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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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18<br />

SCHUTZ<br />

Die in jüngster Zeit zahlreich errichteten Windkraftanlagen<br />

beeinträchtigen zwar kaum die Substanz<br />

des Denkmals, beeinflussen jedoch durch die<br />

teilweise enorme Höhe und Größe der Rotoren zunehmend<br />

das Erscheinungsbild des Limes weit<br />

über die ausgewiesenen Pufferzonen hinaus. Darauf<br />

ist in Zukunft bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />

zu achten. Ausgleichsmaßnahmen zur<br />

besseren Visualisierung des Bodendenkmals ermöglichen<br />

nur eine geringfügige Verbesserung. Dieser<br />

Beachtung des Umgebungsschutzes zur Wahrung<br />

einer möglichst unbeeinträchtigten Sichtbarkeit des<br />

Denkmals kommt daher immer stärkere Bedeutung<br />

zu. Nur die Lage in möglichst unverbautem Landschaftsgefüge<br />

gewährt die Authentizität des in verschiedenen<br />

Überprägungsstufen erhaltenen Limes.<br />

Der ungleiche Erhaltungszustand der Grenzanlage<br />

führt dazu, dass sie in der Öffentlichkeit häufig<br />

nicht als zusammengehöriges Denkmal wahrgenommen<br />

wird. Dies kann die Authentizität des Limes<br />

als kontinuierlich verlaufende Sperranlage verfälschen.<br />

Durch die stets unterbrochene Aneinanderreihung<br />

einzelner, sichtbarer Denkmalteile besteht<br />

die Gefahr kleinteiliger Isolierung, die sich auf die<br />

Maßnahmen zu verlagern droht. Dieser Sichtweise<br />

entgegenzuwirken, ist ebenfalls Anliegen des Limesentwicklungsplans.<br />

4 Schutz<br />

Der Obergermanisch-Raetische Limes war ein Bestandteil<br />

der Lebensgestaltung und Selbstdarstellung<br />

der römischen Gesellschaft nördlich der Alpen<br />

und ist noch heute sichtbares Zeugnis ihrer Kultur.<br />

Als Ausdruck der damaligen rechtlichen, kulturellen,<br />

sozialen und ökonomischen Situation konnte<br />

er bis in heutige Zeit überdauern und ist somit Gegenstand<br />

gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber<br />

dem kulturellen Erbe. Angesichts gegenwärtiger<br />

Bedrohungen sollen im Folgenden Vorschläge<br />

und Strategien zu seinem Schutz, seiner Vermittlung<br />

und Erschließung für die Öffentlichkeit sowie<br />

seiner zukünftigen Erforschung vorgestellt werden.<br />

Sämtliche Aktivitäten müssen sich grundsätzlich an<br />

den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Grundstücke<br />

orientieren. Wenig problematisch sind Areale,<br />

die sich in öffentlichem Besitz der Gemeinden<br />

und Städte, der Kreise und des Landes befinden.<br />

Bei Grundstücken in privatem Besitz sind alle Maßnahmen<br />

mit den Eigentümern abzustimmen und<br />

deren Einwilligung einzuholen. Insbesondere ist<br />

auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen Maßnahme<br />

hinzuweisen, denn die getroffenen Vereinbarungen<br />

sollen, dem Charakter des Welterbes entsprechend,<br />

langfristig Bestand haben. Der Schutz des Denkmals<br />

hat immer Vorrang, geplante Aufwertungen<br />

sind grundsätzlich diesem Ziel unterzuordnen. Authentizität<br />

und Denkmalwert sollen nicht durch<br />

Maßnahmen zur Erlangung vermeintlich besserer<br />

Beständigkeit oder Ästhetik beeinträchtigt werden.<br />

Der Schutz des Welterbes ist mit finanziellem Aufwand<br />

verbunden, nicht nur für seine Aufwertung,<br />

sondern auch für die anschließende Pflege zu seinem<br />

dauerhaften Erhalt. Dies muss sämtlichen Partnern<br />

bewusst sein. Die Hoffnung auf eine Belebung des<br />

Kulturtourismus und daraus erwachsende Wirtschaftsimpulse<br />

sollte nicht der einzige Beweggrund<br />

eines finanziellen Engagements sein. Eine nachlassende<br />

oder gar fehlende langfristige Finanzierung<br />

eines Projektes muss daher bereits heute als zukünftiges<br />

Konfliktpotential erkannt werden.<br />

Für die Durchführung der im Folgenden vorgestellten<br />

Maßnahmen ist für alle betroffenen Örtlichkeiten<br />

ein Pflegeplan zu erstellen, der die erforderlichen<br />

Arbeiten, ihre Ausführungs- und Zeitpläne<br />

sowie die zu erwartenden Kosten umfasst. Alle<br />

vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen<br />

bedürfen einer Kontrollphase, um ihre Auswirkungen<br />

beurteilen zu können. Eine Fortschreibung des<br />

Limesentwicklungsplanes Baden-Württemberg ist

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