LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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20<br />
Abb. 4 | links<br />
Pflegemaßnahmen<br />
an der baumundheckenbestandenenKastellmauer<br />
in Halheim,<br />
AA.<br />
Abb. 6 | rechts<br />
Wachtturm 12/13<br />
bei Lorch, AA.<br />
Abb. 5 | Beschädigung<br />
des erhaltenen<br />
Walles durch<br />
Ausriss eines<br />
Wurzeltellers<br />
beim Kleinkastell<br />
Ebnisee, WN.<br />
SCHUTZ<br />
Nicht zuwendungsfähig sind u. a. Maßnahmen an<br />
Kulturdenkmalen, die Museumsgut sind oder werden<br />
sollen. Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere<br />
zum Verfahren, wird auf die VwV-Denkmalförderung<br />
verwiesen.<br />
4.2 Pflegemaßnahmen<br />
Langfristig wird angestrebt, das Denkmal von störendem<br />
oder schädigendem Bewuchs freizustellen,<br />
eine pflanzliche Visualisierung dafür in unmittelbarer<br />
Nähe entstehen zu lassen. Gezielte Pflegemaßnahmen<br />
am bereits bestehenden Hecken- und<br />
Baumbestand auf dem Denkmal sollen durch kontinuierliche<br />
Kappung eine vegetabile Schädigung antiker<br />
Befunde begrenzen (Abb. 4). Dies gilt besonders<br />
bei großflächiger Durchwurzelung des Denkmals<br />
oder drohender Beschädigung durch das Ausreißen<br />
von Wurzeltellern bei Windbruch (Abb. 5).<br />
Sämtliche erwähnten Arbeiten sollen ohne Einsatz<br />
größerer Fahrzeuge oder schwerer Maschinen erfolgen.<br />
Pflegemaßnahmen sollen auch die Beseitigung<br />
von Unterwuchs, Gestrüpp, Totholz oder<br />
Holzstapeln sein, besonders im Bereich von Wachtturmstellen<br />
(Abb. 6).<br />
Während bei einer Anlage von Hecken in den ersten<br />
fünf Jahren kaum Eingriffe notwendig sind,<br />
wird bei Baumpflanzungen in diesem Zeitraum jedes<br />
zweite Jahr ein Erziehungsschnitt notwendig.<br />
Die Pflege der Hecken beginnt nach rund fünf Jahren,<br />
indem man eine Überalterung durch regelmäßige<br />
Auslichtung alle zwei bis fünf Jahre vermeidet.<br />
Bei Bäumen wird ab diesem Zeitpunkt ein Erziehungsschnitt<br />
alle drei Jahre erforderlich. Bereits<br />
bestehende Heckenbestände verjüngt man, indem<br />
man sie auf den Stock setzt. Diese Maßnahme sollte<br />
immer nur in maximalen Abschnitten von zwanzig<br />
Metern erfolgen, um die lineare Wirkung der<br />
Hecke zu erhalten. Bei Konservierungen und Nachbauten<br />
erhöht sich der Pflegeaufwand, da nur mehrere<br />
Mahden im Jahr das Denkmal freihalten können.<br />
Je nach Landschaftsbild sind danach die erforderlichen<br />
Pflegemaßnahmen mit den zuständigen<br />
Behörden abzustimmen. Die Gehölzarbeiten sollten<br />
grundsätzlich außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt<br />
werden. Eventuell erforderliche Genehmigungen<br />
sind dazu einzuholen.<br />
Idealerweise sollen die Pflegemaßnahmen durch geschultes<br />
Fachpersonal ausgeführt werden (vgl. Beitrag<br />
R. Wolf, Kap. 9.2). Für den Ostalbkreis wird<br />
vorgeschlagen – und die übrigen Landkreise könnten<br />
sich an diesem Modell orientieren –, die Maßnahmen<br />
durch den gemeinnützigen Verein „Aktion<br />
Jugendberufshilfe im Ostalbkreis e. V.“ ausführen zu<br />
lassen. Im Rahmen eines Jugendbeschäftigungsprojektes<br />
in den Bereichen Landschaftspflege und Forstwirtschaft<br />
sollen arbeitslose Jugendliche und junge<br />
Erwachsene bis 25 Jahre wieder an das Berufsleben<br />
herangeführt werden. Hierfür stehen fachlich und<br />
pädagogisch geschulte Arbeitsanleiter sowie die benötigten<br />
technischen Geräte zur Verfügung. Der<br />
Verein ist befähigt, sämtliche anfallenden Pflegemaßnahmen<br />
am Denkmal fachgerecht auszuführen.<br />
Er ist bereits seit vielen Jahren im Ostalbkreis für<br />
die Durchführung derartiger Maßnahmen im Auf-