LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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18<br />
SCHUTZ<br />
Die in jüngster Zeit zahlreich errichteten Windkraftanlagen<br />
beeinträchtigen zwar kaum die Substanz<br />
des Denkmals, beeinflussen jedoch durch die<br />
teilweise enorme Höhe und Größe der Rotoren zunehmend<br />
das Erscheinungsbild des Limes weit<br />
über die ausgewiesenen Pufferzonen hinaus. Darauf<br />
ist in Zukunft bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />
zu achten. Ausgleichsmaßnahmen zur<br />
besseren Visualisierung des Bodendenkmals ermöglichen<br />
nur eine geringfügige Verbesserung. Dieser<br />
Beachtung des Umgebungsschutzes zur Wahrung<br />
einer möglichst unbeeinträchtigten Sichtbarkeit des<br />
Denkmals kommt daher immer stärkere Bedeutung<br />
zu. Nur die Lage in möglichst unverbautem Landschaftsgefüge<br />
gewährt die Authentizität des in verschiedenen<br />
Überprägungsstufen erhaltenen Limes.<br />
Der ungleiche Erhaltungszustand der Grenzanlage<br />
führt dazu, dass sie in der Öffentlichkeit häufig<br />
nicht als zusammengehöriges Denkmal wahrgenommen<br />
wird. Dies kann die Authentizität des Limes<br />
als kontinuierlich verlaufende Sperranlage verfälschen.<br />
Durch die stets unterbrochene Aneinanderreihung<br />
einzelner, sichtbarer Denkmalteile besteht<br />
die Gefahr kleinteiliger Isolierung, die sich auf die<br />
Maßnahmen zu verlagern droht. Dieser Sichtweise<br />
entgegenzuwirken, ist ebenfalls Anliegen des Limesentwicklungsplans.<br />
4 Schutz<br />
Der Obergermanisch-Raetische Limes war ein Bestandteil<br />
der Lebensgestaltung und Selbstdarstellung<br />
der römischen Gesellschaft nördlich der Alpen<br />
und ist noch heute sichtbares Zeugnis ihrer Kultur.<br />
Als Ausdruck der damaligen rechtlichen, kulturellen,<br />
sozialen und ökonomischen Situation konnte<br />
er bis in heutige Zeit überdauern und ist somit Gegenstand<br />
gesellschaftlicher Verantwortung gegenüber<br />
dem kulturellen Erbe. Angesichts gegenwärtiger<br />
Bedrohungen sollen im Folgenden Vorschläge<br />
und Strategien zu seinem Schutz, seiner Vermittlung<br />
und Erschließung für die Öffentlichkeit sowie<br />
seiner zukünftigen Erforschung vorgestellt werden.<br />
Sämtliche Aktivitäten müssen sich grundsätzlich an<br />
den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Grundstücke<br />
orientieren. Wenig problematisch sind Areale,<br />
die sich in öffentlichem Besitz der Gemeinden<br />
und Städte, der Kreise und des Landes befinden.<br />
Bei Grundstücken in privatem Besitz sind alle Maßnahmen<br />
mit den Eigentümern abzustimmen und<br />
deren Einwilligung einzuholen. Insbesondere ist<br />
auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen Maßnahme<br />
hinzuweisen, denn die getroffenen Vereinbarungen<br />
sollen, dem Charakter des Welterbes entsprechend,<br />
langfristig Bestand haben. Der Schutz des Denkmals<br />
hat immer Vorrang, geplante Aufwertungen<br />
sind grundsätzlich diesem Ziel unterzuordnen. Authentizität<br />
und Denkmalwert sollen nicht durch<br />
Maßnahmen zur Erlangung vermeintlich besserer<br />
Beständigkeit oder Ästhetik beeinträchtigt werden.<br />
Der Schutz des Welterbes ist mit finanziellem Aufwand<br />
verbunden, nicht nur für seine Aufwertung,<br />
sondern auch für die anschließende Pflege zu seinem<br />
dauerhaften Erhalt. Dies muss sämtlichen Partnern<br />
bewusst sein. Die Hoffnung auf eine Belebung des<br />
Kulturtourismus und daraus erwachsende Wirtschaftsimpulse<br />
sollte nicht der einzige Beweggrund<br />
eines finanziellen Engagements sein. Eine nachlassende<br />
oder gar fehlende langfristige Finanzierung<br />
eines Projektes muss daher bereits heute als zukünftiges<br />
Konfliktpotential erkannt werden.<br />
Für die Durchführung der im Folgenden vorgestellten<br />
Maßnahmen ist für alle betroffenen Örtlichkeiten<br />
ein Pflegeplan zu erstellen, der die erforderlichen<br />
Arbeiten, ihre Ausführungs- und Zeitpläne<br />
sowie die zu erwartenden Kosten umfasst. Alle<br />
vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen<br />
bedürfen einer Kontrollphase, um ihre Auswirkungen<br />
beurteilen zu können. Eine Fortschreibung des<br />
Limesentwicklungsplanes Baden-Württemberg ist