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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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152<br />

ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN<br />

für den Erhalt des ORL sind in erster Linie die Eigentümer<br />

selbst, auf deren Grundstücken die einzelnen<br />

Teile des Limes liegen.<br />

9.1.3 Den unteren Denkmalschutzbehörden obliegt<br />

die Durchsetzung der für den Denkmalschutz<br />

relevanten Rechtsvorschriften. Sie werden unterstützt<br />

von den Oberen/Höheren Denkmalschutzbehörden,<br />

den Regierungspräsidien sowie den Ministerien<br />

als der obersten Denkmalschutzbehörde.<br />

9.1.4 Die Landesämter für Denkmalpflege nehmen<br />

die Aufgabe einer Fachbehörde wahr. In ihren<br />

Händen liegt ein großer Teil der Öffentlichkeitsarbeit,<br />

sie beraten Denkmaleigentümer und geben<br />

Stellungnahmen zu allen Planungen und Vorhaben<br />

ab, die den Denkmalbereich des ORL betreffen.<br />

9.1.5 Die Zuständigkeiten für alle Maßnahmen in<br />

Bezug auf Erschließung und Tourismus unterliegen<br />

entlang des ORL außer den dargestellten Regeln<br />

keiner weiteren Regelung.<br />

9.1.6 Hier werden neben den Grundeigentümern<br />

in der Regel die Kreise und Kommunen in Zusammenarbeit<br />

mit den Landesämtern für Denkmalpflege<br />

tätig. Weitere Träger von Infrastrukturmaßnahmen<br />

für den Fremdenverkehr sind beispielsweise<br />

Forstbehörden, Naturparks oder andere Zweckverbände.<br />

Auch ihnen kommen innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit<br />

Aufgaben zu.<br />

9.1.7 Seit vielen Jahrzehnten erfolgt auch eine enge<br />

und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den<br />

Fachbehörden der Länder und Wander- und Heimatvereinen<br />

oder lokalen Interessensgruppen. Deren<br />

wichtige Rolle bei Erschließung der Pflege des ORL<br />

wird seitens der Landesbehörden begrüßt und unterstützt.<br />

9.2 Maßnahmenkatalog und Wege zu seiner<br />

Umsetzung<br />

9.2.1 Die allgemeine Bedeutung des ORL ebenso<br />

wie Inhalte und Ziele dieses Management-Plans<br />

werden der Öffentlichkeit durch den verstärkten<br />

Einsatz geeigneter Mittel nahegebracht (Publikationen,<br />

Informationsveranstaltungen, Informationstafeln<br />

am Objekt etc.). Dazu gehört auch die Umsetzung<br />

der bisher bekannt gewordenen archäologischen<br />

Befunde des ORL und seiner Bestandteile<br />

in zeitgemäße Planungsformen und Medien.<br />

9.2.2 Alle Einzelmaßnahmen für die unmittelbare<br />

und mittelbare Pflege des ORL entlang des gesamten<br />

Streckenverlaufs und der jeweiligen Kastellplätze<br />

werden mit den Fachbehörden und unteren Denkmalschutzbehörden<br />

abgestimmt. Für übergreifende<br />

oder grundsätzliche Maßnahmen ist eine Bewer-<br />

tung durch die Deutsche Limeskommission einzufordern.<br />

9.2.3 Hauptaugenmerk gilt dem Verhindern bzw.<br />

Vermindern möglicher Schäden durch Baumaßnahmen<br />

oder Landnutzung. Angestrebt wird die<br />

Überführung wesentlicher Denkmalbereiche in öffentliches<br />

Eigentum mit Hilfe von Plan- und Raumordnungsverfahren<br />

oder durch Ankauf.<br />

9.2.4 Dort, wo der Verlauf des ORL oder die dargestellten<br />

Areale seiner Kastelle noch nicht, unvollständig<br />

oder unrichtig in den Flächennutzungsplänen<br />

dargestellt sind, sollen sie bei deren Fortschreibung<br />

übernommen werden.<br />

9.2.5 Die Erfahrbarkeit unbebauter Areale soll durch<br />

das Angleichen der Parzellengrenzen/-Nutzungen<br />

an die bekannte Denkmaltopographie sowie durch<br />

die Anlagen von Grüngürteln/Bepflanzungen zur<br />

Kennzeichnung gesteigert werden. Hierzu wird die<br />

aktive Zusammenarbeit mit Forstämtern und Einrichtungen<br />

des Naturschutzes ausgebaut.<br />

9.2.6 In Zusammenarbeit mit den oberen/höheren<br />

Denkmalschutzbehörden und der obersten Denkmalschutzbehörde<br />

wird geprüft, wo raumbedeutsame<br />

Planungen zu Beeinträchtigungen am ORL<br />

führen könnten.<br />

9.2.7 Um Schäden durch Bodenschatzabbau,<br />

Land- und Forstwirtschaft zu vermindern, wird der<br />

Kontakt mit den zuständigen Ministerien intensiviert<br />

und innerhalb der zukünftigen Nutzungsplanungen<br />

ein gemeinsamer Maßnahmenkatalog entwickelt.<br />

9.2.8 Bei der Umsetzung regionaler oder lokaler<br />

Schutz- oder Informationskonzepte soll die Erfahrbarkeit<br />

bebauter Areale durch das Kennzeichnen<br />

bekannter unterirdischer Strukturen gesteigert<br />

werden, gleichzeitig werden Perspektiven für eine<br />

Neugestaltung bebauter Areale nach dem Niederlegen<br />

der bestehenden Bebauung entwickelt.<br />

9.2.9 Zu den primären Forschungszielen am ORL<br />

gehören die Verbesserung der Kenntnisse über die<br />

Topographie der einzelnen Stätten:<br />

– Überall dort, wo die Ausdehnung der archäologischen<br />

Denkmalsubstanz nicht genau genug bekannt<br />

ist, soll der Einsatz zerstörungsfreier Prospektionsmethoden<br />

(wie Begehungen, Luftbildarchäologie,<br />

Geophysik) verstärkt werden.<br />

– Dort, wo oberirdisch sichtbare Denkmalbereiche<br />

erfahrbar sind, sollen sie durch geländetopographische<br />

Vermessung detailliert kartiert werden.<br />

– Künftige Forschungsvorhaben am ORL sollen<br />

verstärkt Gesichtspunkte und Fragen der archäologischen<br />

Denkmalpflege berücksichtigen. Dies betrifft<br />

insbesondere Ausgrabungen, aber auch das<br />

Aufarbeiten der Archive.

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