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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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Ihre Einbindung in die Weiterentwicklung dieses<br />

Plans in den kommenden Jahren wird daher weiter<br />

verfolgt.<br />

3.1.6 Als nächster Schritt soll mit der Veröffentlichung<br />

dieses Papiers eine möglichst breite Öffentlichkeit<br />

erreicht werden. Insbesondere sollen die<br />

Grundeigentümer angesprochen werden, in deren<br />

Händen der tägliche Umgang und die Pflege des<br />

ORL liegen. Erst durch ihre Zustimmung und Mitarbeit<br />

wird eine Umsetzung der konzipierten Ziele<br />

möglich.<br />

3.2. Status des Management-Planes<br />

3.2.1 Dieser Management-Plan soll ab sofort das<br />

Rahmenwerk für alle Aktivitäten entlang des archäologischen<br />

Denkmals ORL bilden. Seine Inhalte<br />

und Ziele sind so angelegt, dass sie die Akzeptanz<br />

aller Betroffenen finden können, er selbst besitzt<br />

keine eigene Rechtsqualität.<br />

3.2.2 Eine Vielzahl seiner Inhalte stützt sich auf<br />

bestehende Rechts- und Verwaltungsnormen. Für<br />

die Umsetzung anderer Inhalte sind zusätzliche<br />

Vereinbarungen notwendig. Zu großen Teilen wird<br />

die Umsetzung der hier angesprochenen Ziele jedoch<br />

auf der freiwilligen Mitarbeit und der partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit der betroffenen Personen<br />

und Institutionen beruhen.<br />

3.2.3 Vorgesehen ist daher eine fortlaufende Abstimmung<br />

und Ergänzung dieses Management-<br />

Planes mit Eigentümern, Besitzern und Pächtern<br />

entlang des ORL sowie den Verantwortlichen der<br />

Kreise und Kommunen, der Naturparks, der Zuständigen<br />

für Raumplanung, Landwirtschaft und<br />

Naturschutz und für Fremdenverkehr.<br />

3.2.4 Bis zum Jahr 2008 soll eine Fortschreibung<br />

des Management-Plans erarbeitet werden, die Anregungen<br />

aus diesem Abstimmungsprozess berücksichtigt<br />

und auf den bis dahin gesammelten Erfahrungen<br />

beruht.<br />

3.2.5 Der Management-Plan wird auch nach einer<br />

Zustimmung auf möglichst breiter Basis seinen<br />

grundsätzlichen Charakter einer freiwilligen Übereinkunft<br />

behalten.<br />

3.3 Empfehlung für den Gebrauch<br />

3.3.1 Mit Inhalt und Zielen dieses Management-<br />

Plans für den künftigen Schutz und die Entwicklung<br />

des größten archäologischen Denkmals in Deutschland<br />

betreten die beteiligten Institutionen Neuland.<br />

Nutzen und Verwendbarkeit dieses Papiers werden<br />

sich daher erst während seines Gebrauchs zeigen.<br />

3.3.2 Die Frist von fünf Jahren zwischen 2003 und<br />

2008 soll daher zunächst einem Überprüfen der<br />

Inhalte und Ziele des Management-Plans dienen.<br />

Gerade in den auf seine Aufstellung folgenden Jahren<br />

wird es sicherlich zu Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Rahmenwerkes kommen.<br />

3.3.3 In zahlreichen Einzelfällen wird es notwendig<br />

sein, konkrete Fragen näher zu differenzieren.<br />

Anzustreben ist, dass sich solche Empfehlungen<br />

und Richtlinien an den grundsätzlichen Aussagen<br />

orientieren, wie sie dieses Rahmenwerk formuliert.<br />

3.3.4 Als mögliche Vorbilder für solche übergreifenden,<br />

freiwilligen Vereinbarungen soll hier auf<br />

den „Museums-Entwicklungsplan zum ORL“ und<br />

die „Verfahrensweisen für Rekonstruktion, Nachund<br />

Wiederaufbau“ verwiesen werden (vgl. unter<br />

Punkt 8.4 [Beilage 1 n]).<br />

3.4. Überprüfung<br />

3.4.1 Da sich der archäologische Wissensstand ständig<br />

weiter entwickelt, wird es notwendig sein, die<br />

Grenzen des Denkmalbereiches wie der umgebenden<br />

Pufferzonen regelmäßig zu überprüfen. Gleichzeitig<br />

wird es notwendig sein, Veränderungen zu<br />

berücksichtigen, die sich durch die Weiterentwicklung<br />

der Landschaften, Siedlungen und Verkehrswege<br />

entlang des ORL ergeben.<br />

3.4.2 Ebenso werden die sachlichen und administrativen<br />

Inhalte des Management-Plans in den kommenden<br />

Jahren fortlaufend überarbeitet und modifiziert<br />

werden müssen. Dies betrifft sowohl Entwicklungen<br />

entlang des ORL wie auch solche an den<br />

übrigen Teilen der antiken Römischen Reichsgrenze.<br />

3.4.3 Die beständige Überprüfung soll deshalb ein<br />

wesentlicher Bestandteil der koordinierenden Arbeit<br />

der „Deutschen Limeskommission“ sein (vgl.<br />

unter Punkt 9.3), deren Ergebnisse allen Trägern<br />

des Management-Planes vorgelegt werden.<br />

3.4.4 Der erste vollständige Revisionsbericht soll<br />

2008 erstellt werden und als Grundlage für die<br />

Fortschreibung dieses Management-Planes dienen.<br />

4 Notwendigkeiten<br />

4.1 Vorgaben<br />

ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN 145<br />

4.1.1 Der Denkmalbestand des ORL erstreckt sich<br />

über eine Fläche von mehr als 20 qkm, hinzu kommen<br />

weiträumige Areale der Pufferzone. Die Größe

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