LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ... LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

denkmalpflege.bw.de
von denkmalpflege.bw.de Mehr von diesem Publisher
01.12.2012 Aufrufe

14 DENKMALEIGENSCHAFT 3 Denkmaleigenschaft 3.1 Das Denkmalschutzgesetz Der Erhalt des Denkmals fällt insbesondere in die Zuständigkeit der jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörden und der höheren Denkmalschutzbehörden bei den Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe. Die Gesamtkoordination und Bündelung der Aufgabenbereiche Erschließung und Erforschung des ORL übernimmt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit diesen Behörden abzustimmen. Der Umgang mit dem Denkmal unterliegt rechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG; siehe Anhang 3). Grundsätzlich sind die Limestrasse und die Kastellplätze als Kulturdenkmale nach § 2 DSchG geschützt. Durch die Eintragung in das Denkmalbuch nach § 12 DSchG wird die besondere Bedeutung des Kulturdenkmals rechtsbegründend festgestellt und es zusätzlichem Schutz unterstellt (§ 15 DSchG). Dies trifft bisher unter anderem auf folgende Denkmale am Limes in Baden-Württemberg zu: Neckar-Odenwald-Kreis Kastellbad Walldürn Kreis Heilbronn Kastellbad Jagsthausen Hohenlohekreis Limesabschnitt „Pfahldöbel“, Zweiflingen Landkreis Schwäbisch Hall Limesabschnitt WP 9/72–76, Mainhardt Kleinkastell Hankertsmühle, Mainhardt Rems-Murr-Kreis Murrhardt, drei Bronzefunde Limesabschnitt WP 9/116–118, 121–122, 126–128, um WP 9/134, um WP 9/136, Welzheim Kastellbad, Ostkastell, Ziegelofen, Welzheim Ostalbkreis Kastell Schirenhof, Schwäbisch Gmünd Kleinkastell Freimühle, Schwäbisch Gmünd Kleinkastell Kleindeinbach, Schwäbisch Gmünd Kastell Aalen Kastell Halheim, Ellwangen-Pfahlheim Als erweiterter Schutz für Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen, ist die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten nach § 22 DSchG vorgesehen. In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, nur mit Genehmigung der höheren Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden. Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt davon unberührt. In diese langfristige Schutzkategorie wurden bislang aufgenommen: Rems-Murr-Kreis Kastell Murrhardt, Teile Ostalbkreis Kastell und Teile des Vicus Rainau-Buch Kastell und Vicus Halheim Für Baden-Württemberg ist vorgesehen, sämtliche Kernzonen des Welterbes nach § 12 DSchG in das Denkmalbuch einzutragen. 3.2 Das Welterbe Obergermanisch- Raetischer Limes Der Management-Plan verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen, d. h. die jeweiligen Landesgesetze. Er selbst institutionalisiert keine neuen Kompetenzen und verändert nichts an den gegenwärtig geltenden Zuständigkeiten, die das Denkmal auf Länderebene betreffen (siehe Anhang 1). Dennoch bestehen darüber hinaus völkerrechtliche Verpflichtungen durch die Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes durch die Bundesrepublik Deutschland. Nach erfolgreicher Aufnahme in die Welterbeliste sind diese von allen innerstaatlichen Stellen auf Ebene der Länder und Kommunen zu berücksichtigen, um Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Die Einordnung des Welterbes erfolgt am Limes in zwei Kategorien: die Kernzone und die Pufferzone. Die Ausweisung dieser Zonen orientiert sich an den Flurstücken, so wie sie heute im Liegenschaftskataster eingetragen sind. Bestandteil des Welterbes sind alle authentischen unter- und obertägig erhaltenen Überreste. Rekonstruktionen, Wiederaufbauten und Nachbauten, die nach dem Inkrafttreten der Charta von Venedig 1965 (Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles) errichtet wurden, sind nicht der Kernzone zugeordnet, sondern der Pufferzone, auch wenn sie im unmittelbaren Bereich der Ersteren liegen.

Die Kernzone, Welterbezone Die Kernzone erstreckt sich entlang der Limestrasse und schließt in einem dreißig Meter breiten Streifen alle Grenzelemente wie Palisade, Wall, Graben und Mauer mit ein, unabhängig davon, ob die Überreste dokumentiert sind oder bislang zuverlässig vermutet werden. An den Wachtturmstellen ist diese Zone grundsätzlich auf eine Fläche von sechzig auf sechzig Meter ausgeweitet. Die Form des Schutzstreifens ergibt sich zwingend aus dem linearen Charakter des Denkmals. Seine Breite wird bestimmt durch die räumliche Ausdehnung der noch vorhandenen archäologischen Zeugnisse. Kastellplätze sind als integraler Bestandteil der Grenzanlagen mit ihren Zivilsiedlungen, Straßen und Friedhöfen ebenso Teil der Welterbezone und können in der Fläche deutlich über den eng umgrenzten Bereich des Militärlagers hinausreichen. Sie wurden in Abhängigkeit von ihrer Aussagekraft und dem Erhaltungszustand der Bodenbefunde ausgewiesen. Es ergeben sich somit zwei Erscheinungsformen der Kernzone: zum einen der Streifen begleitend zum Limesverlauf mit den Weitungen der Kernzone an den Turmstellen, zum anderen die etwas entfernt davon gelegenen Kastellflächen (Abb. 2). Größere Weiterungen der Kernzonenbereiche neben der Limestrasse finden sich in: DENKMALEIGENSCHAFT 15 Neckar-Odenwald-Kreis Haselburg, Walldürn, Kleinkastell Walldürn, Kastell (ORL B 39) Altheimer Straße, Buchen, Kleinkastell Rehberg/Hönehaus, Buchen, Kleinkastell Holderbusch, Buchen, Kleinkastell Osterburken, Kastell (ORL B 40) Landkreis Heilbronn Lehnenwiesen, Widdern, Kleinkastell Jagsthausen, Kastell (ORL B 41) Hohenlohekreis Westernbach, Zweiflingen, Kastell (ORL B 41a) Landkreis Schwäbisch Hall Mainhardt, Kastell (ORL B 43) Hankertsmühle, Mainhardt, Kleinkastell Rems-Murr-Kreis Murrhardt, Kastell (ORL B 44) Ebnisee, Welzheim, Kleinkastell Rötelsee, Welzheim, Kleinkastell Welzheim-Ost, Kastell (ORL B 45a) Ostalbkreis Lorch, Kastell (ORL B 63) Kleindeinbach, Schwäbisch Gmünd, Kleinkastell Freimühle, Schwäbisch Gmünd, Kleinkastell Schirenhof, Schwäbisch Gmünd, Kastell (ORL B 64) Aalen, Kastell (ORL B 66) Rainau-Buch, Kastell (ORL B 67) Dalkingen, Limestor Halheim, Ellwangen, Kastell (ORL B 67 a) Abb. 2 | Kernzone (blau) und Pufferzone (rot schraffiert) am Beispiel Schwäbisch Gmünd, AA.

Die Kernzone, Welterbezone<br />

Die Kernzone erstreckt sich entlang der Limestrasse<br />

und schließt in einem dreißig Meter breiten<br />

Streifen alle Grenzelemente wie Palisade, Wall, Graben<br />

und Mauer mit ein, unabhängig davon, ob die<br />

Überreste dokumentiert sind oder bislang zuverlässig<br />

vermutet werden. An den Wachtturmstellen ist<br />

diese Zone grundsätzlich auf eine Fläche von sechzig<br />

auf sechzig Meter ausgeweitet. Die Form des<br />

Schutzstreifens ergibt sich zwingend aus dem linearen<br />

Charakter des Denkmals. Seine Breite wird bestimmt<br />

durch die räumliche Ausdehnung der noch<br />

vorhandenen archäologischen Zeugnisse.<br />

Kastellplätze sind als integraler Bestandteil der<br />

Grenzanlagen mit ihren Zivilsiedlungen, Straßen<br />

und Friedhöfen ebenso Teil der Welterbezone und<br />

können in der Fläche deutlich über den eng umgrenzten<br />

Bereich des Militärlagers hinausreichen.<br />

Sie wurden in Abhängigkeit von ihrer Aussagekraft<br />

und dem Erhaltungszustand der Bodenbefunde<br />

ausgewiesen.<br />

Es ergeben sich somit zwei Erscheinungsformen<br />

der Kernzone: zum einen der Streifen begleitend<br />

zum Limesverlauf mit den Weitungen der Kernzone<br />

an den Turmstellen, zum anderen die etwas entfernt<br />

davon gelegenen Kastellflächen (Abb. 2).<br />

Größere Weiterungen der Kernzonenbereiche neben<br />

der Limestrasse finden sich in:<br />

DENKMALEIGENSCHAFT 15<br />

Neckar-Odenwald-Kreis<br />

Haselburg, Walldürn, Kleinkastell<br />

Walldürn, Kastell (ORL B 39)<br />

Altheimer Straße, Buchen, Kleinkastell<br />

Rehberg/Hönehaus, Buchen, Kleinkastell<br />

Holderbusch, Buchen, Kleinkastell<br />

Osterburken, Kastell (ORL B 40)<br />

Landkreis Heilbronn<br />

Lehnenwiesen, Widdern, Kleinkastell<br />

Jagsthausen, Kastell (ORL B 41)<br />

Hohenlohekreis<br />

Westernbach, Zweiflingen, Kastell (ORL B 41a)<br />

Landkreis Schwäbisch Hall<br />

Mainhardt, Kastell (ORL B 43)<br />

Hankertsmühle, Mainhardt, Kleinkastell<br />

Rems-Murr-Kreis<br />

Murrhardt, Kastell (ORL B 44)<br />

Ebnisee, Welzheim, Kleinkastell<br />

Rötelsee, Welzheim, Kleinkastell<br />

Welzheim-Ost, Kastell (ORL B 45a)<br />

Ostalbkreis<br />

Lorch, Kastell (ORL B 63)<br />

Kleindeinbach, Schwäbisch Gmünd, Kleinkastell<br />

Freimühle, Schwäbisch Gmünd, Kleinkastell<br />

Schirenhof, Schwäbisch Gmünd, Kastell<br />

(ORL B 64)<br />

Aalen, Kastell (ORL B 66)<br />

Rainau-Buch, Kastell (ORL B 67)<br />

Dalkingen, Limestor<br />

Halheim, Ellwangen, Kastell (ORL B 67 a)<br />

Abb. 2 | Kernzone<br />

(blau) und Pufferzone<br />

(rot schraffiert)<br />

am Beispiel<br />

Schwäbisch<br />

Gmünd, AA.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!