LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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Abb. 18 | Waldschneise<br />
bei Großerlach-Grab,<br />
WN.<br />
VERMITTLUNG UND ERSCHLIESSUNG<br />
5 Vermittlung und Erschließung<br />
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen dienen<br />
einem verbesserten Verständnis und berücksichtigen<br />
dennoch gleichzeitig den Schutz des Denkmals.<br />
Sie sollen reversibel gestaltet werden, so dass<br />
nach ihrer Beseitigung keine Schäden am Denkmal<br />
zurückbleiben.<br />
Durch die lineare Gestalt und die zum Teil erheblichen<br />
Flächengrößen der Kern- und Pufferzone<br />
sind den vorgestellten Entwicklungsmöglichkeiten<br />
deutliche Grenzen durch zu beachtende Eigentumsverhältnisse<br />
und Zuständigkeiten gesetzt. Die vorgeschlagenen<br />
nachstehenden Maßnahmen sind daher<br />
angesichts der stark unterschiedlichen Gegebenheiten<br />
vor Ort jeweils neu abzuwägen und spezifisch<br />
anzupassen. Sie werden beeinflusst durch die<br />
Lage des Denkmals, die beabsichtigte Wirkung der<br />
Maßnahme, wie Schutz des Denkmals oder Förderung<br />
des Tourismus, sowie durch den Finanzrahmen<br />
unter Berücksichtigung notwendiger Folgekosten<br />
wie anschließende Pflegemaßnahmen. Prioritäten<br />
sollen Aktionen haben, deren Umsetzung<br />
dem Schutz und der Steigerung des Denkmaleindrucks<br />
dienen.<br />
Häufig werden im Zuge von Planungen, auch für<br />
die in jüngster Zeit projektierten „Landschaftsparks“,<br />
Begriffe wie „multifunktionale oder systematische<br />
Nutzung“, „Produkt Limes“ oder „Erlebniswert“<br />
verwendet, die weder dem Denkmal noch<br />
den folgenden Maßnahmen gerecht werden. Nicht<br />
die Benutzbarkeit des Limes soll gestärkt werden,<br />
sondern die Möglichkeiten seiner Wahrnehmung<br />
und Erfahrung.<br />
Die stärksten Beziehungen zwischen dem Denkmal<br />
und der Landschaft bestehen an den Stellen, wo die<br />
Überreste obertätig noch gut erhalten sind. Es sollen<br />
nach Maßgabe des Management-Planes die Sichtbeziehungen<br />
wiederhergestellt werden. Der ORL<br />
ist in weiten Teilen als archäologisches Denkmal erhalten,<br />
jedoch meist nicht obertägig zu besichtigen.<br />
Damit das Erscheinungsbild des Limes in der Landschaft<br />
mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
langfristig verbessert werden kann, bestehen verschiedene<br />
Möglichkeiten der Verlaufsmarkierungen.<br />
5.1 Waldschneisen<br />
Die freie Sicht zwischen den Wachttürmen und zu<br />
den Kastellen war in der Antike Voraussetzung für<br />
die optimale Nutzung der Grenze. Bestimmt wurde<br />
die optische Überwachung von der Wachtturmhöhe<br />
und den vom Bewuchs freigehaltenen Flächen in<br />
Limesnähe. Ein mögliches Verfahren zur Visualisierung<br />
des Limes und seiner Sichtbeziehungen im<br />
Wald könnte deshalb das Schlagen von Schneisen<br />
sein. Besonders der daraus erwachsende Pflegeaufwand<br />
und die allgemeine Praktikabilität müssen<br />
sorgfältig abgewogen werden, um abschätzen zu<br />
können, ob dies zukünftig ein bewährtes Verfahren<br />
zur Visualisierung des Grenzverlaufs werden kann.<br />
Noch ungeklärt ist das Verhalten des Baumbestandes<br />
an den Schneisenrändern bei Sturm und die<br />
Frage, wie groß der Abstand der Waldkanten sein<br />
muss, um bei möglichem Windbruch großflächige<br />
Ausrisse von Wurzeltellern zu vermeiden.<br />
Bisher wurde eine solche Schneise geschlagen, und<br />
zwar zum Jahreswechsel 2004/2005 am WP 9/83<br />
in der Gemeinde Großerlach, Gemarkung Grab<br />
(Abb. 18). Sie soll über einen Zeitraum von fünf<br />
Jahren beobachtet werden, um über die Praktikabilität<br />
einer solchen Maßnahme genaueren Aufschluss<br />
zu erlangen; bis zu ihrer abschließenden Bewertung<br />
sollen Visualisierungsversuche dieser Art in<br />
Baden-Württemberg unterbleiben (siehe unten).<br />
5.2 Bepflanzungen<br />
Der Erhalt und die Pflege der Landschaft bewahren<br />
die Umgebung des Obergermanisch-Raetischen<br />
Limes vor unangemessener Bebauung und Beeinträchtigungen<br />
des Erscheinungsbildes. Dem gemeinsamen<br />
Interesse von Natur- bzw. Landschaftsschutz<br />
und Denkmalpflege kann die Bündelung