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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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20<br />

Abb. 4 | links<br />

Pflegemaßnahmen<br />

an der baumundheckenbestandenenKastellmauer<br />

in Halheim,<br />

AA.<br />

Abb. 6 | rechts<br />

Wachtturm 12/13<br />

bei Lorch, AA.<br />

Abb. 5 | Beschädigung<br />

des erhaltenen<br />

Walles durch<br />

Ausriss eines<br />

Wurzeltellers<br />

beim Kleinkastell<br />

Ebnisee, WN.<br />

SCHUTZ<br />

Nicht zuwendungsfähig sind u. a. Maßnahmen an<br />

Kulturdenkmalen, die Museumsgut sind oder werden<br />

sollen. Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere<br />

zum Verfahren, wird auf die VwV-Denkmalförderung<br />

verwiesen.<br />

4.2 Pflegemaßnahmen<br />

Langfristig wird angestrebt, das Denkmal von störendem<br />

oder schädigendem Bewuchs freizustellen,<br />

eine pflanzliche Visualisierung dafür in unmittelbarer<br />

Nähe entstehen zu lassen. Gezielte Pflegemaßnahmen<br />

am bereits bestehenden Hecken- und<br />

Baumbestand auf dem Denkmal sollen durch kontinuierliche<br />

Kappung eine vegetabile Schädigung antiker<br />

Befunde begrenzen (Abb. 4). Dies gilt besonders<br />

bei großflächiger Durchwurzelung des Denkmals<br />

oder drohender Beschädigung durch das Ausreißen<br />

von Wurzeltellern bei Windbruch (Abb. 5).<br />

Sämtliche erwähnten Arbeiten sollen ohne Einsatz<br />

größerer Fahrzeuge oder schwerer Maschinen erfolgen.<br />

Pflegemaßnahmen sollen auch die Beseitigung<br />

von Unterwuchs, Gestrüpp, Totholz oder<br />

Holzstapeln sein, besonders im Bereich von Wachtturmstellen<br />

(Abb. 6).<br />

Während bei einer Anlage von Hecken in den ersten<br />

fünf Jahren kaum Eingriffe notwendig sind,<br />

wird bei Baumpflanzungen in diesem Zeitraum jedes<br />

zweite Jahr ein Erziehungsschnitt notwendig.<br />

Die Pflege der Hecken beginnt nach rund fünf Jahren,<br />

indem man eine Überalterung durch regelmäßige<br />

Auslichtung alle zwei bis fünf Jahre vermeidet.<br />

Bei Bäumen wird ab diesem Zeitpunkt ein Erziehungsschnitt<br />

alle drei Jahre erforderlich. Bereits<br />

bestehende Heckenbestände verjüngt man, indem<br />

man sie auf den Stock setzt. Diese Maßnahme sollte<br />

immer nur in maximalen Abschnitten von zwanzig<br />

Metern erfolgen, um die lineare Wirkung der<br />

Hecke zu erhalten. Bei Konservierungen und Nachbauten<br />

erhöht sich der Pflegeaufwand, da nur mehrere<br />

Mahden im Jahr das Denkmal freihalten können.<br />

Je nach Landschaftsbild sind danach die erforderlichen<br />

Pflegemaßnahmen mit den zuständigen<br />

Behörden abzustimmen. Die Gehölzarbeiten sollten<br />

grundsätzlich außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt<br />

werden. Eventuell erforderliche Genehmigungen<br />

sind dazu einzuholen.<br />

Idealerweise sollen die Pflegemaßnahmen durch geschultes<br />

Fachpersonal ausgeführt werden (vgl. Beitrag<br />

R. Wolf, Kap. 9.2). Für den Ostalbkreis wird<br />

vorgeschlagen – und die übrigen Landkreise könnten<br />

sich an diesem Modell orientieren –, die Maßnahmen<br />

durch den gemeinnützigen Verein „Aktion<br />

Jugendberufshilfe im Ostalbkreis e. V.“ ausführen zu<br />

lassen. Im Rahmen eines Jugendbeschäftigungsprojektes<br />

in den Bereichen Landschaftspflege und Forstwirtschaft<br />

sollen arbeitslose Jugendliche und junge<br />

Erwachsene bis 25 Jahre wieder an das Berufsleben<br />

herangeführt werden. Hierfür stehen fachlich und<br />

pädagogisch geschulte Arbeitsanleiter sowie die benötigten<br />

technischen Geräte zur Verfügung. Der<br />

Verein ist befähigt, sämtliche anfallenden Pflegemaßnahmen<br />

am Denkmal fachgerecht auszuführen.<br />

Er ist bereits seit vielen Jahren im Ostalbkreis für<br />

die Durchführung derartiger Maßnahmen im Auf-

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