterbleiben.<br />
Ein weiteres Thema sind die Wanderwege auf der<br />
Limeskrone. Alleine durch die Benützung durch<br />
Fußgänger ist in der Regel nur eine geringe, aber<br />
auf die Dauer doch erkennbare Abnutzung der<br />
Dammkrone vorhanden. Für Reiter und Mountainbiker<br />
sind diese Wege weniger geeignet und nach<br />
§ 34 Abs. 4 des Waldgesetzes Baden-Württemberg<br />
im Wald auch nicht gestattet („… das Radfahren<br />
und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und<br />
hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger<br />
ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das<br />
Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter<br />
3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf<br />
Wegen unter 2 m Breite …“). Gerade durch diese<br />
Art der Benutzung werden zahlreiche Schäden am<br />
Denkmal verursacht. Sie sollte deshalb rigoros unterbunden<br />
werden. Insgesamt wäre es daher zweckmäßig,<br />
die Wanderwege von der Limeskrone, soweit<br />
irgend möglich, seitlich neben das Denkmal<br />
zu legen.<br />
Künftige Weiterentwicklung<br />
Die Pflege des Limes soll in den Waldgebieten unter<br />
Aufsicht der staatlichen Forstverwaltung behutsam<br />
und zurückhaltend erfolgen. Dazu bedarf<br />
es eines gut organisierten Datenaustausches, um<br />
die Belange der beteiligten Partner abstimmen zu<br />
können.<br />
Es wird angeregt, im Bereich des Körperschaftsund<br />
Staatswaldes eine kartographische Darstellung<br />
der Erschließungswege und Rückegassen im Bereich<br />
der Kern- und Pufferzonen zu erstellen, um<br />
zukünftig die Abstimmung in einem frühen Stadium<br />
von Planungen zu erleichtern. Eine solche<br />
Zusammenstellung ist ebenso für den Privatwald<br />
wünschenswert.