LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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sen basieren und Produkte eines experimentellen<br />
Nachvollzugs antiker Verfahren sein;<br />
– haben das Verständnis zu verbessern. Hypothesen<br />
sind deutlich zu kennzeichnen und verpflichten<br />
gleichzeitig dazu, an ihnen gewonnene Erkenntnisse<br />
oder bei der Realisierung umgesetzte Ergebnisse<br />
darzustellen, zu archivieren und zu veröffentlichen;<br />
– müssen so gestaltet sein, dass sowohl ihre Errichtung<br />
und ihr Unterhalt als auch die Bedürfnisse<br />
einer Stätte langfristig gewährleistet sind;<br />
– sollten zurückstehen, wenn sie nicht einem verdeutlichenden<br />
Bestandsschutz dienen, oder wenn<br />
die Erfahrbarkeit auch mit anderen Mitteln verbessert<br />
werden kann;<br />
– vermitteln in modellhafter Form. Daher ist eine<br />
Häufung benachbarter Anlagen gleichen Typs<br />
nicht sinnvoll.<br />
Grundlage jeder Maßnahme ist das vollständige<br />
Verständnis eines Denkmals. Dies umfasst sowohl<br />
die Bereiche unter und über der Erde als auch seine<br />
Umgebung. Eine Beurteilung sollte das archäologische<br />
Potential und seine historische und zeitgenössische<br />
Bedeutung ebenso umfassen, wie ästhetische,<br />
landschaftliche, naturschutzfachliche, öffentliche,<br />
geistige und andere Werte. Diese Liste ist<br />
nicht erschöpfend.<br />
Aus der Planung eines Vorhabens muss hervorgehen,<br />
inwiefern seine Durchführung den Wert des<br />
Denkmals berühren wird. Eine Realisierung muss<br />
sämtliche der angeführten Rahmenbedingungen<br />
erfüllen und die Bedeutung des Limes positiv beeinflussen.<br />
4 Richtlinien für künftige Darstellungen<br />
Bereits die Planung künftiger Maßnahmen zur Restaurierung,<br />
Rekonstruktion, Wiederaufbau oder<br />
Nachbau im Bereich des Bodendenkmals Limes hat<br />
nationalen wie internationalen Qualitätsstandards<br />
zu entsprechen. Inhalte aller Maßnahmen sollten<br />
sich idealerweise dazu eignen, die zeitlich-historische<br />
Dimension auszudrücken und nicht nur einen<br />
Idealzustand wiedergeben. Gleichzeitig ist durch<br />
eine Einheitlichkeit in der Beschilderung anzustreben,<br />
den Obergermanisch-Raetischen Limes als Gesamtanlage<br />
darzustellen.<br />
Dieselbe Sorgfalt wie bei der Neukonzeption eines<br />
Vorhabens ist auf seine Nachhaltigkeit zu legen.<br />
Reparatur und Pflege sind von geschultem Personal<br />
oder unter fachkundiger Anleitung auszuführen. Für<br />
den Unterhalt bestehender Anlagen müssen eben-<br />
ANHANG 2 – NACH- UND WIEDERAUFBAU VON BODENDENKMALEN 155<br />
so ausreichende Sachmittel zu Verfügung stehen<br />
wie zur Behebung unvorhergesehener Schäden.<br />
4.1 Limesverlauf<br />
An den Streckenabschnitten, an denen der Limesverlauf<br />
einen die Umgebung prägenden Gesamteindruck<br />
vermittelt, wie beispielsweise in den Wäldern<br />
des Taunus und auf dem schwäbischen oder<br />
fränkischen Jura, hat jede Art der Rekonstruktion,<br />
des Wiederaufbaus oder des Nachbaus zu unterbleiben.<br />
An den Streckenabschnitten, an denen Wall/Graben<br />
bzw. Mauer oberirdisch erhalten sind,<br />
– ist das Augenmerk auf substanzerhaltende Maßnahmen<br />
zu richten;<br />
– sollten Ausgrabung und Rekonstruktion, Nachoder<br />
Wiederaufbau unterbleiben;<br />
– ist darauf zu achten, Wege nicht auf, sondern neben<br />
dem Denkmal zu führen;<br />
– darf Pflanzenbewuchs keine Schäden an der Substanz<br />
verursachen;<br />
– sollte Integration in naturschutzfachliche Konzepte<br />
angestrebt werden.<br />
In Bereichen, in denen Wall/Graben bzw. Mauer<br />
heute oberirdisch verschwunden sind,<br />
– ist verstärkt nach Möglichkeiten zu suchen, die<br />
Limestrasse wieder erfahrbar zu machen;<br />
– sollten Darstellungen den originalen Verlauf der<br />
Limestrasse wiedergeben;<br />
– sind Rekonstruktion oder Wiederaufbau reversibel<br />
zu gestalten;<br />
– dürfen Wege oder Pflanzenbewuchs keine Schäden<br />
an der Substanz verursachen.<br />
4.2 Türme, Kleinkastelle und andere Bauten<br />
An Streckenabschnitten, an denen der Limesverlauf<br />
einen die Umgebung prägenden Gesamteindruck<br />
vermittelt, hat jede Art der Rekonstruktion, des<br />
Wiederaufbaus oder des Nachbaus von Türmen,<br />
Kleinkastellen und anderen Bauten zu unterbleiben.<br />
Ebenso sollten Rekonstruktion und Wiederaufbau<br />
an solchen Türmen, Kleinkastellen und anderen<br />
Bauten unterbleiben, die oberirdisch erhalten<br />
sind. Generell gelten folgende Maßgaben:<br />
– Wiederaufbau ist zu vermeiden. Ausnahmen können<br />
nur solche Anlagen bilden, die bereits vollständig<br />
ausgegraben sind und/oder deren Befund<br />
weitestgehend zerstört ist.<br />
– Rekonstruktionen und Wiederaufbau sind reversibel<br />
zu gestalten.