01.12.2012 Aufrufe

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6 Erforschung<br />

Als historischer Ort liefert der ORL eine direkte<br />

Verbindung zur Geschichte unseres Landes. Seine<br />

Denkmale stellen authentische Zeugnisse der Vergangenheit<br />

dar und sind als solche auch unverzichtbare<br />

Quellen für die Wissenschaft. Beinahe alle<br />

Kenntnis zum Limes gründet sich auf archäologische<br />

Befunde und Funde. Da der Bestand an Denkmalsubstanz<br />

begrenzt ist, ist die Forschung zu<br />

einem verantwortlichen Umgang mit dieser endlichen<br />

Ressource verpflichtet. Für eine Weiterentwicklung<br />

des Management-Plans sind daher Standards<br />

und zukünftige wissenschaftliche Schwerpunkte zu<br />

formulieren.<br />

Überall entlang der einstigen römischen Grenzlinie<br />

bestanden und bestehen starke Interessen für Forschung,<br />

Wissenschaft und Bildung. Die Forschung<br />

entlang des ORL und seiner Bestandteile liegt bereits<br />

seit Beginn der wissenschaftlichen Archäologie<br />

in den Händen von Denkmalämtern, Universitäten,<br />

Museen und verschiedenen Forschungseinrichtungen.<br />

Nach den Denkmalschutzgesetzen kommt<br />

den Denkmalfachbehörden der Länder besonderes<br />

Gewicht bei der Durchführung und Auswertung<br />

archäologischer Ausgrabungen zu.<br />

Künftige Forschungsvorhaben am ORL sollen im<br />

engsten Einvernehmen mit den Belangen der archäologischen<br />

Denkmalpflege durchgeführt werden.<br />

Hier sind noch viele Fragen an das Denkmal und<br />

seine historische Bedeutung offen. So besteht vor<br />

allem in den bebauten Arealen einzelner Kastellplätze<br />

die Notwendigkeit, Ungesichertes und Unbekanntes<br />

vor Schaden zu bewahren. Hier sollte zukünftig<br />

durch Detailuntersuchungen insbesondere<br />

der Erhaltungszustand der bekannten Limeselemente<br />

erforscht werden. Nur so lassen sich im Rahmen<br />

der Bauleitplanung die verschiedenen Interessen<br />

zum Schutz bzw. zur Entwicklung konkretisieren.<br />

In unbebauten Arealen wie dem offenen Feld<br />

oder im Wald ist vielerorts die Ausdehnung der archäologischen<br />

Substanz noch nicht hinreichend<br />

bekannt. Die in diesen Verdachtsflächen ergänzend<br />

zu erhebenden Informationen fließen in die zukünftige<br />

Ausweisung von Kern- und Pufferzone wie<br />

in die Inhalte der touristischen Darstellung ein und<br />

beeinflussen auch regional die Strategien der Denkmalpflege.<br />

– Priorität haben Untersuchungen, die das wissenschaftliche<br />

Potential ausschöpfen, das in der gezielten<br />

Aufarbeitung vergangener archäologischer<br />

Untersuchungen („Altgrabungen“) liegt. Auch<br />

ERFORSCHUNG 33<br />

das vollständige Aufarbeiten der Archive, die Berücksichtigung<br />

von Archivmaterialien und historischen<br />

Bilddokumenten ist eine Grundbedingung<br />

vor jeder neuen Untersuchung.<br />

– Weiterhin müssen die Möglichkeiten zerstörungsfreier<br />

Prospektion erschöpfend angewandt werden.<br />

Hierzu zählen die Begehung der Denkmalzonen,<br />

die topografische Vermessung, die Geophysik<br />

sowie die Luftbildauswertung.<br />

– Dort, wo auch nach diesen Untersuchungen offene<br />

Fragen bleiben, kann darüber hinaus auch die<br />

wissenschaftliche Erforschung in Form von Ausgrabungen<br />

notwendig sein. Reine Forschungsgrabungen,<br />

die aktuelle Interessen der Denkmalpflege<br />

nicht oder nur in geringem Maße berücksichtigen,<br />

sollen allerdings nicht durchgeführt werden.<br />

In jedem Fall muss der Eingriff in die Denkmalsubstanz<br />

auf das Mindestmaß beschränkt bleiben.<br />

Nicht stattfinden sollen groß angelegte Flächengrabungen.<br />

Zukünftiges Forschungsziel kann<br />

zum Beispiel die Ausgrabung zur Feststellung des<br />

Erhaltungszustandes sein, um bei fortschreitender<br />

Gefährdung Schutzmaßnahmen einzuleiten.<br />

Dies betrifft etwa versteckte Gefährdungen durch<br />

Grundwasserabsenkung, die mögliche erhaltene<br />

organische Substanz beeinträchtigen könnte, oder<br />

die Dokumentation von Substanzverlust durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung. Von denkmalpflegerischem<br />

Interesse sind weiterhin Untersuchungen<br />

zur Ausdehnung und Nutzung der antiken<br />

Aktivitätszonen an Wachtturmstellen sowie die<br />

Prospektion und Dokumentation der Verkehrsinfrastruktur<br />

im grenznahen Bereich sowohl im Kastellumfeld<br />

als auch zwischen den Befestigungsanlagen.<br />

Weitere Forschungsziele sind im Einvernehmen<br />

mit dem Landesamt für Denkmalpflege<br />

denkbar. In jedem Fall ist bei der Grabungsgenehmigung<br />

(DSchG § 21) darauf zu achten, inwieweit<br />

die Forschungsinhalte die Ziele des Substanzschutzes<br />

berücksichtigen.<br />

– Dort, wo sogenannte Rettungsgrabungen erforderlich<br />

werden, nachdem alle Möglichkeiten der<br />

Raumordnung und Bauleitplanung zum Erhalt<br />

des ORL ausgeschöpft wurden, liegt künftig sicherlich<br />

die Hauptaufgabe für eine gezielte wissenschaftliche<br />

Forschung. Ziel muss es sein, aus<br />

solchen in äußerster Konsequenz durchzuführenden<br />

kontrollierten Zerstörungen des Denkmals<br />

einen möglichst großen Gewinn für die Forschung<br />

zu erzielen. Orientierung geben dabei die internationalen<br />

Standards zur Durchführung und Auswertung<br />

archäologischer Untersuchungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!