LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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22<br />
Abb. 9 | Wanderweg<br />
auf dem<br />
Limeswall bei<br />
Zweiflingen, KÜN.<br />
Abb. 10 | rechts<br />
Frostschäden an<br />
Konservierungen<br />
in Böbingen, AA.<br />
Abb. 8 | links<br />
Terra-Modellierung<br />
am Beispiel<br />
des Kleinkastells<br />
Freimühle bei<br />
Schwäbisch<br />
Gmünd, AA.<br />
SCHUTZ<br />
4.4 Terra-Modellierung<br />
Mit der Terra-Modellierung wird ein Verfahren<br />
vorgeschlagen, bei dem Beeinträchtigungen unterschiedlicher<br />
Herkunft am Denkmal durch das Einbringen<br />
von Erdreich optisch beseitigt werden. Zeigen<br />
sich an vereinzelten Stellen Schäden am noch<br />
sichtbaren Wall/Graben oder der Mauer, die durch<br />
Windbruch, forst- oder landwirtschaftliche Aktivität<br />
erfolgten, ist diese Maßnahme anzuwenden, ebenso<br />
bei Grabungsschnitten aus den Zeiten der ORL-<br />
Grabungen und Spuren späterer archäologischer<br />
Untersuchungen, in denen Befunde freiliegen und<br />
der Verwitterung ausgesetzt sind. Nicht zum Einsatz<br />
kommen soll sie, um z. B. mögliche Spuren neuzeitlicher<br />
Waldnutzung im Sinne kulturlandschaftlicher<br />
Spuren zu tilgen.<br />
Die Sicherung der Substanz soll ohne Eingriff in<br />
den Befund durch Überdeckung mit Erdreich erfolgen.<br />
Dies gilt besonders bei Kleinkastellen und<br />
Wachtturmstellen und dient auch der Verhinderung<br />
von illegalen Raubgrabungen (Abb. 8).<br />
Durchzuführende Arbeiten sind jeweils nur nach<br />
Genehmigung und unter ständiger Kontrolle der<br />
unteren Denkmalschutzbehörden, der Referate 25<br />
der Regierungspräsidien und des Landesamtes für<br />
Denkmalpflege zulässig. Zuvor ist der Status quo<br />
des Denkmals zu dokumentieren. Die Detailpläne<br />
zu den Arbeiten werden von den oben genannten<br />
Behörden erstellt und sind verbindlich einzuhalten.<br />
Der Einsatz von Fahrzeugen und Raupen direkt<br />
auf dem Denkmal ist untersagt, auch wenn dies zu<br />
einem erheblichen Mehraufwand an händischer Arbeit<br />
führt. Der Schutz des Denkmales genießt unbedingte<br />
Priorität.<br />
4.5 Wanderwege<br />
Die Freistellung des Denkmals von bereits bestehendem<br />
Hecken- und Baumbestand (siehe oben)<br />
soll keinesfalls dazu führen, den das Denkmal begleitenden<br />
Limeswanderweg auf den Limes zu verlegen<br />
(Abb. 9). Im Gegenteil ist anzustreben, alle<br />
Wanderwege von der Wallkrone herab, seitlich neben<br />
den Limes zu verlegen, um fortschreitende<br />
Erosionsrinnen durch Begehung und das Befahren<br />
durch Mountainbiker zu verhindern. Sollte dies<br />
nicht möglich sein, ist ein Ausbau der Wanderwege<br />
oder der Ausgleich von Vertiefungen mit ungeeignetem<br />
Material wie Schotter unbedingt zu vermeiden.<br />
Es soll ortspezifisch nach den jeweiligen Vorgaben<br />
der Denkmalpflege verfahren werden.<br />
4.6 Schadensbilder<br />
Zahlreiche Beeinträchtigungen können das Denkmal<br />
in seinem Bestand gefährden. Die folgenden<br />
Bilder zeigen exemplarisch die mannigfaltigen Einwirkungen<br />
natürlicher Alterung sowie die weitaus<br />
häufigeren menschlichen Eingriffe (Abb. 10–17).