LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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8.2.5 Touristische Maßnahmen am ORL sollten<br />
darauf abzielen, einen möglichen materiellen Nutzen<br />
durch Besucher der ansässigen Bevölkerung<br />
zukommen zu lassen.<br />
8.2.6 Zu den inhaltlichen Zielen der Vermittlung<br />
des ORL zählen neben der Darstellung des ORL<br />
selbst auch die Vermittlung der römischen Reichsgrenze<br />
sowie der generelle Hinweis auf den Wert<br />
archäologischer Denkmale als historische Quelle.<br />
8.3 Träger<br />
8.3.1 Die „Deutsche Limeskommission“ (vgl. unter<br />
9.3) wird durch koordinierende Beratung die<br />
weitere touristische Erschließung des ORL in den<br />
vier Bundesländern begleiten. Sie dient als Ansprech-<br />
und Kooperationspartner der nachfolgend<br />
genannten Personen und Institutionen.<br />
8.3.2 Normative Regelungen im Bereich des Tourismus<br />
sind weder angestrebt noch sinnvoll; den<br />
Fachämtern kommt eine Beratungsfunktion bei der<br />
Einrichtung neuer touristischer Maßnahmen zu,<br />
die neben Hinweisen auf das archäologische Denkmal<br />
vor Ort auch das Bereitstellen von Sachinformation<br />
umfasst.<br />
8.3.3 Eine wichtige Größe in der erfolgreichen touristischen<br />
Erschließung und Vermittlung des ORL<br />
bilden die verschiedenen Museen am Limes. Neben<br />
wesentlichen Bestandteilen der inhaltlichen Darstellung<br />
des archäologischen Denkmals obliegt ihnen<br />
vor allem die sachgerechte Aufbewahrung und<br />
Präsentation des umfangreichen Fundmaterials.<br />
8.3.4 Für die überwiegende Mehrheit der Kreise,<br />
Städte und Gemeinden entlang des ORL besteht in<br />
dem Verein „Deutsche Limes-Straße“ bereits seit<br />
1995 ein gemeinsames Organ für die Umsetzung<br />
o. g. Ziele. Zu ihrem Tätigkeitsfeld im Bereich<br />
Tourismus zählen insbesondere die Bereiche Werbung,<br />
allgemeine Information, Unterbringung und<br />
Leitung der Besucher.<br />
8.3.5 Weiterhin fällt Vereinen, Schulen, regionalen<br />
oder lokalen Initiativen die in der Regel freiwillige<br />
Aufgabe zu, die Präsentation einzelner archäologischer<br />
Stätten entlang des ORL zu pflegen und auszubauen.<br />
8.3.6 Grundeigentümer, Besitzer und Pächter der<br />
archäologischen Denkmale leben mit dem unmittelbaren<br />
Umgang mit den Besuchern vor Ort. Ihrem<br />
Verständnis und ihrer Akzeptanz obliegen<br />
sämtliche touristischen Maßnahmen am ORL.<br />
8.4 Mittel<br />
8.4.1 Der bereits seit Jahrzehnten bestehende<br />
durchgehende Wanderpfad entlang des ORL wurde<br />
in den vergangenen Jahren durch einen Radweg<br />
und eine Autoroute ergänzt. Individualreisende<br />
ebenso wie Gruppenreisende können so jeden<br />
Punkt des ORL erreichen. Auch bei künftigen<br />
Routenplanungen stehen die Denkmalfachbehörden<br />
in Kontakt mit dem Verein Deutsche Limes-<br />
Straße, den verschiedenen Wandervereinen, den<br />
Forstämtern sowie den jeweiligen Kommunen.<br />
8.4.2 Bei der Neuanlage von Wander- oder Radwegen<br />
oder im Rahmen größerer Instandhaltungsmaßnahmen<br />
wird künftig darauf geachtet, Wegetrassen<br />
neben und nicht auf dem Verlauf des Limes zu führen.<br />
Hierdurch verbessert sich die Erfahrbarkeit des<br />
Limesverlaufs, gleichzeitig verringern sich mögliche<br />
nachteilige Einflüsse durch Betreten oder Befahren.<br />
8.4.3 Für eine positive Einflussnahme auf Projekte<br />
des Tourismus entlang des ORL, wie Routenführung,<br />
Beschilderungen und Pflege konservierter<br />
Limesbereiche, stehen den jeweils Zuständigen im<br />
Sinne des hier zusammengestellten Konzeptes Gutachten,<br />
finanzielle Zuschüsse und vor allem der Genehmigungsvorbehalt<br />
bei allen unmittelbaren<br />
Maßnahmen am Denkmal zur Verfügung.<br />
8.4.4 Für künftige Maßnahmen zur Rekonstruktion,<br />
dem Nach- und Wiederaufbau entlang des ORL<br />
wurden von einem Expertengremium im Oktober<br />
2001 allgemeingültige Verfahrensweisen beschlossen<br />
[vgl. Beilage 1 n ]. Ihre Umsetzung wird von<br />
den Denkmalfachbehörden der Länder begleitet.<br />
8.4.5 Mit den Verantwortlichen der staatlichen<br />
Museen entlang des ORL und Verbandsvertretern<br />
kommunaler Museen wurde im Juli 2002 ein „Museums-Entwicklungsplan<br />
für den ORL“ aufgestellt,<br />
der die künftige Museumsarbeit koordinieren soll<br />
[vgl. Beilage 3 n ].<br />
9 Umsetzung<br />
ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN 151<br />
9.1 Beteiligte Institutionen und Personen<br />
9.1.1 Die rechtlichen und administrativen Zuständigkeiten<br />
für die Denkmalpflege und damit für den<br />
Erhalt des ORL sind innerhalb des föderalen Systems<br />
der Bundesrepublik Deutschland länderspezifisch<br />
unterschiedlich aufgeteilt.<br />
9.1.2 An Schutz und Pflege archäologischer Denkmale<br />
besteht ein grundsätzliches öffentliches Interesse,<br />
das gesetzlich definiert ist. Verantwortlich auch