LIMESENTWICKLUNGSPLAN BADEN-WÜRTTEMBERG ...
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1 Auszeichnung und Verpflichtung<br />
Der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) ist ein<br />
Bodendenkmal von herausragender Bedeutung. Es<br />
durchzieht die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen,<br />
Baden-Württemberg sowie Bayern und ist seit<br />
dem 15. 7. 2005 durch Beschluss der UNESCO als<br />
Teil der Grenzen des römischen Reiches in die Liste<br />
der Welterbestätten eingetragen.<br />
Für die Landesdenkmalpflege in Baden-Württemberg,<br />
die dieses Projekt federführend betreut hat,<br />
ist dies ein besonderer Erfolg. Sie wird auch weiterhin<br />
sicherstellen, dass die Bedeutung und die Authentizität<br />
des Denkmals erhalten bleiben. Bemühungen<br />
zum Erhalt, zur Vermittlung und behutsamen,<br />
qualitätsorientierten touristischen Erschließung<br />
sowie zur wissenschaftlichen Erforschung der<br />
ehemaligen römischen Reichsgrenze werden davon<br />
profitieren.<br />
Der Obergermanisch-Raetische Limes ist nicht als<br />
nationales Einzeldenkmal ausgewiesen, sondern nach<br />
dem Hadrianswall als zweites Modul des transnationalen<br />
Welterbes „Die Grenzen des Römischen<br />
Reiches“. Im Unterschied zu fast allen anderen<br />
Welterbestätten der UNESCO, die als prominente<br />
Bauwerke zumeist unmittelbar anseh- und erlebbar<br />
sind, liegt der Wert des ORL als archäologisches<br />
Denkmal nicht nur in seinen oberirdisch erkennbaren<br />
Abschnitten begründet, sondern beruht ebenso<br />
auf seinem unsichtbar im Boden erhaltenen historischen<br />
Potential. Er ist so im wahrsten Sinne des<br />
Wortes ein „sperriges“ Denkmal. Ziel der Welterbekonvention<br />
ist es, das Denkmal in Bestand und<br />
Wertigkeit zu erhalten. Dies der Öffentlichkeit deutlich<br />
zu machen, stellt die Landesarchäologie und<br />
die Anrainer vor besondere Herausforderungen, da<br />
mit der Auszeichnung als Welterbe auch Pflichten<br />
verbunden sind. An nahezu allen bisher ausgezeichneten<br />
Denkmalen konnte ein deutlich ansteigendes<br />
Interesse sowie ein spürbarer Zuwachs an<br />
Besuchern und touristischen Nachfragen verzeichnet<br />
werden. Eine vergleichbare Entwicklung ist<br />
auch am Limes abzusehen.<br />
Insbesondere der Schutz aller Elemente der Grenzsperren<br />
sowie der befestigten Plätze, die Teil des<br />
Bodendenkmals sind, wird eine einvernehmliche Zusammenarbeit<br />
des Landesamtes für Denkmalpflege,<br />
der Referate 25 der zuständigen Regierungspräsidien<br />
sowie der unteren Denkmalschutzbehörden<br />
mit den Gemeinden und Städten, Landkreisen sowie<br />
Natur-, Geoparks, Naturschutzverbänden, Forstbehörden,<br />
der Landwirtschaftsverwaltung, der Flur-<br />
AUSZEICHNUNG UND VERPFLICHTUNG 11<br />
bereinigung, der Naturschutzverwaltung und anderen<br />
verlangen. Dazu fordert die UNESCO mit<br />
dem Management-Plan ein umfassendes Konzept,<br />
das die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Beteiligten<br />
miteinander verknüpft. Dies sind die Interessen<br />
der Grundstückseigentümer, der Anrainerkommunen<br />
und -kreise und der Länder. Als gemeinsame<br />
Ziele sind der Schutz des Denkmals, seine Erforschung<br />
sowie die touristische Präsentation für die<br />
Zukunft zu sichern. Da die Vorgaben des Management-Planes<br />
allgemein gehalten sind, müssen sie<br />
den regionalen und lokalen Gegebenheiten angepasst<br />
werden. Dies geschieht mit den Limesentwicklungsplänen<br />
der Länder Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie stehen im<br />
Einklang mit den Kernaussagen des Antrages zur<br />
Aufnahme in die Welterbeliste und sind abgestimmt<br />
mit der Deutschen Limeskommission.<br />
Alle vier Bundesländer, die Anteil am Welterbe ORL<br />
haben, sind aufgefordert, einen solchen Limesentwicklungsplan<br />
zu erarbeiten, angepasst an die jeweiligen<br />
rechtlichen Grundlagen und Traditionen. Dabei<br />
werden einheitliche Lösungen im Einklang mit<br />
den internationalen Standards angestrebt.<br />
Die Koordination der Handelnden erfolgt hinsichtlich<br />
strategischer Zielsetzungen weitgehend auf<br />
Landkreisebene. Konkrete Einzelprojekte werden<br />
mit den jeweils betroffenen Städten, Gemeinden<br />
und anderen Trägern direkt besprochen. Auf Grundlage<br />
dieser Ergebnisse werden die denkmalpflegerischen<br />
und touristischen Abwägungen getroffen,<br />
die die allgemeinen Formulierungen des Management-Plans<br />
konkretisieren. Beabsichtigt ist, die jeweils<br />
besonderen Denkmalsituationen der Gemeinden<br />
und Kreise hervorzuheben. Auf kommunaler<br />
Ebene werden Handlungsbereitschaft und das Interesse<br />
an weitergehenden Maßnahmen benötigt,<br />
so wie es bislang in Baden-Württemberg auf allen<br />
Entscheidungsebenen anzutreffen war.<br />
Die Verankerung des Denkmals mit all seinen Facetten<br />
im öffentlichen Bewusstsein gewährleistet<br />
ein langfristiges Interesse, schafft die Akzeptanz des<br />
Welterbes im persönlichen Lebensumfeld und sorgt<br />
so für dessen Schutz. Werden mögliche Maßnahmen<br />
frühzeitig den betroffenen Menschen vorgestellt<br />
und diskutiert, erhöht sich die Indentifikation<br />
mit dem Limes. Dies ist von Bedeutung, da mit einer<br />
Vielzahl von unterschiedlichen Interessen umzugehen<br />
ist. Fragen, die dazu beantwortet werden<br />
müssen, sind die, wie das Welterbe mit Rücksicht<br />
auf den ständigen Wandel denkmalverträglich entwickelt<br />
werden kann, oder wie sich kurzfristige ökonomische<br />
Entscheidungen zum Nachteil des Limes<br />
vermeiden lassen.