01.12.2012 Aufrufe

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8.2.5 Touristische Maßnahmen am ORL sollten<br />

darauf abzielen, einen möglichen materiellen Nutzen<br />

durch Besucher der ansässigen Bevölkerung<br />

zukommen zu lassen.<br />

8.2.6 Zu den inhaltlichen Zielen der Vermittlung<br />

des ORL zählen neben der Darstellung des ORL<br />

selbst auch die Vermittlung der römischen Reichsgrenze<br />

sowie der generelle Hinweis auf den Wert<br />

archäologischer Denkmale als historische Quelle.<br />

8.3 Träger<br />

8.3.1 Die „Deutsche Limeskommission“ (vgl. unter<br />

9.3) wird durch koordinierende Beratung die<br />

weitere touristische Erschließung des ORL in den<br />

vier Bundesländern begleiten. Sie dient als Ansprech-<br />

und Kooperationspartner der nachfolgend<br />

genannten Personen und Institutionen.<br />

8.3.2 Normative Regelungen im Bereich des Tourismus<br />

sind weder angestrebt noch sinnvoll; den<br />

Fachämtern kommt eine Beratungsfunktion bei der<br />

Einrichtung neuer touristischer Maßnahmen zu,<br />

die neben Hinweisen auf das archäologische Denkmal<br />

vor Ort auch das Bereitstellen von Sachinformation<br />

umfasst.<br />

8.3.3 Eine wichtige Größe in der erfolgreichen touristischen<br />

Erschließung und Vermittlung des ORL<br />

bilden die verschiedenen Museen am Limes. Neben<br />

wesentlichen Bestandteilen der inhaltlichen Darstellung<br />

des archäologischen Denkmals obliegt ihnen<br />

vor allem die sachgerechte Aufbewahrung und<br />

Präsentation des umfangreichen Fundmaterials.<br />

8.3.4 Für die überwiegende Mehrheit der Kreise,<br />

Städte und Gemeinden entlang des ORL besteht in<br />

dem Verein „Deutsche Limes-Straße“ bereits seit<br />

1995 ein gemeinsames Organ für die Umsetzung<br />

o. g. Ziele. Zu ihrem Tätigkeitsfeld im Bereich<br />

Tourismus zählen insbesondere die Bereiche Werbung,<br />

allgemeine Information, Unterbringung und<br />

Leitung der Besucher.<br />

8.3.5 Weiterhin fällt Vereinen, Schulen, regionalen<br />

oder lokalen Initiativen die in der Regel freiwillige<br />

Aufgabe zu, die Präsentation einzelner archäologischer<br />

Stätten entlang des ORL zu pflegen und auszubauen.<br />

8.3.6 Grundeigentümer, Besitzer und Pächter der<br />

archäologischen Denkmale leben mit dem unmittelbaren<br />

Umgang mit den Besuchern vor Ort. Ihrem<br />

Verständnis und ihrer Akzeptanz obliegen<br />

sämtliche touristischen Maßnahmen am ORL.<br />

8.4 Mittel<br />

8.4.1 Der bereits seit Jahrzehnten bestehende<br />

durchgehende Wanderpfad entlang des ORL wurde<br />

in den vergangenen Jahren durch einen Radweg<br />

und eine Autoroute ergänzt. Individualreisende<br />

ebenso wie Gruppenreisende können so jeden<br />

Punkt des ORL erreichen. Auch bei künftigen<br />

Routenplanungen stehen die Denkmalfachbehörden<br />

in Kontakt mit dem Verein Deutsche Limes-<br />

Straße, den verschiedenen Wandervereinen, den<br />

Forstämtern sowie den jeweiligen Kommunen.<br />

8.4.2 Bei der Neuanlage von Wander- oder Radwegen<br />

oder im Rahmen größerer Instandhaltungsmaßnahmen<br />

wird künftig darauf geachtet, Wegetrassen<br />

neben und nicht auf dem Verlauf des Limes zu führen.<br />

Hierdurch verbessert sich die Erfahrbarkeit des<br />

Limesverlaufs, gleichzeitig verringern sich mögliche<br />

nachteilige Einflüsse durch Betreten oder Befahren.<br />

8.4.3 Für eine positive Einflussnahme auf Projekte<br />

des Tourismus entlang des ORL, wie Routenführung,<br />

Beschilderungen und Pflege konservierter<br />

Limesbereiche, stehen den jeweils Zuständigen im<br />

Sinne des hier zusammengestellten Konzeptes Gutachten,<br />

finanzielle Zuschüsse und vor allem der Genehmigungsvorbehalt<br />

bei allen unmittelbaren<br />

Maßnahmen am Denkmal zur Verfügung.<br />

8.4.4 Für künftige Maßnahmen zur Rekonstruktion,<br />

dem Nach- und Wiederaufbau entlang des ORL<br />

wurden von einem Expertengremium im Oktober<br />

2001 allgemeingültige Verfahrensweisen beschlossen<br />

[vgl. Beilage 1 n ]. Ihre Umsetzung wird von<br />

den Denkmalfachbehörden der Länder begleitet.<br />

8.4.5 Mit den Verantwortlichen der staatlichen<br />

Museen entlang des ORL und Verbandsvertretern<br />

kommunaler Museen wurde im Juli 2002 ein „Museums-Entwicklungsplan<br />

für den ORL“ aufgestellt,<br />

der die künftige Museumsarbeit koordinieren soll<br />

[vgl. Beilage 3 n ].<br />

9 Umsetzung<br />

ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN 151<br />

9.1 Beteiligte Institutionen und Personen<br />

9.1.1 Die rechtlichen und administrativen Zuständigkeiten<br />

für die Denkmalpflege und damit für den<br />

Erhalt des ORL sind innerhalb des föderalen Systems<br />

der Bundesrepublik Deutschland länderspezifisch<br />

unterschiedlich aufgeteilt.<br />

9.1.2 An Schutz und Pflege archäologischer Denkmale<br />

besteht ein grundsätzliches öffentliches Interesse,<br />

das gesetzlich definiert ist. Verantwortlich auch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!