12.07.2015 Aufrufe

Schleswig-Holstein - kassenverwalter.de

Schleswig-Holstein - kassenverwalter.de

Schleswig-Holstein - kassenverwalter.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Inhalt3Seite Thema- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -4 Vorwort <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>nBernhard Schmaal5 Verän<strong>de</strong>rungenim Vorstand7 Neufassungen <strong>de</strong>rGmHVO kameralund doppisch10 For<strong>de</strong>rungsbewertungals Managementaufgabe14 SEPA – letzte Phase<strong>de</strong>r UmstellungSeite Thema- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -17 SEPA – FAQ23 Än<strong>de</strong>rungen im KAG25 Zwangsvollstreckung:Reform <strong>de</strong>rSachaufklärung29 Inkasso –ein Erfahrungsbericht33 Ehrenna<strong>de</strong>lfür Bernhard Schmaal35 Vorschau<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>Der Vorstand – so erreichen Sie unsLan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und Fachreferentfür Kassen- und HaushaltsrechtBernhard SchmaalOstlandring 1525335 ElmshornTelefon: 04121 / 7002294E-Mail:bernhard.schmaal@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>Stellvertreten<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>rund Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführerKarl-August PetersenAmt Ei<strong>de</strong>rstedt, Welter Straße 125836 GardingTelefon: 04862 / 1000341Fax: 0431/ 9886644 005E-Mail:karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>Lan<strong>de</strong>sschatzmeisterUwe BollbuckBerliner Ring 11624610 TrappenkampTelefon: 04323 / 3792E-Mail:uwe.bollbuck@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>BeisitzerMirko SpieckermannZweckverband OstholsteinWagrienring 3-1323730 NeustadtTelefon: 04561 / 399176Fax: 04561 / 399289E-Mail:mirko.spieckermann@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>


GmHVO 7Neufassung Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungAm 1. Januar 2013 sind die Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral und -Doppik durchNeufassung vom 30. August 2012 in Kraft getreten.Die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung-Doppik stellenwir Ihnen in <strong>de</strong>r letzten Entwurfsfassung dar, die nicht in je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>r Endfassung entspricht. Siesoll lediglich eine Hilfestellung sein, um die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen einfacher i<strong>de</strong>ntifizieren zu können. DieAngaben fin<strong>de</strong>n Sie im Internet unter http://www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>/in<strong>de</strong>x.php?article_id=184Im Folgen<strong>de</strong>n sind die geän<strong>de</strong>rten Vorschriften zur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral kurzzusammengestellt:Zu § 2 – Bestandteile <strong>de</strong>sHaushaltsplanes, AnlagenAbs. 2 Nr. 5: In Nr. 5 ist neu bestimmt, dass eineetwaig erlassene Hebesatzsatzung <strong>de</strong>mHaushaltsplan beizufügen ist.Abs. 3 Nr. 5: Hier wird <strong>de</strong>r § 19 b <strong>de</strong>s Gesetzes überkommunale Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>tailliertenFundstelle im Gesetz dargestellt.Zu § 3 – VorberichtDie alte Nr. 2 mit <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>svoraussichtlichen Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n undkreditähnlichen Rechtsgeschäfte zu Beginn <strong>de</strong>sHaushaltsjahres ist gestrichen.Neu eingefügt ist die Nr. 7 mit <strong>de</strong>r Übersicht zugeplanten Ausgaben für Investitionen undInvestitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n letztendrei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahrund im Haushaltsjahr und <strong>de</strong>ren Abwicklung (vgl.Muster in Anlage 10 <strong>de</strong>r Ausführungsanweisung).Die Nr. 10 ist redaktionell angepasst.Nr. 16 umfasst neu die Darstellung <strong>de</strong>r Entwicklung<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten und Kredite für dieSon<strong>de</strong>rvermögen,Gesellschaften,Kommunalunternehmen und Anstalten <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong>.Nr. 17 ist neu eingefügt und regelt die Darstellung<strong>de</strong>r geplanten Ausgaben für Investitionen undInvestitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen für dieSon<strong>de</strong>rvermögen, Gesellschaften, Kommunalunternehmenund Anstalten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.Die Nr. 16 alter Fassung wird die Nr. 18 neuerFassung und ist erweitert um die Darstellung <strong>de</strong>rGesamtverschuldung in <strong>de</strong>n drei nachfolgen<strong>de</strong>nJahren.Zu § 4 – GesamtplanDie Finanzierungsübersicht (alte Nr. 4) entfälltkünftig.Zu § 11 – Kostenrechnen<strong>de</strong> EinrichtungenIn Abs. 1 wird neu die Auflösung von Zuweisungenund Zuschüssen bestimmt. Eine entsprechen<strong>de</strong>Anpassung erfolgt in Abs. 3 zur entsprechen<strong>de</strong>nBerücksichtigung aufgelöster Zuweisungen undZuschüsse bei <strong>de</strong>r Verzinsung.Abs. 3 – hier: Schulen sind wie kostenrechnen<strong>de</strong>Einrichtungen zu führen – entfällt.Der Abs. 4 ist insgesamt neu gefasst. Die Bereiche,für die angemessene Abschreibungen zuveranschlagen sind, sind neu geregelt und imerheblichen Umfang erweitert. Zu diesen Bereichenzählen neben an<strong>de</strong>ren das Straßennetz, Wohnbauten,Schulen, Kin<strong>de</strong>r- und Jugen<strong>de</strong>inrichtungen, sonstigeBetriebs- und Geschäftsgebäu<strong>de</strong> sowie sonstigesInfrastrukturvermögen.


GmHVO 9Zu § 17 – DeckungsfähigkeitDas Wort „Personalausgaben“ ist in Abs. 1gestrichen.Zu § 19 – Allgemeine Rücklageund Son<strong>de</strong>rrücklageIn Abs. 4 Nr. 13 sind die Verweise auf dasLan<strong>de</strong>sbeamtengesetz angepasst.Zu § 32 – NachtragshaushaltsplanDie Absätze 3 bis 5 sind neu bzw. neu gefasst. DemNachtragshaushaltsplan ist künftig ein Vorberichtbeizufügen; die Bestandteile <strong>de</strong>s Vorberichtes sindbestimmt. Wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Einnahmenund Ausgaben sind darzustellen und die Übersichten<strong>de</strong>s Vorberichtes sind aufzunehmen, wennVerän<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Nachtragshaushalterfolgen. Erweitert sind die Bestimmungen zuAnlagen, die <strong>de</strong>m Nachtragshaushaltsplanbeizufügen sind.Zu § 36 – Nachweis von VermögenAbs. 3 bis 5 sind geän<strong>de</strong>rt bzw. neu eingefügt. DerVerweis zum Einkommensteuergesetz ist <strong>de</strong>tailliertbezeichnet. Die Anpassung <strong>de</strong>r Regelung an <strong>de</strong>n neueingefügten gem. § 11 Abs. 4 GemHVO-K. istaufgenommen.Zu § 37 – Bestandteile <strong>de</strong>r JahresrechnungIn Abs. 4 ist die Vorlagepflicht gegenüber <strong>de</strong>rKommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> in die Verordnungaufgenommen. Die Vorlagefrist ist verlängert biszum 1. Mai <strong>de</strong>s Folgejahres.Zu § 45 – ÜbergangsregelungDie Übergangsregelung bezieht sich auf <strong>de</strong>n neuenund erweiterten Bereich <strong>de</strong>s abzuschreiben<strong>de</strong>nVermögens gem. § 11 Abs. 4 und § 36 Abs. 3. Eswird eine Übergangsfrist vom 1. 1.2013 bis zum31.12.2015 festgelegt.


Titel-Thema 10Doppische For<strong>de</strong>rungsbewertungals Wirkungsfeld <strong>de</strong>s kommunalenFor<strong>de</strong>rungsmanagementIn <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz zeigt <strong>de</strong>r Kaufmann seineFor<strong>de</strong>rungen gegenüber Dritten alsVermögensgegenstän<strong>de</strong>. Neben Fragen <strong>de</strong>rBilanzierungsfähigkeit, <strong>de</strong>r Periodisierung sowie<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Betrachtungsweise stehenimmer wie<strong>de</strong>r Bewertungsfragen im Mittelpunkt <strong>de</strong>rBilanzierung. Sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r Zugangs- wieauch anlässlich späterer Folgebewertungen musseinem <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach bilanzierungsfähigenVermögensgegenstand ein bestimmter Geldbetragzugeordnet wer<strong>de</strong>n (allg. hierzuBaetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 11. Aufl.,Düsseldorf 2011, S. 185). Eine offene For<strong>de</strong>rungetwa muss bewertet wer<strong>de</strong>n. Für Zwecke <strong>de</strong>rkaufmännischen Rechnungslegung geschieht diesnach Maßgabe bestimmter Bilanzprinzipien(Vorsichtsprinzip, Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip) und inVerfolgung bestimmter Bilanzzwecke(Ausschüttungsbemessung, Gläubigerschutz,Steuerbemessung).kameralen Orientierung an reinen Zahlungsströmeneinen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeitleisten. Die Notwendigkeit, Abschreibungen erwirtschaftenzu müssen, soll eine Verschuldung zuLasten künftigerDie Prinzipien <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts sind mit <strong>de</strong>rEinführung <strong>de</strong>r Doppik auch für das öffentlicheRechnungswesen maßgeblich gewor<strong>de</strong>n. DiesePrinzipien sollen eine <strong>de</strong>n tatsächlichenVerhältnissen entsprechen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>rVermögens-, Finanz- und Ertragslagegewährleisten. Gläubigerschutz und Grundsatz <strong>de</strong>rUnternehmensfortführung verlangen einevorsichtige Bilanzierung, die Erträge möglichst spät,Risiken hingegen möglichst früh abbil<strong>de</strong>t(Imparitätsprinzip) und bereits realisierte Erträgeperio<strong>de</strong>nübergreifend künftigen Aufwendungenzuordnet (Alimentationsprinzip). Eine kommunaleSteuerung, die sich am tatsächlichen gemeindlichenRessourcenverbrauch orientieren soll, ist mithineher auf doppische, <strong>de</strong>nn auf kamerale Prinzipienverwiesen. Die Verwaltungsdoppik je<strong>de</strong>nfalls willmit <strong>de</strong>r Betonung <strong>de</strong>s Ressourcenverbrauchskonzeptesund im Abrücken von <strong>de</strong>rGenerationen unmöglichmachen.Zwar ist die staatliche Doppik seit einiger Zeit unterDruck geraten. Ihre Sinnhaftigkeit wird in vielerleiHinsicht angezweifelt. Längst nicht überall ist sienoch zwingend. Zu<strong>de</strong>m konterkarierendivergieren<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>srechte die angestrebtebun<strong>de</strong>sweite Vergleichbarkeit kommunalerAbschlüsse. Gleichwohl bleibt die Doppik wichtig,nicht zuletzt als Instrument und Wirkungsfeld eines


Titel-Thema 11gutenFor<strong>de</strong>rungsmanagements.öffentlichenDies erscheint für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>rdoppischen For<strong>de</strong>rungsbewertungbeson<strong>de</strong>rs sinnfällig:Wo nach Prinzipien vonBilanzwahrheit undBilanzklarheit Abwertungsbedarfegezeigt wer<strong>de</strong>n, können Vollstreckungsressourcenoptimal eingesetzt und gelenkt wer<strong>de</strong>n. OffeneFor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Umlaufvermögens sind inAnwendung <strong>de</strong>s strengen Nie<strong>de</strong>rstwertprinzips miteinem im Verhältnis zum bescheidförmig tituliertenBetrag niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Wert amAbschlussstichtag anzusetzen (hierzu grundsätzlichHenkes, Der Jahresabschluss kommunalerGebietskörperschaften, Berlin 2008, S. 320 m.w.N.).Diese Wertung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts (§ 253 Abs.4 S. 2 HGB) entspricht <strong>de</strong>n verwaltungsdoppischenRegelungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn (vgl. etwa § 43 Abs. 8GemHVO-Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>). Für dieBemessung <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong>nBewertungseinheiten gilt ein pragmatischer Ansatz.Wohl legt das Han<strong>de</strong>lsbilanzrecht wegen seinesWahrheitsanspruches großen Wert auf dasPrinzip <strong>de</strong>r Einzelbewertung und stehtSaldierungen und Aufrechnungen je<strong>de</strong>rArt skeptisch gegenüber (vgl. etwa §246 Abs. 2 HGB). So betont etwaauch § 38 Abs. 4SächsKomHVO-Doppik fürFor<strong>de</strong>rungen imUmlaufvermögen dasPrinzip <strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung.An<strong>de</strong>rerseitsdarf das Gebot <strong>de</strong>rEinzelbewertung nicht formaldurchgeführt und alsSelbstzweck verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n(vgl. Moxter, Grundsätzeordnungsgemäßer Rechnungslegung,Düsseldorf 2003, S. 27).Bewertungsverfahren, die mit Pauschalisierungenarbeiten, sind seit jeher Bestandteil <strong>de</strong>r anerkanntenGrundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Auchdas Recht <strong>de</strong>r Verwaltungsdoppik verweist neben<strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung auf das Institut <strong>de</strong>rPauschalwertberichtigung (so etwa § 38 Abs. 4SächsKomHVO-Doppik, vgl. hierzu Trommer, DerUmstellungsprozess auf die Doppik – ein(selbst)lernen<strong>de</strong>s System?, in: KKZ 10/2012, 223,226 und allg. Bertram/Kessler, in: Haufe HGB-Bilanz-Kommentar, 2. Aufl., Freiburg 2010, § 253Anm. 296 ff.). In <strong>de</strong>r Bilanzierungspraxis hat sicheine Trias aus Einzelwertberichtigung, pauschaler


Titel-Thema 12Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigungetabliert. Zu beachten ist freilich, dassdie kumulierte Anwendung dieserWertbereinigungsverfahren in <strong>de</strong>r Regel aufbewertungssystematische Be<strong>de</strong>nken stoßen muss.Dass die Werthaltigkeit von länger außenstehen<strong>de</strong>n,teils in <strong>de</strong>r Vollstreckung befindlichen For<strong>de</strong>rungenbeeinträchtigt ist, liegt auf <strong>de</strong>r Hand. Für dieBewertung als Zuordnung eines bestimmtenGeldbetrages zu einem bestimmtenVermögensgegenstand braucht es freilichoperationalisierbarer Parameter, die dieBestimmung <strong>de</strong>s jeweils beizulegen<strong>de</strong>n niedrigerenWertes nachvollziehbar steuern. DieVollstreckungsbehör<strong>de</strong> erweist sich insoweit alsgeborene For<strong>de</strong>rungsbewerterin. InVollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse ist eine Vielzahlfor<strong>de</strong>rungs- und schuldnerbezogener Datenakkumuliert, die authentische Signale für dieWerthaltigkeit von For<strong>de</strong>rungen liefern können.Diese Daten müssen im Rahmen <strong>de</strong>r pauschalenEinzelwertberichtigung nach Risikoklassenarrangiert wer<strong>de</strong>n. Auf Risikoklassenebene kanndann nach Maßgabe individualgemeindlicherErfahrungen ein einheitlicher, also pauschalerWertberichtigungssatz zur Anwendung gelangen.Definitionsmerkmale von Risikoklassen wer<strong>de</strong>n inerster Linie Aspekte wie For<strong>de</strong>rungs- bzw.Einnahmeart, For<strong>de</strong>rungsalter und For<strong>de</strong>rungshöhesein. Auch ein differenziertes System <strong>de</strong>rFor<strong>de</strong>rungsbewertung,welches mehrereDefinitionsmerkmale vonRisikoklassen logischmiteinan<strong>de</strong>r verschränkt, ist<strong>de</strong>nkbar. Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>rdoppischen For<strong>de</strong>rungsbewertungwer<strong>de</strong>nsich sachgerechterweisestets an <strong>de</strong>r individuellenSchuldnerstruktur einerKommune und <strong>de</strong>ren sozioökonomischenBeson<strong>de</strong>rheitenorientierenmüssen. Zu<strong>de</strong>m sollte einzu tief geglie<strong>de</strong>rtes Systemvon Risikoklassen undBewertungskategorien vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.Handreichungen geben hier oft indirekt diejeweiligen Lan<strong>de</strong>srechte (vgl. etwaFor<strong>de</strong>rungsspiegel zu § 51 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, in:Ausführungsanweisung zur GemHVO-Doppik<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> als Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>sInnenministeriums vom 31.08.2012, IV 305 –163.118.5.2).Zu Recht wird betont, dass das inVollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse vorhan<strong>de</strong>neWissen über For<strong>de</strong>rungen und Schuldner fürZwecke <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsmanagements und <strong>de</strong>rFor<strong>de</strong>rungsbewertung systematisch erfasst undvorgehalten wer<strong>de</strong>n muss. Hierzu bedarf es einesprofessionellen IT-gestützten Informations- undDokumentenmanagementsystems (wissensbasiertesFor<strong>de</strong>rungsmanagement) und nicht zuletzt einerIT-Vollstreckungslösung, die bewertungssensitiveDaten gera<strong>de</strong> auch im Hinblick auf ihreAuswertbarkeit für Zwecke <strong>de</strong>r doppischenFor<strong>de</strong>rungsbewertung erfasst und verarbeitbarvorhält (hierzu Römer, Zielgerichtetessystematisches For<strong>de</strong>rungsmanagement, in: KKZ10/2012, S. 217 ff.)Dieser Bericht wur<strong>de</strong> verfasst von:Jens Lange, Leiter DATA-team Aka<strong>de</strong>mie,DATA-team GmbH, Leipzig


Titel-Thema 14SEPA: Letzte Run<strong>de</strong> eingeleitetDie erste Ausgabe <strong>de</strong>s „ <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>aktuell“ im Jahr 2011 hat sich überwiegendmit <strong>de</strong>m Thema SEPA auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.Auf unserer Lan<strong>de</strong>arbeitstagung im Jahr 2012 hatHerr Heise von <strong>de</strong>r UniCredit Group zu diesemThema referiert. Auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>sFachverban<strong>de</strong>s im Internet (Adresse:www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>) kann man sichunter <strong>de</strong>r Rubrik „Fachthemen“ auch einiges anlesenund herunterla<strong>de</strong>n. Auch in <strong>de</strong>n Ausgaben <strong>de</strong>r KKZgab es in <strong>de</strong>n Jahren 2011 und 2012 einigeInformationen und Beiträge. Die Uhr bis zu <strong>de</strong>rendgültigen Umstellung vom bisherigenLastschriftverfahren hin zum SEPA-Lastschriftverfahren am 1.Februar 2014 ticktunaufhaltsam.Welche Schritte und welche Fragen sind nun alsoinnerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung einzuleiten und zubeantworten?Hier nun einige exemplarische Beispiele:Gibt es schon eine Gläubiger ID für unsereVerwaltung?Habe ich mit meiner Hausbank/en schon einenKun<strong>de</strong>nvertrag geschlossen?Welche Abteilungen/ Fachämter/Eigenbetriebe sind vom Zahlungsverkehr inirgen<strong>de</strong>iner Form betroffen?Ähnlich wie bei <strong>de</strong>r Umstellung <strong>de</strong>r EDV zurJahrtausendwen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Umstellung von <strong>de</strong>r D-Markzum Euro sollte aber auch dieses Thema in <strong>de</strong>rVerwaltung nicht unterschätzt wer<strong>de</strong>n und dieKommunalkassen sollten dieses Thema nichteinseitig nur bei sich platzieren.Die Umstellung auf das Verfahren SEPA tangiertdie gesamte Verwaltung, und von daher sollte esschon eine kleine Projektgruppe aus <strong>de</strong>r gesamtenVerwaltung sein, die sich mit diesem Themabeschäftigt.Seit Beginn <strong>de</strong>r Einführung von SEPA hat sichauch zu diesem Thema einiges getan und sogarzum positiven geän<strong>de</strong>rt als da wäre zu nennen:Möglichkeit <strong>de</strong>r Umwandlung <strong>de</strong>rbestehen<strong>de</strong>n Einzugsermächtigungen für dasSEPA-VerfahrenReduzierung <strong>de</strong>r Einreichungstage auf D+1(wahrscheinlich endgültige Umsetzung in2013)Möglichkeit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Pre-Noticification Tage.


Titel-Thema 15Soll ich einen Umstellungszeitplan erstellen?Welche Formulare/Vordrucke sindhinsichtlich <strong>de</strong>r IBAN und BIC noch zuän<strong>de</strong>rn?Ist mein EDV-Fachverfahren schon SEPAfähig?Hinsichtlich <strong>de</strong>r Lastschriften aberauch <strong>de</strong>r Überweisungen!!!!!Wie wan<strong>de</strong>l ich meine bestehen<strong>de</strong>nKontoverbindungen in IBAN und BIC um(siehe EDV-Fachverfahren)?Führe ich ein Rahmen- o<strong>de</strong>r Einzelmandatein?Wie informiere ich meine Abgaben-/Steuerpflichtigen und Sonstige, bei <strong>de</strong>nen ichAbbuchungen tätige (AuskunftEinwohnermel<strong>de</strong>amt, Mieten, Pachten etc.)?Wie führe ich meine Verpflichtung auf <strong>de</strong>nHinweis <strong>de</strong>r Pre-Notification aus? Durch einseparates Hinweisschreiben o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>mBescheid?Wie verwalte ich künftig meine altenEinzugsermächtigungen und künftigenKombimandate und Mandate(Mandatsverwaltung)? Was kann ichrechtssicher einscannen / digitalisieren?Führen wir das SEPA mit eine kleinenProjektgruppe mit einem Verantwortlichenein?Habe ich noch weitere kommunaleEigenbetriebe o<strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong>, die ein eigenesKonto haben und auch noch auf das ThemaSEPA vorbereitet wer<strong>de</strong>n müssen?Dies sind nur einige Fragen die sich Je<strong>de</strong>r stellenund auch beantworten sollte.Da <strong>de</strong>r Platz in diesem Heft sicherlich nichtausreichen wür<strong>de</strong> um alles zu erläutern und auchdie FAQ´s noch nicht die letzten Fragen undAntworten sind, wird es auf <strong>de</strong>r „Frühjahrstagung“in Neumünster am Mittwoch, <strong>de</strong>m 6.März 2013,noch einmal eine intensive Information seitens <strong>de</strong>sFachverban<strong>de</strong>s geben.Zu dieser Veranstaltung sind dann auch alle inIhrem Hause verantwortlichen Personen(Verwaltungsleitung, Kämmerer, Steueramt etc.)eingela<strong>de</strong>n.Geplant sind dann zwei Referate am Vormittag.Das erste Referat wird sich mit <strong>de</strong>r praktischenUmsetzung (kleiner Projektplan) in <strong>de</strong>r Verwaltungbeschäftigen und das zweite Referat dann nocheinmal mit <strong>de</strong>m Thema aus Sicht <strong>de</strong>r Bank(wichtige Kriterien).Wer jetzt noch Fragen, Wünsche aber auchAnregungen hat, kann sich gern per E-Mail anfolgen<strong>de</strong> Adresse wen<strong>de</strong>n:karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>.


Titel-Thema 17SEPA – Fragen und Antwortenaus <strong>de</strong>r PraxisIn <strong>de</strong>r Praxis gibt es immer wie<strong>de</strong>rFragen die sich je<strong>de</strong>r stellt. In <strong>de</strong>mnachfolgen<strong>de</strong>n Artikel wer<strong>de</strong>n häufiggestellte Fragen nun in Form von FAQ´san <strong>de</strong>n SEPA-Experten <strong>de</strong>r UniCredit BankAG Herrn Markus Heise gestellt undbeantwortet.In <strong>de</strong>m Ursprungsbescheid (Steuer-/Abgabenbescheid) wur<strong>de</strong> geschrieben, dass zu<strong>de</strong>n fälligen Terminen abgebucht wird. Einerdieser Termine ist <strong>de</strong>r 15. Mai 20xx. Aufgrundtechnischer Probleme schafft die Verwaltung esaber nicht die Lastschrift 2 bzw. 5 Tage vorhereinzureichen. Kann auch 1 bis ?? Tage späterabrufen wer<strong>de</strong>n? Gibt es hierfürFormulierungen?An dieser Stelle zunächst ein vorsorglicherHinweis: Die Fristen von 5 bzw. 2(Bankarbeits-)Tagen vor Buchungs-(=Fälligkeits-)Datum bei SEPA-Basislastschriftenbeziehen sich auf <strong>de</strong>n Datenaustauschzwischen <strong>de</strong>n Banken. Bitteberücksichtigen Sie bei <strong>de</strong>r Einreichungunbedingt die individuellen EinreichungszeitenIhrer jeweiligen Hausbank - am bestenfragen Sie direkt nach!(Die Annahmezeiten <strong>de</strong>r HypoVereinsbankfin<strong>de</strong>n Sie z.B. im Internet unterhvb.<strong>de</strong>/cutoff.)Aus diesem Hinweis ergibt sich fastzwangsläufig die Antwort auf Ihre Frage.Da die Banksysteme <strong>de</strong>r Einreicherbank(1. Inkassostelle) eine SEPA-Lastschrift-Dateieinreichung in Abhängigkeit vomdarin enthaltenen „Sequenztyp“ (Einmal-,Erst-, Folge-, letzte Lastschrift) auf die Einhaltunggenau dieser Frist (Differenz Einreichungsdatum-Fälligkeitsdatum)prüfen, wür<strong>de</strong> eine Einreichung, die dieseFrist nicht mehr beinhaltet, direkt abgelehntwer<strong>de</strong>n. Es ist eine Neuerstellungund Neueinreichung <strong>de</strong>r Datei erfor<strong>de</strong>rlich- dann wie<strong>de</strong>r mit ausreichend zeitlichemVorlauf.Es kann natürlich sein, dass Ihre Bank, sowie wir, hierfür einen beson<strong>de</strong>ren Serviceanbietet. Wenn unsere Systeme feststellen,dass solch eine Datei „zu spät“ eingereichtwor<strong>de</strong>n ist, können wir unterbestimmten Voraussetzungen und nachRücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber dasFälligkeitsdatum in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensätzenhochsetzen.Dies entbin<strong>de</strong>t Sie allerdings nicht von <strong>de</strong>rVerpflichtung, dann für das neue Belastungsdatumauch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-Notification zu versen<strong>de</strong>n.Bestimmte Formulierungen gibt es hierfürnicht.Es wur<strong>de</strong> pünktlich abgebucht, aber das Kontowar zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt nicht ge<strong>de</strong>ckt. Der Kun<strong>de</strong>informiert die Verwaltung, dass wie<strong>de</strong>rDeckung auf <strong>de</strong>m Konto ist und bittet umAbbuchung. Muss die Verwaltung wie<strong>de</strong>r eineVorankündigung versen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r reicht einAktenvermerk, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> selbst umAbbuchung gebeten hat?Grundsätzlich ist für das neue Belastungsdatumauch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-Notificationzu erstellen. Im englischenOriginaltext heißt es dazu: „The notificationprovi<strong>de</strong>d by the Creditor to the Debtorof the amount and time schedule priorto the date on which the <strong>de</strong>bits are to becollected. The notice can be provi<strong>de</strong>d as aseparate piece of information, or via inclusionin a regular statement, bill, or invoice.“Wenn ich mich also wortwörtlich hieranhalte, muss ich <strong>de</strong>m Zahlungspflichtigen


Titel-Thema 19tatsächlich eine neue Pre-Notification zuschicken.Einige Kommentierungen sagenaber auch heute schon, dass die Form <strong>de</strong>rPre-Notification freigestellt ist, eine mündlichInformation <strong>de</strong>mnach ausreichenkönnte. Sollte also <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bei Ihnenanrufen und um erneute Abbuchung bitten,dann wäre nur wichtig, dass Sie ihm indiesem Telefonat bereits das exakte neueBelastungsdatum nennen und dieses dannauch in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensatz (Lastschrift)eintragen.Kann <strong>de</strong>r Gläubiger die Zeichen ZZZ inmeiner Gläubiger ID selbst belegen z.B. mit<strong>de</strong>r statistischen Kennziffer?Ja, diese Stellen <strong>de</strong>r Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummerstehen Ihnen für eine individuelleBelegung frei zur Verfügung. ImRahmen <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs/Clearingwird auf diese Stellen nicht geprüft.Braucht eine amtsangehörige Gemein<strong>de</strong> eineeigene Gläubiger ID, wenn für sie durch dieAmtskasse aufgrund von Verträgen, die<strong>de</strong>r Bürgermeister geschlossen hat (z.B.Mieten, Pachten ,Verkauf Schred<strong>de</strong>rgutetc.), beim Schuldner abgebucht wird?Das Geld fließt auf das Konto <strong>de</strong>rAmtskasse.Die Antwort auf diese Frage istnicht ganz trivial - spielen hier dochauch solche Dinge wie„wirtschaftlich Berechtigter“ eineRolle.(Hierauf sollte allerdings bereits im Rahmen<strong>de</strong>r Kontoeröffnung geachtet wer<strong>de</strong>n.)Grundsätzlich verhält es sich so:„Fall 1“- Konto lautet auf die Amtskasse (u.U.„wegen Gemein<strong>de</strong>...“)- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI <strong>de</strong>rAmtskasse„Fall 2“- Konto lautet direkt auf die Gemein<strong>de</strong>- Gemein<strong>de</strong> benötigt eigenen CI- Mandat zwischen Gemein<strong>de</strong> und Debitor(mit CI <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>)- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> mit CI <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong>„Fall 3“- Konto lautet auf die Amtskasse (wie beiFall 1) a-b-e-r auf „frem<strong>de</strong> Rechnung“!- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)- Zusätzliche Angaben auf <strong>de</strong>m Mandatmöglich:> Creditor Reference Party (= Name <strong>de</strong>sVertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)= Gemein<strong>de</strong> und> Creditor Reference ID (= I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<strong>de</strong>s Vertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)- Diese Angaben sind -sofern sie im Mandatenthalten sind- dann auch zweckmäßigerweiseim LS-Datensatz einzufügen!- Einzug auf Konten <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI<strong>de</strong>r Amtskasse.Das Amt hat von einem Inkassounternehmeneine Einzugsermächtigung für Auskünfte. Giltfür die zweite Abbuchung auch die Regel <strong>de</strong>rzweitägigen Einreichungsfrist bei erneutenAbbuchungen?Ja. Ein Mandat wird zwischen Creditor undDebitor i.d.R. nur einmal geschlossen - fürwie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Lastschriften (wie bei <strong>de</strong>nbisherigen Einzugsermächtigungen jaauch). Dann betrifft die 5-Tages-Frist nurdie erste SEPA-Lastschrift aus diesem Mandat.Je<strong>de</strong> weitere Lastschrift aufgrunddieses Mandats ist dann eine Folgelastschrift= 2-Tages-Frist (jew. Interbanken-Clearing - s.o.!).


Titel-Thema 21Die Verwaltung bucht die Grundsteuer von eineran<strong>de</strong>ren Person ab, wie im Grundlagenbescheidangegeben (abweichen<strong>de</strong>r Kontoinhaber). Mussich für diese Person eine Extra Vorankündigungversen<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r kann ich im Bescheid für dieseFälle <strong>de</strong>n Eigentümer auffor<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>nKontoinhaber zu informieren? Und wenn, welcheFormulierung?Wie bei Frage 2 schon dargestellt hat dieVorabankündigung an <strong>de</strong>n Debtor zu erfolgen.Der Debtor ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r als Kontoinhaber(<strong>de</strong>s Belastungskontos) auf <strong>de</strong>mMandat erscheint und dieses auch unterschreibt- auch wenn dies nicht <strong>de</strong>r Schuldner<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung ist!In diesem Fall hat also eine Pre-Notificationan <strong>de</strong>n abweichen<strong>de</strong>n Kontoinhaber zu erfolgen,die Mitteilung im Grundlagenbescheidwür<strong>de</strong> nicht ausreichen.Ihre Mitteilungspflicht können Sie hierbeinicht <strong>de</strong>legieren.Kann die Verwaltung für zwei unterschiedlichePersonen die gleiche Mandatsreferenznummervergeben?Nein. Die Anfor<strong>de</strong>rung an die Mandatsreferenzist, dass sie seitens <strong>de</strong>s Gläubigersein<strong>de</strong>utig sein muss.Wenn die alte Einzugsermächtigung in einMandat um<strong>de</strong>utet wird, muss dann <strong>de</strong>rKontoinhaber darüber schriftlich informiertwer<strong>de</strong>n? Wenn ja, muss es ein Extraschreibensein, o<strong>de</strong>r kann dies im Jahresanfangsbescheidangekündigt wer<strong>de</strong>n? Wenn ja, wie wäre dieFormulierung?Sie sind verpflichtet, rechtzeitig vor <strong>de</strong>mersten SEPA-Lastschrifteinzug <strong>de</strong>n Kontoinhaberüber die bevorstehen<strong>de</strong> Umstellungzu informieren. In dieser Information müssenmin<strong>de</strong>stens Ihre Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummerund die für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n gültigeMandatsreferenz genannt sein.Diese Information kann entwe<strong>de</strong>r mittelseines separaten Schreibens erfolgen o<strong>de</strong>rSie nutzen dafür die erste Pre-Notification,die Sie ja ohnehin erstellen müssen.Selbstverständlich können Sie die Umstellungsinformationund die Pre-Notificationauch in <strong>de</strong>n Jahresanfangsbescheid mitaufnehmen.Fixe Formulierungen gibt es dafür nicht.Hier aber noch zwei Formulierungsbeispielefür Pre-Notifications allgemein:Beispiel für einzelne Pre-Notification proEinzug:Strom-Nachzahlung:"Die For<strong>de</strong>rung von 68,11 € ziehen wir mit<strong>de</strong>r SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu<strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifiationsnummer DE321von Ihrem Konto IBAN DE123 bei <strong>de</strong>r Hypo-Vereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag28.9.2011 ein. Wir bitten Sie fürKonto<strong>de</strong>ckung zu sorgen."Beispiel für eine Pre-Notification mit mehrerenEinzugsterminen:Strom-Vertrag:„Die monatliche Abschlagzahlung für IhreStromgebühren in Höhe von 80 € ziehen wirmit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat4712 zu <strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifikationsnummerDE321 von Ihrem Konto IBAN DE123bei <strong>de</strong>r HVB HYVEDEMM zum jeweils 1. <strong>de</strong>sMonats, beginnend mit <strong>de</strong>m 1.2.2010 ein.Fällt <strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf einWochenen<strong>de</strong>/Feiertag verschiebt sich <strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf <strong>de</strong>n ersten folgen<strong>de</strong>nWerktag.“Für die freundliche Unterstützung möchte ich michan dieser Stelle auch noch einmal bedanken.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die in <strong>de</strong>rPraxis auftauchen, können Sie diese per E-Mail ankarl-august.Petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong> sen<strong>de</strong>n.Alle Fragen wer<strong>de</strong>n an Herrn Heise weitergeleitet.Die Fragen und Antworten wer<strong>de</strong>n allen Mitglie<strong>de</strong>rndurch <strong>de</strong>n Fachverband zugemailt.Markus Heise, Director Spezialist Cash Management6920FECS, Corporate & Investment BankingUniCredit Bank AG, Neuer Wall 64, 20354Hamburg, DeutschlandTel. +49 40 3692 1517 – Fax +49 40 3692 940 1517markus.heise@unicreditgroup.<strong>de</strong>


KAG 23Än<strong>de</strong>rung KommunalabgabengesetzMit <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rungkommunalverfassungsrechtlicher undwahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 istin Artikel 7 das Kommunalabgabengesetz <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (KAG SH) geän<strong>de</strong>rt.Weitere umfangreiche Än<strong>de</strong>rungen ergeben sichaus <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong>ordnung und <strong>de</strong>sKommunalabgabengesetzes vom 13.03.2012.In Zusammenfassung bei<strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rungenergibt sich für die Städte und Gemein<strong>de</strong>n in<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine neue Rechtslage infolgen<strong>de</strong>n Punkten:1. Grundstücksgebührenals öffentliche LastFür die Benutzungsgebühren ist in § 6 Abs. 7 KAGSH neu geregelt, dass grundstücksbezogenenGebühren als öffentliche Last auf <strong>de</strong>m Grundstückliegen. Damit ist die dingliche Haftung fürkommunale Gebührenfor<strong>de</strong>rungen gesetzlichfestgelegt. Die dingliche Haftung hat <strong>de</strong>n Vorteil,dass Gebühren wesentlich besser und mit geringenAusfallquoten eingezogen wer<strong>de</strong>n können. Ineinem Zwangsversteigerungs- o<strong>de</strong>rInsolvenzverfahren sind durch die bevorrechtigteBefriedigung öffentlicher Lasten (vgl. § 10 Abs. 3ZVG bzw. § 49 InsO) praktisch keine Rückstän<strong>de</strong>zu erwarten. Vergleichbare Regelungen bestehenbereit in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.In § 6 KAG SH ist nicht festgelegt, welcheGebühren grundstückbezogen sind. DieseFestlegung muss in <strong>de</strong>r jeweiligenGebührensatzung vor Ort erfolgen, um eineeinschlägige Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>nFor<strong>de</strong>rungseinzug zu schaffen. Insoweit wird aufdie Urteile <strong>de</strong>s LG Zweibrücken vom 02.03.2007(KKZ 2008, Seite 117), AG Münster vom5.11.2007 (KKZ, Seite 209) und <strong>de</strong>s LG Klevevom 21.01.2009 (KKZ 2010 Seite 17) und dieAusführungen im VZV-Handbuch zum Abschnitt63.5 verwiesen.2. Keine Rechtspflichtfür die Erhebungvon Straßenausbaubeiträgen§ 76 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung ist eine zentraleRegelung <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>wirtschaftsrechts und legtdie Grundsätze <strong>de</strong>r Finanzmittelbeschaffungrangweise fest. In Absatz 1 ist die Pflicht zurAbgabenerhebung nach <strong>de</strong>n gesetzlichenVorschriften fest verankert. In Abs. 2 war bisherbestimmt, dass die Gemein<strong>de</strong> Finanzmittel zurAufgabenerfüllung aus Entgelten für ihreLeistungen beschafft. Erst im Übrigen dürfenFinanzmittel aus Steuern generiert wer<strong>de</strong>n, soweitdie sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.Neu angefügt ist <strong>de</strong>r Satz, dass eine Rechtspflichtzur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nichtbesteht. Damit hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber klargestellt,dass sich die Pflicht zur Beitragserhebung nichtaus <strong>de</strong>m KAG SH ergibt, son<strong>de</strong>rn nachhaushaltsrechtlichen Regelungen zu beurteilen ist.Für <strong>de</strong>n Verzicht auf die Erhebung vonStraßenausbaubeiträgen bedarf es je nachAusgangslage eines entsprechen<strong>de</strong>nSatzungsbeschlusses.In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage,inwieweit die Regelungen zur nachrangigenKreditaufnahme zu beurteilen sind. Kredit dürfenerst aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn eine an<strong>de</strong>reFinanzierung nicht möglich o<strong>de</strong>r wirtschaftlichunzweckmäßig ist.Gemäß Erlass <strong>de</strong>s Innenministeriums vom15.05.2012 ist die tatsächliche Einnahmen- und


Titel-Thema 24Ausgabensituation <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu beurteilen. DerVerzicht auf Straßenausbaubeiträge schließt nichtaus, dass die Gemein<strong>de</strong> zur Finanzierung vonInvestitionen Kredite aufnimmt. Jedoch wirdregelmäßig durch <strong>de</strong>n Verzicht aufStraßenausbaubeiträge <strong>de</strong>r Fall eintreten, dass einhöherer Kreditbetrag zur Finanzierung <strong>de</strong>rInvestitionsmaßnahme erfor<strong>de</strong>rlich ist und sichdadurch auf Dauer eine höhere Zinsbelastung ergibt.Je nach Finanzlage einer Gemein<strong>de</strong> kann es danndazu kommen, dass <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kreditenicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe genehmigt wird.Empfänger von Konsolidierungshilfen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>ssind zur Ausschöpfung von Beiträgen verpflichtet(vgl. Richtlinie zu § 16a FAG). Einschränkungenunterliegen auch Kommunen, die Fehlbetrags- undSon<strong>de</strong>rbedarfszuweisungen erhalten.3. Erhebungwie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r BeiträgeNeu eingefügt ist in § 8a <strong>de</strong>s Kommunalabgabengesetzesdas Recht <strong>de</strong>r Kommunen,wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Beiträge zu erheben. Danachkönnen die Gemein<strong>de</strong>n durch Satzung bestimmen,dass anstelle einmaliger Beiträge wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>Beiträge für Verkehrsanlagen von <strong>de</strong>nGrundstückseigentümern zu tragen sind. Dazuwer<strong>de</strong>n die jährlichen Investitionsaufwendungen –nach Abzug <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>anteils –zusammengerechnet und auf die Grundstücke einesGebietes o<strong>de</strong>r eines Gebietsteiles(Abrechnungsgebiet) verteilt. Anstelle jährlicherInvestitionsaufwendungen können die Gemein<strong>de</strong>nerwartete Investitionen bis zu 5 Jahren mittelsDurchschnittsberechnung <strong>de</strong>m Beitragssatzzugrun<strong>de</strong> legen. Um eine Doppelbelastung vonGrundstückseigentümern auszuschließen, müssenin <strong>de</strong>n Satzungen sinnvolle Überleitungsregelungengeschaffen wer<strong>de</strong>n.Der Gemein<strong>de</strong>anteil erhöht sich nach § 8 Abs. 1KAG von bisher 10% auf min<strong>de</strong>stens 15 % – d.h.<strong>de</strong>r Anliegeranteil beträgt maximal 85%. <strong>de</strong>sbeitragsfähigen Aufwands. Satzungsregelungen zurtiefenmäßigen Begrenzung <strong>de</strong>r beitragsfähigenFlächen sind nach neuem Recht zulässig.In <strong>de</strong>r Überleitungsvorschrift ist bestimmt, dassVerfahren zur Erhebung von Ausbaubeiträgen vorInkrafttreten dieses Gesetzes nach bisher gelten<strong>de</strong>mRecht abzuschließen sind. Im Erlass <strong>de</strong>sInnenministeriums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>vom 05.06.20102 ist dazu ausgeführt, dass alsförmliche Einleitung auf das Entstehen <strong>de</strong>rsachlichen Beitragspflicht abzustellen ist. Diesachliche Beitragspflicht entsteht mit <strong>de</strong>r Abnahme<strong>de</strong>r Bauarbeiten, die für die Herstellung, <strong>de</strong>n Umo<strong>de</strong>rAusbau <strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtungerfor<strong>de</strong>rlich sind.Die Umstellung <strong>de</strong>s Verfahrens auf die Erhebungwie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Beiträge ist rechtlich umstritten(Vorteilsbegriff, Abrechnungseinheiten,Übergangsregelungen, Kalkulation Beitragssatz)und birgt größere Risiken, weil dieVerteilungsgerechtigkeit und die Gleichbehandlungaller Betroffenen in einer Kommune angezweifeltwer<strong>de</strong>n kann.4. Sonstige Än<strong>de</strong>rungenWeitere wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>sgesetzgebers, die hier keiner näherenBetrachtung unterzogen wer<strong>de</strong>n, ergeben sich zu<strong>de</strong>n wie folgt aufgeführten Sachthemen:• Abgrenzungen <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung durchdie Amtsverwaltung für ihre amtsangehörigenGemein<strong>de</strong>n – hier: Delegation <strong>de</strong>rSelbstverwaltungsaufgaben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> aufdas Amt• Öffentlichkeit <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong>vertretung und <strong>de</strong>r Ausschüsse• Bestellung hauptamtlicher Bürgermeister inGemein<strong>de</strong>n mit über 4.000 Einwohnern• Regelungen zu Spen<strong>de</strong>n und Sponsoring• Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtlicheBeteiligungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>nDie vorstehend beschriebenen gesetzlichenÄn<strong>de</strong>rungen sind am 13.04.2012 in Kraft getreten.Bärbel BrixLan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>


Titel-Thema 25Die Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärungin <strong>de</strong>r ZwangsvollstreckungAusgangssituation:Die Überschuldung von Privatpersonen inDeutschland ist 2012 nach einem leichtenRückgang im Vorjahr wie<strong>de</strong>r merklichangestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2012 wur<strong>de</strong>für die gesamte Bun<strong>de</strong>srepublik eineVerschuldungsquote von 9,65% (zum 1.10.2011 =9,38%) gemessen. Damit sind rund 6,6 Millionen(zum 1. Oktober 2011 = 6,4 Mio.) Bürgerinnen undBürger über 18 Jahre überschul<strong>de</strong>t und weisennachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleichzu 2011 hat sich die Anzahl <strong>de</strong>r Schuldner um rd.190.000 Personen erhöht (+3,0%). Im letzten Jahrgab es nur einen leichten Rückgang um rund80.000 Überschuldungsfälle (-1,3%). Folgen<strong>de</strong>harte Negativmerkmale lassen sich dabei für 2010feststellen:• Abgegebene ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherungenrund 785.000• Haftbefehle im Verfahren zur EVrund 665.000• Regelinsolvenzverfahrenrund 95.000• Verbraucherinsolvenzverfahrenrund 121.000Gera<strong>de</strong> mit diesem Hintergrund ist die Reform <strong>de</strong>rSachaufklärung ein epochales Ereignis in <strong>de</strong>r


Titel-Thema 26Sachaufklärung in <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung.Mit <strong>de</strong>r zum 1. Januar 2013 in Kraftgetretenen Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärungsetzt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber neueMaßstäbe und vollzieht <strong>de</strong>nParadigmenwechsel von <strong>de</strong>rtraditionellen ineffizienten Sachpfändunghin zur frühzeitigen Sachaufklärung und<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nenInformationsbeschaffung über dasschuldnerische Vermögen.Vollstreckung vonGeldfor<strong>de</strong>rungen undstellt<strong>de</strong>nVollstreckungsbehör<strong>de</strong>nein weitgehend neueswirkungsvolles allgemeinesSanktionsmittelzur Verfügung.Seit <strong>de</strong>m 19. Jahrhun<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Regel überSachpfändungsversuche <strong>de</strong>r Einstieg in dasVollstreckungsverfahren vollzogen, <strong>de</strong>r aufGrundlage <strong>de</strong>s „Jahrhun<strong>de</strong>rtwerks“ <strong>de</strong>rZivilprozessordnung vom 1.10.1879 ermöglichtwur<strong>de</strong>. Der <strong>de</strong>m Schuldner gegenüber dabeiaufgebautem Sachpfändungsdruck hat in <strong>de</strong>nvergangenen Jahrzehnten immer mehr an Be<strong>de</strong>utungverloren. Erst nach einer erfolglosen undaussichtslosen Pfändung konnte nachrangig dievermögensrechtliche Sachpfändung über dasSchuldnervermögen eingeleitet wer<strong>de</strong>n.En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>nVollstreckungsnormen einiger Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r diegesetzliche Ermittlungsbefugnis zur Vorbereitung<strong>de</strong>r Vollstreckung in das Schuldnervermögenaufgenommen. Im Jahr 2006 wur<strong>de</strong> dieseErmittlungsbefugnis im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetz<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eingefügt. Dieses war ein sehrbe<strong>de</strong>utungsvoller Schritt zur frühzeitigenDurch Artikel 1 und 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zurReform <strong>de</strong>r Sachaufklärung in <strong>de</strong>rZwangsvollstreckung kann <strong>de</strong>rGläubiger bei zivilrechtlichenFor<strong>de</strong>rungen (ZPO-Vollstreckungsrecht)und bei öffentlich-rechtlichenFor<strong>de</strong>rungen (AO-Vollstreckungsrecht)selbst steuern, ob er dieVornahme einer Sachpfändungo<strong>de</strong>r die Sachaufklärungbeauftragen möchte, weil sonst unweigerlichdie Eintragung in das Schuldnerverzeichnis droht.Bei<strong>de</strong> Verfahrenswege lassen sich in einem Auftragkombinieren. Ein Gleichlauf im Bereich <strong>de</strong>rSachaufklärung zwischen <strong>de</strong>r ZPO-Vollstreckungund <strong>de</strong>r AO-Vollstreckung ist dadurch sichergestellt.Ein wichtiger Reformpunkt ist dabei dieVermögensauskunft, die an die Stelle <strong>de</strong>s alten undnachrangigen Offenbarungsverfahrens tritt. DieVermögensoffenbarung kann wirkungsvoll alsEinstiegsprozess im behördlichenBeitreibungsverfahren gegen die Schuldner genutztwer<strong>de</strong>n, die noch nicht in <strong>de</strong>n amtlichen Registernals insolvente Schuldner geführt sind.Gegenüber <strong>de</strong>n solventen Schuldnern wird durchdas Vermögensauskunftsverfahren ein sofortigerSanktionsdruck ausgeübt. Der Schuldner kann dasVermögensauskunftsverfahren und die negativenFolgen für die Kreditwürdigkeit nur vermei<strong>de</strong>n,wenn er zahlt, ausreichen<strong>de</strong>s Vermögen besitzt o<strong>de</strong>rzumin<strong>de</strong>st Zahlungsmodalitäten im Rahmen <strong>de</strong>sVollstreckungsschutzes vereinbart. Gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>mHintergrund <strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>n Eintragung in das


Titel-Thema 27Schuldnerverzeichnis und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nenKreditunwürdigkeit und <strong>de</strong>r Einschränkung <strong>de</strong>rwirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten wer<strong>de</strong>nsich die Schuldner, die bislang noch nicht imSchuldnerverzeichnis eingetragen sind, verstärktum eine Einigung bemühen. DasVollstreckungsverfahren wird angesichts <strong>de</strong>sDruckpotentials und <strong>de</strong>r Stringenz <strong>de</strong>s neuenVerfahrensablaufes sehr viel effizienter, zumalviele Prozessschritte schriftlich o<strong>de</strong>r elektronischerfolgen.Für die kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>nbe<strong>de</strong>utet die Reform eine Stärkung IhresAufgabenfel<strong>de</strong>s und ermöglicht, ihreAufbauorganisation im Innen- und Außendienstsowie ihre Ablauforganisation in <strong>de</strong>rVollstreckungsprozessgestaltungzureorganisieren. Der Verwaltungsprozess ist dabeistark automatisierbar, angefangen von <strong>de</strong>rErstellung <strong>de</strong>r Leistungsauffor<strong>de</strong>rung bis hin zurautomatisierten Übermittlung <strong>de</strong>r Dokumente <strong>de</strong>rEintragungsanordnung. Der Prozess weistpraktisch keine Medienbrüche auf und kannweitgehend workflowmäßig undsoftwareunterstützt abgewickelt wer<strong>de</strong>n. Derzeitintensive Außendienst für die Schuldnerklientelkann zurückgefahren wer<strong>de</strong>n. Evtl.Arbeitsrückstän<strong>de</strong> bzw. Kapazitäten aus <strong>de</strong>mAußendienst können für Aufgaben im Innendiensto<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vollstreckungsbehördlicher Aufgabengenutzt wer<strong>de</strong>n. Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n ohneAußendienst können durch die geschaffenenFunktionen <strong>de</strong>r Vermögensauskunft selbsterfolgreich For<strong>de</strong>rungen beitreiben, ohne an<strong>de</strong>reBehör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Amtshilfe zubeauftragen.Die Reform zur Sachaufklärung bietet <strong>de</strong>nkommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n einendirekten technischen Zugriff auf die neuenöffentlichen Register, um z.B. das elektronische


Titel-Thema 28Schuldnerverzeichnis bzw. das elektronischeVermögensverzeichnis abzufragen.In <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ist <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgebergefor<strong>de</strong>rt, diesen Systemwechsel durch dieAnpassung <strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts mitzugehen,damit die Kommunen als Gläubigergruppe nicht dasNachsehen haben und die Vorteile <strong>de</strong>r neuenVerfahrensweise nutzen können. Gera<strong>de</strong> dasOptionsrecht <strong>de</strong>r kommunalenVollstreckungsbehör<strong>de</strong>n, ob dieVermögensauskunft selbst o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>nGerichtsvollzieher eingeholt wer<strong>de</strong>n soll, istbeizubehalten. Zusätzlich sind die Auskunftsrechtenach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r ZPO anzupassen. Mit einerÄn<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetzes wirdEn<strong>de</strong> 2012 gerechnet.Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Leiter <strong>de</strong>rVollstreckungsbehör<strong>de</strong>n durch diese Reform einneues effektives Werkzeug an die Hand bekommen,die Vollstreckung wirkungsvoll aufzustellen. DieseReform gibt weiter die Möglichkeit, eineReorganisation <strong>de</strong>s Außendienstes zu ermöglichenund die Prozessschritte sowie Prozessketten zuüberarbeiten. Im Rahmen <strong>de</strong>r Frühjahrstagung inNeumünster in <strong>de</strong>n Holstenhallen am 6. März 2013wer<strong>de</strong>n wir dieses Thema auf die Tagesordnungsetzen und Sie über die aktuelle Sachlage undRechtsprechung informieren. Dabei gehen wir ganzspeziell auf die gesetzlichen Entwicklungen undÄn<strong>de</strong>rungen sowie die praktische Umsetzung in <strong>de</strong>rVerwaltung ein.Also nutzen Sie die Chance und seien Sie unser Gastin Neumünster auf <strong>de</strong>r Frühjahrstagung am 6. März2013. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Mirko SpieckermannReferent für das Verwaltungszwangsverfahren imVorstand <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rKommunal<strong>kassenverwalter</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>


Titel-Thema 29Inkasso –ErfahrungsberichtInterview mit <strong>de</strong>rStadtkassenleiterin <strong>de</strong>rStadt Passau zurfrüheren Zusammenarbeitmit einem privaten InkassounternehmenIn <strong>de</strong>r letzen Ausgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>aktuell“ haben wir uns intensiv mit <strong>de</strong>m Thema„Einbindung privater Inkassounternehmen für dieöffentlich-rechtlichenFor<strong>de</strong>rungen“auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.In einem Artikel wur<strong>de</strong> auf die Zusammenarbeit<strong>de</strong>r Stadt Passau mit einem Inkassounternehmenhingewiesen, die dann jedoch letztendlich seitens<strong>de</strong>r Stadt Passau gekündigt wur<strong>de</strong>.Nachfolgend wur<strong>de</strong> nun mit <strong>de</strong>r Stadtkassenleiterin<strong>de</strong>r Stadt Passau, Frau Bettina Penzkofer, einInterview geführt, um nach <strong>de</strong>r Erfahrung <strong>de</strong>r StadtPassau über die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Stadt mit <strong>de</strong>mInkassounternehmen und <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rKündigung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit näheres zuerfahren.Ab welchem Jahr hat die Creditreform dieStadt Passau unterstützt?Mit Wirkung vom 1. 8.1999 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Beitritt zumVerein Creditreform Regensburg e.V. erklärt.Was wardie Motivation, mit <strong>de</strong>rCreditreformzusammen zu arbeiten?Das Inkassobüro wur<strong>de</strong> als Verwaltungshelfer inAnspruch genommen, insbeson<strong>de</strong>re zurAbarbeitung von Rückstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>rBeitreibungsstelle.Welchen Umfang hatten die Leistungen <strong>de</strong>rCreditreform?Mit (zuletzt geschlossener) Vereinbarung vom8./14. April 2008 wur<strong>de</strong> die Creditreform mitfolgen<strong>de</strong>n Tätigkeiten beauftragt:• Übernahme <strong>de</strong>r Einzugsfälle in dasFor<strong>de</strong>rungsmanagement• Führung <strong>de</strong>r gesamten Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>nSchuldnern einschließlich aktiver und passiverTelefonkontakte• Auftragsbestätigung gegenüber <strong>de</strong>mAuftraggeber• Überprüfung <strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>s Schuldners(Einholen einer Wirtschaftsauskunft)• Adressermittlungen,Arbeitgeberermittlungen,Kontenklärungen• Vermittlung, Vorbereitung und Gewährung vonStundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungensowie <strong>de</strong>ren Überwachung; Anfor<strong>de</strong>rung vonentsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen, wie z.B.


Titel-Thema 30Sozialhilfebescheid, nach Rücksprache mit <strong>de</strong>mAuftraggeber• Vermittlung und Vorbereitung von Vergleichen– umfasst auch außergerichtliche Vergleiche imVerbraucherinsolvenzverfahren – als Bote <strong>de</strong>sAuftraggebers entsprechend <strong>de</strong>r Anweisung <strong>de</strong>sAuftraggebers; Anfor<strong>de</strong>rung von Nachweisennach Rücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber• For<strong>de</strong>rungseinzug bis hin zuZwangsvollstreckungsmaßnahmen• Sachstandmitteilungen/Erfolgsübersichten an<strong>de</strong>n Auftraggeber• Abführen eingezogener Beträge undAbrechnungen gegenüber <strong>de</strong>m AuftraggeberMit welchem Erfolg hat die Creditrefom gearbeitet?(Die Creditreform stellt sich mit Passausehr ins Licht)Laut eigener Aussage <strong>de</strong>r Creditreform konntenrund 20 % <strong>de</strong>r an sie ergangenen For<strong>de</strong>rungen mitZahlungen verwirklicht wer<strong>de</strong>n. Dies ist aus unsererSicht realistisch, jedoch nicht nachweisbar, dakeinerlei Statistiken geführt wur<strong>de</strong>n.Arbeitgeberermittlungen und Kontenklärungenwur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r gesamten Zusammenarbeittrotz Auftrag nicht erbracht. Zum Großteil konntenfür unbekannt verzogene Personen selbst von <strong>de</strong>rCreditreform <strong>de</strong>r Aufenthalt nicht ermittelt wer<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren überstiegen dieAusgaben an das Inkassobüro die Einnahmen,welche von <strong>de</strong>r Creditreform erbracht wur<strong>de</strong>n.Welche Kosten kamen auf die Stadt zu?Es wur<strong>de</strong>n lange Zeit nur Erfolgsprovisionengezahlt: In <strong>de</strong>n letzten Jahren mussten beiVerfahrenseinstellungen die entstan<strong>de</strong>nenAuslagen beglichen wer<strong>de</strong>n. Insgesamt kamen in<strong>de</strong>n Jahren 1999 bis 2009 Kosten auf die Stadt inHöhe von 20.000 € zu.Gab es Probleme mit <strong>de</strong>m Datenschutzo<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>ren Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n?Der Bayerische kommunale Prüfungsverbandmonierte, dass die Grenze zulässigerAufgabenübertragung ohne gesetzlicheErmächtigung (Zahlungsvereinbarungen treffen,Stundungsvereinbarungenschließen,Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen)überschritten wur<strong>de</strong>. Eine Übertragung vonBefugnissen, welche Eingriffe in Rechte Dritterermöglichen, ist nicht zulässig. Die Stadt sollte dieAufgabenübertragung auf das zulässige Maßbeschränken o<strong>de</strong>r einstellen.Datenschutzrechtlich gab es keine Beanstandungen.Warum wur<strong>de</strong> die Arbeit mit <strong>de</strong>r Creditreformeingestellt?a. Weil es Problem mit Aufsichtsbehör<strong>de</strong>ngab?b. Weil die Kosten nicht mehr im Verhältniszum Erfolg stan<strong>de</strong>n?Der Vertrag wur<strong>de</strong> zum einen gekündigt, da zuletztdie Kosten nicht mehr im Verhältnis zum Erfolgstan<strong>de</strong>n sowie eine Verschlechterung <strong>de</strong>rErgebnisse (Ermittlungen, Zahlungseingänge)festgestellt wur<strong>de</strong> und zum an<strong>de</strong>renVerän<strong>de</strong>rungen und Verbesserungen in <strong>de</strong>rBeitreibungsstelle selbst zu einer positivenEntwicklung im For<strong>de</strong>rungseinzug geführt haben.Der Innendienst <strong>de</strong>r Beitreibungsstelle konntedurch entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungen und aufgrund<strong>de</strong>r Einführung eines funktionieren<strong>de</strong>nVollstreckungsprogrammes eine effizientere un<strong>de</strong>rfolgreiche Fallbearbeitung aufweisen. Außer<strong>de</strong>msind zwischenzeitlich zwei städtischeVollstreckungsbedienstete im Außendienst imEinsatz.Welchen Tipp wür<strong>de</strong>n Sie Kommunen geben,die sich mit dieser Thematik befassen?Bonitätsauskünfte können je<strong>de</strong>rzeit be<strong>de</strong>nkenlosvon einem Inkassobüro bezogen wer<strong>de</strong>n. DieseAuswertungen sind ausführlich und oft hilfreich beiweiteren Vollstreckungsmaßnahmen o<strong>de</strong>rVertragsanbahnungen.


Titel-Thema 31Da die Inanspruchnahme eines Inkassobüros auchmit einem erhöhten Verwaltungsaufwandverbun<strong>de</strong>n ist und die Ermittlungen sowie dieverwirklichten Zahlungseingänge letztendlichnicht recht erfolgversprechend sind, sollte manauf das bereits vorhan<strong>de</strong>ne eigene Personalzurückgreifen und dieses Wissen nutzen undsteigern - ggf. durch Fort- und Weiterbildungen.Eine weitere Möglichkeit bestün<strong>de</strong> ja auf <strong>de</strong>mGebiet <strong>de</strong>r Interkommunalen Vollstreckung.Haben Sie durch die Zusammenarbeit auchpositive Dinge für Ihr For<strong>de</strong>rungsmanagementübernehmen können?Unabhängigen Lan<strong>de</strong>szentrum für Datenschutzund Informationsfreiheit) recht ein<strong>de</strong>utig!An dieser Stelle möchte ich mich bei Frau BettinaPenzkofer, Stadtkassenleiterin <strong>de</strong>r Stadt Passau,für das von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung autorisierteInterview bedanken.Zum Abschluss möchte <strong>de</strong>r Fachverband alleLeiter <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n dazumotivieren, weiterhin alleFortbildungsmaßnahmen und auch das neue„Instrument“ Sachaufklärung zu nutzen, um eineffizientes For<strong>de</strong>rungsmanagement in <strong>de</strong>rVerwaltung aufzubauen.Nein.Anmerkung:Hinsichtlich <strong>de</strong>r Aussage zum Datenschützer istdie heutige Position (siehe Interview in <strong>de</strong>r letztenAusgabe mit Frau Dr. Carola Drechsler vomKarl-August PetersenStv. Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r undLan<strong>de</strong>sgeschäftsführerFachverband Kommunal<strong>kassenverwalter</strong>


Cash & Flow 33Ehrenna<strong>de</strong>l fürBernhard SchmaalSein ehrenamtliches Engagement hat unseremKollegen Bernhard Schmaal zu großen Ehrengeholfen. Der Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Torsten Albig hat <strong>de</strong>n ErstenVorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rKommunal<strong>kassenverwalter</strong> im nördlichstenBun<strong>de</strong>sland am 12. September 2013 mit <strong>de</strong>rEhrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ausgezeichnet. Die Verleihung <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l setzteine mehr als zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeitzum Wohle <strong>de</strong>r Allgemeinheit voraus. Dasehrenamtliche Engagement muss in eineraußergewöhnlichen selbstständigen Leistungbestehen.In diesem Jahr zeichnete <strong>de</strong>r Ministerpräsi<strong>de</strong>ntinsgesamt 20 verdiente Bürgerinnen und Bürger <strong>de</strong>sLan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> mit <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l aus.In <strong>de</strong>r offiziellen Laudatio heißt es: „BernhardSchmaal engagiert sich seit fast 30 Jahren imFachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Er stand auch Kollegen ausMecklenburg-Vorpommern bei <strong>de</strong>r Gründung eineseigenen Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s zur Seite und leiteteSeminare zum Kassenwesen. Außer<strong>de</strong>m ist erverantwortlicher Redakteur <strong>de</strong>s vom Lan<strong>de</strong>sverbandherausgegebenen Informationsblattes und engagiertsich auch auf Bun<strong>de</strong>sebene im Verband.“Zur Person von Bernhard Schmaal:Vom 01.01.1982 bis zum 31.08.2006 war BernhardKassenleiter bei <strong>de</strong>r Stadt Quickborn und ist seit <strong>de</strong>m01.09.2006 bis zum heutigen Tage verantwortlicherProjektleiter für das Projekt „Doppik, Kosten undLeistungsrechnung.Seit 1982 ist Bernhard Mitglied im Fachverband <strong>de</strong>rKommunal<strong>kassenverwalter</strong> und auf <strong>de</strong>rLan<strong>de</strong>sarbeitstagung 1992 wur<strong>de</strong> er zumLan<strong>de</strong>sgeschäftsführer <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> gewählt und ist seit diesemZeitpunkt auch Vertreter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s imVerbandsausschuss auf Bun<strong>de</strong>sebene.Auf Lan<strong>de</strong>sebene rief <strong>de</strong>r dann im Jahr 1994 alsverantwortlicher Redakteur, die Verbandsnachrichten„Nordlicht“ ins Leben, die bis 2008 für vieleKolleginnen undKollegen im Land<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> einewertvolle Hilfe für ihre tägliche Arbeit war.Seit 1997 ist Bernhard darüber hinaus auch nochMitglied im Bun<strong>de</strong>sausschuss für das Kassen- undHaushaltsrecht, in <strong>de</strong>m er sein umfangreichesfachliches Wissen einbringen kann und aus <strong>de</strong>mheraus seine Kommentierungen zumGemein<strong>de</strong>kassenrecht, <strong>de</strong>r Dienstanweisung für dieVollstreckungsbeamten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> undzur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung Doppik<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> entstan<strong>de</strong>n sind.Bereits vor seinem ehrenamtlichen Einsatz im FachundBun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong>engagiert sich Bernd seit 1990 in <strong>de</strong>r Aus undFortbildung <strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen in <strong>de</strong>nKassen und Finanzbuchhaltungen. Er ist mit seinenSeminaren Dozent im Kassen undVollstreckungsrecht für die Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie(Komma) in Bor<strong>de</strong>sholm.Beson<strong>de</strong>rs zu erwähnen ist an dieser Stelle seinEngagement beim Aufbau <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>sMecklenburg-Vorpommern von 1992 bis 1994.Bernhard hatte nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung mittelsseiner Seminare im Kassen- und Vollstreckungsrechtmit dazu beigetragen, dass die neuen Kolleginnen undKollegen sich schnell mit <strong>de</strong>m neuen Recht vertrautmachen konnten. Noch heute pflegt <strong>de</strong>rLan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein enges undfreundschaftliches Verhältnis zu unseren Nachbarnaus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sland Mecklenburg-Vorpommern.Seit 2002 ist Bernhard Schmaal Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>runseres Verban<strong>de</strong>s in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Dergesamte Vorstand schätzt „Bernd“ – wie er meistgenannt wird – als einen lieben, hilfsbereiten,engagierten und höchst kompetenten Vorsitzen<strong>de</strong>n.Die Mitglie<strong>de</strong>r freuen sich, dass seine Verdienste mit<strong>de</strong>r Silbernen Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine hohe Anerkennung fin<strong>de</strong>n und imwürdigen Rahmen übergeben wur<strong>de</strong>n.Glückwunsch Bernhard!


Anzeige 34


Vorschau35Im Jahr 2013 wird <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband amMittwoch, <strong>de</strong>m 6. März 2013eine Frühjahrstagung in <strong>de</strong>r Restauration <strong>de</strong>rHolstenhalle, Justus-von-Liebig-Straße 2-4 inNeumünster veranstalten.Hauptthemen sind:SEPAHier wird es einen Vortrag zur Umsetzung in <strong>de</strong>rVerwaltung geben. Beson<strong>de</strong>res Augenmerk wird auffolgen<strong>de</strong> Punkte gelegt:• Bestimmung eines Verantwortlichen und einerProjektgruppe• Was müsste bisher schon erledigt sein und wassollte dann sofort getan wer<strong>de</strong>n?• Geschäftsprozesse <strong>de</strong>r notwendigenUmstellungsmaßnahmen überprüfen• Klärung <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r zukünftigenVorabinformationen(UmwandlungLastschriften,Pre-Noticfication,Mandatsreferenz etc.)• Abschlüsse notwendiger Vereinbarungen undVerträge• Prüfung und Umstellungsfähigkeit <strong>de</strong>r IT-Systeme• Umsetzung in <strong>de</strong>n Echt-BetriebHerr Heise, Experte zum Thema SEPA <strong>de</strong>rUniCredit Group, wird dann noch Ausführungenaus Sicht <strong>de</strong>r Bank zu diesem Thema machen. Dabeiwird es noch einmal um folgen<strong>de</strong> Schwerpunktegehen:• Detaillierte Darstellung <strong>de</strong>r Abläufe und Prozesserund um SEPA• Lastschriftabwicklung• Herausfor<strong>de</strong>rung Mandatsverwaltung•Selbstverständlich ist Herr Heise bereit, Fragen aus<strong>de</strong>r Zuhörerschaft zu beantworten.Reform zur SachaufklärungZu diesem Thema wird unser neuer Fachreferent fürdas Verwaltungszwangsverfahren Herr MirkoSpieckermann ausführlich referieren.Er beleuchtet, wie die Umsetzung innerhalb <strong>de</strong>rVerwaltung realisiert wer<strong>de</strong>n kann und welcheVoraussetzungen geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen.Die Einladung wird wie<strong>de</strong>r rechtzeitig an Alleverschickt. Eingela<strong>de</strong>n sind zu dieser Veranstaltungauch weitere Personen aus Ihrer Verwaltung, diesich mit <strong>de</strong>m Thema SEPA und auch <strong>de</strong>rOrganisation zu <strong>de</strong>m Thema Sachaufklärungbeschäftigen.Am 6. und 7. Juni 2013 veranstaltet <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> inWürzburg seine Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung. Auch aufdieser Veranstaltung wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r viele Fachforenmit Themen rund um das Finanz- und Kassenwesensowie Vollstreckungsrecht angeboten.Halten Sie sich diesen Termin bitte frei. EineEinladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt wer<strong>de</strong>n.En<strong>de</strong> 2013/Anfang 2014 wird dann die nächsteAusgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>“ aktuell erscheinen.Prognosen hinsichtlich möglicher Themen wer<strong>de</strong>ich an dieser Stelle nicht mehr stellen, da es wie indieser Ausgabe doch sehr stark von aktuellenThemen abhängt.Falls Sie als Mitglied Themen vorstellen möchteno<strong>de</strong>r Themenwünsche haben, teilen Sie uns diesesbitte mit.Ihr/Euer Karl-August Petersen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!