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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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22<br />

Abb. 9 | Wanderweg<br />

auf dem<br />

Limeswall bei<br />

Zweiflingen, KÜN.<br />

Abb. 10 | rechts<br />

Frostschäden an<br />

Konservierungen<br />

in Böbingen, AA.<br />

Abb. 8 | links<br />

Terra-Modellierung<br />

am Beispiel<br />

des Kleinkastells<br />

Freimühle bei<br />

Schwäbisch<br />

Gmünd, AA.<br />

SCHUTZ<br />

4.4 Terra-Modellierung<br />

Mit der Terra-Modellierung wird ein Verfahren<br />

vorgeschlagen, bei dem Beeinträchtigungen unterschiedlicher<br />

Herkunft am Denkmal durch das Einbringen<br />

von Erdreich optisch beseitigt werden. Zeigen<br />

sich an vereinzelten Stellen Schäden am noch<br />

sichtbaren Wall/Graben oder der Mauer, die durch<br />

Windbruch, forst- oder landwirtschaftliche Aktivität<br />

erfolgten, ist diese Maßnahme anzuwenden, ebenso<br />

bei Grabungsschnitten aus den Zeiten der ORL-<br />

Grabungen und Spuren späterer archäologischer<br />

Untersuchungen, in denen Befunde freiliegen und<br />

der Verwitterung ausgesetzt sind. Nicht zum Einsatz<br />

kommen soll sie, um z. B. mögliche Spuren neuzeitlicher<br />

Waldnutzung im Sinne kulturlandschaftlicher<br />

Spuren zu tilgen.<br />

Die Sicherung der Substanz soll ohne Eingriff in<br />

den Befund durch Überdeckung mit Erdreich erfolgen.<br />

Dies gilt besonders bei Kleinkastellen und<br />

Wachtturmstellen und dient auch der Verhinderung<br />

von illegalen Raubgrabungen (Abb. 8).<br />

Durchzuführende Arbeiten sind jeweils nur nach<br />

Genehmigung und unter ständiger Kontrolle der<br />

unteren Denkmalschutzbehörden, der Referate 25<br />

der Regierungspräsidien und des Landesamtes für<br />

Denkmalpflege zulässig. Zuvor ist der Status quo<br />

des Denkmals zu dokumentieren. Die Detailpläne<br />

zu den Arbeiten werden von den oben genannten<br />

Behörden erstellt und sind verbindlich einzuhalten.<br />

Der Einsatz von Fahrzeugen und Raupen direkt<br />

auf dem Denkmal ist untersagt, auch wenn dies zu<br />

einem erheblichen Mehraufwand an händischer Arbeit<br />

führt. Der Schutz des Denkmales genießt unbedingte<br />

Priorität.<br />

4.5 Wanderwege<br />

Die Freistellung des Denkmals von bereits bestehendem<br />

Hecken- und Baumbestand (siehe oben)<br />

soll keinesfalls dazu führen, den das Denkmal begleitenden<br />

Limeswanderweg auf den Limes zu verlegen<br />

(Abb. 9). Im Gegenteil ist anzustreben, alle<br />

Wanderwege von der Wallkrone herab, seitlich neben<br />

den Limes zu verlegen, um fortschreitende<br />

Erosionsrinnen durch Begehung und das Befahren<br />

durch Mountainbiker zu verhindern. Sollte dies<br />

nicht möglich sein, ist ein Ausbau der Wanderwege<br />

oder der Ausgleich von Vertiefungen mit ungeeignetem<br />

Material wie Schotter unbedingt zu vermeiden.<br />

Es soll ortspezifisch nach den jeweiligen Vorgaben<br />

der Denkmalpflege verfahren werden.<br />

4.6 Schadensbilder<br />

Zahlreiche Beeinträchtigungen können das Denkmal<br />

in seinem Bestand gefährden. Die folgenden<br />

Bilder zeigen exemplarisch die mannigfaltigen Einwirkungen<br />

natürlicher Alterung sowie die weitaus<br />

häufigeren menschlichen Eingriffe (Abb. 10–17).

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