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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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24<br />

Abb. 18 | Waldschneise<br />

bei Großerlach-Grab,<br />

WN.<br />

VERMITTLUNG UND ERSCHLIESSUNG<br />

5 Vermittlung und Erschließung<br />

Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen dienen<br />

einem verbesserten Verständnis und berücksichtigen<br />

dennoch gleichzeitig den Schutz des Denkmals.<br />

Sie sollen reversibel gestaltet werden, so dass<br />

nach ihrer Beseitigung keine Schäden am Denkmal<br />

zurückbleiben.<br />

Durch die lineare Gestalt und die zum Teil erheblichen<br />

Flächengrößen der Kern- und Pufferzone<br />

sind den vorgestellten Entwicklungsmöglichkeiten<br />

deutliche Grenzen durch zu beachtende Eigentumsverhältnisse<br />

und Zuständigkeiten gesetzt. Die vorgeschlagenen<br />

nachstehenden Maßnahmen sind daher<br />

angesichts der stark unterschiedlichen Gegebenheiten<br />

vor Ort jeweils neu abzuwägen und spezifisch<br />

anzupassen. Sie werden beeinflusst durch die<br />

Lage des Denkmals, die beabsichtigte Wirkung der<br />

Maßnahme, wie Schutz des Denkmals oder Förderung<br />

des Tourismus, sowie durch den Finanzrahmen<br />

unter Berücksichtigung notwendiger Folgekosten<br />

wie anschließende Pflegemaßnahmen. Prioritäten<br />

sollen Aktionen haben, deren Umsetzung<br />

dem Schutz und der Steigerung des Denkmaleindrucks<br />

dienen.<br />

Häufig werden im Zuge von Planungen, auch für<br />

die in jüngster Zeit projektierten „Landschaftsparks“,<br />

Begriffe wie „multifunktionale oder systematische<br />

Nutzung“, „Produkt Limes“ oder „Erlebniswert“<br />

verwendet, die weder dem Denkmal noch<br />

den folgenden Maßnahmen gerecht werden. Nicht<br />

die Benutzbarkeit des Limes soll gestärkt werden,<br />

sondern die Möglichkeiten seiner Wahrnehmung<br />

und Erfahrung.<br />

Die stärksten Beziehungen zwischen dem Denkmal<br />

und der Landschaft bestehen an den Stellen, wo die<br />

Überreste obertätig noch gut erhalten sind. Es sollen<br />

nach Maßgabe des Management-Planes die Sichtbeziehungen<br />

wiederhergestellt werden. Der ORL<br />

ist in weiten Teilen als archäologisches Denkmal erhalten,<br />

jedoch meist nicht obertägig zu besichtigen.<br />

Damit das Erscheinungsbild des Limes in der Landschaft<br />

mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

langfristig verbessert werden kann, bestehen verschiedene<br />

Möglichkeiten der Verlaufsmarkierungen.<br />

5.1 Waldschneisen<br />

Die freie Sicht zwischen den Wachttürmen und zu<br />

den Kastellen war in der Antike Voraussetzung für<br />

die optimale Nutzung der Grenze. Bestimmt wurde<br />

die optische Überwachung von der Wachtturmhöhe<br />

und den vom Bewuchs freigehaltenen Flächen in<br />

Limesnähe. Ein mögliches Verfahren zur Visualisierung<br />

des Limes und seiner Sichtbeziehungen im<br />

Wald könnte deshalb das Schlagen von Schneisen<br />

sein. Besonders der daraus erwachsende Pflegeaufwand<br />

und die allgemeine Praktikabilität müssen<br />

sorgfältig abgewogen werden, um abschätzen zu<br />

können, ob dies zukünftig ein bewährtes Verfahren<br />

zur Visualisierung des Grenzverlaufs werden kann.<br />

Noch ungeklärt ist das Verhalten des Baumbestandes<br />

an den Schneisenrändern bei Sturm und die<br />

Frage, wie groß der Abstand der Waldkanten sein<br />

muss, um bei möglichem Windbruch großflächige<br />

Ausrisse von Wurzeltellern zu vermeiden.<br />

Bisher wurde eine solche Schneise geschlagen, und<br />

zwar zum Jahreswechsel 2004/2005 am WP 9/83<br />

in der Gemeinde Großerlach, Gemarkung Grab<br />

(Abb. 18). Sie soll über einen Zeitraum von fünf<br />

Jahren beobachtet werden, um über die Praktikabilität<br />

einer solchen Maßnahme genaueren Aufschluss<br />

zu erlangen; bis zu ihrer abschließenden Bewertung<br />

sollen Visualisierungsversuche dieser Art in<br />

Baden-Württemberg unterbleiben (siehe unten).<br />

5.2 Bepflanzungen<br />

Der Erhalt und die Pflege der Landschaft bewahren<br />

die Umgebung des Obergermanisch-Raetischen<br />

Limes vor unangemessener Bebauung und Beeinträchtigungen<br />

des Erscheinungsbildes. Dem gemeinsamen<br />

Interesse von Natur- bzw. Landschaftsschutz<br />

und Denkmalpflege kann die Bündelung

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