LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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Ihre Einbindung in die Weiterentwicklung dieses<br />
Plans in den kommenden Jahren wird daher weiter<br />
verfolgt.<br />
3.1.6 Als nächster Schritt soll mit der Veröffentlichung<br />
dieses Papiers eine möglichst breite Öffentlichkeit<br />
erreicht werden. Insbesondere sollen die<br />
Grundeigentümer angesprochen werden, in deren<br />
Händen der tägliche Umgang und die Pflege des<br />
ORL liegen. Erst durch ihre Zustimmung und Mitarbeit<br />
wird eine Umsetzung der konzipierten Ziele<br />
möglich.<br />
3.2. Status des Management-Planes<br />
3.2.1 Dieser Management-Plan soll ab sofort das<br />
Rahmenwerk für alle Aktivitäten entlang des archäologischen<br />
Denkmals ORL bilden. Seine Inhalte<br />
und Ziele sind so angelegt, dass sie die Akzeptanz<br />
aller Betroffenen finden können, er selbst besitzt<br />
keine eigene Rechtsqualität.<br />
3.2.2 Eine Vielzahl seiner Inhalte stützt sich auf<br />
bestehende Rechts- und Verwaltungsnormen. Für<br />
die Umsetzung anderer Inhalte sind zusätzliche<br />
Vereinbarungen notwendig. Zu großen Teilen wird<br />
die Umsetzung der hier angesprochenen Ziele jedoch<br />
auf der freiwilligen Mitarbeit und der partnerschaftlichen<br />
Zusammenarbeit der betroffenen Personen<br />
und Institutionen beruhen.<br />
3.2.3 Vorgesehen ist daher eine fortlaufende Abstimmung<br />
und Ergänzung dieses Management-<br />
Planes mit Eigentümern, Besitzern und Pächtern<br />
entlang des ORL sowie den Verantwortlichen der<br />
Kreise und Kommunen, der Naturparks, der Zuständigen<br />
für Raumplanung, Landwirtschaft und<br />
Naturschutz und für Fremdenverkehr.<br />
3.2.4 Bis zum Jahr 2008 soll eine Fortschreibung<br />
des Management-Plans erarbeitet werden, die Anregungen<br />
aus diesem Abstimmungsprozess berücksichtigt<br />
und auf den bis dahin gesammelten Erfahrungen<br />
beruht.<br />
3.2.5 Der Management-Plan wird auch nach einer<br />
Zustimmung auf möglichst breiter Basis seinen<br />
grundsätzlichen Charakter einer freiwilligen Übereinkunft<br />
behalten.<br />
3.3 Empfehlung für den Gebrauch<br />
3.3.1 Mit Inhalt und Zielen dieses Management-<br />
Plans für den künftigen Schutz und die Entwicklung<br />
des größten archäologischen Denkmals in Deutschland<br />
betreten die beteiligten Institutionen Neuland.<br />
Nutzen und Verwendbarkeit dieses Papiers werden<br />
sich daher erst während seines Gebrauchs zeigen.<br />
3.3.2 Die Frist von fünf Jahren zwischen 2003 und<br />
2008 soll daher zunächst einem Überprüfen der<br />
Inhalte und Ziele des Management-Plans dienen.<br />
Gerade in den auf seine Aufstellung folgenden Jahren<br />
wird es sicherlich zu Änderungen und Ergänzungen<br />
dieses Rahmenwerkes kommen.<br />
3.3.3 In zahlreichen Einzelfällen wird es notwendig<br />
sein, konkrete Fragen näher zu differenzieren.<br />
Anzustreben ist, dass sich solche Empfehlungen<br />
und Richtlinien an den grundsätzlichen Aussagen<br />
orientieren, wie sie dieses Rahmenwerk formuliert.<br />
3.3.4 Als mögliche Vorbilder für solche übergreifenden,<br />
freiwilligen Vereinbarungen soll hier auf<br />
den „Museums-Entwicklungsplan zum ORL“ und<br />
die „Verfahrensweisen für Rekonstruktion, Nachund<br />
Wiederaufbau“ verwiesen werden (vgl. unter<br />
Punkt 8.4 [Beilage 1 n]).<br />
3.4. Überprüfung<br />
3.4.1 Da sich der archäologische Wissensstand ständig<br />
weiter entwickelt, wird es notwendig sein, die<br />
Grenzen des Denkmalbereiches wie der umgebenden<br />
Pufferzonen regelmäßig zu überprüfen. Gleichzeitig<br />
wird es notwendig sein, Veränderungen zu<br />
berücksichtigen, die sich durch die Weiterentwicklung<br />
der Landschaften, Siedlungen und Verkehrswege<br />
entlang des ORL ergeben.<br />
3.4.2 Ebenso werden die sachlichen und administrativen<br />
Inhalte des Management-Plans in den kommenden<br />
Jahren fortlaufend überarbeitet und modifiziert<br />
werden müssen. Dies betrifft sowohl Entwicklungen<br />
entlang des ORL wie auch solche an den<br />
übrigen Teilen der antiken Römischen Reichsgrenze.<br />
3.4.3 Die beständige Überprüfung soll deshalb ein<br />
wesentlicher Bestandteil der koordinierenden Arbeit<br />
der „Deutschen Limeskommission“ sein (vgl.<br />
unter Punkt 9.3), deren Ergebnisse allen Trägern<br />
des Management-Planes vorgelegt werden.<br />
3.4.4 Der erste vollständige Revisionsbericht soll<br />
2008 erstellt werden und als Grundlage für die<br />
Fortschreibung dieses Management-Planes dienen.<br />
4 Notwendigkeiten<br />
4.1 Vorgaben<br />
ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN 145<br />
4.1.1 Der Denkmalbestand des ORL erstreckt sich<br />
über eine Fläche von mehr als 20 qkm, hinzu kommen<br />
weiträumige Areale der Pufferzone. Die Größe