LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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mehrerer Schutzbelange der bedrohten Kulturlandschaft<br />
zugute kommen.<br />
Lineare Bepflanzungen bedingen das Offenhalten<br />
von Kulturlandschaft, um das Denkmal wahrnehmbar<br />
zu erhalten und die Lesbarkeit der Landschaft<br />
zu ermöglichen (Abb. 19). In bebauten Arealen ist<br />
die Beziehung zwischen Denkmal und Landschaft<br />
unterbrochen. Der moderne Siedlungsbereich erschwert<br />
die Lokalisierung des Limesverlaufs, und<br />
dennoch ist er ein wesentlicher Bestandteil der<br />
Grenzanlage, obwohl heute meist nur noch geringe<br />
Reste sichtbar sind. Daher ist es besonders dort<br />
von Bedeutung, die bekannten Reste durch gezielte<br />
Maßnahmen vor zukünftiger Überbauung zu schützen<br />
und für die Öffentlichkeit kenntlich zu machen.<br />
Bepflanzungen eignen sich zum Kenntlichmachen<br />
der nicht mehr sichtbaren Strukturen der Limesstrasse,<br />
der Wachttürme oder der Kastellausdehnungen.<br />
Sie sind ein natürliches Gestaltungsmittel, sind<br />
reversibel und können Belange des Naturschutzes<br />
aktiv unterstützen. Um die Durchwurzelung des<br />
Denkmals zu vermeiden, sollte nicht direkt über<br />
dem archäologischen Befund gepflanzt werden, sondern<br />
in einem angemessenen Abstand, auch wenn<br />
dann die Visualisierung nicht passgenau dem antiken<br />
Original entspricht. Es greift wieder der Grundsatz:<br />
Der Schutz des Denkmales genießt Priorität.<br />
Es ist weiter darauf zu achten, nur flachwurzelndes<br />
Pflanzenmaterial zu verwenden und auf Pfahlwurzler<br />
zu verzichten.<br />
VERMITTLUNG UND ERSCHLIESSUNG 25<br />
Für die Visualisierung der Limestrasse und der Kastellausdehnungen<br />
ist eine lineare Anordnung der<br />
Bepflanzung zu wählen, während für Wachtturmstellen<br />
oder Kastellstandorte bzw. deren Bauten eher<br />
Pflanzengruppen sinnvoll erscheinen (Abb. 20).<br />
Flächige Bepflanzung vermindert die Erfahrbarkeit<br />
der Denkmäler deutlich und sollte nicht angewandt<br />
werden. Es soll ausschließlich autochthones Saatund<br />
Pflanzmaterial verwendet werden, um der einheimischen,<br />
natürlichen Vegetation keine unnötige<br />
Artenkonkurrenz erwachsen zu lassen. Sichtbare<br />
Denkmäler und bereits gestaltete Objekte sollen<br />
von einer Bepflanzung ausgenommen werden.<br />
Abb. 19 | Limeshecke<br />
bei WP<br />
9/64 in Geißelhardt,<br />
SHA.<br />
Abb. 20 | Bepflanzung<br />
am Kleinkastell<br />
Rötelsee<br />
bei Welzheim inmitten<br />
intensiv<br />
landwirtschaftlich<br />
genutzter Flächen,<br />
WN.