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LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

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1 Auszeichnung und Verpflichtung<br />

Der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) ist ein<br />

Bodendenkmal von herausragender Bedeutung. Es<br />

durchzieht die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen,<br />

Baden-Württemberg sowie Bayern und ist seit<br />

dem 15. 7. 2005 durch Beschluss der UNESCO als<br />

Teil der Grenzen des römischen Reiches in die Liste<br />

der Welterbestätten eingetragen.<br />

Für die Landesdenkmalpflege in Baden-Württemberg,<br />

die dieses Projekt federführend betreut hat,<br />

ist dies ein besonderer Erfolg. Sie wird auch weiterhin<br />

sicherstellen, dass die Bedeutung und die Authentizität<br />

des Denkmals erhalten bleiben. Bemühungen<br />

zum Erhalt, zur Vermittlung und behutsamen,<br />

qualitätsorientierten touristischen Erschließung<br />

sowie zur wissenschaftlichen Erforschung der<br />

ehemaligen römischen Reichsgrenze werden davon<br />

profitieren.<br />

Der Obergermanisch-Raetische Limes ist nicht als<br />

nationales Einzeldenkmal ausgewiesen, sondern nach<br />

dem Hadrianswall als zweites Modul des transnationalen<br />

Welterbes „Die Grenzen des Römischen<br />

Reiches“. Im Unterschied zu fast allen anderen<br />

Welterbestätten der UNESCO, die als prominente<br />

Bauwerke zumeist unmittelbar anseh- und erlebbar<br />

sind, liegt der Wert des ORL als archäologisches<br />

Denkmal nicht nur in seinen oberirdisch erkennbaren<br />

Abschnitten begründet, sondern beruht ebenso<br />

auf seinem unsichtbar im Boden erhaltenen historischen<br />

Potential. Er ist so im wahrsten Sinne des<br />

Wortes ein „sperriges“ Denkmal. Ziel der Welterbekonvention<br />

ist es, das Denkmal in Bestand und<br />

Wertigkeit zu erhalten. Dies der Öffentlichkeit deutlich<br />

zu machen, stellt die Landesarchäologie und<br />

die Anrainer vor besondere Herausforderungen, da<br />

mit der Auszeichnung als Welterbe auch Pflichten<br />

verbunden sind. An nahezu allen bisher ausgezeichneten<br />

Denkmalen konnte ein deutlich ansteigendes<br />

Interesse sowie ein spürbarer Zuwachs an<br />

Besuchern und touristischen Nachfragen verzeichnet<br />

werden. Eine vergleichbare Entwicklung ist<br />

auch am Limes abzusehen.<br />

Insbesondere der Schutz aller Elemente der Grenzsperren<br />

sowie der befestigten Plätze, die Teil des<br />

Bodendenkmals sind, wird eine einvernehmliche Zusammenarbeit<br />

des Landesamtes für Denkmalpflege,<br />

der Referate 25 der zuständigen Regierungspräsidien<br />

sowie der unteren Denkmalschutzbehörden<br />

mit den Gemeinden und Städten, Landkreisen sowie<br />

Natur-, Geoparks, Naturschutzverbänden, Forstbehörden,<br />

der Landwirtschaftsverwaltung, der Flur-<br />

AUSZEICHNUNG UND VERPFLICHTUNG 11<br />

bereinigung, der Naturschutzverwaltung und anderen<br />

verlangen. Dazu fordert die UNESCO mit<br />

dem Management-Plan ein umfassendes Konzept,<br />

das die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Beteiligten<br />

miteinander verknüpft. Dies sind die Interessen<br />

der Grundstückseigentümer, der Anrainerkommunen<br />

und -kreise und der Länder. Als gemeinsame<br />

Ziele sind der Schutz des Denkmals, seine Erforschung<br />

sowie die touristische Präsentation für die<br />

Zukunft zu sichern. Da die Vorgaben des Management-Planes<br />

allgemein gehalten sind, müssen sie<br />

den regionalen und lokalen Gegebenheiten angepasst<br />

werden. Dies geschieht mit den Limesentwicklungsplänen<br />

der Länder Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie stehen im<br />

Einklang mit den Kernaussagen des Antrages zur<br />

Aufnahme in die Welterbeliste und sind abgestimmt<br />

mit der Deutschen Limeskommission.<br />

Alle vier Bundesländer, die Anteil am Welterbe ORL<br />

haben, sind aufgefordert, einen solchen Limesentwicklungsplan<br />

zu erarbeiten, angepasst an die jeweiligen<br />

rechtlichen Grundlagen und Traditionen. Dabei<br />

werden einheitliche Lösungen im Einklang mit<br />

den internationalen Standards angestrebt.<br />

Die Koordination der Handelnden erfolgt hinsichtlich<br />

strategischer Zielsetzungen weitgehend auf<br />

Landkreisebene. Konkrete Einzelprojekte werden<br />

mit den jeweils betroffenen Städten, Gemeinden<br />

und anderen Trägern direkt besprochen. Auf Grundlage<br />

dieser Ergebnisse werden die denkmalpflegerischen<br />

und touristischen Abwägungen getroffen,<br />

die die allgemeinen Formulierungen des Management-Plans<br />

konkretisieren. Beabsichtigt ist, die jeweils<br />

besonderen Denkmalsituationen der Gemeinden<br />

und Kreise hervorzuheben. Auf kommunaler<br />

Ebene werden Handlungsbereitschaft und das Interesse<br />

an weitergehenden Maßnahmen benötigt,<br />

so wie es bislang in Baden-Württemberg auf allen<br />

Entscheidungsebenen anzutreffen war.<br />

Die Verankerung des Denkmals mit all seinen Facetten<br />

im öffentlichen Bewusstsein gewährleistet<br />

ein langfristiges Interesse, schafft die Akzeptanz des<br />

Welterbes im persönlichen Lebensumfeld und sorgt<br />

so für dessen Schutz. Werden mögliche Maßnahmen<br />

frühzeitig den betroffenen Menschen vorgestellt<br />

und diskutiert, erhöht sich die Indentifikation<br />

mit dem Limes. Dies ist von Bedeutung, da mit einer<br />

Vielzahl von unterschiedlichen Interessen umzugehen<br />

ist. Fragen, die dazu beantwortet werden<br />

müssen, sind die, wie das Welterbe mit Rücksicht<br />

auf den ständigen Wandel denkmalverträglich entwickelt<br />

werden kann, oder wie sich kurzfristige ökonomische<br />

Entscheidungen zum Nachteil des Limes<br />

vermeiden lassen.

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