LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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144<br />
ANHANG 1 – MANAGEMENT-PLAN<br />
ORL erfolgt parzellenscharf und wird in entsprechend<br />
detaillierten Karten ablesbar sein. Diese wichtige<br />
Grundlage für alle späteren Maßnahmen wurde<br />
in den Jahren 2001 und 2002 entlang des gesamten<br />
ORL geschaffen [vgl. Kartendarstellung der<br />
Limesdatenbank, Anlage C].<br />
2.2.5 Auch außerhalb des vorgesehenen Denkmalbereichs<br />
des ORL können Belange der Archäologie,<br />
des Natur- und Landschaftsschutzes, der Wissenschaft<br />
oder des Fremdenverkehrs betroffen sein.<br />
2.2.6 Durch den Fortschritt der archäologischen<br />
Prospektion und ihrer Methoden sowie die allgemeine<br />
Erweiterung der wissenschaftlichen Basis besteht<br />
die Notwendigkeit, die Ausdehnung der einzelnen<br />
Denkmalzonen ständig zu überprüfen und<br />
neu festzulegen. Dies kann dazu führen, sie zu vergrößern<br />
oder zu reduzieren.<br />
2.2.7 Auch solche Areale, in denen die Denkmalsubstanz<br />
zerstört ist, sollten in allen Darstellungen<br />
nachrichtlich übernommen werden, um die historischen<br />
Zusammenhänge verständlich bleiben zu<br />
lassen.<br />
2.3. Empfohlene Grenzen einer umgebenden<br />
Pufferzone<br />
2.3.1 Die bekannten römischen Denkmale sind eigene<br />
und eingetragene Elemente des ORL. Ein<br />
Teil der hier vorgestellten Konzepte gilt auch für<br />
das Umfeld der römischen Stätten, die als Einzelbestandteile<br />
des ORL definiert sind. Sie sollen im<br />
Sinne einer „Pufferzone“ verstanden werden.<br />
2.3.2 Solche Pufferzonen dienen dem Zweck, unangemessene<br />
Entwicklungen unmittelbar am<br />
Denkmal oder in seiner Umgebung aufzufangen.<br />
Daher ist auch ihre Einbindung in lokale Planungen<br />
erforderlich.<br />
2.3.3 Pufferzonen am ORL sind zunächst vor allem<br />
dort sinnvoll und notwendig, wo seine Einzelbestandteile<br />
landschaftsprägend wirken. Hier kommt<br />
der Pufferzone die Aufgabe zu, den Umgebungsbereich<br />
anzuzeigen, in dem bei künftigen Maßnahmen<br />
auf den sichtbaren Denkmalbestand Rücksicht<br />
zu nehmen ist.<br />
2.3.4 Durch die Schaffung der Pufferzone wird ferner<br />
überall entlang des ORL die Landlinie der<br />
Grenzsperren geschützt, um mittel- und langfristig<br />
auf ihrer gesamten Länge ihre Erfahrbarkeit zu<br />
steigern.<br />
2.3.5 Die Pufferzone dient aber auch dazu, archäologische<br />
„Erwartungs- oder Verdachtsflächen“ zu<br />
definieren, wo Denkmalsubstanz zwar vermutet werden<br />
kann, aber noch nicht sicher nachgewiesen ist.<br />
Eine Pufferzone ermöglicht es daher, auch solche<br />
Verdachtsflächen frühzeitig in die Abwägung geplanter<br />
Maßnahmen einzubeziehen.<br />
2.3.6 So besteht vor allem in den bebauten Arealen<br />
einzelner Kastellplätze die Notwendigkeit, Ungesichertes<br />
und Unbekanntes vor Schaden zu bewahren.<br />
Gerade hier kommt der Forschung zukünftig<br />
eine wichtige Rolle zu, um die Lage und Ausdehnung<br />
möglicher Limeselemente in solchen Verdachtsflächen<br />
zu konkretisieren.<br />
2.3.7 Auch die Ausweisung der Pufferzone des<br />
ORL erfolgt parzellenscharf und ist in Karten detailliert<br />
ablesbar [vgl. Kartendarstellung der Limesdatenbank,<br />
Anlage C]. Die Ausdehnung der Pufferzone<br />
kann bei der Abwägung von Maßnahmen<br />
lediglich einen Anhaltspunkt bieten; Belange der<br />
archäologischen Denkmalpflege, des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes, der Wissenschaft oder des<br />
Fremdenverkehrs können auch außerhalb der vorgesehenen<br />
Pufferzone betroffen sein.<br />
3 Darstellung der inhaltlichen Gültigkeit<br />
3.1 Träger des Management-Plans<br />
3.1.1 Die beteiligten Bundesländer sind dem Erhalt<br />
des archäologischen Denkmals ORL verpflichtet.<br />
Für seine dauerhafte Sicherung ist es notwendig,<br />
dass möglichst viele Personen und Institutionen,<br />
die mit dem ORL leben und arbeiten, dieses<br />
Interesse teilen.<br />
3.1.2 Maßnahmen zum Schutz des ORL, ebenso<br />
wie zu seiner Vermittlung in der Öffentlichkeit,<br />
müssen daher ständig an die sich wandelnden gesellschaftlichen<br />
und technischen Rahmenbedingungen<br />
angepasst werden.<br />
3.1.3 Der gegenwärtige Inhalt des Management-<br />
Plans wurde im November 2002 von den vier Bundesländern<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen<br />
und Rheinland-Pfalz erarbeitet. Ihnen obliegen Beratung<br />
und Unterstützung des denkmalgerechten<br />
Umgangs mit dem ORL.<br />
3.1.4 Wesentliche Passagen wurden bereits während<br />
der Abfassung des Textes mit den betroffenen Institutionen<br />
entlang des ORL abgestimmt. Über die<br />
Abfassung dieses Management-Planes und seine generellen<br />
Inhalte wurden zudem im Verlauf des Jahres<br />
2002 sämtliche kommunalen Anrainer informiert.<br />
3.1.5 Den Kommunen als unmittelbar Verantwortlichen<br />
für den Schutz und die Entwicklung des<br />
ORL vor Ort kommt innerhalb eines erfolgreichen<br />
Denkmal-Managements große Verantwortung zu.