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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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144<br />

ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN<br />

ORL erfolgt parzellenscharf und wird in entsprechend<br />

detaillierten Karten ablesbar sein. Diese wichtige<br />

Grundlage für alle späteren Maßnahmen wurde<br />

in den Jahren 2001 und 2002 entlang des gesamten<br />

ORL geschaffen [vgl. Kartendarstellung der<br />

Limesdatenbank, Anlage C].<br />

2.2.5 Auch außerhalb des vorgesehenen Denkmalbereichs<br />

des ORL können Belange der Archäologie,<br />

des Natur- und Landschaftsschutzes, der Wissenschaft<br />

oder des Fremdenverkehrs betroffen sein.<br />

2.2.6 Durch den Fortschritt der archäologischen<br />

Prospektion und ihrer Methoden sowie die allgemeine<br />

Erweiterung der wissenschaftlichen Basis besteht<br />

die Notwendigkeit, die Ausdehnung der einzelnen<br />

Denkmalzonen ständig zu überprüfen und<br />

neu festzulegen. Dies kann dazu führen, sie zu vergrößern<br />

oder zu reduzieren.<br />

2.2.7 Auch solche Areale, in denen die Denkmalsubstanz<br />

zerstört ist, sollten in allen Darstellungen<br />

nachrichtlich übernommen werden, um die historischen<br />

Zusammenhänge verständlich bleiben zu<br />

lassen.<br />

2.3. Empfohlene Grenzen einer umgebenden<br />

Pufferzone<br />

2.3.1 Die bekannten römischen Denkmale sind eigene<br />

und eingetragene Elemente des ORL. Ein<br />

Teil der hier vorgestellten Konzepte gilt auch für<br />

das Umfeld der römischen Stätten, die als Einzelbestandteile<br />

des ORL definiert sind. Sie sollen im<br />

Sinne einer „Pufferzone“ verstanden werden.<br />

2.3.2 Solche Pufferzonen dienen dem Zweck, unangemessene<br />

Entwicklungen unmittelbar am<br />

Denkmal oder in seiner Umgebung aufzufangen.<br />

Daher ist auch ihre Einbindung in lokale Planungen<br />

erforderlich.<br />

2.3.3 Pufferzonen am ORL sind zunächst vor allem<br />

dort sinnvoll und notwendig, wo seine Einzelbestandteile<br />

landschaftsprägend wirken. Hier kommt<br />

der Pufferzone die Aufgabe zu, den Umgebungsbereich<br />

anzuzeigen, in dem bei künftigen Maßnahmen<br />

auf den sichtbaren Denkmalbestand Rücksicht<br />

zu nehmen ist.<br />

2.3.4 Durch die Schaffung der Pufferzone wird ferner<br />

überall entlang des ORL die Landlinie der<br />

Grenzsperren geschützt, um mittel- und langfristig<br />

auf ihrer gesamten Länge ihre Erfahrbarkeit zu<br />

steigern.<br />

2.3.5 Die Pufferzone dient aber auch dazu, archäologische<br />

„Erwartungs- oder Verdachtsflächen“ zu<br />

definieren, wo Denkmalsubstanz zwar vermutet werden<br />

kann, aber noch nicht sicher nachgewiesen ist.<br />

Eine Pufferzone ermöglicht es daher, auch solche<br />

Verdachtsflächen frühzeitig in die Abwägung geplanter<br />

Maßnahmen einzubeziehen.<br />

2.3.6 So besteht vor allem in den bebauten Arealen<br />

einzelner Kastellplätze die Notwendigkeit, Ungesichertes<br />

und Unbekanntes vor Schaden zu bewahren.<br />

Gerade hier kommt der Forschung zukünftig<br />

eine wichtige Rolle zu, um die Lage und Ausdehnung<br />

möglicher Limeselemente in solchen Verdachtsflächen<br />

zu konkretisieren.<br />

2.3.7 Auch die Ausweisung der Pufferzone des<br />

ORL erfolgt parzellenscharf und ist in Karten detailliert<br />

ablesbar [vgl. Kartendarstellung der Limesdatenbank,<br />

Anlage C]. Die Ausdehnung der Pufferzone<br />

kann bei der Abwägung von Maßnahmen<br />

lediglich einen Anhaltspunkt bieten; Belange der<br />

archäologischen Denkmalpflege, des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes, der Wissenschaft oder des<br />

Fremdenverkehrs können auch außerhalb der vorgesehenen<br />

Pufferzone betroffen sein.<br />

3 Darstellung der inhaltlichen Gültigkeit<br />

3.1 Träger des Management-Plans<br />

3.1.1 Die beteiligten Bundesländer sind dem Erhalt<br />

des archäologischen Denkmals ORL verpflichtet.<br />

Für seine dauerhafte Sicherung ist es notwendig,<br />

dass möglichst viele Personen und Institutionen,<br />

die mit dem ORL leben und arbeiten, dieses<br />

Interesse teilen.<br />

3.1.2 Maßnahmen zum Schutz des ORL, ebenso<br />

wie zu seiner Vermittlung in der Öffentlichkeit,<br />

müssen daher ständig an die sich wandelnden gesellschaftlichen<br />

und technischen Rahmenbedingungen<br />

angepasst werden.<br />

3.1.3 Der gegenwärtige Inhalt des Management-<br />

Plans wurde im November 2002 von den vier Bundesländern<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen<br />

und Rheinland-Pfalz erarbeitet. Ihnen obliegen Beratung<br />

und Unterstützung des denkmalgerechten<br />

Umgangs mit dem ORL.<br />

3.1.4 Wesentliche Passagen wurden bereits während<br />

der Abfassung des Textes mit den betroffenen Institutionen<br />

entlang des ORL abgestimmt. Über die<br />

Abfassung dieses Management-Planes und seine generellen<br />

Inhalte wurden zudem im Verlauf des Jahres<br />

2002 sämtliche kommunalen Anrainer informiert.<br />

3.1.5 Den Kommunen als unmittelbar Verantwortlichen<br />

für den Schutz und die Entwicklung des<br />

ORL vor Ort kommt innerhalb eines erfolgreichen<br />

Denkmal-Managements große Verantwortung zu.

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