LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN<br />
für den Erhalt des ORL sind in erster Linie die Eigentümer<br />
selbst, auf deren Grundstücken die einzelnen<br />
Teile des Limes liegen.<br />
9.1.3 Den unteren Denkmalschutzbehörden obliegt<br />
die Durchsetzung der für den Denkmalschutz<br />
relevanten Rechtsvorschriften. Sie werden unterstützt<br />
von den Oberen/Höheren Denkmalschutzbehörden,<br />
den Regierungspräsidien sowie den Ministerien<br />
als der obersten Denkmalschutzbehörde.<br />
9.1.4 Die Landesämter für Denkmalpflege nehmen<br />
die Aufgabe einer Fachbehörde wahr. In ihren<br />
Händen liegt ein großer Teil der Öffentlichkeitsarbeit,<br />
sie beraten Denkmaleigentümer und geben<br />
Stellungnahmen zu allen Planungen und Vorhaben<br />
ab, die den Denkmalbereich des ORL betreffen.<br />
9.1.5 Die Zuständigkeiten für alle Maßnahmen in<br />
Bezug auf Erschließung und Tourismus unterliegen<br />
entlang des ORL außer den dargestellten Regeln<br />
keiner weiteren Regelung.<br />
9.1.6 Hier werden neben den Grundeigentümern<br />
in der Regel die Kreise und Kommunen in Zusammenarbeit<br />
mit den Landesämtern für Denkmalpflege<br />
tätig. Weitere Träger von Infrastrukturmaßnahmen<br />
für den Fremdenverkehr sind beispielsweise<br />
Forstbehörden, Naturparks oder andere Zweckverbände.<br />
Auch ihnen kommen innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit<br />
Aufgaben zu.<br />
9.1.7 Seit vielen Jahrzehnten erfolgt auch eine enge<br />
und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den<br />
Fachbehörden der Länder und Wander- und Heimatvereinen<br />
oder lokalen Interessensgruppen. Deren<br />
wichtige Rolle bei Erschließung der Pflege des ORL<br />
wird seitens der Landesbehörden begrüßt und unterstützt.<br />
9.2 Maßnahmenkatalog und Wege zu seiner<br />
Umsetzung<br />
9.2.1 Die allgemeine Bedeutung des ORL ebenso<br />
wie Inhalte und Ziele dieses Management-Plans<br />
werden der Öffentlichkeit durch den verstärkten<br />
Einsatz geeigneter Mittel nahegebracht (Publikationen,<br />
Informationsveranstaltungen, Informationstafeln<br />
am Objekt etc.). Dazu gehört auch die Umsetzung<br />
der bisher bekannt gewordenen archäologischen<br />
Befunde des ORL und seiner Bestandteile<br />
in zeitgemäße Planungsformen und Medien.<br />
9.2.2 Alle Einzelmaßnahmen für die unmittelbare<br />
und mittelbare Pflege des ORL entlang des gesamten<br />
Streckenverlaufs und der jeweiligen Kastellplätze<br />
werden mit den Fachbehörden und unteren Denkmalschutzbehörden<br />
abgestimmt. Für übergreifende<br />
oder grundsätzliche Maßnahmen ist eine Bewer-<br />
tung durch die Deutsche Limeskommission einzufordern.<br />
9.2.3 Hauptaugenmerk gilt dem Verhindern bzw.<br />
Vermindern möglicher Schäden durch Baumaßnahmen<br />
oder Landnutzung. Angestrebt wird die<br />
Überführung wesentlicher Denkmalbereiche in öffentliches<br />
Eigentum mit Hilfe von Plan- und Raumordnungsverfahren<br />
oder durch Ankauf.<br />
9.2.4 Dort, wo der Verlauf des ORL oder die dargestellten<br />
Areale seiner Kastelle noch nicht, unvollständig<br />
oder unrichtig in den Flächennutzungsplänen<br />
dargestellt sind, sollen sie bei deren Fortschreibung<br />
übernommen werden.<br />
9.2.5 Die Erfahrbarkeit unbebauter Areale soll durch<br />
das Angleichen der Parzellengrenzen/-Nutzungen<br />
an die bekannte Denkmaltopographie sowie durch<br />
die Anlagen von Grüngürteln/Bepflanzungen zur<br />
Kennzeichnung gesteigert werden. Hierzu wird die<br />
aktive Zusammenarbeit mit Forstämtern und Einrichtungen<br />
des Naturschutzes ausgebaut.<br />
9.2.6 In Zusammenarbeit mit den oberen/höheren<br />
Denkmalschutzbehörden und der obersten Denkmalschutzbehörde<br />
wird geprüft, wo raumbedeutsame<br />
Planungen zu Beeinträchtigungen am ORL<br />
führen könnten.<br />
9.2.7 Um Schäden durch Bodenschatzabbau,<br />
Land- und Forstwirtschaft zu vermindern, wird der<br />
Kontakt mit den zuständigen Ministerien intensiviert<br />
und innerhalb der zukünftigen Nutzungsplanungen<br />
ein gemeinsamer Maßnahmenkatalog entwickelt.<br />
9.2.8 Bei der Umsetzung regionaler oder lokaler<br />
Schutz- oder Informationskonzepte soll die Erfahrbarkeit<br />
bebauter Areale durch das Kennzeichnen<br />
bekannter unterirdischer Strukturen gesteigert<br />
werden, gleichzeitig werden Perspektiven für eine<br />
Neugestaltung bebauter Areale nach dem Niederlegen<br />
der bestehenden Bebauung entwickelt.<br />
9.2.9 Zu den primären Forschungszielen am ORL<br />
gehören die Verbesserung der Kenntnisse über die<br />
Topographie der einzelnen Stätten:<br />
– Überall dort, wo die Ausdehnung der archäologischen<br />
Denkmalsubstanz nicht genau genug bekannt<br />
ist, soll der Einsatz zerstörungsfreier Prospektionsmethoden<br />
(wie Begehungen, Luftbildarchäologie,<br />
Geophysik) verstärkt werden.<br />
– Dort, wo oberirdisch sichtbare Denkmalbereiche<br />
erfahrbar sind, sollen sie durch geländetopographische<br />
Vermessung detailliert kartiert werden.<br />
– Künftige Forschungsvorhaben am ORL sollen<br />
verstärkt Gesichtspunkte und Fragen der archäologischen<br />
Denkmalpflege berücksichtigen. Dies betrifft<br />
insbesondere Ausgrabungen, aber auch das<br />
Aufarbeiten der Archive.