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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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FORSTLICHE BELANGE AM LIMES<br />

7 Forstliche Belange am Limes<br />

von Fritz-Eberhard Griesinger<br />

Grundsätzlich schützt der Wald das Denkmal nach<br />

den bisherigen Erfahrungen besonders gut. Die Bewirtschaftung<br />

des Waldes erfordert allerdings die<br />

Einhaltung bestimmter Verfahren, um den denkmalpflegerischen<br />

Belangen angemessen zu genügen.<br />

Am auffälligsten kommt dies bei den Erschließungsmaßnahmen<br />

zum Ausdruck, die in Form von Waldwegen<br />

und Rückegassen für eine zeitgemäße Bewirtschaftung<br />

unerlässlich sind, da der Kostendruck<br />

zwangsläufig zunehmend zum Einsatz teilweise<br />

auch schwerer Ernte- und Rückemaschinen führt.<br />

Die lineare Gestalt des Limes führte naturgemäß zu<br />

zahlreichen Durchstichen von Wirtschaftswegen<br />

durch das Denkmal. Diese müssen weiter benutzt<br />

werden, sofern die topografische Situation keine alternative<br />

Führung ohne Erschwerung der Bewirtschaftung<br />

zulässt. Auf eine Verbreiterung der<br />

Durchstiche sollte allerdings unbedingt verzichtet<br />

werden – eher könnte man unter geeigneten Verhältnissen<br />

an einen Rückbau der Durchbrüche denken.<br />

Jedoch sind auch sie, vor allem bei schon sehr<br />

alten Wegen, Zeugen vergangener Landschaftsund<br />

Waldnutzung.<br />

Die stärkste Gefährdung von Bodendenkmalen im<br />

Wald besteht beim Abtransport gefällter Hölzer.<br />

Das Rücken der Stämme vom Fällort zum Verladeort<br />

am befestigten Waldweg kann tiefgehende Störungen<br />

und in deren Folge enorme Erosionsrinnen<br />

verursachen. Zu ihrer Vermeidung und zum Schutz<br />

des Waldbodens bewegen sich die Ernte- und Rückefahrzeuge<br />

auf den schon erwähnten Rückegassen,<br />

die sie nicht verlassen sollen. Damit werden auch<br />

Beschädigungen des Denkmals vermieden.<br />

Andere Schäden können auch durch mangelnde<br />

Bestandespflege, ungeeignete Bepflanzungen oder,<br />

ein durchaus aktuelles Thema, durch Windwurf von<br />

Bäumen mit großen Wurzeltellern oder Wurzelballen,<br />

die auf dem Limes stocken, entstehen. Deshalb<br />

ist es sicher langfristig wünschenswert, den Wall<br />

und den Graben zumindest von größerem Baumbestand<br />

freizuhalten, um die Durchwurzelung des<br />

Denkmals zu vermindern, wobei aber der Bestandesschluss<br />

des Kronendaches erhalten bleiben soll,<br />

um die Schutzwirkung des Waldes zu erhalten.<br />

Die vieldiskutierte Sichtbarmachung des Limes<br />

durch das Schlagen von Schneisen sollte aus forstwirtschaftlichen<br />

Überlegungen auf Ausnahmen be-<br />

schränkt bleiben. Um Schäden am beiderseitigen<br />

Bestand zu vermeiden (Windwurf oder Schaden<br />

durch Sonneneinstrahlung), wäre ein langfristiges<br />

Vorgehen erforderlich, und gleichzeitig müsste eine<br />

nicht unerhebliche Breite gewählt werden zur Ausbildung<br />

eines entsprechenden Waldtraufes auf beiden<br />

Seiten. Auch der nötige Pflegeaufwand in der<br />

freigestellten Fläche wäre zu berücksichtigen. Daneben<br />

ginge die Schutzwirkung des Bestandes für<br />

das Bodendenkmal mindestens teilweise verloren.<br />

Bisher wurde eine Schneise angelegt: am WP 9/83,<br />

Gemeinde Großerlach, Gemarkung Grab. Sie soll<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren beobachtet<br />

werden. Ohne die Auswertung dieser Erfahrungen<br />

sollten aus waldbaulicher Sicht weitere Visualisierungsmaßnahmen<br />

ähnlicher Art unterbleiben.<br />

Ein weiteres Thema sind die Wanderwege auf der<br />

Limeskrone. Alleine durch die Benützung durch<br />

Fußgänger ist in der Regel nur eine geringe, aber<br />

auf die Dauer doch erkennbare Abnutzung der<br />

Dammkrone vorhanden. Für Reiter und Mountainbiker<br />

sind diese Wege weniger geeignet und nach<br />

§ 34 Abs. 4 des Waldgesetzes Baden-Württemberg<br />

im Wald auch nicht gestattet („… das Radfahren<br />

und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und<br />

hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger<br />

ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das<br />

Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter<br />

3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf<br />

Wegen unter 2 m Breite …“). Gerade durch diese<br />

Art der Benutzung werden zahlreiche Schäden am<br />

Denkmal verursacht. Sie sollte deshalb rigoros unterbunden<br />

werden. Insgesamt wäre es daher zweckmäßig,<br />

die Wanderwege von der Limeskrone, soweit<br />

irgend möglich, seitlich neben das Denkmal<br />

zu legen.<br />

Künftige Weiterentwicklung<br />

Die Pflege des Limes soll in den Waldgebieten unter<br />

Aufsicht der staatlichen Forstverwaltung behutsam<br />

und zurückhaltend erfolgen. Dazu bedarf<br />

es eines gut organisierten Datenaustausches, um<br />

die Belange der beteiligten Partner abstimmen zu<br />

können.<br />

Es wird angeregt, im Bereich des Körperschaftsund<br />

Staatswaldes eine kartographische Darstellung<br />

der Erschließungswege und Rückegassen im Bereich<br />

der Kern- und Pufferzonen zu erstellen, um<br />

zukünftig die Abstimmung in einem frühen Stadium<br />

von Planungen zu erleichtern. Eine solche<br />

Zusammenstellung ist ebenso für den Privatwald<br />

wünschenswert.

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