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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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mehrerer Schutzbelange der bedrohten Kulturlandschaft<br />

zugute kommen.<br />

Lineare Bepflanzungen bedingen das Offenhalten<br />

von Kulturlandschaft, um das Denkmal wahrnehmbar<br />

zu erhalten und die Lesbarkeit der Landschaft<br />

zu ermöglichen (Abb. 19). In bebauten Arealen ist<br />

die Beziehung zwischen Denkmal und Landschaft<br />

unterbrochen. Der moderne Siedlungsbereich erschwert<br />

die Lokalisierung des Limesverlaufs, und<br />

dennoch ist er ein wesentlicher Bestandteil der<br />

Grenzanlage, obwohl heute meist nur noch geringe<br />

Reste sichtbar sind. Daher ist es besonders dort<br />

von Bedeutung, die bekannten Reste durch gezielte<br />

Maßnahmen vor zukünftiger Überbauung zu schützen<br />

und für die Öffentlichkeit kenntlich zu machen.<br />

Bepflanzungen eignen sich zum Kenntlichmachen<br />

der nicht mehr sichtbaren Strukturen der Limesstrasse,<br />

der Wachttürme oder der Kastellausdehnungen.<br />

Sie sind ein natürliches Gestaltungsmittel, sind<br />

reversibel und können Belange des Naturschutzes<br />

aktiv unterstützen. Um die Durchwurzelung des<br />

Denkmals zu vermeiden, sollte nicht direkt über<br />

dem archäologischen Befund gepflanzt werden, sondern<br />

in einem angemessenen Abstand, auch wenn<br />

dann die Visualisierung nicht passgenau dem antiken<br />

Original entspricht. Es greift wieder der Grundsatz:<br />

Der Schutz des Denkmales genießt Priorität.<br />

Es ist weiter darauf zu achten, nur flachwurzelndes<br />

Pflanzenmaterial zu verwenden und auf Pfahlwurzler<br />

zu verzichten.<br />

VERMITTLUNG UND ERSCHLIESSUNG 25<br />

Für die Visualisierung der Limestrasse und der Kastellausdehnungen<br />

ist eine lineare Anordnung der<br />

Bepflanzung zu wählen, während für Wachtturmstellen<br />

oder Kastellstandorte bzw. deren Bauten eher<br />

Pflanzengruppen sinnvoll erscheinen (Abb. 20).<br />

Flächige Bepflanzung vermindert die Erfahrbarkeit<br />

der Denkmäler deutlich und sollte nicht angewandt<br />

werden. Es soll ausschließlich autochthones Saatund<br />

Pflanzmaterial verwendet werden, um der einheimischen,<br />

natürlichen Vegetation keine unnötige<br />

Artenkonkurrenz erwachsen zu lassen. Sichtbare<br />

Denkmäler und bereits gestaltete Objekte sollen<br />

von einer Bepflanzung ausgenommen werden.<br />

Abb. 19 | Limeshecke<br />

bei WP<br />

9/64 in Geißelhardt,<br />

SHA.<br />

Abb. 20 | Bepflanzung<br />

am Kleinkastell<br />

Rötelsee<br />

bei Welzheim inmitten<br />

intensiv<br />

landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen,<br />

WN.

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