01.12.2012 Aufrufe

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

sen basieren und Produkte eines experimentellen<br />

Nachvollzugs antiker Verfahren sein;<br />

– haben das Verständnis zu verbessern. Hypothesen<br />

sind deutlich zu kennzeichnen und verpflichten<br />

gleichzeitig dazu, an ihnen gewonnene Erkenntnisse<br />

oder bei der Realisierung umgesetzte Ergebnisse<br />

darzustellen, zu archivieren und zu veröffentlichen;<br />

– müssen so gestaltet sein, dass sowohl ihre Errichtung<br />

und ihr Unterhalt als auch die Bedürfnisse<br />

einer Stätte langfristig gewährleistet sind;<br />

– sollten zurückstehen, wenn sie nicht einem verdeutlichenden<br />

Bestandsschutz dienen, oder wenn<br />

die Erfahrbarkeit auch mit anderen Mitteln verbessert<br />

werden kann;<br />

– vermitteln in modellhafter Form. Daher ist eine<br />

Häufung benachbarter Anlagen gleichen Typs<br />

nicht sinnvoll.<br />

Grundlage jeder Maßnahme ist das vollständige<br />

Verständnis eines Denkmals. Dies umfasst sowohl<br />

die Bereiche unter und über der Erde als auch seine<br />

Umgebung. Eine Beurteilung sollte das archäologische<br />

Potential und seine historische und zeitgenössische<br />

Bedeutung ebenso umfassen, wie ästhetische,<br />

landschaftliche, naturschutzfachliche, öffentliche,<br />

geistige und andere Werte. Diese Liste ist<br />

nicht erschöpfend.<br />

Aus der Planung eines Vorhabens muss hervorgehen,<br />

inwiefern seine Durchführung den Wert des<br />

Denkmals berühren wird. Eine Realisierung muss<br />

sämtliche der angeführten Rahmenbedingungen<br />

erfüllen und die Bedeutung des Limes positiv beeinflussen.<br />

4 Richtlinien für künftige Darstellungen<br />

Bereits die Planung künftiger Maßnahmen zur Restaurierung,<br />

Rekonstruktion, Wiederaufbau oder<br />

Nachbau im Bereich des Bodendenkmals Limes hat<br />

nationalen wie internationalen Qualitätsstandards<br />

zu entsprechen. Inhalte aller Maßnahmen sollten<br />

sich idealerweise dazu eignen, die zeitlich-historische<br />

Dimension auszudrücken und nicht nur einen<br />

Idealzustand wiedergeben. Gleichzeitig ist durch<br />

eine Einheitlichkeit in der Beschilderung anzustreben,<br />

den Obergermanisch-Raetischen Limes als Gesamtanlage<br />

darzustellen.<br />

Dieselbe Sorgfalt wie bei der Neukonzeption eines<br />

Vorhabens ist auf seine Nachhaltigkeit zu legen.<br />

Reparatur und Pflege sind von geschultem Personal<br />

oder unter fachkundiger Anleitung auszuführen. Für<br />

den Unterhalt bestehender Anlagen müssen eben-<br />

ANHANG 2 – NACH- UND WIEDERAUFBAU VON BODENDENKMALEN 155<br />

so ausreichende Sachmittel zu Verfügung stehen<br />

wie zur Behebung unvorhergesehener Schäden.<br />

4.1 Limesverlauf<br />

An den Streckenabschnitten, an denen der Limesverlauf<br />

einen die Umgebung prägenden Gesamteindruck<br />

vermittelt, wie beispielsweise in den Wäldern<br />

des Taunus und auf dem schwäbischen oder<br />

fränkischen Jura, hat jede Art der Rekonstruktion,<br />

des Wiederaufbaus oder des Nachbaus zu unterbleiben.<br />

An den Streckenabschnitten, an denen Wall/Graben<br />

bzw. Mauer oberirdisch erhalten sind,<br />

– ist das Augenmerk auf substanzerhaltende Maßnahmen<br />

zu richten;<br />

– sollten Ausgrabung und Rekonstruktion, Nachoder<br />

Wiederaufbau unterbleiben;<br />

– ist darauf zu achten, Wege nicht auf, sondern neben<br />

dem Denkmal zu führen;<br />

– darf Pflanzenbewuchs keine Schäden an der Substanz<br />

verursachen;<br />

– sollte Integration in naturschutzfachliche Konzepte<br />

angestrebt werden.<br />

In Bereichen, in denen Wall/Graben bzw. Mauer<br />

heute oberirdisch verschwunden sind,<br />

– ist verstärkt nach Möglichkeiten zu suchen, die<br />

Limestrasse wieder erfahrbar zu machen;<br />

– sollten Darstellungen den originalen Verlauf der<br />

Limestrasse wiedergeben;<br />

– sind Rekonstruktion oder Wiederaufbau reversibel<br />

zu gestalten;<br />

– dürfen Wege oder Pflanzenbewuchs keine Schäden<br />

an der Substanz verursachen.<br />

4.2 Türme, Kleinkastelle und andere Bauten<br />

An Streckenabschnitten, an denen der Limesverlauf<br />

einen die Umgebung prägenden Gesamteindruck<br />

vermittelt, hat jede Art der Rekonstruktion, des<br />

Wiederaufbaus oder des Nachbaus von Türmen,<br />

Kleinkastellen und anderen Bauten zu unterbleiben.<br />

Ebenso sollten Rekonstruktion und Wiederaufbau<br />

an solchen Türmen, Kleinkastellen und anderen<br />

Bauten unterbleiben, die oberirdisch erhalten<br />

sind. Generell gelten folgende Maßgaben:<br />

– Wiederaufbau ist zu vermeiden. Ausnahmen können<br />

nur solche Anlagen bilden, die bereits vollständig<br />

ausgegraben sind und/oder deren Befund<br />

weitestgehend zerstört ist.<br />

– Rekonstruktionen und Wiederaufbau sind reversibel<br />

zu gestalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!